Aufenthaltstitel des Kindes abholen: Unter 16 Jahren brauchen Sie keine Vollmacht

Ist Ihr Kind jünger als 16 Jahre, holen Sie als Elternteil den fertigen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) direkt ab, ganz ohne schriftliche Vollmacht. Münchens Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung bestätigt diese Ausnahme ausdrücklich auf ihrer Seite zum Kindernachzug: Eltern dürfen den eAT ihrer unter 16-jährigen Kinder ohne Vollmacht abholen. Das ist eine echte Erleichterung, denn die allgemeine Regel ist deutlich strenger: Wer ein Dokument für eine andere Person abholt, braucht normalerweise deren schriftliche Vollmacht sowie das eigene gültige Ausweisdokument im Original, das passende Formular heißt schlicht Vollmacht zur Abholung. Ist Ihr Kind bereits 16 oder älter, greift die Erleichterung nicht mehr, dann gilt dieselbe allgemeine Regel wie für jede andere abholende Person auch. Bevor Sie überhaupt einen Termin buchen, lohnt sich zusätzlich ein Blick in die Online-Statusabfrage der Stadt, ob das Dokument tatsächlich schon abholbereit ist, denn die Bundesdruckerei braucht nach Antragstellung selbst erfahrungsgemäß einige Wochen.

Die offizielle Regel

Wer annimmt, dass jede Abholung eines Dokuments durch ein Familienmitglied automatisch das übliche deutsche Vollmacht-Formular verlangt, liegt bei den meisten Behördengängen richtig, aber ausgerechnet bei einer häufigen Familiensituation eben nicht.

Für Kinder unter 16 Jahren kann ein Elternteil den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ohne jede schriftliche Vollmacht abholen. Auf der Seite der Landeshauptstadt München zum Kindernachzug aus dem Ausland steht das ausdrücklich so: Eltern dürfen den eAT ihrer unter 16-jährigen Kinder ohne Vollmacht abholen. Die allgemeine Seite zur Dokumentenausgabe und Landkreis Münchens Übersicht zur Aushändigung von Aufenthaltstiteln beschreiben daneben die allgemeine, strengere Regel für alle anderen Fälle.

Wer einen eAT abholen darf, und was jeweils nötig ist
SituationWas gebraucht wird
Elternteil holt eAT des Kindes ab (Kind unter 16)Keine Vollmacht nötig, einfach abholen
Jugendlicher (16 bis 18) holt sein eigenes Dokument abSchriftliche Vollmacht eines Erziehungsberechtigten plus dessen gültiges Ausweisdokument
Sonst jemand holt für eine andere Person abDeren schriftliche Vollmacht plus eigenes gültiges Ausweisdokument im Original
Vor der TerminbuchungOnline prüfen, ob das Dokument bereits abholbereit ist

Die allgemeine Regel für alle anderen Fälle ist spürbar strenger, und lohnt sich zum Vergleich zu kennen. Außerhalb der Eltern-Ausnahme für unter 16-Jährige braucht, wer ein Dokument für eine andere Person abholt, normalerweise deren schriftliche Vollmacht sowie das eigene gültige Ausweisdokument im Original. Das entsprechende Formular heißt Vollmacht zur Abholung von Ausweisdokumenten, auf der Stadtseite selbst kurz als „Vollmacht zur Abholung” verlinkt, und steht dort direkt zum Download bereit. Eine eigene Nuance betrifft Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, die ihr eigenes Dokument selbst abholen möchten: Sie brauchen dafür ebenfalls eine schriftliche Vollmacht, allerdings von einem Erziehungsberechtigten, zusammen mit dessen gültigem Ausweisdokument.

Bevor überhaupt ein Abholtermin gebucht wird, lohnt sich ein Blick in die Online-Statusabfrage. München stellt ein System bereit, mit dem sich direkt online prüfen lässt, ob das eigene Dokument tatsächlich schon zur Abholung bereitliegt, statt auf gut Glück einen Termin zu buchen und womöglich zu früh zu erscheinen. Nach Angaben des Landkreises München braucht die Bundesdruckerei nach Antragstellung selbst üblicherweise rund fünf Wochen für die Herstellung, ein realistischer Anhaltspunkt, bevor man überhaupt mit der Statusabfrage beginnt.

