Wann ein Berliner Vermieter Ihre Schufa tatsächlich verlangen darf: die drei rechtlichen Phasen

Berlins Wohnungsmarkt bewegt sich schnell genug, dass ein attraktives Inserat laut einem Bewerbungsratgeber 2026 von immodo-berlin.de über 500 Anfragen innerhalb der ersten Stunde ziehen kann, und dieses Tempo verleitet dazu, anzunehmen, ein Vermieter dürfe in dem Moment alles verlangen, in dem Sie auftauchen. Die Regel ist bundesweit, kein Berliner Brauch, und sie hat sich nicht gelockert, um mit diesem Tempo mitzuhalten. Die Datenschutzkonferenz (DSK), die Konferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden, aktualisierte ihre Orientierungshilfe zu genau dieser Frage im Januar 2026 auf Version 2.0, und sie bindet weiterhin, was ein Vermieter verlangen darf, an genau eine von drei Phasen, in der Sie sich befinden. Vor einer Besichtigung sind nur Name, Adresse und ein gezeigter, nicht kopierter Personalausweis erlaubt. Erst sobald Sie einem Vermieter mitgeteilt haben, dass Sie diese konkrete Wohnung tatsächlich wollen, wird eine Anfrage nach Nettoeinkommen, Arbeitgeber und Haushaltsgröße angemessen, nie nach Staatsangehörigkeit, Familienstand oder wie lange Sie Ihre jetzige Stelle schon haben. Erst sobald Sie die ausgewählte Top-Kandidatin sind, können vollständige, geschwärzte Einkommensnachweise angefordert werden, und das erst kurz vor der Unterschrift, nie eine vollständige Selbstauskunft nach Artikel 15 DSGVO oder eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung eines früheren Vermieters, der ohnehin nicht verpflichtet ist, eine auszustellen. Berlin hat eine eigene Aufsichtsbehörde, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), und im Juni 2025 entschied das Landgericht Berlin II gegen die Immobilien Scout GmbH selbst, weil sie damit warb, Vermieter bräuchten zunehmend schon bei der Besichtigung eine Schufa-Auskunft, genau die Abkürzung, zu der Berlins Markt Vermieter verleitet.

Die amtliche Regel

Berlins Wohnungsmarkt läuft in einem Tempo, das die ganze Idee von “Phasen” theoretisch wirken lässt. Ein attraktives Inserat kann laut einem Bewerbungsmappen-Ratgeber 2026 von immodo-berlin.de über 500 Anfragen in den ersten 60 Minuten ziehen, und derselbe Ratgeber setzt die aktive Leerstandsquote der Stadt unter 1 Prozent an. Sammelt eine Maklerin bei einer Massenbesichtigung die Unterlagen aller an der Tür ein, kann es aussehen, als gäbe es überhaupt keine erste Phase. Die gibt es aber, und es ist Bundesrecht, kein Berliner Brauch, den der Wettbewerb außer Kraft setzen darf.

Die Datenschutzkonferenz (DSK), die Konferenz der unabhängigen deutschen Bundes- und Landesdatenschutzbehörden, aktualisierte ihre Orientierungshilfe zu genau dieser Frage im Januar 2026 auf Version 2.0, bemerkenswerterweise unter anderem auf der Seite von Berlins eigener Datenschutzbehörde gehostet. Das Modell teilt den Prozess weiterhin in drei Zeitpunkte, und jeder öffnet mehr Daten, nie alle auf einmal.

