Kassenpatient oder Privatpatient in Hamburg: Warum die Wartezeit zum Quartalsende schlechter wird

Der Terminunterschied zwischen Kassenpatienten und Privatpatienten in Hamburg ist real, und er hat einen bestimmten Rhythmus, den viele Erklärungen übergehen: Er verschärft sich messbar, je näher jedes dreimonatige Abrechnungsquartal an sein Ende kommt. Eine Studie des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) an der Universität Hamburg, die mit Daten der Techniker Krankenkasse aus 2013 bis 2014 arbeitete, fand heraus, dass Dermatologinnen und Augenärzte ihr Terminangebot für Kassenpatienten gegen Quartalsende um rund 14 Prozent kürzten, Orthopädinnen und HNO-Ärzte um rund 10 Prozent, weil das Regelleistungsvolumen (RLV), eine im EBM-Vergütungssystem eingebaute Quartalsobergrenze, die volle Vergütung stoppt, sobald das Budget einer Praxis für gesetzlich Versicherte in diesem Quartal aufgebraucht ist. Privat Versicherte erleben keine vergleichbare Verlangsamung, denn die GOÄ-Abrechnung kennt keine solche Quartalsobergrenze, und eine Praxis erhält für die Behandlung eines Privatpatienten nach GOÄ üblicherweise etwa das Doppelte bis Dreifache dessen, was dieselbe Leistung nach EBM einbringt. Das Regelleistungsvolumen selbst gilt weiterhin, auch im Jahr 2026 wird es jedes Quartal neu berechnet und vorab von der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg mitgeteilt. Manche Hamburger Fachärztinnen bauen bewusst ein Angebot um genau diese Lücke herum auf: eine HNO-Praxis in Ottensen und das Facharztzentrum an der Kampnagelfabrik bewerben offen eine eigene Privatsprechstunde, die auch gesetzlich Versicherten gegen Selbstzahlung offensteht. Eine gesetzlich versicherte Person mit langer Wartezeit hat trotzdem echte Möglichkeiten: einen Dringlichkeitscode über die 116117, eine direkte Nachfrage nach der Ausfallliste einer Praxis, oder schlicht das Vermeiden der letzten Quartalswochen für einen Routinetermin.

Zwei Vergütungssysteme unter einer einzigen Versichertenkarte

Wenn der Empfang einer Hamburger Facharztpraxis Ihre Versichertenkarte einliest, bestätigt die Karte nicht nur Ihren Versicherungsschutz, sie entscheidet, über welches Vergütungssystem dieser Termin läuft. Eine Karte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) leitet die Abrechnung über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), Deutschlands bundesweiten, punktbasierten Vergütungsmaßstab, konkret über ein Regelleistungsvolumen (RLV), eine Quartalsobergrenze für die Zahl gesetzlich versicherter Fälle, die eine Praxis zum vollen Punktwert vergütet bekommt, bevor die Vergütung effektiv sinkt. Eine private Krankenversicherung (PKV) oder eine direkte Zahlung als Selbstzahler leitet denselben Termin stattdessen über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), ein Einzelleistungssystem ohne jede Quartalsmengenobergrenze. Genau dieser strukturelle Unterschied, nicht die persönliche Vorliebe einer Praxis für eine bestimmte Patientengruppe, ist der eigentliche Mechanismus hinter Hamburgs Terminlücke.

Was Hamburgs eigene Gesundheitsökonomen herausgefunden haben

Der klarste Beleg dafür, wie sich das lokal auswirkt, stammt nicht aus den veröffentlichten Tabellen der KVH selbst, sondern aus einer Studie des Hamburg Center for Health Economics (HCHE), Teil der Universität Hamburg. Mit Abrechnungsdaten der Techniker Krankenkasse aus 2013 und 2014, einer der größten gesetzlichen Kassen Deutschlands, fand die Analyse ein klares, direkt an den RLV-Zyklus gekoppeltes saisonales Muster: Je näher jedes dreimonatige Abrechnungsquartal seinem Ende kam, desto messbarer senkten Praxen in RLV-gedeckelten Fachrichtungen ihr Angebot an Terminen für gesetzlich Versicherte.

