Ausländischen Führerschein in Frankfurt umschreiben: Führerscheinstelle, die 6-Monats-Frist und die echten Kosten
Frankfurts Führerscheinstelle, Teil des Ordnungsamts am Römerhof 19, bearbeitet jede Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in der Stadt, ausschließlich nach Termin über die Online-Terminverwaltung, keine Laufkundschaft. Was nach der Terminbuchung passiert, hängt vollständig davon ab, woher der Führerschein stammt. EU- und EWR-Führerscheine bleiben in Deutschland ohne Frist und ohne Prüfung voll gültig, die Umschreibung ist freiwillig, außer bei den Klassen C und D, wo eine Umschreibung Pflicht wird, sobald deren eigene Gültigkeit abläuft. Für alle anderen, also Führerscheine aus Ländern außerhalb der EU/des EWR, gilt eine 6-Monats-Frist ab der Begründung des deutschen Wohnsitzes, bevor der ausländische Führerschein allein nicht mehr zum Fahren berechtigt. Innerhalb dieser Frist schreiben Inhaberinnen und Inhaber von Führerscheinen aus den in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannten Ländern ohne oder mit einer Teilprüfung um, alle anderen, die Türkei eingeschlossen, brauchen sowohl eine theoretische als auch eine praktische Fahrprüfung. Frankfurts eigene Gebührenordnung setzt eine Standardumschreibung bei 35,40 bis 42,60 Euro an, plus 9 Euro zusätzlich, wenn keine Meldebescheinigung vorgelegt werden kann, die jünger als 3 Monate ist. Die Hotline der Führerscheinstelle lautet 069 212 42334.
Die offizielle Regel
Jede Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in Frankfurt läuft über eine einzige Stelle: die Führerscheinstelle, Teil des städtischen Ordnungsamts, am Römerhof 19, 60486 Frankfurt am Main. Sie arbeitet strikt nach Termin. Frankfurts eigener Hinweis stellt klar, dass ein Besuch der Behörde nur mit einem gebuchten Slot über die Online-Terminverwaltung möglich ist, und neue Terminslots werden meist morgens gegen 7 Uhr freigeschaltet, ein am Nachmittag leer wirkender Kalender bedeutet also nicht zwangsläufig, dass die Woche ausgebucht ist.
Was nach der Terminbuchung passiert, hängt vollständig davon ab, woher der aktuelle Führerschein stammt.
EU- und EWR-Führerscheine bleiben so lange voll gültig zum Fahren in Deutschland, wie die Karte selbst gültig ist, keine Prüfung, keine erzwungene Frist. Frankfurts eigene EU/EWR-Umschreibungsseite behandelt die Umschreibung als etwas, das beantragt wird, wenn es passt, meist sobald das eigene Ablaufdatum der Karte erreicht ist oder bei Verlust oder Beschädigung. Die eine Ausnahme: die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E, hier wird die Umschreibung Pflicht, sobald deren eigene, separate Gültigkeit abläuft.
Jeder andere Führerschein, also jeder außerhalb der EU/des EWR ausgestellte, unterliegt einer 6-Monats-Frist, gerechnet ab dem Tag der Begründung des gewöhnlichen Wohnsitzes in Deutschland. Innerhalb dieser Frist ist Frankfurts Seite zur Drittstaaten-Umschreibung eindeutig: Für einen deutschen Führerschein müssen sowohl eine theoretische als auch eine praktische Fahrprüfung bestanden werden, es sei denn, der Führerschein stammt aus einem Land, das in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) genannt ist, derselben bundesweiten Liste, die in jeder deutschen Stadt gilt. Diese Liste, zu der etwa die Schweiz, Japan, Südkorea, Israel, Neuseeland, Singapur, das Vereinigte Königreich sowie die meisten US-Bundesstaaten und kanadischen Provinzen gehören, erlaubt eine Umschreibung ohne oder, für einige Fahrzeugklassen, mit einer Teilprüfung. Die Türkei steht nicht auf dieser Liste. Es gibt auch kein eigenes Anerkennungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei speziell für Führerscheine, sodass ein türkischer Führerschein, wie jeder andere aus einem Land außerhalb der Anlage 11, den vollen Prüfungsweg durchläuft.
