Es kommt aufs Zeugnis: Wie Berlins schulische Radfahrausbildung tatsächlich funktioniert

Berlin stützt seine Radfahrausbildung nicht auf einen einzelnen Ministerialerlass wie Bayern, und überlässt das ganze Programm auch nicht Polizeiverkehrslehrkräften wie Hamburg. Sie ist direkt in die eigene Grundschulverordnung des Stadtstaats geschrieben, in § 13, in Kraft seit dem 1. August 2017. Die Klassen 3 und 4 bauen im Unterricht Fahrradkompetenz auf, hinführend zu einer Radfahrprüfung in Klasse 4, die die Verordnung als in Zusammenarbeit mit der Polizei durchgeführt beschreibt, wobei sowohl der theoretische als auch der praktische Teil schulische Veranstaltungen unter der Aufsicht der Schule bleiben. Jede Schülerin und jeder Schüler der Klasse legt die theoretische Prüfung ab; nur wer sie besteht, darf zur praktischen Fahrt antreten, und das erst, nachdem ein Elternteil schriftlich eingewilligt hat. Ein Bestehen bringt einen von der Schule ausgestellten Radfahrschein, und selbst das Bestehen allein des theoretischen Teils muss auf dem tatsächlichen Zeugnis des Kindes vermerkt werden, etwas, das weder Bayerns noch Hamburgs Programme tun. Die praktische Ausbildung findet dort statt, wo die Schule selbst unter drei Optionen entscheidet: einer Jugendverkehrsschule, dem Schulhof, oder echten Straßen in der Nähe. Berlin betreibt 25 über die Bezirke verteilte Jugendverkehrsschulen, städtisch betriebene Kompetenzzentren, die 2025 mehr als 335.000 Besucherinnen und Besucher aller Altersgruppen begrüßten, nicht nur Viertklässlerinnen und Viertklässler. Die Landesverkehrswacht Berlin, die eigene Landesgliederung des über hundert Jahre alten Netzwerks der Deutschen Verkehrswacht, liefert Lehrmaterial und zusätzliche Angebote, statt die Prüfung selbst durchzuführen.

Die offizielle Regel

Drei verschiedene Familien danach fragen, woher Berlins Fahrradprüfung eigentlich kommt, und man bekommt vermutlich drei verschiedene Vermutungen: ein Polizeiprogramm, ein stadtweiter Erlass, etwas, das der Senat sich kürzlich ausgedacht hat. Tatsächlich ist es nichts davon. Der gesamte Rahmen steckt in Berlins eigener Grundschulverordnung, konkret in § 13, Verkehrs- und Mobilitätserziehung, in der aktuellen Fassung seit dem 1. August 2017. Dieser eine Paragraf ordnet Verkehrs- und Mobilitätserziehung in den breiteren Bildungsauftrag der Schule ein, neben sozialer Bildung, Umweltbewusstsein und Gesundheitsförderung, statt sie als angehängten Sicherheitskurs zu behandeln.

Klasse 4 ist der Punkt, an dem der Paragraf konkret wird. Der Text besagt, dass die Radfahrprüfung in Zusammenarbeit mit der Polizei durchgeführt wird und aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Beide, so die Verordnung ausdrücklich, sind schulische Veranstaltungen, die unter der Aufsicht der Schule bleiben, ein wirklich anderes Verantwortungsgleichgewicht als sowohl Bayerns Erlass, wo Polizeiverkehrslehrkräfte die praktischen Einheiten direkt leiten, als auch Hamburgs Regelung, wo Polizeiverkehrslehrkräfte im Wesentlichen den gesamten Lehrplan führen. In Berlin führen Lehrkräfte die Feder. Die Beteiligung der Polizei ist real, wird aber als Zusammenarbeit und Unterstützung gerahmt, und kommt in der Praxis weitgehend auf Anfrage und im Rahmen der jeweiligen Kapazität der örtlichen Beamtinnen und Beamten in diesem Schulhalbjahr zustande.

