Berlins Klassenfahrt-Geld: Die Obergrenze, die Landeskonto-Regel und die Haushaltssperre, die Fahrten fast platzen ließ
Berlin überlässt den Preis einer Klassenfahrt nicht der Improvisation im Einzelfall: Die Senatsbildungsverwaltung legt eine stadtweite Kostenobergrenze fest, ein Maximum, das eine Schule pro Schülerin oder Schüler verlangen darf, zuletzt im November 2023 aktualisiert auf 335 Euro für Klasse 1 bis 3, 415 Euro für Klasse 4 bis 6, 550 Euro für die Sekundarstufe I (Klasse 7 bis 10) und 850 Euro für die Oberstufe, mit höheren Stufen von 750 Euro für Ski- oder Sprachreisen und 1.450 Euro für einen Schüleraustausch außerhalb Europas. Nach § 76 Abs. 2 Nr. 7 des Berliner Schulgesetzes ist es die Schulkonferenz jeder einzelnen Schule, nicht der Senat direkt, die innerhalb dieser stadtweiten Obergrenze die konkreten Fahrtgrundsätze der jeweiligen Schule festlegt. Rechtlich gehört das Geld, das Familien zahlen, nicht lose der Lehrkraft oder gar der Schule selbst: Einmal eingesammelt, gilt es als Landesmittel, Gelder des Landes Berlin, verwaltet nach den Regeln für Selbstbewirtschaftungsmittel, selbst bewirtschaftete Haushaltsmittel des Landes. Die verantwortliche Klassenlehrkraft zahlt den Beitrag jeder Familie auf ein gesondertes Konto ein, ein eigens dafür eingerichtetes Konto, vermerkt den Verwendungszweck, und jede einzelne Ein- und Auszahlung braucht in der Fahrtenabrechnung ihre eigene, nummerierte, quittierte Rechnung. Diese formale Regel geriet 2024 in eine echte Krise: Im Oktober jenes Jahres verhängte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch bis Ende November eine Sperre für neue finanziell bindende Verpflichtungen in allen Senatsverwaltungen, und Klassenfahrten fielen direkt darunter, das heißt, Schulen konnten in diesem Zeitraum überhaupt keine neue Klassenfahrt buchen, es sei denn, eine Lehrkraft übernahm die Kosten persönlich im Voraus, ein Vorgehen, das die Lehrergewerkschaft GEW Berlin als aberwitzig bezeichnete. Ab dem 1. Dezember 2024 löste Berlin das zugrunde liegende Problem nur teilweise: Jede Schule bekommt jetzt ihr eigenes, gedeckeltes Jahresbudget, bemessen nach Schultyp und Schülerzahl, aus einem stadtweiten Pool von 1,5 Millionen Euro, der für die eigenen Dienstreisekosten der Lehrkräfte vorgesehen ist, und Schulen erhielten die neue Erlaubnis, Geld aus anderen Haushaltsposten, Personal, Möbel, Lehrmaterial, umzuwidmen, um einen Fehlbetrag zu decken, etwas, das vorher nicht erlaubt war. Die Lücke ist damit nicht überall geschlossen: Berichte über die Änderung wiesen auf das reale Risiko hin, dass bis zu die Hälfte der geplanten Fahrten noch ausfallen könnte, sobald der Pool eines Bezirks aufgebraucht ist, und nannten Steglitz-Zehlendorf und Lichtenberg als Bezirke, in denen genau das bereits geschehen war. Nichts davon ändert allerdings, was eine einkommensschwache Familie tatsächlich schuldet. Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können Bildung und Teilhabe (BuT) beantragen, ungewöhnlicherweise gedeckelt auf genau dieselben 335, 415, 550 und 850 Euro wie die allgemeine Kostenobergrenze selbst, sie deckt Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Nebenkosten ab, nie aber Taschengeld, sowohl für eintägige Ausflüge als auch für mehrtägige Fahrten. Der Antrag, ein Formular namens Nachweis zur Übernahme der Kosten, braucht zuerst die Bestätigung der Schule, bevor er an die zum jeweiligen Bezug passende Stelle geht: das Jobcenter für Bürgergeld, oft digital über jobcenter.digital einreichbar, das Sozialamt für Sozialhilfe, das Wohnungsamt des eigenen Bezirks für Wohngeld oder Kinderzuschlag, oder das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten für Asylleistungen, und das bewilligte Geld geht direkt an das Konto der Schule oder die Klassenfahrtkasse, nie an die Familie selbst. Ein separates Formular existiert, um dieselbe Unterstützung nachträglich zu beantragen, falls schon bezahlt wurde. Außerhalb von BuT kann die Senatsverwaltung zusätzlich eine kleinere Förderung von 10 bis 150 Euro für Gedenkstättenfahrten, Schulpartnerschaften oder Austauschprogramme gewähren, sofern die Schule mindestens vier Wochen vor Abreise beantragt.
