Den ausländischen Führerschein in Berlin umschreiben: LABO, die Anlage-11-Liste und Deutschlands längste Wartezeit

In Berlin entscheidet über die Umschreibung des eigenen Führerscheins die Fahrerlaubnisbehörde des LABO (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten), Puttkamerstraße 16-18, kein Bezirks-Bürgeramt und nicht das KVR, von dem in Ratgebern für andere deutsche Städte zu lesen ist. EU- und EWR-Führerscheine bleiben ohne Frist voll gültig zum Fahren in Deutschland, der Wechsel auf eine deutsche Karte ist also freiwillig, bis das eigene Ablaufdatum des Führerscheins erreicht ist. Alle anderen, die Türkei eingeschlossen, da zwischen Berlin und Ankara kein Anlage-11-Anerkennungsabkommen besteht, haben ab dem Datum der eigenen Berliner Anmeldung sechs Monate Zeit, bevor der ausländische Führerschein die Gültigkeit verliert, und der Weg danach teilt sich in zwei: eine bestimmte Liste von Anlage-11-Ländern schreibt ohne Prüfung oder mit Teilprüfung um, jedes andere Land braucht sowohl eine schriftliche als auch eine praktische Fahrprüfung. Was Berlin vom Rest Deutschlands unterscheidet, ist die Wartezeit selbst: LABOs eigener Live-Bearbeitungsstand zeigte zum 7. Juli 2026 Drittstaaten-Umschreibungsakten, die noch von Mitte Mai bearbeitet wurden, rund zwei Monate im Rückstand, während EU/EWR-Akten nur etwa vier Wochen zurücklagen. Unabhängige Auswanderer-Ratgeber setzen Berlins Gesamtzeit, Termin plus Bearbeitung, bei zwei bis vier Monaten an, die längste unter allen großen deutschen Städten, die sie erfassen. Die Grundgebühren betragen 37,50 Euro ohne Prüfung und 45,10 Euro mit Prüfung, hinzu kommen eine beglaubigte Übersetzung (rund 60 Euro) und, im Prüfungszweig, ein Erste-Hilfe-Kurs (rund 70 Euro) sowie ein Sehtest.

Die offizielle Regel

Jede Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in Berlin läuft über ein Amt: die Fahrerlaubnisbehörde, Teil des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), Puttkamerstraße 16-18, 10969 Berlin. Das ist kein Bezirks-Bürgeramt, und es ist nicht das KVR-artige Amt, von dem manche Neuankömmlinge vielleicht aus Ratgebern für andere deutsche Städte gelesen haben. LABO betreibt das als einen einzigen zentralisierten Service für die gesamte Stadt, mit eigener Telefonleitung, (030) 90269-2300, und eigener Terminwarteschlange.

Wurde der eigene Führerschein in einem EU- oder EWR-Land ausgestellt, behandelt LABOs EU/EWR-Umschreibungsseite den Wechsel auf eine deutsche Karte in den meisten Fällen als freiwillig: ein normaler Führerschein ohne gewerbliche Klassen (C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E, DE) bleibt in Deutschland voll gültig zum Fahren, solange die Karte selbst gültig bleibt, keine Prüfung, keine erzwungene Frist. Die Umschreibung lohnt sich hauptsächlich, sobald das eigene Ablaufdatum der Karte ansteht, oder wenn sie verloren geht oder beschädigt wird. Gewerbliche Klassen sind die Ausnahme: läuft ihre spezifische Gültigkeitsdauer ab, wird die Umschreibung verpflichtend.

Alle anderen, also jeder außerhalb der EU/des EWR ausgestellte Führerschein, stehen ab dem Moment der eigenen Berliner Wohnsitzanmeldung unter der Uhr. Ab diesem Anmeldedatum bleibt der ausländische Führerschein, zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung, falls er nicht bereits auf Deutsch oder im Format des Wiener Übereinkommens vorliegt, nach § 29 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der bundesweiten Führerscheinverordnung, sechs Monate gültig. Schließt sich dieses Fenster, gilt das Fahren allein mit dem ausländischen Führerschein als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis nach dem Straßenverkehrsgesetz, eine Straftat statt eines Bußgelds.

Welcher Weg innerhalb dieses Sechs-Monats-Fensters gilt, hängt von Anlage 11 der FeV ab, derselben bundesweiten Länderliste, die überall in Deutschland verwendet wird. Sie nennt eine bestimmte Gruppe von Ländern und Territorien, darunter die Schweiz, Japan, Südkorea, Israel, Neuseeland, Singapur, Taiwan, das Vereinigte Königreich, Südafrika, Namibia sowie die meisten US-Bundesstaaten und kanadischen Provinzen, deren Führerscheininhaberinnen und -inhaber ohne Prüfung oder, für einige Klassen, mit Teilprüfung umschreiben können. Die Türkei steht nicht auf dieser Liste, und es besteht kein separates Anerkennungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei für Führerscheine. Ein türkischer Führerschein wird, wie jeder andere nicht in Anlage 11 gelistete Führerschein, über sowohl eine theoretische als auch eine praktische Fahrprüfung bei LABO umgeschrieben, ohne Pflicht, vorher eine Fahrschule zu besuchen, nur mit der Pflicht, beide Prüfungen zu bestehen.