Jede Schülerin und jeder Schüler der Klassenstufe legt die theoretische Prüfung ab, im Text ist keine Ausnahme vorgesehen. Nur wer besteht, geht zur praktischen Fahrt weiter, und selbst dann erst, nachdem ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person schriftlich eingewilligt hat, eine konkrete, namentlich genannte Voraussetzung statt einer allgemeinen Annahme elterlichen Wissens.

Wie Berlins Programm für die Klassen 3-4 aufgebaut ist
KlasseWas passiertWer zuständig ist
3Grundfertigkeiten: sicherer Umgang mit dem Fahrrad, Schulterblick, Handzeichen beim AbbiegenKlassenlehrkraft, an einer Jugendverkehrsschule, auf dem Schulhof oder in Schulnähe
4Fortgesetzte Übung zu Straßen- und Wegverhalten, kontrolliertem Anfahren und Anhalten, Vorfahrt und AbbiegenKlassenlehrkraft, Polizeiunterstützung auf Anfrage
4 (Prüfung)Theorieprüfung (alle Schülerinnen und Schüler), danach praktische Fahrt (nur nach bestandener Theorie, mit schriftlicher Elterneinwilligung)Lehrkräfte führen beides durch, in Zusammenarbeit mit der Polizei

Wo die praktische Arbeit tatsächlich stattfindet, entscheidet die Schule selbst, keine feste stadtweite Zuweisung. Laut Landesverkehrswacht Berlins eigener Beschreibung des Programms kann eine Schule zwischen drei Umgebungen wählen: einer Jugendverkehrsschule, einem verkleinerten Schonraum-Parcours, der mit Schildern und Markierungen echten Straßen nachempfunden ist, dem eigenen Schulhof, praktisch, aber weniger realistisch, oder echtem Verkehr auf Straßen in Schulnähe, der realistischsten, aber auch die meiste Sicherheitsplanung und Elternbeteiligung erfordernden Option. Die eigene Position der Landesverkehrswacht Berlin ist, dass eine Jugendverkehrsschule-Phase kombiniert mit etwas echter Verkehrsübung Kindern besser dient als eines von beidem allein, das ist allerdings eine Empfehlung, keine von der Verordnung selbst vorgeschriebene Regel.

Ein Bestehen bringt einen Radfahrschein, ausgestellt von der eigenen Schule des Kindes, und hier geht Berlins Text weiter als sowohl Bayerns als auch Hamburgs veröffentlichte Regeln: das Bestehen der Prüfung, oder auch nur das Bestehen allein des theoretischen Teils, muss auf dem Zeugnis vermerkt werden, dem tatsächlichen Schulzeugnis des Kindes. Eine Schülerin oder ein Schüler, die bzw. der nicht besteht, darf die Prüfung einfach wiederholen, die Verordnung stellt das unmissverständlich fest, ohne eine Wartefrist, eine Gebühr oder eine Höchstzahl an Versuchen anzuhängen. Nichts davon hat außerhalb der Schule in irgendeine Richtung Gewicht: Deutschland verlangt in keinem Alter einen Führerschein zum Radfahren, ein nicht bestandener Versuch ändert also nichts an der rechtlichen Fähigkeit eines Kindes, Rad zu fahren.

Eine Reihe orangefarbener und weißer Verkehrshütchen entlang eines Bürgersteigs, die im Sonnenlicht lange Schatten werfen, keine Personen oder lesbare Schrift sichtbar

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Die 25 Jugendverkehrsschulen, und wer das tatsächlich Tag für Tag durchführt

Berlins eigene Senatsbildungsverwaltung beschreibt ein Netzwerk von 25 über die Bezirke der Stadt verteilten Jugendverkehrsschulen, betrieben als das, was sie Kompetenzzentren für schulische und außerschulische Mobilitätsbildung nennt. Das ist ein größerer und vielfältigerer Fußabdruck als sowohl Bayerns als auch Hamburgs Modell: ein Senatsnewsletter zum Programm bezifferte die Besuchszahl 2025 auf mehr als 335.000 Besuche, und die Zahl umfasst weit mehr als Prüfungskandidatinnen und -kandidaten der 4. Klasse. Dieselben Standorte führen Fahrrad- und Rollerübungen für Kinder im Kindergartenalter durch, Fahrrad- und Rollerpraxis über alle vier Grundschulklassen hinweg, Angebote für Willkommensklassen-Schülerinnen und -Schüler im Alter von 13 bis 18, Erwachsenenkurse teils gezielt für neu zugezogene Bewohnerinnen und Bewohner, und, ab Sommer 2025, E-Scooter-Kurse für Jugendliche.