  1. Phase A, der BesichtigungsterminNur Name, Adresse und, wenn Sie allein besichtigen, ein gezeigter Personalausweis dürfen erhoben werden. Die DSK stellt ausdrücklich klar, dass das Fotografieren oder Kopieren dieses Ausweises nicht nötig und deshalb nicht erlaubt ist. Braucht die Wohnung einen Wohnberechtigungsschein (WBS), darf ein Vermieter fragen, ob Sie einen haben, und die genehmigte Größe und Zimmerzahl bestätigen lassen, die tatsächliche WBS-Kopie, die jedes Haushaltsmitglied namentlich auflistet, kann aber erst angefordert werden, sobald Sie zu Phase B übergegangen sind.
  2. Phase B, sobald Sie erklären, dass Sie genau diese Wohnung wirklich wollenNettoeinkommen (oder einfach die Bestätigung, dass Sie eine genannte Schwelle erreichen), Arbeitgeber, Beruf, und wie viele Erwachsene und Kinder einziehen, werden angemessen, ebenso, ob aktuell ein Insolvenzverfahren läuft oder ein aktuelles Räumungsurteil wegen Mietrückstands an einer früheren Adresse existiert. Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religion, Ethnizität, ein Vorstrafenregister, Heirats- oder Schwangerschaftspläne, sowie Partei- oder Mieterverein-Mitgliedschaft sind nie relevant, ebenso wenig, wie lange Sie Ihre jetzige Stelle schon haben.
  3. Phase C, sobald Sie die ausgewählte Top-Kandidatin sindGeschwärzte Kopien einer Gehaltsabrechnung, eines Kontoauszugs oder eines Steuerbescheids können angefordert werden, aber erst kurz vor Vertragsunterschrift. Die Kontaktdaten eines früheren Vermieters können nicht verlangt werden, ebenso wenig eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein früherer Vermieter ohnehin keine Pflicht hat, eine auszustellen.

Ein Vermieter, der direkt Ihre Kreditakte einholt, und Sie, die Ihren eigenen Bericht vorlegen, sind zwei verschiedene Situationen, und die DSK ist bei der Reihenfolge zwischen beiden ausdrücklich. Sie dürfen Ihre eigene Bonitätsauskunft einholen, einen kompakten Bericht einer Auskunftei, der nur enthält, was zur Beurteilung Ihrer Zahlungsfähigkeit nötig ist, und selbst übergeben. Ein Vermieter, der eine vollständige Selbstauskunft nach Artikel 15 DSGVO verlangt, den kompletten Datenexport, den eine Auskunftei über Sie führt, ist in jeder Phase ausgeschlossen, denn das enthält weit mehr, als eine Vermietungsentscheidung braucht. Ein Vermieter, der direkt bei einer Auskunftei eine Auskunft einholt, darf das rechtmäßig erst, sobald Sie die ausgewählte Top-Kandidatin sind, und nur, wenn Sie nicht bereits selbst einen ausreichenden Nachweis vorgelegt haben. Die Orientierungshilfe schließt auch einen gängigen Umgehungsweg direkt: Ein unterschriebenes Einwilligungsformular kann das nicht ersetzen, denn einen Mietvertrag von umfassenderen Daten abhängig zu machen, schafft das, was die Orientierungshilfe eine Zwangslage nennt, eine Position, in der keine Einwilligung tatsächlich als freiwillig gegeben gelten kann.

Genau diesen Einwilligungsformular-Umgehungsweg kippte ein Berliner Gericht 2025. Am 19. Juni 2025 entschied das Landgericht Berlin II gegen die Immobilien Scout GmbH, das Unternehmen hinter ImmoScout24, in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Deutschlands Bundesverbraucherverband, angestrengten Verfahren. Das Gericht untersagte der Plattform, damit zu werben, Vermieter bräuchten “zunehmend” schon bei der Besichtigung einen SCHUFA-BonitätsCheck, und bezeichnete diese Darstellung als irreführend, und untersagte separat das eigene Online-Selbstauskunftsformular, personenbezogene Daten auf einer Einwilligungsgrundlage zu erheben, die nicht freiwillig gegeben war. Die Immobilien Scout GmbH hat beim Kammergericht, Berlins Berufungsgericht, unter dem Aktenzeichen 5 U 63/25 Berufung eingelegt, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig, aber einem Berliner Unternehmen wurde in einem Berliner Gericht bereits gesagt, dass genau das Muster, das gestresste Bewerber beschreiben, bei der Besichtigung selbst nach allem gefragt zu werden, von Anfang an nie die Regel war.

