Frankfurter Kita-Gebühren: Gebührenfrei ab 2 Jahren, nicht erst ab 3, seit 2023

Das hessische Landesgesetz (HKJGB § 32c) garantiert nur 6 gebührenfreie Stunden täglich ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt, aber Frankfurt geht selbst weiter. Seit dem 1. Juni 2023 erhebt die Stadt keine Betreuungsentgelte mehr für die gesamte vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungsdauer, nicht nur für 6 Stunden, ab dem 1. des Monats, in dem ein Kind das 2. Lebensjahr vollendet. Das gilt sowohl für Kita Frankfurt als städtischen Träger als auch für freie Träger. Für diese Altersgruppe zahlen Sie nur noch eine pauschale Verpflegungspauschale: etwa 75 Euro im Monat für einen Ganztags- oder Zweidrittelplatz an 5 Tagen, oder rund 2,60 Euro im Monat für einen Halbtagsplatz an 5 Tagen ohne Mittagessen. Für Kinder unter 2 Jahren in Krippenbetreuung gelten dagegen volle Gebühren, zum Beispiel rund 273 Euro im Monat insgesamt für einen Ganztagsplatz an 5 Tagen ohne Geschwisterermäßigung, mit 2 Geschwistern in Betreuung oder Schule sinkt das auf rund 225 Euro, mit 3 oder mehr Geschwistern auf rund 194 Euro. Einkommensabhängige ermäßigte Gebührenstufen können beim Stadtschulamt beantragt werden. Hort und Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) für Schulkinder fallen NICHT unter die Gebührenfreiheit bis zum Schuleintritt und haben eine eigene, einkommensgestaffelte Gebührenordnung.

Die offizielle Regel

In Frankfurt greifen zwei unterschiedliche Regeln übereinander, und wer sie vermischt, verschätzt sich leicht bei der tatsächlichen Rechnung.

Die hessische Landesuntergrenze: Nach HKJGB § 32c muss jeder Kindergarten in Hessen seit dem 1. August 2018 6 Stunden tägliche Betreuung gebührenfrei anbieten, ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt. Das ist die landesweite Mindestregel, die jede Stadt und Gemeinde einhalten muss.

Frankfurts eigener Zuschuss: Die Stadt ist aus eigener Initiative deutlich über diese Untergrenze hinausgegangen. Nach einem Magistratsbeschluss vom 24. März 2023, wirksam ab dem 1. Juni 2023, erhebt Frankfurt keine Betreuungsentgelte mehr für die gesamte vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungszeit, nicht gedeckelt auf 6 Stunden, ab dem 1. des Monats, in dem ein Kind das zweite Lebensjahr vollendet, ein volles Jahr früher als die Landesregel, und weiter bis zum Schuleintritt. Das gilt gleichermaßen für Kita Frankfurt (den städtischen Träger) und freie Träger, und umfasst Halbtags-, Zweidrittel- und Ganztagsverträge gleichermaßen. Ein automatischer Anspruch auf einen Ganztagsplatz entsteht dadurch nicht, die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit richtet sich weiterhin nach Verfügbarkeit und dokumentiertem Bedarf, aber welche Stunden auch immer Sie vertraglich haben, sind von einer Betreuungsgebühr befreit.

Für die Gruppe von 2 Jahren bis zum Schuleintritt kostet nur noch die Verpflegungspauschale etwas, die von der Gebührenfreiheit ausdrücklich nicht berührt wird:

Monatliche Verpflegungspauschale für Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt (Betreuung selbst ist gebührenfrei)
Tage pro WocheGanztags / Zweidrittel (mit Mittagessen)Halbtags (nur Getränke)
5 Tage75,00 EUR2,60 EUR
4 Tage60,00 EUR2,08 EUR
3 Tage45,00 EUR1,56 EUR
2 Tage30,00 EUR1,04 EUR

Unter 2 Jahren, in Krippenbetreuung, greift keine der beiden Regeln, hier gelten volle Gebühren, mit einer direkt in die Gebührentabelle eingebauten Geschwisterermäßigung:

