Sozialwohnungen in Frankfurt: Warum die Regeln ein ganz anderes System sind als die Mietpreisbremse
Sozialwohnungen in Frankfurt laufen nach einem völlig anderen System als die Mietpreisbremse, von der die meisten Mieter hören. Statt einer prozentualen Kappung oberhalb der Marktmiete wird die Miete einer Sozialwohnung als Kostenmiete festgelegt, eine kostenbasierte Zahl, die sich aus dem tatsächlichen Bau- und Unterhaltungsaufwand des Gebäudes ergibt, und liegt meist deutlich unter dem, was dieselbe Wohnung auf dem freien Markt erzielen würde. Der Zugang ist auf Haushalte unterhalb einer Einkommensgrenze beschränkt: Für 2026 liegt Hessens Grenze bei 20.146 Euro jährlich für eine Person und 30.565 Euro für zwei Personen, mit weiteren Erhöhungen für jedes zusätzliche Haushaltsmitglied und jedes Kind. Frankfurt hat hier auch eine eigene lokale Besonderheit: Statt den in den meisten deutschen Städten üblichen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu beantragen, meldet man sich direkt beim Frankfurter Amt für Wohnungswesen an, und diese Registrierung ersetzt den WBS selbst. Die ABG Frankfurt Holding, die stadteigene Wohnungsgesellschaft mit rund 55.000 Wohnungen, ist die mit Abstand größte Quelle für diese Art Wohnraum in Frankfurt.
Zwei völlig verschiedene Systeme, leicht zu verwechseln
Wer Frankfurts Mietpreisbremse gelesen hat, sollte vor dem Weiterlesen eines klarstellen: Sozialwohnung und Kostenmiete sind keine strengere Version dieser Regel. Es handelt sich um ein völlig separates System, mit eigener Rechtsgrundlage, eigenem Berechtigungstest und einem anderen Grund, warum die Miete niedriger ist.
Eine Mietpreisbremse-gedeckelte Wohnung ist immer noch eine normale, marktübliche Vermietung, nur eine, bei der der Vermieter gesetzlich begrenzt ist, wie weit er über die ortsübliche Vergleichsmiete hinausgehen darf. Mieten kann sie jeder, es gibt keinen Einkommenstest.
Eine Sozialwohnung funktioniert anders. Das Gebäude wurde mit öffentlicher Förderung errichtet, und im Gegenzug ist seine Miete als Kostenmiete festgelegt, eine kostenbasierte Miete, berechnet aus dem, was das konkrete Gebäude tatsächlich an Finanzierung und Unterhalt kostet, nicht aus dem, was vergleichbare Wohnungen auf dem freien Markt erzielen. Weil diese Berechnung vom lokalen Mietmarkt losgelöst ist, liegt die Kostenmiete typischerweise deutlich sowohl unter der Marktmiete als auch unter der Mietpreisbremse-gedeckelten Miete für eine vergleichbare Einheit in der Nähe. Der Zugang zu dieser niedrigeren Miete ist im Gegenzug auf Haushalte unterhalb einer Einkommensgrenze beschränkt.
Frankfurts lokale Besonderheit: Kein separater WBS
In den meisten deutschen Städten wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragt, ein von der örtlichen Wohnungsbehörde ausgestellter Einkommensberechtigungsnachweis, der dann einem Vermieter vorgelegt wird, sobald selbst eine Sozialwohnung gefunden wurde. Frankfurts Amt für Wohnungswesen handhabt das anders: Wohnungen werden zentral über dieses Amt vermittelt, und die Anmeldung dort ersetzt den separaten Nachweis vollständig. Es gibt keinen eigenständigen WBS-Antragsschritt, dem nachgegangen werden müsste, das eigene Infoblatt des Amtes zur Anmeldung deckt sowohl die Prüfung der Berechtigung als auch die Registrierung für die Vermittlung in einem einzigen Vorgang ab.
Wer berechtigt ist: Die Einkommensgrenze
Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen werden in Deutschland auf Landesebene festgelegt, und Hessens eigene Grenzen gelten, periodisch inflationsbedingt angepasst, in Frankfurt und im übrigen Bundesland gleichermaßen.
| Haushalt | Jährliche Einkommensgrenze |
|---|---|
| Eine Person | 20.146 EUR |
| Zwei Personen | 30.565 EUR |
| Jedes weitere Haushaltsmitglied | Grenze steigt weiter, genaue Zahl beim Amt für Wohnungswesen bestätigen lassen |
| Jedes Kind | Grenze steigt weiter, genaue Zahl beim Amt für Wohnungswesen bestätigen lassen |
Der genaue zusätzliche Betrag je weiterem Haushaltsmitglied oder Kind hängt von den auf die konkrete Situation anwendbaren Standardabzügen ab (Werbungskostenpauschale, Alters- oder Behindertenpauschbeträge und ähnliche Faktoren), weshalb das Amt für Wohnungswesen die Berechtigung individuell berechnet statt nach einer einzigen festen Formel. Die obigen Basiswerte sollten als Ausgangsreferenz dienen, die genaue Grenze für den eigenen Haushalt sollte bei der Anmeldung bestätigt werden.
