Kinderzuschlag bekommen? Dann haben Sie wahrscheinlich auch Anspruch auf diese zweite, getrennte Leistung
Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, haben damit automatisch Anspruch auf eine zweite, komplett getrennte Leistung: das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Es deckt unter anderem den Eigenanteil am Schul- oder Kitaessen, Lernförderung, Mitgliedsbeiträge für Sport- oder Musikvereine, Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten, und ein zweimal jährlich ausgezahltes Schulbedarfspaket von insgesamt 195 Euro ab. Der Haken, den viele erst spät bemerken: Anders als bei Bürgergeld, wo die meisten BuT-Leistungen seit dem Starke-Familien-Gesetz vom Juli 2019 automatisch mit jeder Neu- oder Weiterbewilligung mitlaufen, nur Lernförderung braucht auch dort einen eigenen Antrag, müssen Kinderzuschlag- und Wohngeld-Familien praktisch das gesamte Paket, einschließlich des Schulbedarfspakets, mit einem eigenen Antragsformular nach § 6b BKGG separat beantragen. Ein bewilligter Kinderzuschlag-Bescheid allein löst noch gar nichts aus, erst der eigene BuT-Antrag bei der zuständigen Stelle öffnet tatsächlich die Tür zu den einzelnen Leistungen.
Die offizielle Regel
Die Bewilligung von Kinderzuschlag fühlt sich für viele Familien wie das Ende eines wirklich langen Weges an, Einkommensnachweise zusammensuchen, auf die Bearbeitung warten, vielleicht sogar gegen eine Ablehnung vorgehen. Was dabei oft untergeht: Diese Bewilligung öffnet gleichzeitig die Tür zu einer zweiten, komplett getrennten Leistung, die ein eigenes, aktives Handeln braucht, um wirklich anzukommen.
Kinderzuschlag- und Wohngeld-Empfänger haben Anspruch auf Bildung und Teilhabe (BuT), so hält es die offizielle Übersicht des Bundesministeriums für Familie unmissverständlich fest: „Wer den Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt, hat auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.” Das ist kein kleiner Zusatz am Rande, sondern ein Paket, das für viele Familien im Jahr spürbar ins Gewicht fällt: der Eigenanteil am Schul- oder Kitaessen, Lernförderung, Mitgliedsbeiträge für einen Sportverein oder eine vergleichbare Aktivität, die Teilnahmekosten für Ausflüge und Klassenfahrten, und ein Schulbedarfspaket, das zweimal im Jahr ausgezahlt wird.
| Leistung | Was sie abdeckt |
|---|---|
| Schul-/Kitaessen | Eigenanteil am gemeinschaftlichen Mittagessen |
| Lernförderung (Nachhilfe) | Unterstützungsstunden bei echtem schulischen Bedarf |
| Vereinsmitgliedschaft | Beiträge für Sport-, Musik- oder ähnliche Vereine |
| Ausflüge und Klassenfahrten | Teilnahmekosten für Schul- und Kita-Aktivitäten |
| Schulbedarfspaket | 195 Euro pro Schuljahr, ausgezahlt zum 1. August und zum 1. Februar |
Der Teil, der die meisten überrascht, wenn sie ihn zum ersten Mal lesen: Für Kinderzuschlag und Wohngeld ist so gut wie nichts davon automatisch, auch das Schulbedarfspaket nicht. Die eigene Bildungspaket-Seite der Landeshauptstadt München sagt es direkt: „Bei Bezug von Wohngeld und, oder Kinderzuschlag sind die Leistungen extra mit dem Antragsformular zu beantragen.” Das entsprechende Formular trägt sogar eine eigene rechtliche Bezeichnung, das Antragsformular nach § 6b BKGG (Bundeskindergeldgesetz), und ohne dieses eingereichte Formular bleibt der theoretische Anspruch genau das: theoretisch.