Die Obergrenze, bei der niemand raten muss
Jede Berliner Schulfahrt läuft, bevor sonst irgendetwas entschieden wird, gegen dieselbe stadtweite Zahl: eine Kostenobergrenze, ein maximaler Betrag pro Schülerin oder Schüler, den die Senatsverwaltung für Bildung festlegt und regelmäßig überarbeitet. Die seit November 2023 geltende Fassung hob die Beträge erneut an, mit Verweis auf anhaltende Preissteigerungen bei Transport und Unterkunft, und setzte sie auf 335 Euro für Klasse 1 bis 3, 415 Euro für Klasse 4 bis 6, 550 Euro für die Sekundarstufe I (Klasse 7 bis 10) und 850 Euro für die Oberstufe fest. Fahrten mit besonderem Charakter dürfen über die Standardstufe hinausgehen: eine Ski- oder Sprachreise darf bis zu 750 Euro kosten, ein Schüleraustausch außerhalb Europas bis zu 1.450 Euro.
| Jahrgangsstufe oder Fahrtart | Maximale Kosten pro Schülerin/Schüler |
|---|---|
| Klasse 1 bis 3 | 335 Euro |
| Klasse 4 bis 6 | 415 Euro |
| Sekundarstufe I (Klasse 7 bis 10) | 550 Euro |
| Oberstufe | 850 Euro |
| Ski- oder Sprachreisen (jede Klassenstufe) | 750 Euro |
| Schüleraustausch außerhalb Europas | 1.450 Euro |
Diese stadtweite Zahl ist eine Obergrenze, kein fester Preis, den jede Schule verlangt, und es ist nicht der Senat, der entscheidet, wie eine konkrete Schule den Raum darunter tatsächlich nutzt. Nach § 76 Abs. 2 Nr. 7 des Berliner Schulgesetzes liegt diese Befugnis bei der eigenen Schulkonferenz jeder Schule, dem Gremium, das Vertreterinnen und Vertreter von Eltern, Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern zusammenbringt. Sie entscheidet über den pädagogischen Zweck einer Fahrt, die Mindestteilnehmerzahl, wie viele Fahrten eine Klasse unternimmt, wie lange jede dauert, welche Art von Unterkunft und Transport genutzt wird, und die tatsächlichen Kosten pro Schülerin oder Schüler, alles innerhalb der stadtweiten Kostenobergrenze, nicht darüber.
Wessen Geld es rechtlich ist
Hier gehen Berlins eigene Regeln weiter, als nur einen zulässigen Kontotyp zu benennen. Sobald der Beitrag einer Familie für eine Klassenfahrt eingesammelt ist, liegt er nicht in irgendeinem informellen Zwischenraum zwischen den Finanzen der Lehrkraft und denen der Schule. Berlins eigene Verwaltungsvorschriften für Schulfahrten stellen unmissverständlich klar, dass dieses Geld als Mittel des Landes Berlin gilt, Gelder, die dem Land Berlin selbst gehören, und dass es nach den Regeln für Selbstbewirtschaftungsmittel verwaltet werden muss, demselben Rahmen, der auch für andere selbst bewirtschaftete Haushaltsmittel des Landes gilt.