Einzelne Standorte haben ihren eigenen Charakter. Der Senatsnewsletter hob Reinickendorfs Jugendverkehrsschule hervor, geleitet von Elke Buchmann, die 2025 den Fahrrad-Berlin-Engagementpreis des Bezirks für ihre Arbeit am Standort erhielt. Weitere in Senatsmaterialien genannte Standorte umfassen einen im Oktober 2021 wiedereröffneten, neu aufgebauten Parcours am Görlitzer Park in Friedrichshain-Kreuzberg und renovierte Asphaltbahnen an der Borkzeile in Spandau. Nicht jeder Standort ist dauerhaft: eine Jugendverkehrsschule in Schöneberg schloss 2023, während der Senat das breitere Netzwerk als weiterhin wachsend beschreibt, eine Erinnerung daran, dass die aktuelle Zahl von 25 Schulen eine Momentaufnahme ist, keine feste Größe.

Die Landesverkehrswacht Berlin übernimmt eine Unterstützungs- und Materialrolle, statt das Klassenprogramm selbst zu führen. Sie ist die eigene Landesgliederung innerhalb des bundesweiten Netzwerks der Deutschen Verkehrswacht, einer Organisation, gegründet in Berlin am 3. November 1924 als Auto-Wacht, unter dem NS-Regime zwischen 1933 und 1945 vollständig verboten, und am 13. Dezember 1950 auf dem Weg zu ihrer heutigen Form neu gegründet, heute mit 16 Landesverkehrswachten bundesweit vertreten. In Berlin konkret bedeutet das, den Klasse-4-Lehrplanumriss zu veröffentlichen, mit dem Schulen arbeiten, den Betrieb der Jugendverkehrsschulen zu unterstützen, und mitunter vom Senat finanzierte Angebote wie die Nachhol-Prüfungen der Pandemie-Zeit für ältere Schülerinnen und Schüler durchzuführen, die die praktische Ausbildung verpasst hatten, auf der eigenen Website des Verbands als befristete Regelung beschrieben, kein dauerhaftes Angebot.

Was Berlins eigene Materialien nicht ausbuchstabieren, und wofür sich ADFC Berlin einsetzt

Bayerns Erlass benennt den toten Winkel ausdrücklich. Hamburgs Polizeimaterialien heben eine bestimmte zweistufige Linksabbiege-Technik gesondert hervor. Berlins eigener veröffentlichter Lehrplanumriss gruppiert den Inhalt der 4. Klasse dagegen in vier breitere Bereiche: Straßen- und Wegoberflächen erkennen und Hindernisse oder geparkte Fahrzeuge sicher passieren, kontrolliertes Anfahren und Anhalten mit angemessenem Abstand und richtiger Fahrspurposition, Vorfahrtsregeln, und Abbiegefertigkeiten, die sowohl Handzeichen als auch sicheres Rechts- und Linksabbiegen umfassen. Es ist ein echter Lehrplan mit echtem Inhalt, aber nichts in Berlins eigenen Materialien hebt den toten Winkel namentlich hervor, so wie Bayerns es tut, oder beschreibt eine eigene lokale Linksabbiege-Methode, so wie Hamburgs es tut. Behandelt die Lehrkraft des eigenen Kindes eines dieser Themen ausführlicher, ist das eine Frage individueller Praxis statt etwas, das in den stadtweiten Rahmen geschrieben ist, wissenswert, statt es in eine der beiden Richtungen anzunehmen.