Bei Bürgergeld läuft das inzwischen anders, seit einer gezielten Entbürokratisierung, die mit dem Starke-Familien-Gesetz am 1. Juli 2019 in Kraft trat. Für Familien im laufenden Bezug von SGB-II-, SGB-XII- oder Asylbewerberleistungen gilt seither, wie dieselbe Münchner Bildungspaket-Seite beschreibt: „Sie beantragen die Leistungen für Bildung und Teilhabe, ohne die Leistung für Lernförderung, automatisch bei jeder Neu- oder Weiterbewilligung Ihres Grundsicherungsgeldes.” Mit anderen Worten: Wird der Bürgergeld-Antrag bewilligt oder verlängert, laufen Schulessen, Ausflüge, Vereinsbeiträge und das Schulbedarfspaket automatisch mit, ohne dass ein zusätzliches Formular nötig wäre. Einzige Ausnahme, die selbst dort bestehen bleibt: Lernförderung, also echte Nachhilfe, braucht immer einen eigenen Antrag mit einer Bestätigung der Schule. Kinderzuschlag und Wohngeld sind rechtlich und organisatorisch von dieser Grundsicherung getrennt, genau deshalb reicht diese Automatik nicht bis zu ihnen.

Was Menschen wirklich sagen
Ein wiederkehrendes Muster bei Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen: Sie erfahren praktisch zufällig vom BuT-Paket, über eine beiläufige Bemerkung im Schulsekretariat, über eine Sachbearbeiterin bei der Familienkasse, die nebenbei fragt, ob schon ein Antrag gestellt wurde, oder über andere Eltern in einer ähnlichen Situation. Selten wird bei der eigentlichen Kinderzuschlag- oder Wohngeld-Bewilligung von sich aus erwähnt, dass da noch eine zweite, komplett separate Leistung wartet, für die man selbst aktiv werden muss.
Wer den BuT-Antrag einmal gestellt hat, beschreibt das eigentliche Ausfüllen häufig als überschaubarer als befürchtet, gerade weil ein guter Teil der Unterlagen, Einkommensnachweise, Angaben zur Haushaltszusammensetzung, ohnehin schon für den Kinderzuschlag- oder Wohngeld-Antrag vorliegt und sich einfach wiederverwenden lässt. Der eigentliche Stolperstein liegt seltener im Formular selbst, sondern darin, überhaupt zu wissen, dass es existiert, und für jede einzelne Kategorie separat zu prüfen, ob sie zutrifft, statt anzunehmen, ein einziger Antrag decke automatisch alles ab.
Schritt für Schritt
- Bestätigen Sie, dass Sie bereits Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, das ist die Grundvoraussetzung, die den Anspruch auf BuT überhaupt erst auslöst.
- Gehen Sie nicht davon aus, dass irgendetwas davon automatisch kommt, anders als bei Bürgergeld braucht bei Kinderzuschlag und Wohngeld praktisch das gesamte Paket, einschließlich des Schulbedarfspakets, einen eigenen Antrag.
- Laden Sie das Antragsformular nach § 6b BKGG von der Bildungspaket-Seite der Landeshauptstadt München herunter, und füllen Sie es für jedes anspruchsberechtigte Kind aus.
- Prüfen Sie für jedes Kind einzeln, welche Kategorien tatsächlich zutreffen: Schul-/Kitaessen, Lernförderung, Vereinsmitgliedschaft, Ausflüge und Klassenfahrten.
- Nutzen Sie Unterlagen weiter, die Sie ohnehin schon für Kinderzuschlag oder Wohngeld eingereicht haben, Einkommensnachweise und Angaben zur Haushaltszusammensetzung überschneiden sich häufig direkt.
- Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bei der Stelle ein, bei der Sie auch Ihren Kinderzuschlag oder Ihr Wohngeld beantragt haben, und fragen Sie ausdrücklich nach, wohin die BuT-Unterlagen tatsächlich gehören, wenn die Stadt keine einzelne feste Anlaufstelle dafür nennt.
- Merken Sie sich den 1. August und den 1. Februar für das Schulbedarfspaket, aber erwarten Sie auch diese Zahlung nur, wenn der eigene BuT-Antrag bereits läuft, nicht automatisch allein wegen Ihres Kinderzuschlag-Bescheids.