In der Praxis bedeutet das, dass die verantwortliche Klassenlehrkraft die Zahlung jeder Familie, zusammen mit jeder anderen mit der Fahrt verbundenen Einnahme, auf ein gesondertes Konto überweist, ein eigens dafür eröffnetes Konto, und dabei jedes Mal den Verwendungszweck vermerkt. Die Abrechnung endet dort nicht: Jeder Euro, der ein- oder ausgeht, muss in der Endabrechnung mit seiner eigenen quittierten Rechnung belegt sein, und jede muss nummeriert und eindeutig identifiziert sein. Eine Lehrkraft, die diese Papierspur für eine bestimmte Ausgabe nicht vorlegen kann, erfüllt die Regel auf dem Papier nicht, das ist keine bloß informelle Abweichung.
Als das Budget selbst ausging
Die formale Regel oben sagt nichts darüber, ob eine Fahrt überhaupt genehmigt wird, und genau dort geriet Berlin 2024 in echte Schwierigkeiten. Im Oktober jenes Jahres verhängte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch eine bis Ende November laufende Sperre für neue finanziell bindende Verpflichtungen in allen zehn Senatsverwaltungen. Schulfahrten waren dabei kein Nebeneffekt dieser Sperre, sie wurden direkt genannt, weil die eigenen Dienstreisekosten einer Lehrkraft, Unterkunft, Transport und Tagegeld als Begleitperson, aus derselben Art von Ressort-Budget erstattet werden, das die Sperre betraf. In diesem Zeitraum konnte eine Schule schlicht keine neue Klassenfahrt buchen, es sei denn, die verantwortliche Lehrkraft erklärte sich bereit, die eigenen Reisekosten persönlich vorzustrecken und später auf die Erstattung zu warten. GEW Berlin, die Lehrergewerkschaft, ging öffentlich dagegen vor, bezeichnete das Vorgehen als aberwitzig und argumentierte, es bestrafe Lehrkräfte effektiv dafür, Fahrten zu organisieren, die ein normaler Teil des Jobs sind, obendrauf auf einen Erstattungsprozess, der schon außerhalb einer Sperre als langsam bekannt war.
Berlins Lösung, wirksam ab dem 1. Dezember 2024, hob die Sperre nicht einfach auf und kehrte zum vorherigen Zustand zurück. Stattdessen bekommt jede Schule jetzt ihr eigenes festes Jahresbudget für die Dienstreisekosten der Lehrkräfte, bemessen nach Schultyp und Schülerzahl, aus einem berichteten stadtweiten Pool von 1,5 Millionen Euro. Schulen erhielten außerdem eine neue Flexibilität, die sie vorher nicht hatten: die Erlaubnis, Geld aus anderen Haushaltsposten, Personalkosten, Möbel, Lehrmaterial, umzuwidmen, um speziell einen Fehlbetrag im Reisekostenbudget zu decken. Das ist eine echte Veränderung darin, wie weit eine Schule ihr eigenes Geld strecken kann, um Fahrten am Laufen zu halten, aber es ist ein fester Pool, kein offener, und die Abdeckung ist nicht überall gleich. Berichte über das neue System wiesen auf ein echtes Risiko hin, dass stadtweit bis zu die Hälfte der geplanten Fahrten noch ausfallen könnte, sobald die Zuteilung eines Bezirks für das Jahr aufgebraucht ist, und nannten Steglitz-Zehlendorf und Lichtenberg konkret als Bezirke, in denen Budgets bereits vor Ende des Schuljahres erschöpft waren.
Es lohnt sich, hier zwei getrennte Budgets auseinanderzuhalten, da sie leicht durcheinandergeraten. Die Kostenobergrenze oben ist, was Ihrer Familie für den Platz Ihres Kindes auf der Fahrt berechnet werden darf. Das Budget, das gesperrt und dann ab Dezember 2024 gedeckelt und umstrukturiert wurde, ist eine ganz andere Position: was die Schule selbst zahlt, um die eigenen Reisekosten der begleitenden Lehrkraft zu decken. Ein Fehlbetrag im zweiten kann eine Fahrt komplett verhindern, unabhängig davon, ob jede Familie ihren Anteil bereits bezahlt hat.