HCHE-Studie, Rückgang des Terminangebots für gesetzlich Versicherte zum Quartalsende, nach Fachrichtung
FachrichtungsgruppeRückgang des Terminangebots gegen Quartalsende
Dermatologinnen und Augenärzte~14%
Orthopädinnen und HNO-Ärzte~10%
Von RLV vollständig befreite Leistungen (ambulante Operationen, Impfungen, Schwangerschaftsvorsorge, Krebsbehandlung)Keine vergleichbare Einschränkung gefunden

Die mit dem Gesundheitsökonomen Mathias Kifmann verbundene Studie fand die Verlangsamung konkret in Fachrichtungen konzentriert, in denen ein großer Teil der Routineversorgung innerhalb der RLV-Grenze liegt, während von dieser Grenze befreite Kategorien, ambulante Operationen, Impfungen, Schwangerschaftsvorsorge und Krebsbehandlung darunter, keine vergleichbare Einschränkung zum Quartalsende zeigten. Für privat Versicherte fanden die Forschenden überhaupt keinen vergleichbaren Engpass: Die GOÄ-Abrechnung kennt keine RLV-artige Obergrenze, eine Praxis hat also keinen budgetären Grund, die Behandlung eines Privatpatienten in Woche 11 eines Quartals langsamer anzugehen als in Woche 1.

Das Regelleistungsvolumen gilt auch 2026 weiter

Ein Punkt, der sich unabhängig prüfen lässt: Das RLV-System ist keine historische Momentaufnahme aus den 2010er-Jahren, sondern läuft nach demselben Grundmuster bis heute weiter. Kassenärztliche Vereinigungen legen das Regelleistungsvolumen weiterhin jedes Quartal neu fest und teilen es den Praxen wenige Tage vor Quartalsbeginn in Euro mit, bis zu dieser Menge werden Leistungen zum vollen EBM-Punktwert vergütet. Auch für 2026 existieren aktuelle Fallwert- und Fallzahltabellen der Kassenärztlichen Vereinigungen für jedes einzelne Quartal, der Mechanismus, den die HCHE-Studie 2013 und 2014 untersuchte, ist also kein abgeschafftes Relikt, sondern die weiterhin geltende Grundlage der Terminlücke.

Ein Stethoskop, eine Brille und Blisterpackungen mit Tabletten auf einem Spiralnotizblock auf einem Holztisch

Foto von Tima Miroshnichenko auf Pexels

Das Geld hinter dem Anreiz

Das Terminmuster geht auf einen echten Unterschied zurück, wie viel eine Praxis pro Patient tatsächlich verdient. Vergleichsanalysen der beiden Vergütungssysteme, darunter eine des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP), beziffern die GOÄ-Vergütung auf etwa das Doppelte bis Dreifache dessen, was dieselbe Leistung nach EBM einbringt, sobald die RLV-Obergrenze für einen gesetzlich versicherten Fall erreicht ist. Diese Lücke ist kein Gerücht über die Vorlieben von Ärztinnen und Ärzten, sondern ein dokumentiertes Merkmal davon, wie Deutschland für klinisch oft identische Termine zwei getrennte Vergütungswege betreibt. Eine Praxis muss einen Privatpatienten nicht bewusst bevorzugen, damit er schneller einen Termin bekommt, sobald das RLV-Budget für das Quartal ausgeschöpft ist, bringt eine weitere gesetzlich versicherte Buchung deutlich weniger ein als eine private Buchung oder ein Selbstzahler-Termin zu GOÄ-Sätzen.

Wo Hamburger Praxen die Trennung offen bewerben

Manche Hamburger Fachärztinnen verstecken dieses Zwei-Wege-System nicht, sie bauen sichtbar einen Service darum herum auf. Eine HNO-Praxis in Ottensen, die HNO Praxis Hamburg (Dr. med. Inken Schindler & Kollegen), gibt auf ihrer eigenen Seite offen an, kurzfristige Termine über eine eigene Privatsprechstunde anzubieten, und ergänzt, dass der Service auch von gesetzlich Versicherten genutzt werden kann, abgerechnet als Selbstzahler zu GOÄ-Sätzen statt über die Krankenkasse. Das mehrfachärztliche Facharztzentrum an der Kampnagelfabrik, das zwölf Fachrichtungen von Kardiologie bis Gynäkologie abdeckt, bewirbt ähnliche Extras für Privatpatienten: Termine außerhalb der üblichen Sprechzeiten, gemeinsam organisierte fachübergreifende Besuche, und eine eigene Buchungsleitung getrennt vom allgemeinen Empfang. Keine der beiden Praxen ist damit in Hamburg ungewöhnlich, ungewöhnlich ist nur, wie offen sie es beschreiben, was ein konkretes, überprüfbares Bild davon liefert, wie sich der RLV-gegen-GOÄ-Unterschied für Patientinnen und Patienten tatsächlich anfühlt.

