Umzug bedeutet auch Kinderarztwechsel. Das passiert wirklich mit der Akte Ihres Kindes
Zu einem neuen Kinderarzt zu wechseln bedeutet nach einem Umzug nicht, dass die medizinische Geschichte Ihres Kindes bei null anfängt, aber sie überträgt sich auch nicht automatisch, ohne dass Sie danach fragen. Mit Ihrer Zustimmung ist Ihre bisherige Praxis verpflichtet, die vollständigen Unterlagen Ihres Kindes an die neue Praxis zu senden, und Praxen sind gesetzlich verpflichtet, Patientenakten mindestens 10 Jahre aufzubewahren, sodass nichts einfach verschwindet, nur weil Sie weitergezogen sind. Bei minderjährigen Patienten beginnt diese 10-Jahres-Frist im Zweifel sogar erst mit dem 18. Geburtstag des Kindes, sodass die Akte eines Kindes in der Praxis typischerweise bis zum 28. Lebensjahr aufbewahrt wird, deutlich länger, als die einfache Zahl 10 Jahre vermuten lässt. Möchten Sie die Unterlagen lieber selbst in der Hand haben, haben Sie nach Paragraf 630g BGB und Artikel 15 DSGVO Anspruch auf eine Kopie der vollständigen Akte, die erste Kopie ist sogar kostenlos, auch wenn Praxen die physischen Originale nicht herausgeben müssen. In der Praxis ist eine vollständige Aktenübertragung nicht immer nötig: Ihr neuer Kinderarzt braucht möglicherweise nur einen Arztbrief, eine Zusammenfassung, statt der gesamten historischen Akte, es lohnt sich also, die neue Praxis direkt zu fragen, was sie tatsächlich benötigt, bevor Sie von einer vollständigen Übertragung ausgehen. Hat Ihr Kind eine elektronische Patientenakte (ePA), bleiben diese Daten über den Wechsel hinweg erhalten und können der neuen Praxis unabhängig davon helfen, ob und wie die papierbasierten Unterlagen mitwandern.
Die offizielle Regel
Ein Umzug, der Ihre Familie in einen neuen Teil der Stadt oder in eine ganz neue Stadt führt, bedeutet fast immer, einen neuen Kinderarzt zu finden. Weniger offensichtlich ist, was tatsächlich mit Jahren angesammelter medizinischer Geschichte, Impfdaten, Wachstumsdaten und Notizen von jeder U-Untersuchung unterwegs passiert, und die gute Nachricht ist, dass nichts davon einfach verloren geht, aber es bewegt sich auch nicht von selbst.
Mit Ihrer Zustimmung ist der bisherige Kinderarzt Ihres Kindes verpflichtet, die vollständigen gespeicherten Unterlagen an die neue Praxis zu senden, so erklärt es Deutsches Ärzteblatt zum Rechtsrahmen dieser Übertragung. Das geschieht nicht automatisch, nur weil Sie sich anderswo neu angemeldet haben, Sie müssen der Übertragung aktiv zustimmen und sie in der Regel selbst anstoßen, statt anzunehmen, dass sie im Hintergrund von selbst passiert.
| Option | Was sie bedeutet |
|---|---|
| Übertragung von Praxis zu Praxis | Mit Ihrer Zustimmung sendet die alte Praxis die Unterlagen direkt an die neue |
| Eigene Kopie anfordern | Sie erhalten eine Kopie der vollständigen Akte, die Originale bleiben in der Praxis |
| Nur ein Arztbrief | Eine Zusammenfassung, oft anstelle der vollständigen historischen Akte ausreichend |
Praxen sind nach Paragraf 630f BGB gesetzlich verpflichtet, Patientenakten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, es besteht also kein Risiko, dass die Geschichte Ihres Kindes einfach entsorgt wird, nur weil Sie den Anbieter gewechselt oder sind weggezogen sind. Eine Besonderheit, die bei einem Kinderarzt-Wechsel besonders relevant ist: Bei minderjährigen Patienten beginnt diese 10-Jahres-Frist im Zweifel erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres, nicht mit dem jeweiligen Behandlungstermin, sodass die Akte eines Kindes in der Praxis typischerweise bis zum 28. Lebensjahr aufbewahrt wird, deutlich länger als die einfache Zahl “10 Jahre” vermuten lässt. Möchten Sie die Übertragung lieber selbst steuern, statt sich auf die Kommunikation zwischen den Praxen zu verlassen, bestätigt Techniker Krankenkasses eigene Patientenrechte-Information, dass Sie nach Paragraf 630g BGB und Artikel 15 DSGVO Anspruch auf eine Kopie der vollständigen Akte haben, die erste Kopie ist dabei kostenlos, auch wenn die Praxis die physischen Originaldokumente selbst nicht herausgeben muss, eine Kopie erfüllt denselben praktischen Zweck.
Bevor Sie annehmen, eine vollständige historische Übertragung sei nötig, lohnt es sich zu wissen: Oft ist sie es nicht. Viele neue Kinderarztpraxen kommen mit einem kürzeren Arztbrief, einer Zusammenfassung der relevanten medizinischen Vorgeschichte, tatsächlich gut zurecht, statt jedes Dokument der vorherigen Praxis vollständig zu verlangen. Die neue Praxis direkt zu fragen, was sie tatsächlich möchte, bevor Sie irgendetwas veranlassen, kann Ihnen einen unnötig aufwendigeren Übertragungsprozess ersparen.