Das gestufte Modell der DSK Version 2.0 (Stand Januar 2026): Was in welcher Phase erlaubt ist
PhaseErlaubtTabu
A. BesichtigungsterminName, Adresse; Ausweis gezeigt und geprüft, nicht kopiert; ob ein WBS vorliegt, falls relevantNettoeinkommen, Schufa, Arbeitgeber, Familienstand, Staatsangehörigkeit; eine Kopie des WBS selbst
B. Sie erklären echtes Interesse an genau dieser WohnungNettoeinkommen (oder eine genannte Schwelle), Arbeitgeber/Beruf, Haushaltsgröße, laufendes Insolvenzverfahren, ein aktuelles Räumungsurteil wegen MietrückstandsBeschäftigungsdauer, Staatsangehörigkeit/Religion/Ethnizität, Vorstrafenregister, Heirats- oder Schwangerschaftspläne, Partei- oder Mieterverein-Mitgliedschaft
C. Sie sind die ausgewählte Top-KandidatinGeschwärzte Kopien von Gehaltsabrechnung, Kontoauszug oder Steuerbescheid; Ihre eigene Bonitätsauskunft einer AuskunfteiEine vollständige Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, die Kontaktdaten eines früheren Vermieters, ein Einwilligungsformular als Rechtsgrundlage
Ein hausförmiger Schlüssel neben gerollten Euro-Banknoten und einem Finanzdokument mit Prozentdiagrammen auf einem Schreibtisch für Mietbewerbungen

Foto von Jakub Zerdzicki auf Pexels

Schritt für Schritt

  1. Übergeben Sie bei der Besichtigung selbst nur Name, Adresse und Kontaktdaten, und lassen Sie Ihren Ausweis nur visuell prüfen, statt ihn fotografieren oder kopieren zu lassen, selbst wenn eine Maklerin “für die Akte” um eine Kopie bittet.
  2. Sobald Sie dem Vermieter oder der Maklerin gesagt haben, dass Sie genau diese Wohnung wollen, rechnen Sie mit Fragen zu Nettoeinkommen, Arbeitgeber und Haushaltsgröße, nicht zu Staatsangehörigkeit, Familienstand oder wie lange Sie Ihre jetzige Stelle schon haben.
  3. Halten Sie Ihre eigene Bonitätsauskunft im Voraus bereit (siehe unseren Ratgeber zum Mieten ohne Schufa-Akte für Bezugsquellen und Kosten), damit Sie, sobald Sie Phase C erreichen, einen konformen, engen Bericht übergeben können, statt auf eine umfassendere Selbstauskunft zurückzugreifen.
  4. Lehnen Sie ein Einwilligungsformular ab, das den Mietvertrag von mehr Daten abhängig macht, als die aktuelle Phase verlangt, und verweisen Sie auf die Zwangslage-Begründung der DSK, falls eine Maklerin widerspricht.
  5. Behandeln Sie “alle brauchen eine Schufa, bevor wir überhaupt zeigen” als eine Behauptung, die es zu hinterfragen lohnt, keine feste Regel, denn genau diese Darstellung befand ein Berliner Gericht 2025 als irreführend, als ImmoScout24 damit warb.
  6. Verlangt ein bestimmter Vermieter oder eine Plattform weiterhin Daten zur falschen Phase, reichen Sie eine Beschwerde bei der BlnBDI ein (Alt-Moabit 59-61, 10555 Berlin, mailbox@datenschutz-berlin.de) oder sprechen Sie es bei einem Mieterverein wie der Berliner MieterGemeinschaft an.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag erklärt das gestufte Modell der DSK-Orientierungshilfe Version 2.0 und wie Berlins eigene Behörde und Gerichte es angewandt haben, das ist keine Rechtsberatung. Bestätigen Sie Ihre konkreten Rechte für Ihre Situation bei einem Mieterverein oder direkt bei der BlnBDI.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Darf ein Berliner Vermieter oder eine Inseratsplattform vor oder während einer Besichtigung eine Schufa-Auskunft verlangen?

Nein. Nach der DSK-Orientierungshilfe Version 2.0 (Stand Januar 2026) darf ein Vermieter vor einer Besichtigung nur Name, Adresse und einen gezeigten, nicht kopierten Personalausweis erheben. Schufa-Auskünfte, Einkommensnachweise und ein ausgefülltes Selbstauskunftsformular gehören in eine spätere Phase. Das ist keine reine Papierregel: Am 19. Juni 2025 entschied das Landgericht Berlin II gegen die Immobilien Scout GmbH, das Unternehmen hinter ImmoScout24, weil es damit warb, Vermieter bräuchten 'zunehmend' schon bei der Besichtigung einen SCHUFA-BonitätsCheck, in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengten Verfahren. Das Gericht bezeichnete diese Darstellung als irreführend. Die Immobilien Scout GmbH hat beim Kammergericht Berufung eingelegt (Az. 5 U 63/25), das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig, aber ein Berliner Gericht hat bereits festgestellt, dass genau diese Praxis nie die Regel war.

