Ausweis und Reisepass fürs Kind in München: Warum das Bürgerbüro zuständig ist, nicht das KVR

Ausweis und Reisepass für Ihr Kind werden in München nicht im KVR erledigt, sondern im Bürgerbüro, einer eigenständigen Dienststelle mit eigenem Terminsystem, komplett getrennt vom Aufenthaltstitel-Geschäft der Ausländerbehörde. Ein Termin ist zwingend nötig, und das Kind muss bei der Antragstellung immer persönlich anwesend sein, auch Babys und Kleinkinder sind davon nicht ausgenommen. Wer beantragen darf, hängt von der Sorgerechts- und Wohnsituation ab: Leben beide sorgeberechtigten Eltern zusammen, reicht ein Elternteil mit schriftlicher Zustimmungserklärung des anderen. Leben die Eltern getrennt, darf in der Regel nur der Elternteil beantragen, bei dem das Kind seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat, bei alleinigem Sorgerecht kann dieser Elternteil sogar ganz ohne Zustimmung des anderen beantragen. Zwei Termine sind wirklich wichtig, weil sie sich schnell überholt anfühlen: Der Kinderreisepass, früher die einfachere und günstigere Alternative zum vollen Reisepass, wurde bundesweit zum 1. Januar 2024 abgeschafft, seither kann keiner mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden, Kinder brauchen seitdem einen regulären Reisepass. Und seit dem 1. Mai 2025 akzeptiert München bei neuen Anträgen grundsätzlich nur noch zertifizierte digitale Passfotos, ein gedrucktes Foto reicht nicht mehr.

Die offizielle Regel

Wer selbst gerade einen Termin beim KVR wegen des eigenen Aufenthaltstitels vor sich hat, nimmt oft unbewusst an, dass sich Ausweis oder Pass fürs Kind gleich mit erledigen lassen. Ein verständlicher Irrtum, der sich am besten vor dem eigentlichen Termin aus dem Weg räumen lässt, nicht erst am Schalter.

Ausweis und Reisepass für ein Kind werden in München ausschließlich im Bürgerbüro bearbeitet, einer von der Ausländerbehörde im KVR komplett getrennten Dienststelle mit eigenem Terminsystem. Die offizielle Servicebeschreibung der Landeshauptstadt München macht das unmissverständlich klar: „Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.” Und weiter: „Das Kind muss bei Antragstellung immer anwesend sein.” Es gibt hier keine Ausnahme für Babys oder Kleinkinder, das Kind muss körperlich am Schalter erscheinen, unabhängig vom Alter.

Wer für ein Kind ein Ausweisdokument beantragen darf
FamiliensituationWer beantragen darf
Gemeinsames Sorgerecht, Eltern leben zusammenEin Elternteil, mit schriftlicher Zustimmungserklärung des anderen
Eltern leben getrennt (gemeinsames Sorgerecht)In der Regel nur der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist
Alleiniges SorgerechtDieser Elternteil allein, ohne Zustimmung des anderen (mit Sorgerechtsnachweis)
Alle FälleDas Kind muss persönlich anwesend sein

Wer tatsächlich beantragen darf, hängt strikt von der Sorgerechts- und Wohnsituation ab. Laut den Angaben von BayernPortal genügt es bei gemeinsamem Sorgerecht und gemeinsamem Haushalt, wenn ein Elternteil mit einer schriftlichen Zustimmungserklärung des anderen vorspricht. Leben die sorgeberechtigten Eltern dagegen getrennt, verschiebt sich das spürbar: In der Regel darf dann nur noch der Elternteil beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist, nicht einfach irgendein Elternteil unabhängig von der eigenen Adresse. Ein dritter Fall wird in der Praxis oft übersehen: Liegt das alleinige Sorgerecht bei nur einem Elternteil, kann dieser das Ausweisdokument komplett ohne Zustimmung des anderen Elternteils beantragen, muss dafür allerdings einen Sorgerechtsnachweis vorlegen.

Eine wirklich wichtige, leicht zu übersehende Änderung: Den Kinderreisepass gibt es als Option gar nicht mehr. Sowohl Münchens eigene Reisepass-Seite als auch die Angaben von BayernPortal bestätigen unabhängig voneinander dasselbe Datum: Der Kinderreisepass, früher die einfachere und günstigere Alternative zum vollen Reisepass, wurde bundesweit zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Seit diesem Datum kann keiner mehr neu ausgestellt, verlängert oder mit neuen Angaben aktualisiert werden, Kinder benötigen seither einen regulären Reisepass, eine echte, dauerhafte Umstellung gegenüber der Regelung davor, keine vorübergehende Einschränkung. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben zwar bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig, eine Verlängerung ist aber ausgeschlossen.

Eine zweite, deutlich jüngere Änderung lohnt sich, vor dem eigenen Termin zu prüfen. Münchens Reisepass-Seite hält es unmissverständlich fest: „Ab 1. Mai 2025 akzeptierten wir grundsätzlich nur noch zertifizierte digitale Passfotos.” Dieselbe Formulierung findet sich wortgleich auf der Personalausweis-Seite der Stadt. Ein ausgedrucktes Foto vom Fotoautomaten oder aus der Drogerie reicht seit diesem Stichtag also nicht mehr, am besten vorab beim eigenen Bürgerbüro oder einem zugelassenen Fotoanbieter klären, wie die digitale Zertifizierung konkret abläuft, statt mit einem alten Ausdruck aufzukreuzen.