Die Förderung, die die Obergrenze Euro für Euro spiegelt
Für eine einkommensschwache Familie ändert nichts von der Budgetpolitik oben, was tatsächlich verlangt wird, denn Berlins eigene Bildung-und-Teilhabe-Unterstützung (BuT) existiert genau, um diese Lücke zu schließen. Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können BuT für eine Klassenfahrt beantragen, es zahlt Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Nebenkosten, nie aber Taschengeld.
Was an Berlins Version besonders ist: Der Höchstbetrag, den BuT zahlt, wird nicht getrennt von der eigenen Kostenobergrenze der Schule berechnet, es ist dieselbe Zahl. Dieselben 335, 415, 550 und 850 Euro, die die Rechnung einer Schule je Jahrgangsstufe begrenzen, sind zugleich die exakte Obergrenze der BuT-Erstattung. Sowohl Tagesausflüge als auch mehrtägige Klassenfahrten sind förderfähig, nicht nur die größeren Fahrten.
Der Antrag beginnt mit einem Formular namens Nachweis zur Übernahme der Kosten, das zuerst die Schule Ihres Kindes bestätigen muss, bevor irgendetwas anderes passiert. Wohin er als Nächstes geht, hängt davon ab, welche Leistung Ihre Familie bezieht:
| Leistung | Zuständige Stelle |
|---|---|
| Bürgergeld | Ihr Jobcenter, oft digital über jobcenter.digital einreichbar |
| Sozialhilfe | Das Sozialamt Ihres Bezirks |
| Wohngeld oder Kinderzuschlag | Das Wohnungsamt Ihres eigenen Bezirks |
| Asylbewerberleistungsgesetz | Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) |
Nach der Bewilligung landet das Geld nicht auf dem eigenen Konto der Familie. Es wird direkt an das eigene Konto der Schule oder die Klassenfahrtkasse gezahlt, dasselbe oben beschriebene gesonderte Konto, und begleicht den Anteil der Familie, ohne je durch ihre Hände zu gehen. Und merkt eine Familie erst nach dem Bezahlen aus eigener Tasche, dass sie vielleicht anspruchsberechtigt gewesen wäre, ist das nicht zwingend eine Sackgasse: Berlins Bildungspaket-Verwaltung veröffentlicht ein separates Formular für die nachträgliche Erstattung, um dieselbe Unterstützung im Nachhinein zu beantragen, sobald die Fahrt und die eigene Zahlung der Familie dokumentiert sind.
Die kleinere Förderung außerhalb von BuT
Selbst eine Familie, die überhaupt nicht BuT-berechtigt ist, steht bei bestimmten Fahrtarten nicht ganz ohne Optionen da. Getrennt vom Bildungs- und Teilhabepaket kann die Senatsbildungsverwaltung eine eigene zusätzliche Förderung bewilligen, typischerweise im Bereich von 10 bis 150 Euro, für Fahrten mit besonderem pädagogischem Zweck: einen Besuch einer Gedenkstätte (Gedenkstättenfahrt), eine Schulpartnerschaftsfahrt oder ein Schüleraustauschprogramm. Eine Familie kann dafür nicht direkt selbst beantragen. Die Schule muss den Antrag im Namen der Klasse stellen, und zwar mindestens vier Wochen vor Abreise, der einzige Weg herauszufinden, ob eine konkrete Fahrt infrage kommt, ist also, das rechtzeitig vor dieser Frist bei der Klassenlehrkraft anzusprechen, statt es einfach anzunehmen.
Was echte Leute sagen
Die klarste Spannung darin, wie Berlin dieses System tatsächlich betreibt, liegt nicht zwischen Familien und Schulen, sondern zwischen der eigenen formalen Buchführungsregel des Senats und der praktischen Realität, unter der Schulen den größten Teil des Schuljahres 2024/25 arbeiteten. Eine Regel, die verlangt, dass jeder Euro über ein gesondertes Konto mit nummerierter, quittierter Rechnung läuft, klingt auf dem Papier wasserdicht, sagt aber nichts darüber, ob eine Fahrt überhaupt genehmigt wird, und für zwei Monate Ende 2024 erlebten etliche Berliner Klassen, dass die Antwort schlicht Nein lauten konnte, es sei denn, die eigene Lehrkraft war bereit, die Kosten persönlich zu tragen. Der öffentliche Einspruch von GEW Berlin drehte sich eigentlich gar nicht um die Buchführungsregel selbst, sondern darum, wer am Ende das finanzielle Risiko trägt, wenn eine Haushaltssperre auf Landesebene auf eine Verpflichtung auf Schulebene trifft, auf die Familien sich verlassen.
