Glutenfrei hat eine gesetzliche Zahl dahinter, laktosefrei eigentlich nicht
Hat das Kind Zöliakie oder eine echte Glutenunverträglichkeit, steckt hinter der Bezeichnung glutenfrei eine echte, EU-weit bindende gesetzliche Grenze: Produkte dürfen diesen Begriff nur tragen, wenn sie höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm enthalten. Manche Produkte tragen zusätzlich das Symbol der durchgestrichenen Ähre, eine Lizenz der Deutschen Zöliakie-Gesellschaft (DZG), die genau diesen 20-mg-Grenzwert absichert. Glutenarm ist dagegen eine spürbar weichere, weniger streng gefasste Kategorie: bis zu 100 Milligramm Gluten pro Kilogramm sind erlaubt, das reicht für echte Zöliakie in der Regel nicht aus. Bei Laktose läuft es anders: Für laktosearm gibt es weiterhin keine EU-weit bindende Grenze, Hersteller nutzen den Begriff uneinheitlich. Laktosefrei war lange nur eine informelle Faustregel von unter 0,1 Gramm pro 100 Gramm, seit dem 14. Juni 2026 schreibt die neue deutsche Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV) genau diesen Grenzwert für Milchprodukte erstmals gesetzlich vor, allerdings nur national, nicht EU-weit wie bei Gluten. Die praktische gute Nachricht bleibt: Glutenfreies Brot und glutenfreie Nudeln stehen inzwischen in fast jedem Münchner Supermarkt, nicht mehr nur im Reformhaus oder Bioladen.
Die offizielle Regel
Beim Einkaufen für ein Kind mit Zöliakie oder einer Laktoseintoleranz wird vieles einfacher, sobald klar ist, hinter welchen Begriffen auf der Verpackung wirklich ein gesetzlicher Grenzwert steckt und hinter welchen nicht.
Glutenfrei ist kein locker verwendeter Werbebegriff, sondern trägt eine echte, EU-weit bindende gesetzliche Grenze. Die offizielle Verbraucherinformation von Verbraucherzentrale.de bestätigt, dass Produkte nur dann als glutenfrei gekennzeichnet werden dürfen, wenn sie höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm enthalten. Dieser Grenzwert gilt EU-weit, nicht nur in Deutschland oder Bayern.
| Begriff | Grenzwert |
|---|---|
| Glutenfrei | Höchstens 20 mg Gluten/kg, EU-weit bindend |
| Glutenarm | Bis zu 100 mg Gluten/kg, deutlich weicherer Standard |
| Laktosefrei | Seit 14.6.2026 gesetzlich unter 0,1 g/100 g (MilchPQV, national) |
| Laktosearm | Kein EU-weit bindender Grenzwert, uneinheitlich verwendet |
Ein zusätzliches, lizenziertes Symbol auf der Verpackung lohnt sich zu erkennen. Die offizielle Seite des LGL Bayern, des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, zum Allergen Gluten bestätigt denselben 20-mg-Grenzwert aus bayerischer Behördensicht. Verbraucherzentrale.de ergänzt, dass manche glutenfreien Produkte zusätzlich die durchgestrichene Ähre tragen, ein Symbol, dessen Lizenz eigens die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft (DZG) vergibt und das genau diesen 20-mg-Grenzwert absichert, ein erkennbares visuelles Zeichen, das über das reine Lesen der Zutatenliste hinausgeht.
Glutenarm ist eine wirklich andere, weichere Kategorie, die sich nicht mit dem vollständigen Glutenfrei-Standard verwechseln lässt. Produkte mit bis zu 100 Milligramm Gluten pro Kilogramm dürfen sich glutenarm nennen, ein spürbar weniger strenger Grenzwert als die 20 Milligramm bei glutenfrei. Hat das Kind speziell Zöliakie, erfüllen glutenarme Produkte die strengere Grenze, die das Kind vermutlich braucht, in aller Regel nicht.
Bei Laktose sieht die Lage anders aus, und seit Juni 2026 hat sich ausgerechnet hier etwas Grundlegendes geändert. Verbraucherzentrale.de bestätigt in einem eigenen Beitrag zu laktosefreien Lebensmitteln, dass es für laktosearm weiterhin keine EU-weit bindende Grenze gibt, Hersteller verwenden diesen Begriff nach wie vor uneinheitlich. Bei laktosefrei galt lange nur eine informelle Faustregel von unter 0,1 Gramm Laktose pro 100 Gramm. Das hat sich verändert: Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg zur neuen Milchproduktqualitätsverordnung gilt seit dem 14. Juni 2026 mit Paragraf 58 der MilchPQV erstmals eine bundesweit einheitliche, gesetzliche Grenze für laktosefreie Milchprodukte: unter 0,1 Gramm Laktose pro 100 Gramm, mit der verpflichtenden Angabe „Laktosegehalt: unter 0,1 g / 100 g” auf der Verpackung. Wichtig für die Einordnung bleibt: Diese neue Zahl ist eine nationale deutsche Regelung, keine EU-weite wie bei Gluten, und sie deckt bislang nur Milchprodukte ab, nicht laktosefreie Wurst, Schokolade oder andere Lebensmittel außerhalb dieser Verordnung.
Die wirklich praktische, beruhigende Nachricht ist, dass das Einkaufen für diese Produkte längst keine Spezialgeschäfte mehr braucht. Glutenfreies Brot und glutenfreie Nudeln stehen inzwischen in fast jedem Münchner Supermarkt, ein echter Wandel gegenüber früher, als dafür meist ein eigenes Reformhaus nötig war, und Reformhäuser sowie Drogerien bieten weiterhin eine breitere Zusatzauswahl, falls mehr Vielfalt gewünscht ist, als ein normaler Supermarkt führt.