Berlins Umschreibungsweg und Gebühren, service.berlin.de, 2026
Führerschein ausgestellt inPrüfung erforderlichGrundgebühr
EU-/EWR-LandKeine, Umschreibung ist freiwillig37,50 Euro
Anlage-11-FeV-LandKeine, oder Teilprüfung für einige Klassen37,50 Euro (ohne Prüfung) / 45,10 Euro (mit Prüfung)
Jedes andere Land (Türkei eingeschlossen)Volle Theorie- und praktische Prüfung45,10 Euro

Die Gebühren decken nur LABOs eigene Verwaltungsbearbeitung ab. Hinzu kommen eine beglaubigte Übersetzung von einer in Deutschland vereidigten Übersetzerin bzw. einem vereidigten Übersetzer (rund 60 Euro, falls der Führerschein nicht bereits auf Deutsch oder im Format des Wiener Übereinkommens vorliegt), ein biometrisches Passfoto (rund 10 Euro), und für die meisten Fahrzeugklassen im Prüfungszweig ein Sehtest (unter 10 Euro) sowie eine Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung (rund 70 Euro für die erforderlichen 9 Stunden). LABOs eigene FAQ stellt klar, dass für den Prüfungszweig-Antrag Unterlagen weder per E-Mail noch als Kopie eingereicht werden können: der originale ausländische Führerschein und die originalen Prüfungsbescheinigungen müssen persönlich vorgelegt werden, wobei das Amt inzwischen bittet, eventuell gesendete Anhänge im PDF-Format einzureichen, da die Bearbeitung derzeit länger als gewöhnlich dauere.

Was Berlin wirklich unterscheidet, ist die Warteschlange. LABO veröffentlicht eine Live-Seite Aktuelle Bearbeitungsstände, und zum 7. Juli 2026 zeigte sie EU/EWR-Umschreibungsanträge, die bis zum 10. Juni 2026 eingegangen waren, in Bearbeitung, rund vier Wochen im Rückstand. Anlage-11-Länder-Anträge lagen näher an der Gegenwart, bis zum 1. Juli 2026. Drittstaaten-Anträge, der für die Türkei relevante Weg, lagen am weitesten zurück, nur bis zum 13. Mai 2026, fast zwei Monate. LABOs eigene Seite fügt selbst hinzu, dass sich aus diesen Angaben zum Bearbeitungsstand kein Rückschluss auf ein mögliches Abholdatum ziehen lässt. Dazu kommt allein schon die Wartezeit, um überhaupt einen Termin zu bekommen, die allaboutberlin.com unverblümt als in Berlin besonders schwer zu bekommen beschreibt, mit Gesamtzeiten, Termin plus Bearbeitung, von zwei bis vier Monaten, länger als die zwei bis sechs Wochen, die derselbe Ratgeber für andere deutsche Städte angibt. Ein Detail, das die eigene Planung erleichtern kann: Berlin lässt den originalen ausländischen Führerschein die ganze Wartezeit über im eigenen Besitz; LABO nimmt ihn erst entgegen, wenn der neue deutsche Führerschein tatsächlich zur Übergabe bereit ist.

Fahrerlaubnisbehörde (LABO): Puttkamerstraße 16-18, 10969 Berlin. Nur nach Termin, Montag-Donnerstag 07:00-14:00, Freitag 07:00-12:00, kein Publikumsverkehr ohne Termin.

Ein ausländischer Führerschein und eine beglaubigte deutsche Übersetzung auf einem Schreibtisch neben einem biometrischen Passfoto, im Hintergrund eine Berliner U-Bahn-Karte sichtbar

Was echte Leute sagen

Eine Bloggerin, die den Berliner Prozess durchlaufen hat, dokumentierte, dass er von Anfang bis Ende volle 1,5 Jahre dauerte, deutlich länger als eingeplant, und bezifferte die tatsächlichen Ausgaben auf nahe 3.000 Euro gegenüber einer anfänglichen Schätzung von 1.000 Euro, größtenteils durch praktische Fahrstunden zu rund 90 Euro pro 45-minütiger Einheit. Sie fiel zweimal bei der praktischen Prüfung durch, bevor sie im dritten Versuch bestand, trotz mehr als einem Jahrzehnt Fahrerfahrung anderswo, und stellte unumwunden fest, dass Nervosität unter deutschen Prüfungsbedingungen das eigentliche Hindernis war, nicht mangelndes Können. Ihre schärfste Warnung: Fahrstunden können auf Englisch laufen, aber die Prüfung selbst wird unabhängig davon auf Deutsch abgenommen, Sprachvorbereitung zählt also auch für selbstbewusste Fahrerinnen und Fahrer.

