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Ihr Kind wurde im Ausland geboren: Wie es nach Ihrem Umzug nach Köln eine deutsche Steuer-ID bekommt

Ein außerhalb Deutschlands geborenes Kind bekommt bei der Geburt nie eine deutsche Steuer-ID, so wie es ein in Deutschland geborenes Kind automatisch über das Standesamt tut. Das BZSt ist in seinem eigenen FAQ direkt darüber, warum: im Ausland lebende Kinder sind in Deutschland grundsätzlich nicht steuerpflichtig, es wird ihnen also überhaupt keine ID zugeteilt, selbst wenn sie bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Anspruch auf Kindergeld haben. Der Auslöser, der ihnen endlich eine verschafft, ist die Anmeldung Ihrer Familie bei einem Kölner Bürgeramt, denn die Meldebehörde übermittelt daraufhin die erforderlichen Daten an das BZSt, und die ID wird automatisch erstellt und verschickt, ohne dass Sie einen separaten Antrag stellen müssen. Das BZSt selbst nennt die 3-Monats-Marke nach der Anmeldung als den Punkt, an dem Sie aktiv nachhaken sollten, wenn nichts angekommen ist, über eine rein online geführte Neuanforderung. In der Zwischenzeit kann die fehlende ID einen Kindergeldantrag daran hindern, endgültig bearbeitet zu werden, da sowohl die Steuer-ID der Eltern als auch die des Kindes seit dem 1. Januar 2016 gesetzlich vorgeschrieben sind, aber Sie können den Antrag bei Ihrer Kölner Familienkasse trotzdem eröffnen und ausländische Ausweisdokumente einreichen, während die deutsche ID noch aussteht, statt mit dem Antrag zu warten, bis sie existiert.

Die offizielle Regel

Deutschlands Steuer-ID-System zieht eine schärfere Linie, als die meisten Neuankömmlinge erwarten: Es ist um die Steuerpflicht aufgebaut, nicht um Staatsangehörigkeit oder Familienbande, und genau diese Unterscheidung ist der Grund, warum ein außerhalb Deutschlands geborenes Kind keine Steuer-ID bekommt, so wie es ein in Deutschland geborenes Kind tut.

Das eigene FAQ des BZSt sagt das direkt: „Kinder, die im Ausland leben, sind grundsätzlich in Deutschland nicht steuerpflichtig. In diesem Fall wird daher keine Identifikationsnummer (IdNr) zugeteilt.“ Im Ausland lebende Kinder sind in Deutschland grundsätzlich nicht steuerpflichtig, es wird ihnen also überhaupt keine ID zugeteilt. Das gilt selbst dann, wenn das Kind bereits die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen bestehenden Kindergeldanspruch über ein Elternteil hat, Steuerpflicht, nicht diese anderen Tatsachen, ist es, was die Zuteilung antreibt. Es gibt eine eng gefasste dokumentierte Ausnahme: Kinder deutscher Diplomaten, Angehöriger der Streitkräfte oder von einer deutschen Behörde ins Ausland entsandter Personen nach § 1 Abs. 2 EStG, wo das BZSt auf Antrag eine ID zuteilen kann, selbst bevor die Familie umzieht.

Vergleichen Sie das mit einem in Deutschland geborenen Kind, selbst bei ausländischen Eltern. Das Standesamt (Zivilstandsamt) meldet diese Geburt automatisch als Teil der Standard-Geburtenregistrierungspipeline an das BZSt, und die Steuer-ID wird ohne erforderlichen Antrag erstellt und verschickt. Diese automatische Pipeline existiert für eine anderswo stattgefundene Geburt schlicht nicht, was der ganze Grund ist, warum sich der Prozess für Familien, die mit einem bereits geborenen Kind in Köln ankommen, anders anfühlt.

Was für ein im Ausland geborenes Kind die ID tatsächlich auslöst, ist Ihre Anmeldung, die Adressregistrierung, die jeder Einwohner nach dem Umzug bei einem Kölner Bürgeramt vornimmt. Sobald die Meldebehörde die erforderlichen Anmeldedaten an das BZSt übermittelt, wird die ID zugeteilt und verschickt, wiederum ohne separaten Antrag Ihrerseits. Das BZSt veröffentlicht keine garantierte Wochenzahl dafür, aber seine eigenen Hinweise nennen die 3-Monats-Marke als den Moment, um aktiv nachzuhaken, wenn per Post nichts angekommen ist.