Was Betroffene berichten
Eltern von Kindern mit Zöliakie beschreiben es häufig als echte Erleichterung, den konkreten 20-mg-Grenzwert hinter glutenfrei einmal verstanden zu haben, mehrere nennen ausdrücklich, dass diese Klarheit es viel leichter macht, dem Etikett direkt zu vertrauen, statt jede Zutatenliste von Grund auf selbst zu prüfen.
Familien, die die Laktoseintoleranz eines Kindes im Alltag begleiten, beschreiben das Fehlen einer verbindlichen EU-weiten Grenze als den Punkt, der tatsächlich mehr Aufmerksamkeit beim Etikettenlesen verlangt, mehrere empfehlen ausdrücklich, die Angaben jedes einzelnen Produkts separat zu prüfen, statt anzunehmen, dass laktosearm bei jeder Marke dasselbe bedeutet. Bei laktosefreien Milchprodukten dürfte die neue MilchPQV-Regel diese Unsicherheit inzwischen zumindest teilweise nehmen, weil hier seit Juni 2026 erstmals eine feste, geprüfte Zahl auf der Packung stehen muss.
Schritt für Schritt
- Verstehen Sie den konkreten gesetzlichen Grenzwert hinter glutenfrei, höchstens 20 mg Gluten pro Kilogramm, EU-weit bindend.
- Achten Sie auf die durchgestrichene Ähre als zusätzliches, lizenziertes DZG-Symbol auf der Verpackung.
- Verwechseln Sie glutenarm nicht mit glutenfrei, die weichere 100-mg-Grenze reicht für Zöliakie-Bedürfnisse in aller Regel nicht aus.
- Lesen Sie Laktose-Etiketten weiterhin genau, laktosearm bleibt ohne EU-weit bindenden Grenzwert.
- Achten Sie bei laktosefreien Milchprodukten seit Juni 2026 auf die Pflichtangabe „Laktosegehalt: unter 0,1 g / 100 g”, diese Zahl gilt jetzt gesetzlich, wenn auch nur national.
- Prüfen Sie zuerst den gewohnten Münchner Supermarkt, bevor Sie ein Spezialgeschäft aufsuchen, glutenfreie Grundprodukte sind inzwischen breit verfügbar.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag erklärt allgemeine deutsche und EU-weite Kennzeichnungsregeln für glutenfreie und laktosefreie Lebensmittel, Stand Ende Juli 2026, einschließlich der seit dem 14. Juni 2026 geltenden Milchproduktqualitätsverordnung. Er ersetzt keine medizinische oder ernährungsberaterische Beratung, und einzelne Produktrezepturen können sich ändern. Klären Sie die konkreten diätetischen Bedürfnisse Ihres Kindes direkt mit dem behandelnden Arzt oder einer Ernährungsfachkraft, und prüfen Sie vor jedem Kauf das aktuelle Etikett des jeweiligen Produkts.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Ist glutenfrei ein streng geregelter Begriff, oder kann jedes Produkt das einfach behaupten?
Es ist ein streng geregelter, EU-weit bindender Begriff. Produkte dürfen sich nur dann glutenfrei nennen, wenn sie höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm enthalten. Manche Produkte tragen zusätzlich die durchgestrichene Ähre, ein Symbol, das die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft lizenziert und das denselben Grenzwert absichert, hier handelt es sich also wirklich nicht um einen Begriff, den Hersteller locker verwenden dürfen.
Was ist der eigentliche Unterschied zwischen glutenfrei und glutenarm?
Ein spürbar unterschiedlicher Grenzwert: Glutenfrei erlaubt höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm, glutenarm dagegen bis zu 100 Milligramm, ein deutlich weicherer Standard. Hat das Kind speziell Zöliakie, erfüllen glutenarme Produkte die strengere Grenze, die das Kind vermutlich braucht, nicht, es lohnt sich also, Etiketten genau zu lesen, statt beide Begriffe für austauschbar zu halten.
Funktioniert laktosefrei genauso streng wie glutenfrei, mit einer verbindlichen EU-Zahl dahinter?
Nein, tatsächlich nicht, das ist ein spürbar anderer Fall. Für laktosearm gibt es weiterhin keine EU-weit bindende Grenze, Hersteller verwenden diesen Begriff uneinheitlich. Bei laktosefrei hat sich in Deutschland allerdings gerade etwas geändert: Seit dem 14. Juni 2026 schreibt die neue Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV) für Milchprodukte gesetzlich vor, dass laktosefrei unter 0,1 Gramm Laktose pro 100 Gramm bedeutet. Das ist eine echte gesetzliche Zahl, aber eine nationale deutsche, keine EU-weite wie bei Gluten, für Produkte außerhalb dieser Verordnung lohnt sich also weiterhin ein genauer Blick auf das einzelne Etikett.
Brauchen wir für glutenfreies Einkaufen in München einen speziellen Bioladen?
Eigentlich nicht mehr. Glutenfreies Brot und glutenfreie Nudeln stehen inzwischen in fast jedem Münchner Supermarkt, früher war dafür tatsächlich ein Spezialgeschäft nötig, heute in der Regel nicht mehr. Reformhäuser und Drogerien bieten trotzdem eine breitere Auswahl an, falls mehr Vielfalt gewünscht ist, als ein normaler Supermarkt führt.