Derselbe Bericht beschreibt, dass LABO sie einfach nicht benachrichtigte, als ihr umgeschriebener Führerschein fertig war. Nach drei Monaten Schweigen, unbeantworteten E-Mails und gescheiterten Versuchen, jemanden früh am Morgen persönlich zu erreichen, war es ein Anruf bei Berlins 115-Bürgertelefon (der stadtweiten Verwaltungshotline), der ihre Akte tatsächlich in Bewegung brachte, und das Einsenden ihres originalen ausländischen Führerscheins per Einschreiben löste den finalen Austausch innerhalb von rund einer Woche aus. Dieses Muster zeigt sich auch anderswo: Ratgeber für arabischsprachige Antragstellerinnen und Antragsteller weisen speziell darauf hin, dass Theorieprüfungen seit 2016 auf Arabisch verfügbar sind, dass aber die Durchfallquote beim ersten Versuch für ausländische Antragstellerinnen und Antragsteller merklich höher liegt als bei in Deutschland geborenen Prüflingen (eine Quelle nennt 44 Prozent gegenüber 29 Prozent), größtenteils weil deutsche Vorfahrtsregeln und Beschilderung sich genug von denen vieler anderer Länder unterscheiden, dass der Einstieg in den Prüfungsweg ohne lokale Fahrerfahrung ein echtes Risiko darstellt.

Schritt für Schritt

  1. Den eigenen Weg identifizieren. Prüfen, ob der eigene Führerschein in der EU/im EWR ausgestellt wurde (meist keine Handlung nötig), in einem Anlage-11-Land (vereinfachte oder prüfungsfreie Umschreibung), oder in einem anderen Land einschließlich der Türkei (volle Theorie- und praktische Prüfung). LABOs Telefonleitung, (030) 90269-2300, kann vor jeder Buchung bestätigen, was zutrifft.
  2. Die eigene Sechs-Monats-Frist ab dem eigenen Berliner Anmeldedatum markieren, nicht ab dem Einzugsdatum, falls beide auseinanderfallen, und nicht bis zum vierten oder fünften Monat mit dem Start warten.
  3. Den eigenen LABO-Termin so früh wie möglich buchen, über service.berlin.de, per Telefon oder über das Kontaktformular. Terminknappheit, nicht die Bearbeitung selbst, ist derzeit die mit Abstand größte Verzögerungsquelle in Berlin.
  4. Eine beglaubigte Übersetzung von einer in Deutschland vereidigten Person organisieren, falls der eigene Führerschein nicht bereits auf Deutsch oder im Format des Wiener Übereinkommens vorliegt. Manche Berliner Fahrschulen und Übersetzungsdienste, ADAC eingeschlossen, können das arrangieren.
  5. Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs frühzeitig buchen, falls die eigenen Klassen sie verlangen, beide sind einzeln schnell erledigt, aber leicht bis kurz vor dem eigenen Termin aufzuschieben.
  6. Im Prüfungszweig sich für Theorie- und praktische Prüfung anmelden, sobald die eigene Akte bestätigt in Bewegung ist. Für die Türkei oder jedes andere Land ohne Anerkennungsabkommen gilt keine Anlage-11-Befreiung.
  7. Die erweiterte Meldebescheinigung, das Dokument, das das eigene Berliner Wohnsitzstartdatum belegt, zusammen mit dem originalen ausländischen Führerschein und den originalen Prüfungsbescheinigungen persönlich mitbringen; LABOs FAQ stellt klar, dass Kopien und per E-Mail gesendete Dokumente in diesem Schritt nicht akzeptiert werden.
  8. LABOs Live-Bearbeitungsstand-Seite für den eigenen konkreten Antragstyp verfolgen, statt eine feste Zeitspanne anzunehmen, und eine zweisprachige Berliner Fahrschule in Betracht ziehen, falls Papierkram oder Prüfungsbuchung sich nach mehr Reibung anfühlen, als allein bewältigt werden soll.

Hinweis zur Verlässlichkeit

Diese Seite erklärt den allgemeinen Rahmen für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in Berlin, Stand Mitte 2026. Sie ist keine Rechts- oder Verwaltungsberatung. Fristen, Gebühren und Bearbeitungszeiten können sich ändern; die eigene konkrete Situation vor jeder Verlässlichkeit auf eine Zahl hier direkt mit LABOs Fahrerlaubnisbehörde bestätigen lassen.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Muss ich meinen EU- oder EWR-Führerschein in Berlin überhaupt umschreiben lassen?