| Führerschein ausgestellt in | Prüfung nötig | Beispiele |
|---|---|---|
| EU-/EWR-Land | Keine, Umschreibung freiwillig | Jeder EU-/EWR-Mitgliedstaat |
| Anlage-11-FeV-Land | Keine, oder Teilprüfung für einige Klassen | Schweiz, Japan, Südkorea, Israel, Neuseeland, Singapur, Vereinigtes Königreich, die meisten US-Bundesstaaten und kanadischen Provinzen |
| Jedes andere Land | Volle Theorie- und Praxisprüfung | Türkei und jedes andere Land ohne Anerkennungsabkommen |
Bei den Gebühren setzt Frankfurt innerhalb des bundesweiten Kostenrahmens einen eigenen Betrag an: Eine Standardumschreibung liegt bei 35,40 bis 42,60 Euro, nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Wer keine Meldebescheinigung vorlegen kann, die jünger als 3 Monate ist, dem kann die Führerscheinstelle eine eigene Meldeabfrage für zusätzlich 9 Euro durchführen. Prüfungsgebühren, falls es zur Prüfung kommt, werden separat von der Prüforganisation abgerechnet und sind hier nicht enthalten.
Führerscheinstelle: Am Römerhof 19, 60486 Frankfurt am Main. Nur nach Termin, keine Laufkundschaft; auch der Bewohnerparkausweis-Service des Ordnungsamts läuft über dieselbe Adresse, beide Termine werden aber getrennt gebucht.
Foto von Negative Space auf Pexels
Was Sie brauchen
- Der originale ausländische Führerschein plus eine Kopie.
- Ein biometrisches Passfoto, 35 x 45 mm.
- Personalausweis oder Reisepass, idealerweise mit bereits registrierter aktueller Frankfurter Adresse.
- Eine Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist, sonst die zusätzliche 9-Euro-Meldeabfrage einplanen.
- Bei Führerscheinen außerhalb der EU/des EWR: ein Nachweis der Wohnsitzdauer im Ausstellungsland, die zum Führerschein berechtigt hat, sowie eine beglaubigte Übersetzung, falls der Führerschein nicht bereits in Deutsch oder im Format des Wiener Übereinkommens vorliegt.
- Je nach Führerscheinklasse: ein Sehtest, ein Erste-Hilfe-Kurs-Nachweis oder ein ärztliches Attest. Die genaue Liste für die eigenen Klassen vor der Terminbuchung bestätigen.
Schritt für Schritt
- Klären, welcher Weg zutrifft. Prüfen, ob der Führerschein aus einem EU-/EWR-Land stammt (meist vorerst keine Aktion nötig), aus einem Anlage-11-Land (vereinfachte oder prüfungsfreie Umschreibung), oder aus einem anderen Land, die Türkei eingeschlossen (volle Theorie- und Praxisprüfung).
- Bei laufender 6-Monats-Frist nicht bis zum Ende warten. Die Frist läuft ab der Begründung des Wohnsitzes in Deutschland, nicht ab dem Zeitpunkt der Terminbuchung.
- Termin über die Online-Terminverwaltung buchen, bei ausgebuchtem Kalender früh morgens erneut prüfen, da neue Slots meist gegen 7 Uhr freigeschaltet werden.
- Unterlagen zusammenstellen: originaler Führerschein und Kopie, biometrisches Foto, Ausweis, und eine aktuelle Meldebescheinigung, falls vorhanden.
- Bei Bedarf eine beglaubigte Übersetzung des originalen Führerscheins organisieren, sowie ärztliche Atteste oder Sehtests, die die eigenen Führerscheinklassen verlangen.
- Bei Prüfungspflicht so früh wie möglich zu Theorie- und Praxisprüfung anmelden, da die Terminfindung für beide zusätzlich zum Umschreibungsprozess Zeit kosten kann.
- Zum Termin mit allen Unterlagen erscheinen, die Behörde am Römerhof 19 akzeptiert keine Anträge per Vollmacht.