Gesamtkosten pro Monat (Betreuung plus Verpflegung) für einen Ganztagsplatz an 5 Tagen, unter 2 Jahren
HaushaltssituationGesamt pro Monat
Keine Geschwister in Betreuung oder Schule273,00 EUR
Mit 2 Geschwistern in Betreuung oder Schule225,00 EUR
Mit 3 oder mehr Geschwistern in Betreuung oder Schule194,00 EUR

Die Geschwisterzählung ist breiter angelegt, als es zunächst klingt: Sie schließt Kinder ein, die bereits Grundschule, Privatschule, Ganztagsschule, Hausaufgabenbetreuung oder den kostenlosen Pakt für den Nachmittag besuchen, nicht nur Geschwister, die ebenfalls in einer Kita sind. Haushalte mit geringerem Einkommen können beim Stadtschulamt außerdem eine ermäßigte, einkommensabhängige Gebührenstufe statt des oben gezeigten Regelsatzes beantragen; liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen über rund 49.100 Euro, ist kein Antrag nötig, dann gilt automatisch der Regelsatz.

Hort und Erweiterte Schulische Betreuung (Schulkinder) fallen überhaupt nicht unter die Gebührenfreiheit bis zum Schuleintritt. Sobald ein Kind eingeschult wird, greift eine völlig separate, einkommensgestaffelte Gebührenordnung mit vier Stufen nach Haushaltseinkommen:

Hort/schulische Betreuung, Zweidrittelplatz, ohne Geschwisterermäßigung, nach Einkommensstufe
BeitragsstufeZu versteuerndes HaushaltseinkommenMonatliche Betreuungsgebühr
Stufe 1Über 49.100 EUR118,00 EUR
Stufe 2Bis 49.100 EUR89,00 EUR
Stufe 3Bis 36.900 EUR62,00 EUR
Stufe 4Bis 24.600 EUR38,00 EUR

Eine pauschale Verpflegungspauschale (rund 75 Euro im Monat bei 5 Tagen) und die Geschwisterermäßigung gelten hier genauso zusätzlich wie bei der Krippenbetreuung unter 2 Jahren. Ein weiteres Detail zum Timing, falls Ihr Kind gerade eingeschult wird: Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt in Hort und schulischer Betreuung eine Anwesenheitspflicht bis 14:30 Uhr, und die Ferienbetreuung ist für Kinder der Klassen 1 bis 3 im regulären Entgelt enthalten, statt zusätzlich berechnet zu werden.

Gerollte Euro-Banknoten und ein Taschenrechner liegen auf Unterlagen mit einem Prozent-Diagramm, daneben eine Laptop-Tastatur

Foto von Jakub Zerdzicki auf Pexels

Was echte Leute sagen

Die Gebührenreform von 2023 war eine tatsächlich bedeutsame, öffentlich diskutierte Entscheidung, keine kleine Verwaltungsanpassung. Stadträtin Sylvia Weber (SPD) begründete den Beschluss damals ausdrücklich als Entlastung angesichts steigender Lebenshaltungskosten: Sie sprach von einer Entlastung Frankfurter Familien um bis zu 198 Euro im Monat, weil die Gebührenfreiheit von Alter 3 auf Alter 2 vorgezogen und die 6-Stunden-Deckelung komplett gestrichen wurde. Eltern und lokale Berichterstattung beschreiben die praktische Wirkung als am deutlichsten spürbar bei Kindern, die gerade 2 Jahre alt geworden sind, weil genau an diesem Punkt eine bis dahin spürbare monatliche Krippenrechnung über Nacht auf die reine Verpflegungspauschale schrumpft.

Die häufigere Quelle von Verwirrung ist nach den Erfahrungsberichten von Familien nicht die Regel ab 2 Jahren selbst, sondern die Annahme, sie gelte auch für den Hort nach der Einschulung. Weil die gebührenfreie Zeit und die schulische Betreuung im Kalender direkt aneinander anschließen (ein Kind wächst aus der gebührenfreien Kindergartenzeit direkt in den kostenpflichtigen Hort hinein), liegt der Trugschluss nahe, die Gebührenfreiheit laufe einfach weiter. Das tut sie nicht, und die einkommensgestaffelte Hortgebühr überrascht manche Familien speziell in der ersten Klasse, gerade weil die Jahre davor sich kostenfrei angefühlt haben.