Berlins breiteres Bild zur Kindersicherheit stammt aus einer völlig anderen Quelle: aus der Fahrradlobbyarbeit, nicht aus dem Schullehrplan. ADFC Berlins eigenes Verkehrsdossier stellt fest, dass in Berlin jeden einzelnen Tag drei Kinder im Verkehr verletzt werden, und argumentiert, dass ihr Schutz klare Sichtachsen, physisch getrennte Wege und wirklich niedrige Geschwindigkeiten in Schulnähe braucht, nicht nur Unterricht im Klassenzimmer. Diese Zahl umfasst Verkehrsverletzungen allgemein, nicht speziell Radfahrende, und eine separate, verbreitet zitierte Zahl, rund 1.890 in einem jüngeren Jahr in Schulwegunfälle jeder Art verwickelte Kinder laut Unfallkasse Berlin, umfasst Stürze und andere Zwischenfälle zusammen mit Verkehrsvorfällen, statt Radfahrende gesondert auszuweisen. Hier lohnt sich Ehrlichkeit: trotz echter Bemühung, eine Berlin-spezifische Zahl zu finden, die allein radfahrende Kinder ausweist, betreffen die klarsten verfügbaren Zahlen Kinder im Verkehr generell, und ADFC Berlins eigene Interessenvertretung sieht sicherere Infrastruktur, nicht nur eine besser vermittelte Prüfung, als den eigentlichen Hebel zur Senkung dieser Zahlen.

  1. Klasse 3: Grundfertigkeiten werden zuerst aufgebaut. Sicherer Umgang mit dem Fahrrad, Schulterblick und Handzeichen werden an dem Ort geübt, den die Schule wählt, einer Jugendverkehrsschule, dem Schulhof oder nahen Straßen.
  2. Klasse 4: die Übung wird fortgesetzt und erweitert. Straßen- und Wegbewusstsein, kontrolliertes Anfahren und Anhalten, Vorfahrt und Abbiegefertigkeiten bauen auf dem auf, was Klasse 3 abdeckte.
  3. Theorieprüfung: jede Schülerin und jeder Schüler legt sie ab. Die Verordnung sieht keine Befreiung vor, alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe legen diesen Teil ab.
  4. Schriftliche Elterneinwilligung, dann die praktische Fahrt. Nur wer die theoretische Prüfung bestanden hat, darf weitermachen, und erst, sobald die schriftliche Einwilligung eines Elternteils bei der Schule vorliegt.
  5. Ein Bestehen bringt einen Radfahrschein, und eine Zeile im Zeugnis. Selbst das Bestehen allein des theoretischen Teils wird auf dem Zeugnis vermerkt, nicht nur das finale kombinierte Ergebnis.
  6. Besteht das eigene Kind nicht, erlaubt die Verordnung eine Wiederholung. Es ist weder eine feste Anzahl von Versuchen noch eine Wartefrist festgelegt; direkt bei der Schule nachfragen, wie sie eine Wiederholung handhabt.

Hinweis zur Verlässlichkeit

Diese Seite beschreibt die allgemeine Struktur von Berlins Fahrradausbildungsprogramm für die Klassen 3-4, wie sie in § 13 der Grundschulverordnung und in Materialien der Berliner Senatsbildungsverwaltung sowie der Landesverkehrswacht Berlin festgelegt ist, Stand Mitte 2026. Sie ist keine Rechts- oder Bildungsberatung. Einzelne Schulen wählen ihre eigenen Übungsorte und Zeitpläne, das Jugendverkehrsschule-Netzwerk kann sich über die Zeit verändern, und vom Senat finanzierte Nachholprogramme laufen möglicherweise nicht jedes Jahr. Die konkrete Situation des eigenen Kindes direkt mit der Klassenlehrkraft oder der Schulleitung bestätigen lassen.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Mein Kind hat den praktischen oder theoretischen Teil nicht bestanden. Was passiert jetzt tatsächlich?