Das Bundesnetz als Auffangebene, und seine echte Grenze

Unter all der RLV-Mechanik liegt eine Garantie, die unabhängig vom Quartalsstand gilt: Über 116117 erreicht, muss Hamburgs Terminservicestelle einer gesetzlich versicherten Person eine fachärztliche Sprechstunde innerhalb von 4 Wochen anbieten, sobald die Überweisung einen Dringlichkeitscode trägt, einen zwölfstelligen Vorrangcode, den Hausarzt oder Facharzt auf das Formular druckt. Die Terminservicestelle arbeitet nach eigenen, von der üblichen RLV-Budgetierung getrennten Vergütungsregeln, genau deshalb kann sie dieses Vier-Wochen-Fenster auch in den engsten letzten Quartalswochen einer Praxis einhalten. Das ist eine echte Untergrenze, keine Obergrenze: Sie garantiert irgendwo einen erreichbaren Beratungstermin, nicht die konkrete Praxis, den Tag oder die Behandlungskontinuität, die ein Privatpatient direkt vereinbaren könnte.

Was eine gesetzlich versicherte Person tatsächlich tun kann

Nichts davon bedeutet, dass ein Kassenpatient jedes Quartal ohne Optionen durchstehen muss. Einige tatsächlich verfügbare Schritte, ungefähr nach Aufwand geordnet:

  1. Ist der Termin nicht dringend, meiden Sie die letzten zwei bis drei Wochen eines Quartals (Ende März, Juni, September, Dezember), wenn RLV-gedeckelte Fachrichtungen laut den obigen HCHE-Erkenntnissen den stärksten Rückgang verfügbarer Kassentermine zeigen.
  2. Fragen Sie Ihren Hausarzt oder Facharzt direkt nach einem Dringlichkeitscode auf der Überweisung, wenn Ihre Situation wirklich zeitkritisch ist, und nutzen Sie die 116117, um die Vier-Wochen-Garantie einzufordern.
  3. Rufen Sie die Praxis an und fragen Sie gezielt nach einer Ausfallliste, einer kurzfristigen Absageliste, viele Hamburger Praxen füllen kurzfristige Lücken auf diesem Weg, unabhängig von der Versicherungsart.
  4. Fragen Sie, ob die Praxis eine für Selbstzahler offene Privatsprechstunde anbietet, und lassen Sie sich vorab einen konkreten Preis nennen, denn ein einmaliger, zeitkritischer Termin zu GOÄ-Sätzen aus eigener Tasche kann selbst mit gesetzlicher Versicherung eine vernünftige Option sein.
  5. Gehen Sie nicht automatisch davon aus, dass jede lange Wartezeit am RLV-Zyklus liegt. Echte Nachfrage, ein fachrichtungsweiter Mangel oder eine schlicht ausgebuchte Praxis können unabhängig vom Quartalsstand eine lange Wartezeit verursachen, es lohnt sich, direkt nachzufragen, warum der nächste freie Termin so weit entfernt liegt.

Schritt für Schritt

  1. Verstehen Sie, über welchen Abrechnungsweg Sie laufen, bevor Sie Bevorzugung vermuten. GKV-Termine laufen über EBM und die RLV-Quartalsobergrenze, PKV- und Selbstzahler-Termine über GOÄ ohne eine solche Obergrenze.
  2. Prüfen Sie den Kalender, bevor Sie einen nicht dringenden Facharzttermin buchen. Die letzten Wochen eines Quartals sind laut Hamburgs eigenen untersuchten Daten das engste Fenster für RLV-gedeckelte Fachrichtungen wie Dermatologie, Augenheilkunde, Orthopädie und HNO.
  3. Besorgen Sie sich für alles wirklich Dringende einen Dringlichkeitscode, und nutzen Sie die 116117, um Ihre Vier-Wochen-Sprechstunden-Garantie einzufordern, unabhängig vom Quartalsstand.
  4. Fragen Sie beim Anruf bei einer Praxis mit langer Standardwartezeit direkt nach einer Ausfallliste und einer Privatsprechstunde-Option, beides sind reale, gängig verfügbare Wege, keine Gefälligkeiten, die nur Privatpatienten vorbehalten sind.
  5. Beziehen Sie den GOÄ-gegen-EBM-Unterschied in Ihre eigene PKV-gegen-GKV-Entscheidung ein, falls Sie diese Wahl noch abwägen, neben den anderen Faktoren aus dem Ratgeber zur Kassenwahl in Hamburg.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag erklärt ein allgemeines, dokumentiertes Muster hinter dem Facharztterminzugang in Hamburg, gestützt auf veröffentlichte akademische Forschung, vergleichende Analysen der Vergütungssysteme und benannte Praxisseiten, Stand Mitte 2026, individuelle Praxisrichtlinien, Preise und Verfügbarkeit können sich jedoch ändern, dies ist keine medizinische oder versicherungsrechtliche Beratung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich direkt an Ihren Hausarzt, Facharzt oder Ihre Krankenkasse.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Liegt der Wartezeitunterschied wirklich daran, dass ein Arzt Privatpatienten lieber mag, oder steckt etwas Strukturelleres dahinter?