Hinweis zur Aktualität
Diese Seite beschreibt den allgemeinen Rahmen für den Zugang zu Bildung und Teilhabe über Kinderzuschlag und Wohngeld in Deutschland, Stand Mitte 2026, und ist keine Rechts- oder Finanzberatung. Konkrete Leistungen, Beträge und Antragswege können sich je nach Kommune und Einzelfall unterscheiden, und Details zur genauen Zuständigkeit für Kinderzuschlag- und Wohngeld-Familien innerhalb der Münchner Verwaltung waren zum Zeitpunkt dieses Beitrags nicht vollständig öffentlich dokumentiert. Bestätigen Sie Ihren konkreten Anspruch direkt bei der Stelle, die auch Ihren Kinderzuschlag oder Ihr Wohngeld bearbeitet, oder bei der Landeshauptstadt München.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Wir haben gerade die Bewilligung für Kinderzuschlag bekommen. Heißt das, wir bekommen automatisch auch die Bildungspaket-Leistungen?
Nein, leider nicht automatisch, und genau das überrascht viele Familien. Die Bewilligung von Kinderzuschlag macht Sie für BuT (Bildung und Teilhabe) anspruchsberechtigt, aber Anspruch und tatsächlicher Bezug sind zwei verschiedene Dinge. Laut der Landeshauptstadt München sind die Leistungen bei Wohngeld und, oder Kinderzuschlag extra mit dem Antragsformular zu beantragen, und das gilt auch für das Schulbedarfspaket, das bei Bürgergeld-Familien meist automatisch mitläuft. Ohne diesen separaten Antrag bleibt die BuT-Berechtigung theoretisch, praktisch bekommen Sie nichts ausgezahlt.
Was genau deckt das BuT-Paket eigentlich ab?
Es umfasst den Eigenanteil am gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule oder Kita, Lernförderung, also Nachhilfe, wenn sie tatsächlich nötig ist, Mitgliedsbeiträge für einen Sport- oder Musikverein beziehungsweise vergleichbare Freizeitangebote, die Teilnahmekosten für Ausflüge und Klassenfahrten, sowie das Schulbedarfspaket von insgesamt 195 Euro pro Schuljahr, ausgezahlt zum 1. August und zum 1. Februar. Nicht jede Familie nutzt jede Kategorie, es lohnt sich aber, für jedes Kind einzeln zu prüfen, welche davon wirklich zutreffen, statt nur an eine oder zwei zu denken.
Warum bekommen Bürgergeld-Familien das automatisch, wir aber nicht?
Seit dem Starke-Familien-Gesetz, in Kraft seit Juli 2019, gelten die meisten BuT-Leistungen für Familien im laufenden Bezug von SGB-II-, SGB-XII- oder Asylbewerberleistungen als automatisch mit jeder Neu- oder Weiterbewilligung des Grundsicherungsgeldes beantragt, ohne eigenes Antragsformular. Einzige Ausnahme auch dort: Lernförderung, also Nachhilfe, braucht immer einen eigenen Antrag mit Schulbestätigung. Kinderzuschlag und Wohngeld werden rechtlich und organisatorisch getrennt von dieser Grundsicherung verwaltet, deshalb greift diese Automatik bei Ihnen nicht, Sie müssen für praktisch das gesamte Paket selbst aktiv werden.
Wo genau stellen wir den BuT-Antrag in München?
Die Landeshauptstadt München stellt auf ihrer eigenen Bildungspaket-Seite das Antragsformular für den Bezug von Wohngeld und, oder Kinderzuschlag nach § 6b BKGG bereit, laden Sie es dort herunter und reichen Sie es aus. Eine einzelne feste Anlaufstelle nennt die Stadt für diesen Personenkreis nicht ausdrücklich, anders als für SGB-II- oder SGB-XII-Fälle, deshalb lohnt es sich, direkt bei der Stelle nachzufragen, bei der Sie bereits Ihren Kinderzuschlag oder Ihr Wohngeld beantragt haben, ob die Unterlagen dort mit eingereicht werden können oder wohin sie stattdessen gehören.