Ein schlichter Dokumentenausgabe-Schalter mit einem kleinen Nummernzieher in einem hellen städtischen Amt, keine Personen oder lesbaren Texte erkennbar

Was Betroffene berichten

Eltern, die den ersten eAT eines jüngeren Kindes abholen, berichten oft von echter Erleichterung, sobald klar wird, dass der Vollmacht-Schritt für diese spezifische Situation schlicht entfällt. Viele erwähnen, dass sie zunächst dieselbe Menge an Vorbereitung wie bei anderer Familienbürokratie eingeplant hatten, und die unter-16-Ausnahme die eigentliche Abholung spürbar unkomplizierter machte, als befürchtet.

Familien, die die Ausnahme für jüngere Kinder mit der Situation eines älteren Teenagers verwechselt haben, beschreiben die daraus entstandene Verwirrung recht deutlich. Der wiederkehrende Rat lautet, das genaue Alter des Kindes vorab gegen die 16-Jahres-Grenze zu prüfen, statt automatisch von der vereinfachten, vollmachtfreien Abholung auszugehen, weil die strengere allgemeine Regel genau an dieser Grenze wieder greift.

Schritt für Schritt

  1. Online prüfen, ob der eAT Ihres Kindes tatsächlich abholbereit ist, bevor Sie überhaupt einen Termin buchen.
  2. Ist Ihr Kind unter 16, planen Sie die Abholung selbst als Elternteil, ohne Vollmacht.
  3. Ist Ihr Kind 16 oder älter, oder holt jemand anderes als ein Elternteil ab, bereiten Sie die Vollmacht zur Abholung von Ausweisdokumenten samt eigenem gültigem Ausweisdokument im Original vor.
  4. Buchen Sie den konkreten Abholtermin erst, nachdem der Abholbereit-Status bestätigt ist.
  5. Bringen Sie in jedem Fall Ihr eigenes gültiges Ausweisdokument mit, das wird von der tatsächlich erscheinenden Person erwartet.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag beschreibt den allgemeinen Ablauf der Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels für ein Kind in München, Stand Mitte 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung, und einzelne Anforderungen können je nach Fall abweichen. Klären Sie Ihre konkrete Situation direkt mit Münchens Bürgerbüro oder der zuständigen Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Brauchen wir ein Vollmachtformular, um den Aufenthaltstitel unseres 10-jährigen Kindes abzuholen?

Nein. Für Kinder unter 16 Jahren gilt die Ausnahme direkt, ein Elternteil holt den eAT ohne schriftliche Vollmacht ab. Münchens Seite zum Kindernachzug bestätigt das ausdrücklich. Wer sonst an die üblichen Vollmacht-Formulare der deutschen Verwaltung gewöhnt ist, wird diese Vereinfachung als angenehme Überraschung empfinden.

Unser Kind ist 17. Gilt dieselbe Regel ohne Vollmacht auch für uns?

Nein. Die Ausnahme gilt nur für Kinder unter 16 Jahren. Ab dem 16. Geburtstag greift die allgemeine Regel wieder, wer auch immer den eAT abholt, wenn nicht das Kind selbst, braucht dessen schriftliche Vollmacht plus das eigene gültige Ausweisdokument im Original. Prüfen Sie das genaue Alter Ihres Kindes gegen diese Grenze, bevor Sie von der vereinfachten Abholung ausgehen.

Wie heißt das Vollmachtformular genau, falls wir doch eines brauchen?

Es heißt Vollmacht zur Abholung, in der amtlichen PDF-Version als Vollmacht zur Abholung von Ausweisdokumenten bezeichnet, herunterladbar direkt von der Seite der Landeshauptstadt München. Die bevollmächtigte Person muss zusätzlich zur ausgefüllten und unterschriebenen Vollmacht das eigene gültige Ausweisdokument im Original mitbringen.

Können wir einfach vorbeikommen, oder brauchen wir vorher einen Termin?

Prüfen Sie zuerst online, ob das Dokument tatsächlich abholbereit ist, Münchens System erlaubt diese Statusabfrage direkt im Internet, und buchen Sie erst danach einen konkreten Abholtermin. Ohne bestätigte Bereitschaft oder ohne gebuchten Termin einfach zu erscheinen, ist nicht der empfohlene Weg, zumal die Bundesdruckerei nach Antragstellung selbst schon einige Wochen für die Herstellung braucht.