Knappschaft-Bahn-See in Hamburg: die Sozialversicherung der Seeleute, und was „Sie sind bei Knappschaft-See versichert“ wirklich bedeutet

Knappschaft-Bahn-See (KBS) ist Deutschlands Sozialversicherungsträger für Bergleute, Bahnbeschäftigte und Seeleute, entstanden am 1. Oktober 2005, als die bundesweiten Rentenversicherer dieser drei Berufsgruppen, Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse, unter einem Dach zusammengeführt wurden. Sagt ein Hamburger Reederei-Arbeitgeber „Sie sind bei Knappschaft-See versichert“, bündelt dieser Satz tatsächlich drei getrennte Dinge. Erstens die Rentenversicherung: Besatzungsmitglieder auf deutschflaggigen Schiffen sowie Küstenseeleute oder Küstenfischer zahlen zusätzlich zur normalen Rentenversicherung einen Pflichtbeitrag zur Seemannskasse, der eine vorgezogene Überbrückungsrente finanziert, etwas, das kein anderer Beruf in Deutschland kennt. Zweitens die Kranken- und Pflegeversicherung: „Knappschaft“ ist schlicht eine von Deutschlands rund 95 geöffneten gesetzlichen Krankenkassen, dieselbe Kategorie wie AOK oder TK, kein eigenes System, ihr Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 4,3 Prozent und damit deutlich über dem bundesweiten Schnitt von 2,9 Prozent. Drittens sitzen die Unfallversicherung und das ärztliche Eignungszeugnis, das jede Seefahrerin und jeder Seefahrer braucht, bei einer völlig anderen Stelle, der BG Verkehr, bei der KBS keine Rolle spielt. Pflicht ist die Versicherung für die Seefahrt als Hauptberuf, nach derselben bundesweiten Einkommensgrenze wie bei jedem anderen Beruf (77.400 Euro im Jahr 2026), mit der Ausnahme, dass Besatzungsmitglieder ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit und ohne deutschen Wohnsitz meist standardmäßig von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit sind. Ein echter Vorteil: Angehörige können auch dann kostenlos mitversichert sein, wenn sie außerhalb Deutschlands wohnen, solange das innerhalb der EU, des EWR oder eines Landes mit deutschem Sozialversicherungsabkommen ist.

Ein Name, der aus drei Fusionen entstand

Legt Ihnen ein Hamburger Reedereiunternehmen, eine Schiffsmanagementfirma oder eine Crewing-Agentur Unterlagen vor, in denen Knappschaft-Bahn-See oder der kürzere maritime Spitzname „Knappschaft-See“ auftaucht, ist der Name selbst eine kleine Geschichtslektion. Laut der amtlichen Geschichte der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See entstand die Organisation in ihrer heutigen Form am 1. Oktober 2005, als die frühere Bundesknappschaft (der jahrhundertealte bundesweite Versicherer der Bergleute), die Bahnversicherungsanstalt (der Rentenversicherer der Bahnbeschäftigten) und die Seekasse (der bundesweite Rentenversicherer der Seeleute) im Rahmen eines Organisationsreformgesetzes von 2004 zu einem einzigen Träger zusammengeführt wurden, Vermögen und Rechte aller drei gingen als Ganzes über.

Diese Fusion von 2005 betraf die Rentenversicherung. Die Kranken- und Pflegeversicherung fusionierte auf einem eigenen Zeitplan: 2008 verband sich die Hamburger Seekrankenkasse mit der eigenen Krankenkasse der Bundesknappschaft zur einheitlichen, bundesweiten „Knappschaft“-Krankenkasse, mit Sitz in Bochum, nicht in Hamburg. Und das Überbrückungsrenten-Programm der Seeleute selbst, die Seemannskasse, hat wiederum einen eigenen Ursprung: 1974 von der seemännischen Berufsgenossenschaft eingerichtet, wurde sie erst 2009 vollständig in die Rentenversicherung der KBS integriert. Drei Institutionen, drei Fusionsdaten, ein Name. Es lohnt sich, diese Struktur im Kopf zu behalten, denn sie erklärt fast jede Verwirrung darüber, was „bei Knappschaft-See versichert“ in der Praxis tatsächlich bedeutet.