Schritt für Schritt

  1. Klären Sie zuerst, welche Altersstufe für Ihr Kind gerade gilt: unter 2 (volle Gebühren), 2 bis Schuleintritt (Betreuung gebührenfrei, nur Verpflegungspauschale) oder schulpflichtig im Hort/ESB (separate, einkommensgestaffelte Gebühren).
  2. Ist Ihr Kind unter 2, prüfen Sie, ob eine Geschwisterermäßigung greift (2 oder mehr Kinder in Betreuung oder Schule), und fragen Sie bei geringerem Haushaltseinkommen beim Stadtschulamt nach einer ermäßigten Stufe, statt automatisch vom Regelsatz auszugehen.
  3. Wird Ihr Kind während eines laufenden Krippenvertrags 2 Jahre alt, sinkt Ihre Rechnung ab dem 1. dieses Monats auf die reine Verpflegungspauschale, für den Betreuungsanteil sollte kein separater Antrag nötig sein.
  4. Beginnt Ihr Kind mit Hort oder Erweiterter Schulischer Betreuung, beantragen Sie Ihre Einkommensstufe beim Stadtschulamt im Voraus, statt auf eine erste Rechnung zum Regelsatz zu warten.
  5. Halten Sie Ihre Einkommensnachweise aktuell. Bei einer ermäßigten Stufe reichen Sie den Folgeantrag rund 4 Wochen vor Ablauf der aktuellen Festsetzung ein, um eine Lücke zurück zum Regelsatz zu vermeiden.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite gibt Frankfurts Gebührenregeln und die von 2023 bis 2026 gültige, von Kita Frankfurt und dem Stadtschulamt veröffentlichte Gebührenordnung wieder, aber Euro-Beträge, Einkommensschwellen und die Regeln zur schulischen Betreuung (insbesondere die Änderungen 2026/2027) können sich ändern. Für Ihre konkrete Gebührenfestsetzung bestätigen Sie aktuelle Zahlen direkt beim Stadtschulamt Frankfurt oder Ihrer Kita.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Wir haben gelesen, dass Hessen ab 3 Jahren 6 gebührenfreie Stunden garantiert. Gilt das auch in Frankfurt, oder gibt es etwas Besseres?

Es gibt etwas Besseres, und das übersieht man leicht, wenn man nur die Landesregel liest. Das hessische Gesetz, HKJGB § 32c, setzt eine landesweite Untergrenze: 6 Stunden täglich gebührenfrei ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt. Frankfurt ist aus eigener Initiative deutlich weitergegangen. Seit dem 1. Juni 2023 erhebt die Stadt keine Betreuungsentgelte mehr für die gesamte vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungszeit, nicht auf 6 Stunden gedeckelt, ab dem 1. des Monats, in dem ein Kind das 2. Lebensjahr vollendet, ein volles Jahr früher als die Landesregel. Wenn Sie also allgemeine, hessenweite Informationen gelesen haben, die nur das Alter 3 nennen, behandeln Sie das als Untergrenze, nicht als das, was tatsächlich für Sie in Frankfurt gilt.

Unsere Tochter wird nächsten Monat 2 und ist gerade in einem Ganztags-Krippenplatz. Was ändert sich konkret auf unserer Rechnung?

