Im Ausland als Pflegefachkraft ausgebildet? Hamburg bearbeitet das über dieselbe Stelle wie die Arztapprobation

Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Pflegefachperson ist in Deutschland ein reglementierter Beruf, die Anerkennung ist deshalb Pflicht, nicht optional, bevor unter diesem Titel gearbeitet werden darf. Hamburg betreibt anders als Bayern, das 2023 mit dem Landesamt für Pflege eine eigenständige Behörde nur für die Pflege einrichtete, keine solche Einzelstelle, sondern ordnet die Anerkennung dem Bereich Pflegefachkräfte zu, einer von rund zwanzig Abteilungen innerhalb desselben Landesprüfungsamts für Gesundheitsberufe (LPA), das bereits die Approbation von Ärztinnen und Ärzten, Zahnmedizin, Pharmazie, Hebammenwesen, Physiotherapie und weitere Gesundheitsberufe bearbeitet, alles aus demselben Gebäude an der Billstraße 80. Es gibt zwei Antragswege je nach Ausbildungsherkunft, EU/EWR/Schweiz oder Drittstaat, mit Gebühren von rund 225 bis 450 Euro für den ersten Weg und 225 bis 650 Euro für den zweiten, plus pauschal 42 Euro für die Urkunde selbst. Die Bearbeitung dauert bis zu rund zwei Monate im beschleunigten Verfahren und bis zu vier Monate im regulären Verfahren, sobald die Unterlagen vollständig sind. Stellt das LPA echte Unterschiede zwischen der eigenen Ausbildung und der deutschen Referenzqualifikation fest, folgt entweder ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung (mündlich und praktisch bei Drittstaatsausbildung, bei EU-/EWR-/Schweizer Ausbildung oft nur der praktische Teil). Für die endgültige Erlaubnis wird B2-Deutsch verlangt, und eine bundesweite Vereinfachung von 2025 bedeutet, dass Diplome und Urkunden auf Englisch, Spanisch, Französisch oder Portugiesisch für die Erstbeantragung meist keine deutsche Übersetzung mehr brauchen, auch wenn Hamburgs eigene Seiten das nicht so ausdrücklich nennen wie manche anderen Bundesländer, weshalb sich eine gezielte Nachfrage für die eigenen Unterlagen lohnt.

Die offizielle Regel

Hamburg hat bei diesem Thema eine grundlegend andere organisatorische Entscheidung getroffen als Bayern mit seinem eigenständigen Landesamt für Pflege. Statt die Pflegeanerkennung in eine eigene, alleinige Behörde auszugliedern, ordnet Hamburg sie dem Bereich Pflegefachkräfte zu, einer von rund zwanzig Abteilungen innerhalb des Landesprüfungsamts für Gesundheitsberufe (LPA), derselben Stelle, die auch die Approbation von Ärztinnen und Ärzten bearbeitet, neben Zahnmedizin, Pharmazie, Hebammenwesen, Physiotherapie, Notfallsanitäter und einem Dutzend weiterer Gesundheitsberufe. Alles läuft aus demselben Gebäude, Billstraße 80, 20539 Hamburg, nur mit Termin, es gibt hier keine Sprechstunde ohne Anmeldung. Ein kleines Detail, das sich lohnt zu kennen, um Verwirrung zu vermeiden: manche eigenen Unterseiten des LPA zu anderen Berufen tragen noch den älteren Namen Landesprüfungsamt für Heilberufe, während die aktuelle Übersichtsseite und der Pflegebereich selbst Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe verwenden, beide Namen bezeichnen tatsächlich dieselbe Einrichtung, keine zwei konkurrierenden Ämter.

Pflegefachfrau, Pflegefachmann und Pflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz sind in Deutschland reglementierte Berufe, die Anerkennung einer ausländischen Qualifikation ist deshalb kein optionaler Schritt, sondern die eigentliche Zugangsschwelle selbst. Unabhängig davon, welches Amt in welchem Bundesland zuständig ist, bleibt der zugrunde liegende bundesrechtliche Rahmen gleich: die eigene Ausbildung wird mit dem deutschen Referenzberuf verglichen.