Eltern, die die Bildungspaket-Seite dieses Themas navigieren, stoßen auf eine andere, leisere Art von Reibung: die Annahme, die BuT-Unterlagen eines Wohngeld- oder Kinderzuschlag-Haushalts müssten durch eine besondere zentrale Stelle laufen, so wie bestimmte andere Leistungskategorien in manchen deutschen Städten an eine einzige stadtweite Stelle verwiesen werden. Berlin funktioniert für diese konkrete Leistungskombination nicht so, das Wohnungsamt des eigenen Bezirks bleibt die zuständige Stelle, das ist hier also eine Überraschung weniger, auch wenn es sich trotzdem lohnt, das direkt beim eigenen Bezirksamt zu bestätigen, statt es einfach anzunehmen.
Schritt für Schritt
- Prüfen Sie die Kostenobergrenze, die für die aktuelle Klassenstufe Ihres Kindes gilt, bevor Sie annehmen, ein genannter Fahrtpreis sei verhandelbar: 335 Euro (Klasse 1-3), 415 Euro (Klasse 4-6), 550 Euro (Sekundarstufe I) oder 850 Euro (Oberstufe), mit höheren Stufen für Ski-, Sprach- oder außereuropäische Austauschfahrten.
- Werden Sie um eine Überweisung gebeten, bestätigen Sie, dass es sich um das eigene gesonderte Konto der Schule handelt, nicht um ein privates Konto einer Lehrkraft, und rechnen Sie anschließend mit einer nummerierten, quittierten Abrechnung der Fahrtfinanzen.
- Prüfen Sie, ob die Leistung Ihres Haushalts, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sie für BuT berechtigt, und lassen Sie das Formular Nachweis zur Übernahme der Kosten von Ihrer Schule bestätigen, deutlich vor der Zahlungsfrist, nicht danach.
- Schicken Sie den Antrag an die zu Ihrer konkreten Leistung passende Stelle: Jobcenter für Bürgergeld, Sozialamt für Sozialhilfe, das Wohnungsamt Ihres Bezirks für Wohngeld oder Kinderzuschlag, oder das LAF für Asylleistungen.
- Haben Sie schon bezahlt, bevor Sie merkten, dass Sie vielleicht anspruchsberechtigt sind, fragen Sie nach dem Formular für die nachträgliche Erstattung, statt anzunehmen, das Fenster sei geschlossen.
- Verzögert sich eine geplante Fahrt oder wird sie eingeschränkt, fragen Sie direkt nach, ob es an den Kosten der Familie liegt oder an einem Fehlbetrag im Reisebudget der Schule, denn Berlins Budgetänderungen vom Dezember 2024 machen die zweite Ursache jetzt zu einer echten, dokumentierten Möglichkeit.
Rechtlicher Hinweis
Diese Seite erklärt den allgemeinen Rahmen hinter Berlins Kostenobergrenzen für Klassenfahrten, den Kontoregeln, der Haushaltssperre für Schulfahrten 2024 und ihrer Ablösung ab Dezember 2024, sowie der Bildung-und-Teilhabe-Unterstützung, Stand Mitte 2026, basierend auf der eigenen Kostenobergrenzen-Bekanntmachung der Senatsbildungsverwaltung, der Berichterstattung von GEW Berlin und news4teachers zur Haushaltssperre, sowie offiziellen Bildungspaket-Materialien von berlin.de und dem Berliner Jobcenter. Das ist keine offizielle Auskunft einer bestimmten Schule oder eines Bezirksamts. Bestätigen Sie die tatsächlichen Fahrtkosten, die Zahlungsfrist und den aktuellen Budgetstand des Bezirks für Ihr Kind direkt bei Ihrer Schule und der zuständigen Bildungspaket-Stelle.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Wie viel darf die Schule unseres Kindes für eine Klassenfahrt in Berlin tatsächlich verlangen?