Was ist der Unterschied, ob ich selbst meine Bonitätsauskunft vorlege oder ein Vermieter direkt eine einholt?

Beides steht in einer klaren Reihenfolge nach der DSK-Orientierungshilfe. Sie dürfen Ihre eigene Bonitätsauskunft bei einer Auskunftei einholen und selbst übergeben, einen kompakten Bericht, der nur enthält, was zur Beurteilung Ihrer Zahlungsfähigkeit nötig ist. Ein Vermieter, der eine vollständige Selbstauskunft nach Artikel 15 DSGVO verlangt, den kompletten Datenexport, den eine Auskunftei über Sie führt, ist in jeder Phase ausgeschlossen, denn das enthält weit mehr, als eine Vermietungsentscheidung braucht. Ein Vermieter, der direkt bei einer Auskunftei eine Auskunft einholt, darf das rechtmäßig erst, sobald Sie die ausgewählte Top-Kandidatin sind, und nur, wenn Sie nicht bereits selbst einen ausreichenden Nachweis vorgelegt haben. Auch ein unterschriebenes Einwilligungsformular kann das nicht ersetzen, denn die Orientierungshilfe behandelt einen Mietvertrag, der von umfassenderen Daten abhängig gemacht wird, als Zwangslage, in der keine Einwilligung tatsächlich als freiwillig gelten kann.

Wo beschwere ich mich in Berlin tatsächlich, wenn ein Vermieter oder eine Plattform diese Regeln bricht?

Reichen Sie eine Beschwerde bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) ein, Alt-Moabit 59-61, 10555 Berlin, mailbox@datenschutz-berlin.de, Telefon +49 30 13889-0, oder nutzen Sie direkt das Online-Beschwerdeportal. Das ist Berlins eigenes Äquivalent zu dem, was eine bayerische Mieterin beim BayLDA einreichen würde. Als Berlin-spezifischer Mieterverein veröffentlicht auch die Berliner MieterGemeinschaft (BMG) Hinweise zu Schufa-Anfragen und weist darauf hin, dass der Bundesgerichtshof (BGH) Schufa-Berichte grundsätzlich für Banken und ähnliche Gläubiger konzipiert sieht, nicht für private Vermieter, wobei Mitgliedschaft und konkrete Fallberatung direkt über den Verein laufen.

Berliner Inserate ziehen Hunderte Bewerber innerhalb einer Stunde an. Ändert das tatsächlich etwas daran?

Nein, das rechtliche Timing bleibt gleich, unabhängig davon, wie viele Menschen sich bewerben. Was sich ändert, ist, wie schnell Phase B ankommt. Der Bewerbungsratgeber 2026 von immodo-berlin.de rät Bewerbern, eine vollständige Mappe (Selbstauskunft, geschwärzte Ausweiskopie, Gehaltsabrechnungen, ein Schufa-Bericht mit nur positiven Einträgen) bereits vor der Besichtigung fertig zu haben, damit sie innerhalb von 15 Minuten nach Ende des Termins verschickt werden kann, denn meist gewinnt der schnellste Bewerber mit vollständigen Unterlagen. Das ist konform, solange die Mappe erst verschickt wird, nachdem Sie echtes Interesse an genau dieser Wohnung erklärt haben, nicht davor oder während der Besichtigung selbst. Das Risiko in Berlins Markt ist, dass Maklerinnen diese Grenze verwischen und 'haben Sie Ihre Unterlagen bereit zum schnellen Versand' mit 'übergeben Sie sie an der Tür' gleichsetzen, was sowohl die DSK-Orientierungshilfe als auch das ImmoScout24-Urteil von 2025 verneinen. Die eigene Bonitätsauskunft im Voraus bereitzuhalten, erlaubt es, sich im Berliner Tempo zu bewegen, ohne eine Phase zu überspringen, die Sie eigentlich nicht überspringen müssten.