Zusätzlich hat Hessen auch ein breiteres, einkommensgestaffeltes Programm eingeführt, das Haushalte mit “mittlerem Einkommen” bei deutlich höheren Grenzen abdeckt, etwa 35.800 Euro für eine Person und 53.600 Euro für zwei, zusätzlich zur oben beschriebenen klassischen Stufe für geringe Einkommen. Das lohnt sich zu wissen, wenn das eigene Einkommen über der klassischen Sozialwohnungsgrenze liegt, die Marktmiete aber trotzdem unerreichbar bleibt, denn es bedeutet, dass geförderter Wohnraum nicht komplett verschlossen sein muss.
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ABG Frankfurt Holding: Die größte einzelne Quelle
Bei einer Anmeldung beim Amt für Wohnungswesen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die letztlich angebotene Wohnung der ABG Frankfurt Holding gehört, der stadteigenen, vollständig im Besitz der Stadt Frankfurt befindlichen und 1991 gegründeten Wohnungsgesellschaft. Sie verwaltet rund 55.000 Wohnungen in der ganzen Stadt, womit sie mit deutlichem Abstand Frankfurts größter Wohnungsanbieter ist, mit Durchschnittsmieten weit unter dem stadtweiten Mietspiegelwert. Die ABG ist nicht der einzige Vermieter geförderter Einheiten, auch private und genossenschaftliche Vermieter beteiligen sich am selben Kostenmiete-System, aber ihre Größe macht es sinnvoll, den Namen konkret zu kennen, statt Sozialwohnungen als aus einem anonymen Pool kommend zu betrachten.
- Das Haushaltseinkommen prüfen, gegen Hessens Grenze 2026, ausgehend von den obigen Basiswerten und der genauen Zahl nach Abzügen.
- Beim Amt für Wohnungswesen anmelden mit dem dortigen Anmeldeformular, dieser eine Schritt ersetzt den separaten Wohnberechtigungsschein-Antrag, der andernorts in Deutschland üblich ist.
- Auf Vermittlung warten. Anders als bei einer normalen Wohnungssuche wird nicht Wohnung für Wohnung beworben, das Amt vermittelt registrierte Haushalte an verfügbare Einheiten, einschließlich jener der ABG Frankfurt Holding.
- Nach der Vermittlung steht die Kostenmiete fest, berechnet aus den Kosten des Gebäudes, nicht verhandelbar und nicht den hier nicht geltenden Mietpreisbremse-Regeln unterworfen.
- Steigt das Einkommen später, kann man meist bleiben. Die Bindungsfrist (häufig 15 bis 25 Jahre) hängt am Gebäude, nicht daran, ob das eigene Einkommen dauerhaft unter der Grenze bleibt.
Schritt für Schritt
- Das bereinigte Jahreseinkommen des Haushalts schätzen und mit Hessens Basisgrenzen 2026 vergleichen, 20.146 Euro für eine Person, 30.565 Euro für zwei.
- Sich direkt beim Frankfurter Amt für Wohnungswesen anmelden, in Frankfurt gibt es speziell keinen separaten, vorher zu beantragenden Wohnberechtigungsschein.
- Einkommensnachweise zusammenstellen, die das Amt zur Bestätigung der genauen Berechtigung benötigt, da die tatsächliche Grenze von individuellen Abzügen abhängt.
- Auf Vermittlung warten, statt Angebot für Angebot zu suchen, das Amt übernimmt die Vermittlung zentral, einschließlich des Bestands der ABG Frankfurt Holding.
- Nach dem Einzug keine Sorge vor einer späteren Gehaltserhöhung oder Beförderung haben, die Bindungsfrist schützt das Mietverhältnis für den festgelegten Förderzeitraum des Gebäudes.
- Ändert sich das Einkommen nach dem Einzug deutlich, beim Amt für Wohnungswesen klären, ob im konkreten Fall eine Fehlbelegungsabgabe (ein nachträglicher Zuschlag bei Überschreiten der Grenze) infrage kommt.
Hinweis zur Verlässlichkeit
Diese Seite beschreibt das allgemeine System für die Berechtigung zu Sozialwohnungen und die Kostenmiete in Frankfurt und Hessen, ist aber keine Rechts- oder Finanzberatung, und die konkrete Einkommensberechnung hängt von den individuellen Umständen ab. Für die genaue Berechtigung und zur Anmeldung sollte direkt Kontakt zum Frankfurter Amt für Wohnungswesen aufgenommen werden.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Wie unterscheidet sich die Kostenmiete von dem, was die Mietpreisbremse begrenzt?