Hat Ihr Kind eine elektronische Patientenakte (ePA), bleibt dieser digitale Datensatz über den Wechsel hinweg von selbst bestehen, und gibt der neuen Praxis Zugriff auf relevante Informationen, unabhängig davon, wie die papierbasierte Übertragung verläuft oder ob sie überhaupt stattfindet.

Was Betroffene wirklich sagen
Familien, die umgezogen sind und den Kinderarzt gewechselt haben, beschreiben die Frage der Unterlagen als etwas, von dem sie anfangs annahmen, es würde sich von selbst regeln, bis sie mitten in der Aufnahme bei der neuen Praxis merken, dass sich nichts ohne einen aktiven Antrag bewegt. Der praktische Ansatz, der immer wieder auftaucht: früh Kontakt zur neuen Praxis aufnehmen, gezielt fragen, was sie brauchen, Arztbrief oder vollständige Akte, und dann der Übertragung aus der alten Praxis förmlich zustimmen, statt abzuwarten, ob es sich von selbst ergibt.
Die 10-Jahres-Aufbewahrungspflicht ist ein Detail, das Eltern beruhigt, die sich Sorgen machen, eine alte Praxis könnte schließen oder im Lauf der Zeit den Überblick über Unterlagen verlieren, zu wissen, dass es eine gesetzliche Untergrenze dafür gibt, wie lange Akten aufbewahrt werden, nimmt einem ohnehin arbeitsreichen Umzugsprozess eine Sorge.
Schritt für Schritt
- Melden Sie sich nach dem Umzug zeitnah bei Ihrem neuen Kinderarzt an, statt zu warten, bis Ihr Kind tatsächlich einen Termin braucht.
- Fragen Sie die neue Praxis direkt, ob sie eine vollständige Aktenübertragung oder nur einen Arztbrief benötigt.
- Ist eine vollständige Übertragung nötig, stimmen Sie ihr förmlich zu, damit Ihre bisherige Praxis die Unterlagen direkt an die neue senden kann.
- Möchten Sie es lieber selbst in die Hand nehmen, fordern Sie eine Kopie der vollständigen Akte bei Ihrem bisherigen Kinderarzt an.
- Machen Sie sich keine Sorgen um verlorene Unterlagen, wenn Ihre alte Praxis inzwischen geschlossen hat, Praxen müssen Akten mindestens 10 Jahre aufbewahren, bei Minderjährigen erst ab dem 18. Geburtstag gerechnet, und es gibt etablierte Verfahren für Unterlagen bei einer Praxisschließung.
Rechtlicher Hinweis
Diese Seite erklärt den allgemeinen rechtlichen Rahmen für die Übertragung der medizinischen Unterlagen eines Kindes zwischen Kinderarztpraxen in Deutschland, Stand Mitte 2026. Sie ist keine Rechts- oder medizinische Beratung. Bestätigen Sie für Ihre konkrete Situation die aktuellen Abläufe direkt mit Ihrer bisherigen und Ihrer neuen Praxis.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Müssen wir etwas tun, damit unser alter Kinderarzt die Unterlagen an den neuen sendet, oder passiert das automatisch?
Es braucht Ihre Zustimmung, es geschieht nicht automatisch, nur weil Sie sich bei einer neuen Praxis angemeldet haben. Sobald Sie diese Zustimmung geben, ist Ihr bisheriger Kinderarzt verpflichtet, die vollständigen gespeicherten Unterlagen Ihres Kindes an die neue Praxis zu senden. Es lohnt sich, das aktiv anzustoßen, statt anzunehmen, dass die neue Praxis von sich aus danach fragt.
Können wir die Papierakte unseres Kindes einfach selbst zum neuen Kinderarzt mitnehmen?
Nicht die Originale, Praxen sind nicht verpflichtet, die physische Akte selbst herauszugeben. Worauf Sie Anspruch haben, ist eine Kopie der vollständigen Patientenakte, die Sie verlangen und selbst mitbringen oder direkt weiterleiten lassen können. Sowohl die Übertragung von Praxis zu Praxis als auch die von Ihnen angeforderte Kopie erreichen dasselbe Ziel: dem neuen Kinderarzt die historischen Informationen zu geben, die er braucht.
Ist eine vollständige Aktenübertragung beim Kinderarztwechsel immer nötig?
Nicht immer, und es lohnt sich, das vor der Annahme, die komplette historische Akte zu brauchen, mit der neuen Praxis zu klären. In vielen Fällen reicht ein kürzerer Arztbrief, eine Zusammenfassung der relevanten medizinischen Vorgeschichte, tatsächlich aus, damit der neue Kinderarzt die Behandlung Ihres Kindes wirksam übernehmen kann, statt dass jedes einzelne Dokument der vorherigen Praxis vollständig übertragen werden muss.
Was passiert mit den Unterlagen, wenn die Praxis unseres alten Kinderarztes komplett schließt?
Praxen sind gesetzlich verpflichtet, Patientenakten mindestens 10 Jahre aufzubewahren, unabhängig davon, ob die Praxis selbst weiter besteht, eine Schließung bedeutet also nicht, dass die Unterlagen Ihres Kindes einfach verschwinden. Es gibt etablierte Verfahren dafür, wie Patientenunterlagen bei einer Praxisschließung behandelt werden, meist übernimmt eine andere Praxis oder eine Regelung zur Aktenverwaltung die Verwahrung, es lohnt sich also, gezielt nachzufragen, was mit den Unterlagen passiert ist, wenn Sie feststellen, dass Ihre alte Praxis geschlossen hat.