Wo der Antrag genau gestellt wird, hängt vom Ort der Ausbildung ab, und Hamburg unterhält tatsächlich zwei getrennte Wege. Eine in der EU, im EWR oder in der Schweiz abgeschlossene Ausbildung folgt einem Verfahren, eine in einem Drittstaat abgeschlossene Ausbildung folgt einem umfassenderen.

Hamburgs zwei Wege zur Anerkennung als Pflegefachkraft
EU/EWR/SchweizDrittstaat
AnerkennungsgebührRund 225-450 EuroRund 225-650 Euro
Urkundengebühr42 Euro42 Euro
Bei nötiger KenntnisprüfungOft nur der praktische TeilMündlicher und praktischer Teil

Vergleicht das LPA die eigene Ausbildung mit der aktuellen deutschen Referenzqualifikation, geschieht eines von zwei Dingen: vollständige Gleichwertigkeit, oder eine Ausgleichsmaßnahme. Die beiden Optionen sind ein Anpassungslehrgang, eine begleitete Einarbeitung mit praktischen und theoretischen Anteilen sowie einem strukturierten Abschlussgespräch, oder eine Kenntnisprüfung, eine mündliche und praktische Wissensprüfung (bei EU-/EWR-/Schweizer Ausbildung ist wie oben erwähnt oft nur der praktische Teil nötig). Der praktische Prüfungsteil dauert rund 145 Minuten, der mündliche Teil rund 65 bis 80 Minuten inklusive Vorbereitungszeit, und die gesamte Prüfung läuft auf Deutsch, weshalb das LPA ausdrücklich betont, dass solides gesprochenes und fachliches Deutsch schon zu diesem Zeitpunkt wichtig ist, nicht erst für die spätere endgültige Erlaubnis.

Die Bearbeitung selbst dauert typischerweise bis zu rund zwei Monate, wenn das beschleunigte Verfahren greift, und bis zu rund vier Monate im regulären Verfahren, sobald die Akte tatsächlich vollständig ist. Fehlende Unterlagen zu Beginn zählen nicht in dieses Zeitfenster hinein. B2-Deutsch ist für die endgültige Berufserlaubnis Pflicht, unabhängig davon, welcher Weg oder welche Ausgleichsmaßnahme im eigenen Fall greift. Eine bundesweite Vereinfachung von 2025 bedeutet zudem, dass Diplome und Berufsurkunden auf Englisch, Spanisch, Französisch oder Portugiesisch für die Erstbeantragung meist keine deutsche Übersetzung mehr brauchen, das ist tatsächlich keine bayerische Sonderregel, auch wenn Hamburgs eigene Seiten zu den Pflegefachkräften die Sprachliste derzeit nicht so ausdrücklich nennen wie manche andere Bundesländer, weshalb sich eine direkte Nachfrage beim LPA lohnt, bevor für eine Übersetzung gezahlt wird.

Mehrere mit roten Bändern zusammengebundene, aufgerollte Diplome, gestapelt auf einem Holzschreibtisch

Was Betroffene berichten

Im Ausland ausgebildete Pflegekräfte, die diesen Weg in Hamburg durchlaufen, erwähnen zwei Dinge besonders häufig. Erstens beschreiben einige eine anfängliche, eigentlich vermeidbare Verwechslung, ob Bereich Pflegefachkräfte und Bereich Humanmedizin überhaupt dieselbe Stelle sind, weil Hamburgs eigene Seite je nach Unterseite zwei verschiedene Namen für das LPA verwendet, ist das einmal geklärt, ergibt der restliche Prozess für die meisten deutlich mehr Sinn.