Hinweis zur Verlässlichkeit
Diese Seite beschreibt die allgemeine Praxis rund um die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in Frankfurt. Sie ist keine Rechts- oder Verwaltungsberatung. Gebühren, Fristen und Anforderungen können sich ändern; die eigene Situation direkt bei der Führerscheinstelle über frankfurt.de oder die Hotline 069 212 42334 bestätigen.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Muss ich meinen EU- oder EWR-Führerschein überhaupt umschreiben?
Meist nicht sofort. Ein Standard-EU/EWR-Führerschein ohne die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E bleibt in Deutschland so lange voll gültig, wie die Karte selbst gültig ist, Frankfurts eigene EU/EWR-Seite behandelt die Umschreibung als etwas, das freiwillig beantragt wird, nicht als fristgebundene Pflicht. Sinnvoll wird sie, sobald das eigene Ablaufdatum der Karte erreicht ist oder bei Verlust oder Beschädigung. Die Ausnahme sind die Klassen C und D, hier wird die Umschreibung Pflicht, sobald deren eigene Gültigkeit abläuft.
Gibt es für die Türkei eine Ausnahme von der Fahrprüfung in Frankfurt?
Nein, das ist Bundesrecht und in jeder deutschen Stadt identisch. Die Türkei steht nicht in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung, der Liste der Länder, deren Führerscheine ohne oder mit einer Teilprüfung umgeschrieben werden können, und es gibt kein eigenes Anerkennungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei speziell für Führerscheine. Ein türkischer Führerschein durchläuft bei der Führerscheinstelle denselben Weg wie jedes andere Land außerhalb der Anlage 11: sowohl eine theoretische als auch eine praktische Fahrprüfung.
Was passiert tatsächlich, wenn ich die 6-Monats-Frist verpasse?
Sobald diese Frist ab der Begründung des deutschen Wohnsitzes abläuft, verliert ein ausländischer Führerschein aus einem Land außerhalb der EU/des EWR allein seine Gültigkeit zum Fahren hier. Danach hinter dem Steuer zu sitzen gilt als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, eine Straftat nach deutschem Verkehrsrecht, nicht nur ein Bußgeld, und es gefährdet im Fall eines Unfalls auch den Versicherungsschutz. Wer Gefahr läuft, die Frist zu verpassen, sollte den Termin bei der Führerscheinstelle so früh wie möglich buchen, statt bis zum letzten Tag zu warten.
Was kostet die Umschreibung in Frankfurt tatsächlich?
Frankfurts eigene Gebührenordnung setzt eine Standardumschreibung im Rahmen der bundesweiten Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr bei 35,40 bis 42,60 Euro an. Wer keine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen kann, die jünger als 3 Monate ist, dem kann die Führerscheinstelle eine eigene Meldeabfrage für zusätzlich 9 Euro durchführen. Landet der Fall auf der Prüfungsschiene, werden Theorie- und Praxisprüfungsgebühren separat von der Prüforganisation abgerechnet und sind in dieser Zahl nicht enthalten.
Kann ich einfach ohne Termin bei der Führerscheinstelle vorbeikommen?
Nein. Frankfurts eigener Hinweis ist eindeutig: Ein Besuch der Behörde ist nur mit einem über die Online-Terminverwaltung gebuchten Termin möglich. Neue Slots werden meist morgens gegen 7 Uhr freigeschaltet, wer also am Nachmittag einen ausgebuchten Kalender sieht, sollte es am nächsten frühen Morgen erneut versuchen. Für Führerschein-Umschreibungen gibt es am Römerhof 19 keine offene Warteschlange.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Mindestens der originale ausländische Führerschein plus eine Kopie, ein biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) sowie Personalausweis oder Reisepass. Wer aus einem Land außerhalb der EU/des EWR kommt, braucht zusätzlich einen Nachweis der Wohnsitzdauer, die im Ausstellungsland zum Führerschein berechtigt hat, sowie eine beglaubigte Übersetzung, falls der Führerschein nicht bereits in Deutsch oder im Format des Wiener Übereinkommens vorliegt. Je nach Führerscheinklasse können außerdem ein Sehtest, ein Erste-Hilfe-Kurs-Nachweis oder ein ärztliches Attest nötig sein, die genaue Liste für die eigenen Klassen sollte vor dem Termin bestätigt werden.