Drei unabhängige Dinge hinter einem einzigen Namen

Sagt ein Hamburger Arbeitgeber „Sie sind bei Knappschaft-See versichert“, komprimiert er damit fast immer drei tatsächlich getrennte Versicherungszweige in einen Satz.

Was „Knappschaft-Bahn-See-Absicherung“ tatsächlich bündelt, und die Sätze für 2026
ZweigWas es istSatz 2026Wen es tatsächlich betrifft
RentenversicherungGewöhnliche deutsche Rentenversicherung, wie bei jeder Arbeitnehmerin18,6% (geteilt Arbeitgeber/Arbeitnehmer)Jeder, der in Deutschland beschäftigt ist
Seemannskasse (Sozialversicherung für Seeleute)Pflichtzusatzbeitrag zur Rente, wenn Seefahrt Hauptberuf ist, finanziert eine vorgezogene Überbrückungsrente vor dem gesetzlichen RentenalterRund 4,0% (geteilt)Nur Seeleute, wirklich einzigartig für diesen Beruf
Kranken- und PflegeversicherungEine bestimmte Krankenkassenwahl unter rund 95 geöffneten bundesweiten Kassen, kein eigenes System14,6% Grundsatz plus 4,3% Zusatzbeitrag (über dem 2,9%-Bundesschnitt)Wer Knappschaft als Krankenkasse wählt oder standardmäßig zugewiesen bekommt
Unfallversicherung und Seediensttauglichkeit (ärztliches Eignungszeugnis)Läuft vollständig getrennt über die BG Verkehr, nicht über KBSVon der BG Verkehr festgelegt, kein Teil der KBS-BeiträgeJeder, der ein gültiges ärztliches Eignungszeugnis für Seeleute braucht

Der Rentenanteil ist der Teil, der tatsächlich exklusiv für die Seefahrt gilt. Die eigene englischsprachige Übersicht von Knappschaft-Bahn-See beschreibt die Seemannskasse als Schließung einer Lücke in der Altersvorsorge für Menschen, deren Körper durch die maritime Arbeit früher verschleißt, als sie das reguläre Rentenalter erreichen, mit einer Überbrückungs-Seemannsrente plus einer zusätzlichen Arbeitslosenleistung für Seeleute ab 56 Jahren. Sie ist Pflicht für jeden, der die Seefahrt als Hauptberuf ausübt, und kommt zusätzlich zu, nicht anstelle von, den gewöhnlichen Rentenbeiträgen.

Der Krankenversicherungsanteil ist dagegen der Punkt, an dem die meiste Verwirrung entsteht, und zwar in die genau entgegengesetzte Richtung: Er ist überhaupt nicht exklusiv. Deutsche Flagge, Deutschlands amtliche Flaggenstaat-Verwaltung für die Seeschifffahrt, stellt klar, dass Seeleute ihre Krankenkasse inzwischen frei wählen können, Knappschaft bleibt „erste Wahl der meisten Seeleute“ aus Tradition und wegen ihrer historischen Spezialisierung auf Seemedizin, nicht aus gesetzlicher Pflicht. Ist man einmal tatsächlich Mitglied bei Knappschaft, bekommt man genau denselben gesetzlichen Leistungskatalog wie ein AOK- oder TK-Mitglied, der bedeutsame Unterschied liegt beim Preis, nicht bei der Leistung. Ihr Zusatzbeitrag von 4,3 Prozent für 2026 liegt deutlich über dem bundesweiten Schnitt von 2,9 Prozent, eine echte Zahl, die es wert ist, gegen den tatsächlichen maritimen Nutzen abgewogen zu werden.

Das vierte Element ist überhaupt kein KBS-Produkt. Das ärztliche Seediensttauglichkeitszeugnis, das jedes Besatzungsmitglied vor dem Anheuern braucht, gehört zusammen mit der Unfallversicherung für die maritime Arbeit zu einer völlig anderen Stelle, der BG Verkehr, mit einem eigenen Hamburger Büro für seemedizinische Untersuchungen. Knappschaft-Bahn-See spielt bei dessen Ausstellung keine Rolle.