  1. Erledigen Sie die Anmeldung Ihrer Familie bei einem Kölner Bürgeramt. Das ist es, was den Prozess startet, es gibt keinen separaten Antrag für die ID des Kindes selbst.
  2. Warten Sie, bis die Meldebehörde Ihre Daten an das BZSt übermittelt, dann darauf, dass das BZSt die ID erstellt und verschickt. Keine versprochene Bearbeitungszeit wird veröffentlicht.
  3. Bei der 3-Monats-Marke ohne Erhalt, nutzen Sie die offizielle, rein online geführte Neuanforderung des BZSt, Telefon und E-Mail werden für diesen Prozess nicht akzeptiert.
  4. Müssen Sie Kindergeld beantragen, bevor die ID ankommt, eröffnen Sie den Antrag bei Ihrer Kölner Familienkasse mit ausländischen Ausweisdokumenten, statt zu warten.

Hat das BZSt bis zu dieser 3-Monats-Marke immer noch nichts geschickt, ist die Lösung ein formeller Antrag über den eigenen Dienst „Erneute Mitteilung der steuerlichen Identifikationsnummer“ des BZSt, aus Datenschutzgründen ein rein online geführtes Formular, kein Telefonanruf oder E-Mail.

Ein Reisepass, eine Bordkarte und ein leeres amtliches Dokument liegen auf einem offenen Koffer

Was Menschen wirklich sagen

Die praktische Stolperfalle für Familien ist nicht die ID selbst, sondern was die fehlende ID in der Zwischenzeit blockiert, am konkretesten Kindergeld. Deubner Steuerns Erklärung ist eindeutig, dass sowohl die Steuer-ID des Elternteils als auch die des Kindes seit dem 1. Januar 2016 eine harte gesetzliche Voraussetzung für Kindergeld sind, und dass die Familienkasse gesetzlich verpflichtet ist, die Zahlung einzustellen, wenn die Nummern nie geliefert werden. Das klingt beim ersten Lesen alarmierend, aber dieselbe Quelle stellt ebenso klar, dass der Antrag selbst eröffnet und mit ausländischen Ausweisdokumenten eingereicht werden kann, während die deutsche ID noch aussteht, nur die endgültige Bearbeitung wartet.

Der wiederkehrende praktische Rat, konsequent über die Quellen hinweg, die das behandeln, ist, die Anmeldung als Startschuss zu behandeln statt als Formalität, die man schnell hinter sich bringt und vergisst. Familien in Köln, die ihren Kindergeldantrag sofort eröffnen, mit welcher Ausweisdokumentation sie auch immer bereits haben, kommen tendenziell besser weg als Familien, die warten, bis jedes Dokument perfekt in Ordnung ist, da die deutsche Bearbeitungsuhr für Kindergeld erst mit der tatsächlichen Antragstellung zu laufen beginnt.

Schritt für Schritt

  1. Erledigen Sie die Anmeldung für Ihre ganze Familie, einschließlich des im Ausland geborenen Kindes, so früh wie möglich nach der Ankunft in Köln.
  2. Stellen Sie keinen separaten Antrag für die Steuer-ID des Kindes, sie wird automatisch erstellt, sobald die Meldebehörde Ihre Anmeldedaten an das BZSt übermittelt.
  3. Markieren Sie sich den 3-Monats-Punkt nach der Anmeldung als Ihre eigene Nachhak-Frist, kein versprochenes Lieferdatum.
  4. Ist bis dahin nichts angekommen, nutzen Sie die offizielle Online-Neuanforderung des BZSt, keinen Telefonanruf oder E-Mail, dieser spezifische Prozess ist rein online.
  5. Eröffnen Sie Ihren Kindergeldantrag bei Ihrer Kölner Familienkasse sofort mit ausländischen Ausweisdokumenten, statt zu warten, bis die Steuer-ID existiert.
  6. Reichen Sie sowohl die Steuer-ID des Elternteils als auch die des Kindes bei der Familienkasse ein, sobald sie ankommen, da die endgültige Kindergeld-Bearbeitung wartet, bis beide Nummern vorliegen.