Es gibt ein stadtweites Maximum, die Kostenobergrenze, festgelegt von der Senatsbildungsverwaltung und zuletzt im November 2023 aktualisiert: 335 Euro für Klasse 1 bis 3, 415 Euro für Klasse 4 bis 6, 550 Euro für die Sekundarstufe I (Klasse 7 bis 10) und 850 Euro für die Oberstufe. Fahrten mit besonderem Charakter dürfen höher liegen, bis zu 750 Euro für Ski- oder Sprachreisen und 1.450 Euro für einen Schüleraustausch außerhalb Europas. Innerhalb dieser stadtweiten Obergrenze entscheidet die eigene Schulkonferenz der konkreten Schule, tätig nach § 76 Abs. 2 Nr. 7 des Berliner Schulgesetzes, über die tatsächlichen Fahrtgrundsätze der Schule, wie oft Fahrten stattfinden, wie lange sie dauern, welche Art von Unterkunft und Transport genutzt wird, und die genauen Kosten, die die Klasse Ihres Kindes zahlen soll.
Ist es normal, dass das Geld auf das private Bankkonto einer Lehrkraft geht?
Nein, und Berlins eigene Regeln sind hier konkreter, als bloß davon abzuraten. Sobald der Beitrag einer Familie eingesammelt ist, gilt er rechtlich als Landesmittel, Gelder des Landes Berlin, nicht als persönliches Geld der Lehrkraft oder der Schule, und muss nach den Regeln für Selbstbewirtschaftungsmittel verwaltet werden, demselben Rahmen, der allgemein für selbst bewirtschaftete Haushaltsmittel des Landes gilt. In der Praxis überweist die verantwortliche Klassenlehrkraft die Beiträge aller Familien, zusammen mit jeder anderen mit der Fahrt verbundenen Einnahme, auf ein gesondertes Konto, ein eigens dafür eingerichtetes Konto, und vermerkt jedes Mal den Verwendungszweck. Jeder Euro, der ein- oder ausgeht, muss in der Endabrechnung mit seiner eigenen quittierten Rechnung erscheinen, jede nummeriert und eindeutig zugeordnet. Eine Lehrkraft, die diese Papierspur für eine konkrete Ausgabe nicht vorlegen kann, erfüllt die Regel formal nicht, das ist keine informelle Kulanzfrage.
Was ist bei der Haushaltssperre 2024 passiert, und betrifft das Fahrten heute noch?
Im Oktober 2024 verhängte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch eine bis Ende November laufende Sperre für neue finanziell bindende Verpflichtungen in allen zehn Senatsverwaltungen. Klassenfahrten waren davon nicht nur ein Nebeneffekt, sie wurden direkt benannt, weil die eigenen Dienstreisekosten einer Lehrkraft, Unterkunft, Transport und Tagegeld als Begleitperson, aus demselben Ressort-Budget erstattet werden, das die Sperre betraf. In diesem Zeitraum konnte eine Schule schlicht keine neue Klassenfahrt buchen, es sei denn, die verantwortliche Lehrkraft erklärte sich bereit, die eigenen Reisekosten persönlich vorzustrecken und die Erstattung später abzuwarten. Die Lehrergewerkschaft GEW Berlin ging öffentlich dagegen vor und bezeichnete das Vorgehen als aberwitzig, mit dem Argument, es bestrafe Lehrkräfte effektiv dafür, Fahrten zu organisieren, die ein normaler Teil des Jobs sind, obendrauf auf einen Erstattungsprozess, der schon vor der Sperre als langsam bekannt war. Berlins Lösung, wirksam ab dem 1. Dezember 2024, hob die Sperre nicht einfach auf und kehrte zum alten Zustand zurück. Stattdessen bekommt jede Schule jetzt ihr eigenes festes Jahresbudget für die Dienstreisekosten der Lehrkräfte, bemessen nach Schultyp und Schülerzahl, aus einem berichteten stadtweiten Pool von 1,5 Millionen Euro, und Schulen erhielten eine neue Flexibilität, die sie vorher nicht hatten: die Erlaubnis, Geld aus anderen Haushaltsposten, Personalkosten, Möbel, Lehrmaterial, umzuwidmen, um speziell einen Fehlbetrag im Reisekostenbudget zu decken. Das ist eine echte Veränderung, wie weit eine Schule ihr eigenes Geld strecken kann, um Fahrten am Laufen zu halten, aber es ist ein fester Pool, kein offener, und die Abdeckung ist nicht überall gleich. Berichte über das neue System wiesen auf ein echtes Risiko hin, dass stadtweit bis zu die Hälfte der geplanten Fahrten noch ausfallen könnte, sobald die Zuteilung eines Bezirks für das Jahr aufgebraucht ist, und nannten Steglitz-Zehlendorf und Lichtenberg konkret als Bezirke, in denen Budgets bereits vor Ende des Schuljahres erschöpft waren.