Ein großes, mit Containern beladenes Containerschiff fährt bei Dämmerung auf offener See, daneben ein kleines Lotsenboot, keine Gesichter oder lesbaren Texte sichtbar

Foto von Hatta Sun auf Pexels

Wer tatsächlich versichert ist, und die Hafenarbeiter-Falle

In einer Hafenstadt wie Hamburg liegt es nahe, anzunehmen, „maritimer Job“ und „Knappschaft-Bahn-See“ seien ungefähr dasselbe. Sind sie nicht. Die Orientierung von Deutsche Flagge ist konkret, wer tatsächlich mitgezählt wird: Besatzungsmitglieder, die tatsächlich an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge arbeiten, sowie Küstenseeleute und Küstenfischer, für die das der Hauptberuf ist. Seit dem 21. April 2015 erstreckt sich die Seemannskasse auch auf Besatzungen von Behördenschiffen, wenn der Arbeitgeber das beantragt, verpflichtet sind Arbeitgeber dazu für diese Kategorie aber nicht.

Was außerhalb dieser Definition liegt, zählt ebenso. Landtätigkeiten im Hamburger Hafen, Containerterminal-Betrieb, Kranarbeit, Stauerei, Spedition, Zollabfertigung, Hafenverwaltung, kommen der Seemannskasse nicht nahe, egal wie zentral der Hafen für diesen Job ist. Diese Rollen nutzen die gewöhnliche deutsche gesetzliche Renten- und Krankenversicherung, dasselbe System, das für jeden anderen Arbeitgeber gilt. Der Punkt, der tatsächlich zählt, ist nicht „arbeitet in der maritimen Branche“, sondern „arbeitet an Bord eines deutschflaggigen Schiffs“.

Staatsangehörigkeit und Wohnsitz fügen eine weitere Ebene hinzu, die sich lohnt zu kennen, bevor man einheitliche Behandlung über die gesamte Besatzung eines Schiffs annimmt. EU-, EWR- und Schweizer Seeleute, die auf deutschflaggigen Schiffen arbeiten, erhalten volle Gleichstellung mit Landbeschäftigten in Deutschland: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, alle Zweige gelten genau wie an Land. Besatzungsmitglieder ohne EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit und ohne deutschen Wohnsitz, üblich auf international handelnden deutschflaggigen Schiffen, sind meist standardmäßig von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Sie schulden weiterhin Renten- und Seemannskassenbeiträge, außer der Reeder beantragt innerhalb von 3 Monaten nach Beschäftigungsbeginn eine Befreiung bei Knappschaft-Bahn-See. Zwei Besatzungsmitglieder auf demselben Schiff können, abhängig von Staatsangehörigkeit und Wohnsitz, tatsächlich mit völlig unterschiedlichen Kombinationen dieser Zweige versichert sein.

Pflicht, außer wenn nicht

Die Frage Pflicht gegen Wahlfreiheit teilt sich tatsächlich sauber entlang derselben Linien wie die obige Tabelle. Renten- und Seemannskassenbeitrag sind Pflicht für jeden, der die Seefahrt als Hauptberuf ausübt, ohne Ausnahme, mit nur engen Sonderfällen (zum Beispiel können Seeleute, die nachweisen, dass sie die erforderliche 240-monatige Wartezeit vor dem Rentenalter nicht erreichen können, eine Befreiung von der Rentenbeitragspflicht selbst beantragen).

Kranken- und Pflegeversicherung folgt derselben bundesweiten Regel, die für jede Arbeitnehmerin in Deutschland gilt, nicht einer seemannsspezifischen: Gesetzliche Mitgliedschaft ist Pflicht, solange das reguläre Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze bleibt, 77.400 Euro im Jahr für 2026, und freiwillig darüber, genau wie bei jedem Bürojob in Hamburg. Die maritim-spezifische Besonderheit liegt bei der oben beschriebenen Nicht-EU/EWR-Befreiung, nicht bei der Grenze selbst.