Zweitens ist das finanzielle Detail, das ungefragt am häufigsten genannt wird, dass der gesamte Prozess nicht ohne Einkommen durchlaufen wurde. Viele begannen fast sofort eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in einer Hilfs- oder Assistenzfunktion, besuchten dabei in festen Abständen Schulungen, um konkrete Lücken zu schließen, und wechselten erst nach Erhalt der Urkunde tatsächlich in die vollständig anerkannte Rolle als Pflegefachkraft. Daneben gilt hier dieselbe übliche Zeitfalle bei Unterlagen: das Führungszeugnis und das ärztliche Gesundheitszeugnis laufen schnell ab, rund drei Monate sind üblich, wer diese beiden erst zuletzt beantragt, nachdem alle stabileren Dokumente bereits vorliegen, vermeidet in der Regel, Unterlagen erneuern zu müssen, die während des Wartens auf etwas anderes bereits abgelaufen sind.

Schritt für Schritt

  1. Klären, welcher der beiden Hamburger Wege zutrifft, EU-/EWR-/Schweizer Ausbildung oder Ausbildung in einem Drittstaat, denn davon hängen sowohl die Gebührenobergrenze als auch das Prüfungsformat ab.
  2. Vor dem Zusammenstellen der Unterlagen den Bereich Pflegefachkräfte kontaktieren, entweder über das gemeinsame Postfach anerkennung-gesundheitsfachberufe@soziales.hamburg.de oder telefonisch zu den Sprechzeiten (montags und dienstags 9:00-12:00 Uhr, donnerstags 13:00-16:00 Uhr), und nach der konkreten Ansprechperson für internationale Urkunden im eigenen Fall fragen.
  3. Zuerst die stabilen Unterlagen zusammenstellen, Ausbildungsnachweise, Lebenslauf, Identitätsdokumente, und das Führungszeugnis sowie das ärztliche Gesundheitszeugnis bis zuletzt aufheben, da diese nach rund drei Monaten ablaufen.
  4. Über Hamburgs Online-Portal oder postalisch an die Billstraße 80, 20539 Hamburg einreichen, und mit rund zwei Monaten rechnen, falls das beschleunigte Verfahren greift, sonst bis zu vier Monate.
  5. Ergibt sich eine Ausgleichsmaßnahme, nach der Möglichkeit fragen, sofort in einer Hilfsfunktion mit Bezahlung zu beginnen, und parallel mit dem B2-Deutsch-Lernen starten oder fortfahren, denn die endgültige Erlaubnis hängt davon unabhängig vom gewählten Weg ab.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite erklärt den allgemeinen Rahmen der Anerkennung als Pflegefachkraft über Hamburgs Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, ersetzt aber keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung, und die konkreten Anforderungen können je nach Ausbildungsland und Einzelfall abweichen. Für die eigene Situation empfiehlt sich die direkte Bestätigung der aktuellen Anforderungen beim Bereich Pflegefachkräfte des LPA oder bei einer qualifizierten Anerkennungsberatung.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Ist das wirklich dieselbe Stelle, die in Hamburg auch die Arztapprobation bearbeitet, oder nur eine ähnlich benannte?

Es ist tatsächlich dieselbe Einrichtung. Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA) gliedert sich in rund zwanzig Bereiche, eigenständige Abteilungen für Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Hebammenwesen, Physiotherapie, Notfallsanitäter und eben auch Pflegefachkräfte, alle unter einem Dach. Ein Detail, das anfangs verwirren kann: manche eigenen Hamburger Seiten zu anderen Bereichen tragen noch den älteren Namen Landesprüfungsamt für Heilberufe, während die aktuelle Übersichtsseite und der Pflegebereich selbst inzwischen Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe verwenden, beide Namen meinen dasselbe Gebäude an der Billstraße 80, 20539 Hamburg, nur mit Termin. Bayern ging 2023 den umgekehrten Weg und gliederte die Pflegeanerkennung in ein eigenes, alleiniges Landesamt für Pflege aus, Hamburg belässt sie als eine Abteilung innerhalb einer deutlich größeren, mehrere Berufe umfassenden Behörde.

Was ändert sich tatsächlich zwischen einer Bewerbung mit EU-/EWR-/Schweizer Qualifikation und einer aus einem Drittstaat?