Deckt das Bildungspaket (BuT) die vollen Kosten der Klassenfahrt unseres Kindes, wenn wir ein geringes Einkommen haben?
Es deckt Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Nebenkosten der Fahrt ab, aber nie Taschengeld, und der Betrag, den es zahlt, ist auf genau dieselben Zahlen gedeckelt wie die allgemeine Kostenobergrenze: 335 Euro für Klasse 1 bis 3, 415 Euro für Klasse 4 bis 6, 550 Euro für die Sekundarstufe I und 850 Euro für die Oberstufe. Das ist ein genuin anderes Setup als in Städten, in denen der Bildungszuschuss und die eigene Kostenobergrenze der Schule getrennt berechnet werden; in Berlin sind sie an dieselbe Zahl gekoppelt. Sowohl eintägige Ausflüge als auch mehrtägige Fahrten sind förderfähig. Für den Antrag lassen Sie das Formular Nachweis zur Übernahme der Kosten von der Schule Ihres Kindes bestätigen, dann schicken Sie es an die zu Ihrer Leistung passende Stelle: das Jobcenter für Bürgergeld, oft digital über jobcenter.digital einreichbar, das Sozialamt für Sozialhilfe, das Wohnungsamt Ihres Bezirks für Wohngeld oder Kinderzuschlag, oder das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nach der Bewilligung wird das Geld direkt an das Konto der Schule oder die Klassenfahrtkasse gezahlt, nie an die Familie ausgehändigt.
Wir haben die Fahrt schon aus eigener Tasche bezahlt, bevor wir merkten, dass wir vielleicht BuT-berechtigt sind. Ist es zu spät?
Nicht unbedingt. Berlins Bildungspaket-Verwaltung veröffentlicht ein separates Formular speziell dafür, diese Unterstützung nachträglich zu beantragen, eine nachträgliche Erstattung, für eine mehrtägige Schulfahrt, die schon bezahlt wurde. Es fragt im Wesentlichen dieselben Angaben ab wie der Standard-Nachweis, Bestätigung der Fahrt und ihrer Kosten durch die Schule, plus Nachweis dessen, was tatsächlich bezahlt wurde, und geht an dieselbe Stelle, die auch einen vorausschauenden Antrag für Ihre Leistungsart bearbeitet hätte. Es lohnt sich, direkt im Sekretariat Ihrer Schule nachzufragen, ob Ihre konkrete Fahrt noch infrage kommt, da Timing und Nachweisanforderungen variieren können.
Wir sind nicht BuT-berechtigt, aber die Kosten sind für unsere Familie trotzdem eine echte Belastung. Gibt es noch etwas anderes?
Ja, wenn auch eine kleinere, separate Ebene statt eines BuT-Ersatzes. Außerhalb des Bildungs- und Teilhabepakets kann die Senatsbildungsverwaltung eine eigene zusätzliche Förderung gewähren, in der Regel im Bereich von 10 bis 150 Euro, speziell für Fahrten mit einem besonderen pädagogischen Zweck: Gedenkstättenfahrten, Schulpartnerschaftsfahrten und Schüleraustauschprogramme. Die Familie selbst kann das nicht beantragen. Die Schule muss das im Namen der Klasse beantragen, und zwar mindestens vier Wochen vor Abreise, es lohnt sich also, das direkt und frühzeitig bei der Klassenlehrkraft anzusprechen, wenn die betreffende Fahrt in eine dieser Kategorien fällt und die Kosten ein echtes Anliegen sind.