Das Detail zur Familienabsicherung, das sich zu kennen lohnt

Ein Bereich, in dem Knappschafts maritime Herkunft tatsächlich ein besseres Angebot macht, als viele Neuankömmlinge aus anderen Gesundheitssystemen oder sogar aus der gewöhnlichen GKV-Orientierung annehmen: Die Familienabsicherung setzt nicht voraus, dass die Familie in Deutschland lebt. Deutsche Flagge formuliert es direkt als „einen echten Vorteil“, Angehörige müssten „nicht in Deutschland wohnen, um die Leistungen zu bekommen“, solange sie in Deutschland selbst, einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat, oder einem Land mit deutschem Sozialversicherungsabkommen ansässig sind. Ehepartner, eingetragene Partnerinnen und anspruchsberechtigte Kinder bekommen diese kostenlose Familienversicherung genau wie bei jeder deutschen Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag, aber mit einer geografischen Reichweite, die speziell für maritime Familien zählt, bei denen ein gleichzeitiger Umzug der ganzen Familie nach Hamburg nicht realistisch ist.

Hilfe in Hamburg bekommen

Für alles, was ein persönliches Gespräch braucht statt Papierkram, den die Personalabteilung des Arbeitgebers übernimmt, unterhält die Regionaldirektion Nord von Knappschaft-Bahn-See ein Hamburger Büro:

Knappschaft-Bahn-See, Regionaldirektion Nord, Standort Hamburg
AngabeDetails
AdresseMillerntorplatz 1, 20359 Hamburg (St. Pauli, gegenüber den Tanzenden Türmen)
Telefon040 30388-0
E-Mailhamburg@kbs.de
Abteilungen vor OrtKranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Sozialmedizinischer Dienst, Rentenberatungsstelle, KNAPPSCHAFT-Versicherungsgeschäftsstelle, Internationaler Kundenservice
TerminvereinbarungTermin empfohlen, um lange Wartezeiten ohne Termin zu vermeiden
Bundesweite Leitung (außerhalb der Hamburger Öffnungszeiten)0234 304-0, Montag bis Donnerstag 7 bis 16 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr, zentrale@kbs.de

Beachten Sie, dass der dort ansässige Sozialmedizinische Dienst die medizinische Prüfung von Renten- und Leistungsanträgen übernimmt, eine andere Funktion als die Seediensttauglichkeitsprüfung, die jeder Seemann braucht und die getrennt vom eigenen seemedizinischen Büro der BG Verkehr in Hamburg durchgeführt wird.

Schritt für Schritt

  1. Bestätigen Sie, welche Zweige tatsächlich für Ihren konkreten Job und Wohnsitzstatus gelten, bevor Sie ein pauschales „Sie sind versichert“ eines Arbeitgebers als vollständig annehmen: Landtätigkeit im Hafen, seefahrende EU/EWR-Besatzung und seefahrende Nicht-EU-Besatzung landen unterschiedlich.
  2. Fragen Sie, ob Ihr Arbeitgeber Sie aus Gewohnheit standardmäßig Knappschaft als Krankenkasse zugewiesen hat, denn Sie behalten in der Regel das gewöhnliche deutsche Recht, eine andere geöffnete gesetzliche Kasse zu wählen, wenn ein niedrigerer Zusatzbeitrag oder ein anderes Servicenetz besser passt.
  3. Ist Seefahrt Ihr Hauptberuf, rechnen Sie unabhängig von Ihrer Kassenwahl mit dem Seemannskassen-Rentenzusatzbeitrag, er hängt am Beruf, nicht an der gewählten Krankenkasse.
  4. Sind Sie Besatzungsmitglied ohne EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit und ohne deutschen Wohnsitz, bestätigen Sie bei Ihrem Arbeitgeber, ob eine Befreiung innerhalb des 3-Monats-Fensters beantragt wurde, und gehen Sie nicht automatisch von deutscher gesetzlicher Krankenversicherung aus.
  5. Melden Sie im Ausland lebende Angehörige zur Familienversicherung an, wenn sie in der EU, im EWR oder einem Vertragsstaat leben, statt anzunehmen, sie müssten zuerst nach Hamburg umziehen.
  6. Vereinbaren Sie für alles, was ein echtes Gespräch braucht, einen Termin am Millerntorplatz, Wartezeiten ohne Termin können dort lang sein.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag erklärt die allgemeine Struktur der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungszweige von Knappschaft-Bahn-See für Seeleute, Stand Mitte 2026. Er ist keine rechtliche, steuerliche oder versicherungsrechtliche Beratung. Konkrete Beitragssätze, Einkommensgrenzen und Befreiungsregeln ändern sich regelmäßig und können von Ihrer konkreten Staatsangehörigkeit, Ihrem Wohnsitz und Ihrem Arbeitsvertrag abhängen. Bestätigen Sie Ihre eigene Situation direkt bei Knappschaft-Bahn-See oder der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Was genau ist Knappschaft-Bahn-See, und warum hat der Name drei Teile?