Berlins eigene Verordnung ist hier kurz und direkt: eine Schülerin oder ein Schüler, die bzw. der nicht besteht, darf die Prüfung wiederholen. Sie legt weder eine feste Anzahl an Versuchen noch eine Wartefrist oder ein bestimmtes Nachholformat fest, das bleibt der Schule überlassen. Wissenswert ist: das Bestehen allein des theoretischen Teils wird trotzdem auf dem Zeugnis vermerkt, auch wenn der praktische Teil erst später kommt, eine Wiederholung löscht also nicht, was das Kind bereits geschafft hat. In keiner Richtung entsteht eine rechtliche Konsequenz: für das Fahrradfahren ist in Deutschland in keinem Alter ein Führerschein nötig, ein Nichtbestehen ändert also nichts an der Fähigkeit des Kindes, außerhalb der Schule Rad zu fahren.

Muss ich tatsächlich etwas unterschreiben, bevor mein Kind die praktische Fahrt machen darf?

Ja, und das ist eine konkrete, namentlich genannte Anforderung in Berlins eigenem Text, kein allgemeiner Höflichkeitshinweis. § 13 der Grundschulverordnung stellt unmissverständlich klar, dass eine Schülerin oder ein Schüler, die bzw. der die theoretische Prüfung bestanden hat, nur an der praktischen Prüfung teilnehmen darf, sofern die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Auf dieses Formular achten, das um die Zeit der theoretischen Prüfung nach Hause geschickt wird, denn ohne es kann die Schule das Kind unabhängig vom Ergebnis der theoretischen Prüfung nicht zum praktischen Teil zulassen.

Gibt es in Berlin etwas Vergleichbares zu Münchens kostenlosen Verkehrswacht-Fahrradverleihen oder Hamburgs Fahrradfuchs-Ferienkurs?

Nicht in ganz derselben Form. Die Landesverkehrswacht Berlin fungiert hauptsächlich als Lehrplan- und Interessenvertretungsorganisation, liefert das Material, das Schulen verwenden, und führt gelegentlich kostenpflichtige oder vom Senat finanzierte Zusatzangebote durch, statt routinemäßig jeder Klasse Fahrräder zu verleihen. Ein konkretes Beispiel gab es tatsächlich: in den Jahren der Pandemie-Aufholphase finanzierte der Senat ein Programm namens Stark trotz Corona speziell dafür, dass Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6, die die praktische Ausbildung verpasst hatten, sie über die Landesverkehrswacht Berlin nachholen konnten. Das war an einen konkreten pandemiebedingten Rückstau gebunden, kein feststehendes jährliches Angebot, also nicht ohne Rückfrage bei der eigenen Schule oder direkt bei der Landesverkehrswacht Berlin annehmen, es laufe noch in der ursprünglichen Form. Was Berlin als alltägliche Ressource tatsächlich hat, ist das eigene 25-Schulen-Netzwerk der Jugendverkehrsschulen, von denen mehrere außerhalb der Schulzeit kostenlos für die öffentliche Übung geöffnet sind, was man durchaus als breiteren, dauerhaften Vorteil gegenüber Münchens oder Hamburgs Regelung ansehen kann.

Welche Jugendverkehrsschule wird mein Kind tatsächlich nutzen, und können wir dort als Familie üben?

Das hängt vollständig von der eigenen Schule und dem eigenen Bezirk des Kindes ab, denn jede Schule wählt den eigenen Übungsort und die nächstgelegene, für ihr Gebiet zuständige Jugendverkehrsschule selbst, statt einer einzigen stadtweiten Zuweisung zu folgen. Berlins 25 Jugendverkehrsschulen werden von der Senatsbildungsverwaltung selbst als Kompetenzzentren beschrieben, die mehr als nur Schulklassen offenstehen, mit betreuter Übungszeit, Fahrrad- und Rollerübungen für jüngere Kinder, und Kursen für Erwachsene und Neuankömmlinge zu verschiedenen Zeitpunkten im Jahr. Die Bildungswebsite des Senats führt eine aktuelle Liste mit Links zur jeweiligen Jugendverkehrsschule jedes Bezirks, und das ist die verlässlichste Stelle, um aktuelle Öffnungszeiten zu prüfen, statt sich auf ältere Auflistungen zu verlassen, denn mindestens ein Standort, in Schöneberg, schloss 2023, während sich das breitere Netzwerk andernorts weiterentwickelt.