Ein Kinderpassfoto-Automat oder eine Fotostation für Ausweisdokumente in einem hellen Flur eines städtischen Amtsgebäudes, keine Personen oder lesbarer Text erkennbar

Was Eltern berichten

Familien, die diesen Weg zum ersten Mal gehen, berichten immer wieder von derselben ersten Annahme: dass sich Ausweis oder Pass fürs Kind irgendwie automatisch mit erledigt, sobald man ohnehin schon wegen des eigenen Aufenthaltstitels beim KVR war. Erst am Schalter oder beim Blick ins Terminbuchungssystem wird klar, dass das Bürgerbüro ein komplett eigenes System mit eigenen Terminslots führt, das mit der Ausländerbehörde nichts zu tun hat.

Getrennt lebende oder geschiedene Eltern beschreiben besonders häufig Verwirrung rund um die sorgerechtsabhängige Antragsregel. Mehrere gehen zunächst davon aus, dass jeder Elternteil einfach mit dem Kind vorbeikommen könnte, und erfahren erst später, dass getrenntes Wohnen die Berechtigung konkret auf den Elternteil einschränkt, bei dem das Kind gemeldet ist, ein Detail, das sich deutlich besser vor als während des Termins klären lässt.

Schritt für Schritt

  1. Buchen Sie den Termin fürs Kind gezielt über das Bürgerbüro, nicht über das Terminsystem der Ausländerbehörde im KVR, das sind wirklich getrennte Systeme.
  2. Klären Sie vor dem Termin, wer laut Ihrer Sorgerechts- und Wohnsituation überhaupt berechtigt ist: gemeinsames Sorgerecht mit Zusammenleben braucht einen Elternteil plus schriftliche Zustimmung, getrenntes Wohnen schränkt das auf den Elternteil mit gemeldetem Kind ein, alleiniges Sorgerecht reicht allein mit Nachweis.
  3. Bringen Sie das Kind persönlich zum Termin mit, keine Ausnahme, auch nicht für Babys.
  4. Beantragen Sie keinen Kinderreisepass mehr, diese Option ist seit dem 1. Januar 2024 abgeschafft, beantragen Sie stattdessen einen regulären Reisepass.
  5. Bestätigen Sie vor dem Termin beim eigenen Bürgerbüro oder einem zugelassenen Fotoanbieter die aktuelle Vorgabe zum digitalen Passfoto, diese gilt seit dem 1. Mai 2025.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite beschreibt den allgemeinen Ablauf, um in München Ausweis oder Reisepass für ein Kind zu beantragen, Stand Mitte 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, und einzelne Anforderungen, Sorgerechtsregeln und Abläufe können je nach individueller Familiensituation abweichen. Bestätigen Sie Ihre konkrete Situation direkt mit dem Münchner Bürgerbüro.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Wir wollen demnächst nur unsere Aufenthaltstitel verlängern. Deckt dieser Termin auch den Pass unseres Kindes ab?

Nein, wirklich nicht, das läuft über komplett getrennte Ämter und Prozesse. Aufenthaltstitel bearbeitet die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung im KVR, während Ausweis oder Reisepass fürs Kind ausschließlich eine Sache des Bürgerbüros ist. Sie brauchen dafür einen eigenen, separaten Termin, das lässt sich nicht mit dem Aufenthaltstitel-Geschäft bündeln.

Mein Co-Elternteil und ich haben gemeinsames Sorgerecht, wohnen aber an getrennten Adressen. Kann einer von uns allein den Pass fürs Kind beantragen?

Nein, gerade weil Sie getrennt wohnen, darf in der Regel nur der Elternteil beantragen, bei dem das Kind seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat. Das unterscheidet sich spürbar von der Regel für Eltern, die gemeinsames Sorgerecht haben und zusammenleben, wo ein Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen ausreicht. Klären Sie vorab, bei wem das Kind tatsächlich gemeldet ist, statt anzunehmen, dass beide gleichberechtigt beantragen könnten.

Können wir unserem Kind trotzdem noch einen Kinderreisepass besorgen, weil der einfacher und günstiger ist als ein voller Pass?

Nein, diese Option gibt es wirklich nicht mehr. Der Kinderreisepass wurde bundesweit zum 1. Januar 2024 abgeschafft, seither kann kein neuer mehr ausgestellt, kein bestehender verlängert und keiner mit neuen Angaben aktualisiert werden. Ihr Kind braucht stattdessen einen regulären Reisepass, eine echte, dauerhafte Änderung gegenüber der Regelung vor diesem Datum, keine vorübergehende Einschränkung.

Was für ein Foto müssen wir zum Termin unseres Kindes mitbringen?

Seit dem 1. Mai 2025 akzeptiert München grundsätzlich nur noch zertifizierte digitale Passfotos statt eines klassischen Ausdrucks, das ist eine wirklich aktuelle Änderung. Klären Sie am besten direkt vor dem Termin mit Ihrem Bürgerbüro oder einem zugelassenen Fotoanbieter, wie die digitale Zertifizierung konkret abläuft, statt mit einem alten, gedruckten Foto zu erscheinen, das inzwischen möglicherweise nicht mehr akzeptiert wird.