Es ist Deutschlands Sozialversicherungsträger für drei historisch getrennte Berufsgruppen, die in einer Organisation zusammengeführt wurden. Die eigene amtliche Geschichte der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beschreibt es so: Am 1. Oktober 2005 fusionierten die frühere Bundesknappschaft (der jahrhundertealte Bergleute-Versicherer), die Bahnversicherungsanstalt (der Rentenversicherer der Bahnbeschäftigten) und die Seekasse (der bundesweite Rentenversicherer der Seeleute) zu einem einzigen Träger, Vermögen und Rechte aller drei gingen als Ganzes über. Diese Fusion betraf die Rentenversicherung. Getrennt davon fusionierte 2008 auch die Kranken- und Pflegeversicherung: Die Hamburger Seekrankenkasse verband sich mit der eigenen Krankenkasse der Bundesknappschaft zur bundesweiten „Knappschaft“-Krankenkasse. Die Seemannskasse selbst, das Überbrückungsrenten-Programm der Seeleute, hat einen wiederum eigenen Ursprung: 1974 gegründet, wurde sie erst 2009 vollständig in die Rentenversicherung der KBS integriert.

Ist Knappschafts Krankenversicherung wirklich ein anderes System als eine normale Krankenkasse wie AOK oder TK?

Nein, und das ist das häufigste Missverständnis. Ohne den Namen ist „Knappschaft“ als Krankenversicherer schlicht eine von Deutschlands rund 95 geöffneten gesetzlichen Krankenkassen, unterliegt denselben GKV-Regeln und bietet denselben gesetzlich festgelegten Leistungskatalog wie AOK, TK, Barmer oder jede andere. Die eigene Orientierung von Deutsche Flagge für Besatzungen auf deutschflaggigen Schiffen bestätigt, dass Seeleute ihre Krankenkasse inzwischen frei wählen können, Knappschaft bleibt aus Gewohnheit und wegen ihrer historischen Spezialisierung auf Seemedizin die erste Wahl vieler. Wirklich anders ist der Preis: Der Zusatzbeitrag der Knappschaft liegt 2026 bei 4,3 Prozent, deutlich über dem bundesweiten Schnitt von 2,9 Prozent, es lohnt sich also zu prüfen, ob eine günstigere geöffnete Krankenkasse besser passt, wenn Knappschafts maritime Spezialisierung für Ihre Situation gar nicht relevant ist.

Muss ich bei einem Job auf einem Schiff automatisch Mitglied bei Knappschaft-Bahn-See werden, oder kann ich eine andere Krankenkasse wählen?