Sowohl die Gebührenobergrenze als auch das Prüfungsformat verschieben sich. EU-, EWR- und Schweizer Qualifikationen kosten für das Anerkennungsverfahren rund 225 bis 450 Euro, Drittstaatsqualifikationen 225 bis 650 Euro, jeweils zuzüglich pauschal 42 Euro für die Urkunde selbst, was die umfassendere Gleichwertigkeitsprüfung widerspiegelt, die eine Drittstaats-Akte meist braucht. Wird eine Kenntnisprüfung nötig, können EU-/EWR-/Schweizer Antragstellende oft nur den praktischen Teil ablegen, während Drittstaats-Antragstellende in der Regel sowohl einen mündlichen als auch einen praktischen Teil absolvieren. Die Bearbeitungszeit selbst unterscheidet sich kaum, bis zu rund zwei Monate, wenn das beschleunigte Verfahren greift, bis zu vier Monate im regulären Verfahren.

Muss man ohne Einkommen warten, während die Anerkennung läuft, oder kann man währenddessen schon arbeiten?

In der Praxis beginnen viele im Ausland ausgebildete Pflegekräfte in Hamburg praktisch von Anfang an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, oft in einer Hilfs- oder Assistenzfunktion statt unter dem geschützten Titel Pflegefachkraft, besuchen dabei in festen Abständen Schulungen, um vom LPA festgestellte theoretische Lücken zu schließen, und wechseln erst nach Erhalt der Urkunde in die vollständig anerkannte Rolle. Das ist etwas grundlegend anderes als eine einzelne, eigene befristete Ausübungserlaubnis, es ähnelt eher einer strukturierten Einarbeitung, die gleichzeitig als Einkommensquelle dient, während die Unterlagen bearbeitet werden. Die konkrete Ausgestaltung sollte vorher mit dem Arbeitgeber und dem LPA geklärt werden, sie hängt von der jeweiligen Ausgleichsmaßnahme und dem konkreten Arbeitgeber ab.

Gilt die Regel von 2025, wonach Unterlagen auf Englisch, Spanisch, Französisch oder Portugiesisch keine Übersetzung mehr brauchen, auch für Pflegeanträge in Hamburg?

Sie sollte gelten, denn es handelt sich um eine bundesweite Verwaltungsvereinfachung, keine bayerische Besonderheit für das dortige Landesamt für Pflege, andere Bundesländer nennen sie derzeit ausführlicher als Hamburgs eigene Seiten zu den Pflegefachkräften. Sicherer ist die direkte Nachfrage, zuständig für internationale Urkunden im Bereich Pflegefachkräfte ist eine feste Ansprechperson, erreichbar über die zentrale Postadresse Billstraße 80 oder das gemeinsame Postfach anerkennung-gesundheitsfachberufe@soziales.hamburg.de, mit der Bitte um schriftliche Bestätigung, welche der eigenen Unterlagen tatsächlich davon profitieren, bevor für eine möglicherweise unnötige Übersetzung gezahlt wird.

Reicht die Approbation als Pflegefachkraft aus einem anderen deutschen Bundesland aus, um in Hamburg zu arbeiten, oder muss die Anerkennung neu beantragt werden?

Eine bereits in einem anderen Bundesland erteilte Erlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz gilt bundesweit und muss in Hamburg nicht neu beantragt werden, das ist der Sinn einer bundesrechtlich geregelten Berufserlaubnis. Wer die Anerkennung dagegen noch gar nicht abgeschlossen hat und erstmals in Hamburg einen Antrag stellt, durchläuft das hier beschriebene Verfahren beim Bereich Pflegefachkräfte des LPA, unabhängig davon, in welchem Bundesland zuvor gewohnt wurde.

Wie lange sind das polizeiliche Führungszeugnis und das ärztliche Gesundheitszeugnis für den Antrag gültig?

Beide Dokumente gelten typischerweise nur rund drei Monate, deutlich kürzer als die übrigen Antragsunterlagen. Es lohnt sich deshalb, zuerst alle stabileren Dokumente wie Ausbildungsnachweise, Lebenslauf und Identitätsnachweise zusammenzustellen und erst zuletzt das Führungszeugnis und das Gesundheitszeugnis zu beantragen, damit keines der beiden bereits abgelaufen ist, während noch auf ein anderes Dokument gewartet wird.