Meist nicht sofort. Ein normaler EU-/EWR-Führerschein ohne gewerbliche Klassen bleibt in Deutschland voll gültig zum Fahren, solange die Karte selbst gültig ist, LABOs eigene EU/EWR-Seite behandelt die Umschreibung als etwas, das beantragt wird, nicht als etwas, das an eine Frist gebunden erzwungen wird. In der Praxis lohnt es sich, sobald das eigene Ablaufdatum der Karte ansteht, oder falls sie verloren geht oder beschädigt wird. Verpflichtend wird es nur für gewerbliche Klassen (C, D und ihre Unterklassen), deren Gültigkeitsdauer ausläuft. Trifft keins von beidem zu, kann mit dem originalen Führerschein weitergefahren werden.

Warum nennen manche Ratgeber das Berliner Amt Bürgeramt und andere LABO?

Es ist LABO, genauer die Fahrerlaubnisbehörde des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Puttkamerstraße 16-18, 10969 Berlin, und service.berlin.de's eigene Umschreibungsseiten nennen LABO direkt. Manche Auswanderer-Ratgeber verwenden „Bürgeramt“ locker als Abkürzung für jedes bürgernahe Amt, was auf die falsche Buchungsseite führen kann, wenn es wörtlich genommen wird. Es ist außerdem ein vollständig separates Gebäude mit eigener Terminwarteschlange, getrennt von den Bezirks-Bürgerämtern, die die Anmeldung bearbeiten, ein Anmeldung-Termin hilft hier also nicht weiter.

Wie lange dauert das gerade tatsächlich in Berlin?

LABO veröffentlicht eine Live-Bearbeitungsstand-Seite, und zum 7. Juli 2026 zeigte sie EU/EWR-Umschreibungsanträge, die bis zum 10. Juni 2026 eingegangen waren, in Bearbeitung (etwa 4 Wochen im Rückstand), Anlage-11-Länder-Anträge bis zum 1. Juli 2026 (etwa eine Woche im Rückstand), und Drittstaaten-Anträge nur bis zum 13. Mai 2026, fast zwei Monate im Rückstand. LABOs eigene Seite fügt selbst hinzu, dass sich aus dem Bearbeitungsstand kein Rückschluss auf ein mögliches Abholdatum ziehen lässt. Zusätzlich zu dieser Bearbeitungszeit kommt die reine Wartezeit auf einen Termin, die unabhängige Ratgeber in Berlin durchgehend als schwer zu bekommen beschreiben. Zusammengenommen schätzen Auswanderer-Ratgeber hier eine Gesamtdauer von 2 bis 4 Monaten, länger als die 2 bis 6 Wochen, die sie für mehrere andere deutsche Städte angeben. Die eigene Terminierung sollte nahe am eigenen Antragsdatum gegen LABOs Live-Tracker geprüft werden statt gegen eine feste Zahl, auch die auf dieser Seite.

Bekommt die Türkei in Berlin eine Prüfungsbefreiung, so wie manche andere Länder?

Nein. Die Türkei steht nicht auf der Anlage-11-FeV-Liste, derselben Bundesverordnung, die in jeder deutschen Stadt gilt, und es besteht kein bilaterales Anerkennungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei speziell für Führerscheine, obwohl beide Länder in anderen Bereichen wie der Sozialversicherung Abkommen haben. Ein türkischer Führerschein wird über den vollen Prüfungsweg umgeschrieben: sowohl Theorie- als auch praktische Prüfung, keine Befreiung. Zum Vergleich: unter den Führerscheinen arabischsprachiger Länder ist der Libanon die eine Ausnahme mit Teilbefreiung (die praktische Prüfung entfällt); Syrien, Irak, Ägypten, Marokko, Algerien, Tunesien, Jemen und Jordanien verlangen alle beide Prüfungen, genau wie die Türkei.

Kann eine Fahrschule die LABO-Unterlagen für mich erledigen?

Mehrere Berliner Fahrschulen, die regelmäßig mit ausländischen Antragstellerinnen und Antragstellern arbeiten, darunter zweisprachige wie Fahrschule PRIMA in Kreuzberg, helfen bei der Vorbereitung und Koordination der eigenen Umschreibungsantrag zusammen mit der Buchung von Theorie- und praktischer Prüfung, sobald LABO bestätigt hat, welche der beiden benötigt wird. Das umgeht das Terminknappheitsproblem bei LABO selbst nicht, reduziert aber Papierkram und Sprachreibung, was zählt, falls das eigene Deutsch noch nicht ausreicht, um LABOs Formulare und etwaige Nachfragen allein zu bewältigen.