Hinweis zur Verlässlichkeit dieser Angaben

Diese Seite erklärt den allgemeinen rechtlichen Rahmen für die Steuer-ID-Zuteilung an ein im Ausland geborenes Kind, Stand Mitte 2026. Sie ist keine Rechts- oder Steuerberatung, und der genaue Zeitrahmen Ihrer Familie hängt von Ihrer konkreten Meldebehörde und der aktuellen Bearbeitungslast des BZSt ab. Bestätigen Sie Ihre Situation direkt beim BZSt oder Ihrer Familienkasse, wenn Sie sich der 3-Monats-Marke nähern, ohne etwas erhalten zu haben.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Warum bekommt mein Kind bei der Geburt keine Steuer-ID, wenn es außerhalb Deutschlands geboren wurde?

Weil Deutschlands Steuer-ID-System um die Steuerpflicht herum aufgebaut ist, nicht um die Staatsangehörigkeit. Das BZSt sagt es in seinem eigenen FAQ direkt: im Ausland lebende Kinder sind in Deutschland grundsätzlich nicht steuerpflichtig, es wird also keine ID zugeteilt, und das gilt selbst dann, wenn das Kind bereits die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen bestehenden Kindergeldanspruch über Sie hat. Ein in Deutschland geborenes Kind bekommt automatisch eine über die Geburtenregistrierung des Standesamts, genau weil diese Pipeline für eine Geburt, die anderswo stattfand, nicht existiert.

Gibt es einen Weg, die ID vor unserem Umzug zuteilen zu lassen, wenn wir schon wissen, dass wir nach Köln ziehen?

Nicht über den Standardweg, die Zuteilung ist daran gebunden, dass die Meldebehörde Ihre Anmeldedaten an das BZSt übermittelt, was erst geschieht, sobald Sie tatsächlich eine Adresse in Deutschland angemeldet haben. Die eine dokumentierte Ausnahme gilt eng gefasst für Kinder deutscher Diplomaten, Angehöriger der Streitkräfte oder von einer deutschen Behörde ins Ausland entsandter Personen, wo das BZSt auf Antrag eine ID zuteilen kann, selbst während die Familie noch im Ausland ist. Für die gewöhnliche umziehende Familie folgt die ID einfach der Anmeldung.

Wie lange sollten wir nach der Anmeldung warten, bis die ID ankommt?

Das BZSt veröffentlicht keine garantierte Bearbeitungszeit, seine eigenen Hinweise rahmen 3 Monate als den Punkt, an dem Sie aktiv nachhaken sollten, wenn per Post nichts angekommen ist, statt als versprochenes Lieferfenster. Erreichen Sie diese Marke ohne etwas in der Hand, nutzen Sie die offizielle Online-Neuanforderung des BZSt, statt anzurufen oder zu mailen, Telefon- und E-Mail-Anfragen werden für diesen speziellen Prozess aus Datenschutzgründen nicht akzeptiert.

Können wir unseren Kindergeldantrag einreichen, bevor die Steuer-ID auftaucht?

Ja, Sie können den Antrag bei Ihrer Kölner Familienkasse mit Ihren ausländischen Ausweisdokumenten eröffnen, statt zu warten, bis die deutsche ID existiert. Was nicht passieren kann, ist die endgültige Bearbeitung, sowohl die Steuer-ID des Elternteils als auch die des Kindes sind seit dem 1. Januar 2016 eine gesetzliche Voraussetzung für Kindergeld, die Familienkasse hält die Akte also offen, statt auszuzahlen, bis die Nummern vorliegen. Es lohnt sich trotzdem, früh statt zu warten zu eröffnen, da das Ihren Platz in der Bearbeitungswarteschlange sichert, während die ID aufholt.

Läuft das in Köln anders als in einer anderen deutschen Stadt?

Nein, der zugrunde liegende BZSt-Prozess ist vollständig bundesweit einheitlich und funktioniert überall in Deutschland gleich, ausgelöst wird die ID durch Ihre Anmeldung, egal wo im Land Sie sie vornehmen. Das einzige kölnspezifische Detail ist, bei welcher Stelle Sie diese Anmeldung tatsächlich vornehmen, einem der Kölner Bürgerämter, und wo Sie später Kindergeld beantragen, Ihrer Kölner Familienkasse, statt eines Unterschieds darin, wie das BZSt selbst die ID-Zuteilung handhabt.