Ihre Betreuungsgebühr sinkt ab dem 1. des Monats, in dem sie ihr zweites Lebensjahr vollendet, auf null, unabhängig davon, ob Sie halbtags, zweidrittel oder ganztags vertraglich vereinbart haben. Was nicht verschwindet, ist die Verpflegungspauschale, der pauschale monatliche Essensbeitrag. Für einen Ganztags- oder Zweidrittelplatz an 5 Tagen liegt der aktuell bei rund 75 Euro im Monat, ein Halbtagsplatz an 5 Tagen ohne Mittagessen kostet eher rund 2,60 Euro im Monat, weil nur Getränke enthalten sind. Weniger Tage pro Woche senken die Verpflegungspauschale entsprechend. Sie werden also weiterhin eine Rechnung sehen, nur eine deutlich kleinere als vor ihrem zweiten Geburtstag.

Unser Sohn ist noch keine 2. Was zahlen wir gerade tatsächlich für seinen Krippenplatz, und ändert ein zweites Kind in Betreuung etwas daran?

Unter 2 Jahren gelten volle Gebühren, weder die Landes- noch die städtische Gebührenfreiheit greifen hier. Als Orientierung: Ein Ganztagsplatz an 5 Tagen ohne Geschwisterermäßigung kostet insgesamt rund 273 Euro im Monat (etwa 198 Euro Betreuung plus 75 Euro Verpflegung). Ist ein zweites Kind ebenfalls in Betreuung oder Schule, senkt die Geschwisterermäßigung denselben Platz auf rund 225 Euro im Monat, mit drei oder mehr Kindern sinkt er weiter auf rund 194 Euro. Bei geringerem Haushaltseinkommen lohnt sich eine direkte Nachfrage beim Stadtschulamt zu einer ermäßigten, einkommensabhängigen Gebührenstufe, statt automatisch vom Regelsatz auszugehen, ermäßigte Stufen existieren, werden aber nicht automatisch angewendet.

Zählt die Geschwisterermäßigung nur Geschwister, die auch in einer Kita sind, oder auch Kinder, die schon zur Schule gehen?

Sie zählt breiter als nur Kita-Geschwister. Nach der städtischen Gebührenregelung gilt die Ermäßigung, sobald zwei oder mehr Kinder desselben Haushalts in Betreuung oder Bildung sind, und das schließt Kinder ein, die bereits zur Schule gehen, egal ob reguläre Grundschule, Privatschule, Ganztagsschule, Hausaufgabenbetreuung oder der kostenlose Pakt für den Nachmittag. Nicht jedes Geschwisterkind muss in einer Kita sein, damit die Ermäßigung für das Kind gilt, das dort ist.

Unser Kind kommt in die erste Klasse und braucht einen Hortplatz. Gilt die Gebührenfreiheit ab 2 Jahren auch dafür?

Nein, und das ist ein häufiger Irrtum. Die Gebührenfreiheit ab 2 Jahren gilt nur für Krippe und Kindergarten, also für die Zeit bis zum tatsächlichen Schulstart. Sobald Ihr Kind in den Hort oder in die Erweiterte Schulische Betreuung wechselt, gilt eine komplett eigene, einkommensgestaffelte Gebührenordnung mit vier Stufen je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (grob: über 49.100 Euro, bis 49.100 Euro, bis 36.900 Euro und bis 24.600 Euro), plus eine vergleichbare pauschale Verpflegungspauschale. Auch hier gilt die Geschwisterermäßigung. Wichtig speziell für das Schuljahr 2026/2027: Die Anwesenheitsregeln für Hort und schulische Betreuung ändern sich hin zu einer Anwesenheitspflicht bis 14:30 Uhr, und für Kinder bis zur dritten Klasse ist die Ferienbetreuung jetzt im regulären Entgelt enthalten, statt separat berechnet zu werden.

Wie beantragen wir konkret eine ermäßigte, einkommensabhängige Gebührenstufe?

Sie stellen den Antrag direkt beim Stadtschulamt Frankfurt, nicht bei der Kita selbst. Wenn Sie bereits eine ermäßigte Stufe haben und eine lückenlose Weiterbewilligung möchten, empfiehlt sich die Abgabe des Folgeantrags rund 4 Wochen vor Ablauf der aktuellen Festsetzung. Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen über der obersten Schwelle, aktuell rund 49.100 Euro, ist gar kein Antrag nötig, dann gilt automatisch der Regelsatz (Stufe 1).