Es ist strukturell, und Hamburgs eigene Gesundheitsökonomen haben Zahlen dazu geliefert. Jeder gesetzlich versicherte Besuch wird über den EBM, den bundesweiten Vergütungsmaßstab, abgerechnet, konkret über ein Regelleistungsvolumen (RLV), eine Quartalsobergrenze für die Zahl der Fälle, die eine Praxis zum vollen Punktwert vergütet bekommt. Eine Studie des Hamburg Center for Health Economics mit Daten der Techniker Krankenkasse aus 2013 bis 2014 fand heraus, dass Dermatologinnen und Augenärzte ihr Terminangebot für gesetzlich Versicherte gegen Quartalsende um rund 14 Prozent kürzten, Orthopädinnen und HNO-Ärzte um rund 10 Prozent, sobald dieses Budget größtenteils ausgeschöpft war. Private Besuche laufen dagegen über die GOÄ, ein Einzelleistungssystem ohne eine solche Quartalsobergrenze, weshalb eine Praxis keinen finanziellen Grund hat, die Behandlung eines Privatpatienten in irgendeiner Woche des Quartals zu verlangsamen.

Wann im Quartal ist die Lücke für einen gesetzlich Versicherten tatsächlich am schlimmsten?

In den Wochen kurz vor jedem Quartalswechsel, also Ende März, Juni, September und Dezember. Genau dort fand die HCHE-Studie den stärksten Rückgang der über EBM abgerechneten Termine, weil sich Praxen in Dermatologie, Augenheilkunde, Orthopädie und HNO ihrer Regelleistungsvolumen-Obergrenze nähern. Die Terminverfügbarkeit für gesetzlich Versicherte erholt sich meist wieder, sobald ein neues Quartal beginnt und das Budget zurückgesetzt wird. Ist ein Termin nicht dringend und haben Sie etwas zeitlichen Spielraum, ist es durchaus sinnvoll, früh in einem neuen Quartal statt in dessen letzten Wochen nachzufragen.

Kommt ein gesetzlich Versicherter wirklich an einen dieser schnelleren Privatsprechstunden-Termine heran?

Oft ja, als Selbstzahler. Praxen wie die HNO-Klinik in Ottensen, die ihre Privatsprechstunde offen bewirbt, geben ausdrücklich an, dass der Service auch von gesetzlich Versicherten genutzt werden kann, die aus eigener Tasche zu GOÄ-Sätzen bezahlen statt über ihre Krankenkasse. Kostenlos ist das nicht, eine Routineberatung auf diesem Weg kostet üblicherweise je nach tatsächlicher Leistung einen Betrag im niedrigen zweistelligen bis mittleren Bereich, und die gesetzliche Kasse erstattet ihn nicht. Für ein wirklich zeitkritisches Anliegen, das die Schwelle für den Dringlichkeitscode der 116117 nicht erreicht, ist das trotzdem eine reale Option, die sich direkt nachzufragen lohnt, statt anzunehmen, sie sei nur für Privatpatienten gedacht.

Löst die 116117 das nicht schon für gesetzlich Versicherte?

Sie hilft, beseitigt die Lücke aber nicht. Mit einem Dringlichkeitscode, einem zwölfstelligen Vorrangcode, den Hausarzt oder Facharzt auf die Überweisung druckt, muss Hamburgs Terminservicestelle (116117) unabhängig vom Stand des Abrechnungsquartals eine fachärztliche Sprechstunde innerhalb von 4 Wochen anbieten, weil die Terminservicestelle nach eigenen, von der gewöhnlichen RLV-Budgetierung getrennten Vergütungsregeln arbeitet. Diese Garantie sichert einen erreichbaren Beratungstermin, nicht unbedingt die konkrete Praxis, den Tag oder die Behandlungskontinuität, die ein Privatpatient direkt vereinbaren könnte.

Gilt die Verlangsamung zum Quartalsende in Hamburg für jede Fachrichtung gleichermaßen?

Nein, das variiert. Die HCHE-Studie fand für Dermatologie und Augenheilkunde einen stärkeren Rückgang, rund 14 Prozent, als für Orthopädie und HNO, rund 10 Prozent, während sich ihr jeweiliges Regelleistungsvolumen füllte. Fachrichtungen, bei denen ein großer Teil der Leistungen ganz außerhalb der RLV-Budgetierung liegt, etwa ambulante Operationen, Impfungen, Schwangerschaftsvorsorge und Krebsbehandlung, zeigten in denselben Daten keine vergleichbare Einschränkung zum Quartalsende. Ob eine konkrete Hamburger Praxis davon betroffen ist, hängt davon ab, wie viel ihrer üblichen Abrechnung durch gedeckelte EBM-Kategorien läuft und wie viel durch RLV-freie Kategorien.