Für Kranken- und Pflegeversicherung behalten Sie als Seemann in der Regel Ihr gewöhnliches Kassenwahlrecht, ein Reederei-Arbeitgeber leitet Unterlagen bei der Einstellung oft standardmäßig an Knappschaft weiter, weil sie der traditionelle maritime Spezialist ist, nicht weil das gesetzlich erzwungen wäre. Die Rentenversicherung funktioniert anders: Ist Seefahrt Ihr Hauptberuf, gilt der Pflichtbeitrag zur Seemannskasse unabhängig davon, welche Krankenkasse Sie persönlich wählen, denn er hängt am Beruf, nicht am Krankenversicherer. Ob überhaupt Krankenversicherungspflicht besteht, richtet sich nach derselben bundesweiten Regel wie bei jedem anderen Beruf: Pflicht unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, 77.400 Euro für 2026, freiwillig darüber, mit einer zusätzlichen Besonderheit für die Seefahrt: Besatzungsmitglieder ohne EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit und ohne deutschen Wohnsitz sind meist standardmäßig von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, schulden aber weiterhin Renten- und Seemannskassenbeiträge, sofern der Reeder nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beschäftigungsbeginn eine Befreiung beantragt.

Mein Arbeitgeber sagt, ich sei bei Knappschaft-See versichert. Ändert das etwas an der Gesundheitsversorgung meiner Familie?

In den meisten Punkten nein, Ihre Familie bekommt dieselbe kostenlose Familienversicherung, die Ehepartner, eingetragene Partnerinnen und anspruchsberechtigte Kinder bei jeder deutschen gesetzlichen Kasse erhalten, ohne Zusatzbeitrag. Ein Detail ist tatsächlich großzügiger: Deutsche Flagge beschreibt es als „einen echten Vorteil“, dass Angehörige nicht in Deutschland wohnen müssen, um die Leistungen zu bekommen, solange sie in Deutschland selbst, einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat, oder einem Land mit deutschem Sozialversicherungsabkommen ansässig sind. Das ist praktisch relevant für Familien von Seeleuten, bei denen Ehepartner oder Kinder noch nicht nach Hamburg gezogen sind, oder vielleicht nie vollständig umziehen, denn die gewöhnlichen GKV-Familienversicherungsannahmen setzen meist voraus, dass die ganze Familie in Deutschland lebt.

Ich arbeite im Hamburger Hafen, aber nicht an Bord eines Schiffs. Gilt davon irgendetwas für mich?

Fast sicher nicht, und das ist genau die Art von Annahme, die sich lohnt zu prüfen, bevor man sie an jemand anderen weitergibt. Der Seemannskasse-Zweig von Knappschaft-Bahn-See deckt Menschen ab, die tatsächlich an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge arbeiten, sowie Küstenseeleute und Küstenfischer, für die das der Hauptberuf ist, seit dem 21. April 2015 auch Besatzungen auf Behördenschiffen, wenn der Arbeitgeber das beantragt. Landtätigkeiten im Hamburger Hafen, Stauerei, Containerterminal-Betrieb, Kranarbeit, Spedition, Zollabfertigung, Hafenverwaltung, liegen komplett außerhalb dieses Systems. Diese Jobs nutzen die gewöhnliche deutsche gesetzliche Renten- und Krankenversicherung, genau wie bei jedem anderen Hamburger Arbeitgeber, unabhängig davon, wie eng die Arbeit mit der Schifffahrt verbunden ist.

Wo gehe ich in Hamburg tatsächlich hin, wenn ich eine Frage zu meiner Absicherung habe?

Die Regionaldirektion Nord von Knappschaft-Bahn-See hat einen Hamburger Standort am Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg, in St. Pauli, direkt gegenüber den Tanzenden Türmen, erreichbar unter 040 30388-0 oder per E-Mail an hamburg@kbs.de. Dort arbeiten rund 500 Beschäftigte in den Bereichen Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Sozialmedizinischer Dienst (medizinische Prüfung von Leistungsanträgen, ein anderer Service als die Seediensttauglichkeitsprüfung, die BG Verkehr getrennt durchführt), eine Rentenberatungsstelle, und ein Internationaler Kundenservice für grenzüberschreitende Fälle. Das Büro empfiehlt, vorab einen Termin zu vereinbaren, um lange Wartezeiten ohne Termin zu vermeiden. Für allgemeine Fragen außerhalb der Hamburger Öffnungszeiten ist die bundesweite Leitung der KBS unter 0234 304-0 erreichbar (Montag bis Donnerstag 7 bis 16 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr), oder per E-Mail an zentrale@kbs.de.