Das sind zwei unabhängige Mechanismen, die verschiedene Fragen beantworten. Die Mietpreisbremse deckelt eine marktübliche Neuvermietung bei höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, es bleibt trotzdem ein Marktgeschäft, nur ein gedeckeltes. Die Kostenmiete ist etwas völlig anderes: Sie ist die Miete, die ein gefördertes Gebäude gesetzlich verlangen muss, berechnet aus den tatsächlichen Bau- und Unterhaltungskosten der konkreten Immobilie samt Finanzierungskosten, statt aus dem, was vergleichbare Wohnungen erzielen. Weil der Bau im Gegenzug für eine Miete auf Kostenbasis statt Marktbasis gefördert wurde, liegt die Kostenmiete typischerweise deutlich sowohl unter der freien Marktmiete als auch unter der Mietpreisbremse-gedeckelten Miete für eine vergleichbare Einheit. Eine Kostenmiete-Wohnung lässt sich nicht mit Mietpreisbremse-Argumenten herunterhandeln, und ohne die unten beschriebenen Einkommensvoraussetzungen zu erfüllen, kommt man an eine Kostenmiete-Wohnung gar nicht heran.
Was genau ersetzt in Frankfurt den Wohnberechtigungsschein?
In den meisten deutschen Städten wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragt, ein Einkommensberechtigungsnachweis, der dann einem Vermieter vorgelegt wird, sobald selbst eine Sozialwohnung gefunden wurde. Frankfurt handhabt das anders: Wohnungen werden zentral über das Amt für Wohnungswesen vermittelt, und die Anmeldung bei diesem Amt ersetzt den separaten Nachweis vollständig. Es gibt keinen eigenständigen WBS-Antrag, dem nachgegangen werden müsste, das eigene Infoblatt des Amtes zur Anmeldung deckt sowohl die Prüfung der Berechtigung als auch die Registrierung für die Vermittlung in einem einzigen Vorgang ab. Das ist ein echter struktureller Unterschied zu Städten wie Berlin, also lohnt es sich nicht, nach einem Frankfurter „WBS-Amt“ zu suchen, der Prozess läuft stattdessen über das eigene Anmeldesystem des Amts für Wohnungswesen.
Wie hoch sind die tatsächlichen Einkommensgrenzen, und steigen sie bei größeren Haushalten?
Seit dem 1. Januar 2026 liegt Hessens Einkommensgrenze für die Berechtigung zu Sozialwohnungen bei 20.146 Euro jährlich für einen Einpersonenhaushalt und 30.565 Euro für einen Zweipersonenhaushalt. Diese Grenze steigt mit jedem weiteren Haushaltsmitglied und jedem Kind weiter, wobei die genaue Erhöhung von der konkreten Haushaltszusammensetzung und den auf das Einkommen anwendbaren Standardabzügen abhängt (Werbungskosten, Alters- und Behindertenpauschbeträge und ähnliche Faktoren beeinflussen alle die Berechnung). Deshalb berechnet das Amt für Wohnungswesen die tatsächliche Berechtigung individuell statt anhand einer einzigen festen Zahl, die oben genannten Basiswerte sollten also als Ausgangsreferenz betrachtet und die genaue Zahl für den eigenen Haushalt bei der Anmeldung direkt mit dem Amt abgeklärt werden.
Muss ich ausziehen, wenn mein Einkommen nach dem Einzug steigt?
Nein, und das ist einer der beruhigenderen Aspekte, wie Sozialwohnungen funktionieren. Die Einkommensgrenze gilt bei Antragstellung und Einzug, nicht fortlaufend. Die Mietpreisbindung der Wohnung, die Bindungsfrist, hängt für einen festgelegten Zeitraum, häufig 15, 20 oder 25 Jahre je nach ursprünglicher Förderungsvereinbarung, am Gebäude selbst, nicht am eigenen Einkommen über die Zeit. Steigt das Einkommen, nachdem man bereits Mieter ist, kann man in der Regel bleiben und weiterhin Kostenmiete zahlen. Manche Bundesländer erheben unter bestimmten Umständen eine Fehlbelegungsabgabe (einen Zuschlag für Mieter, deren Einkommen die Grenze inzwischen überschritten hat), es lohnt sich also, bei einer deutlichen Einkommensänderung die eigene Situation mit dem Amt für Wohnungswesen zu klären, aber ein gestiegenes Einkommen allein führt nicht automatisch zum Auszug.
Ist die ABG Frankfurt Holding die einzige Anlaufstelle für diese Art Wohnraum?
Nein, aber sie ist die größte einzelne Quelle. Die ABG Frankfurt Holding ist die stadteigene Wohnungsgesellschaft, vollständig im Besitz der Stadt Frankfurt, und verwaltet rund 55.000 Wohnungen in der ganzen Stadt, womit sie mit deutlichem Abstand Frankfurts größter Wohnungsanbieter ist, mit Durchschnittsmieten weit unter dem stadtweiten Mietspiegelwert. Auch andere private und genossenschaftliche Vermieter betreiben geförderte Einheiten nach demselben Kostenmiete- und Einkommensberechtigungssystem, und alle werden über die zentrale Registrierung beim Amt für Wohnungswesen statt über einen Antrag bei einzelnen Vermietern vermittelt, die Anmeldung beim städtischen Amt bleibt also unabhängig davon, in welchem Gebäude man letztlich landet, der richtige Ausgangspunkt.
