Der Fersenstich, den Ihr Baby längst hatte, und warum Sie nie ein Ergebnis gehört haben

Das Neugeborenenscreening, eine kleine Blutprobe aus der Ferse Ihres Babys, entnommen zwischen der 36. und 72. Lebensstunde, wird ständig mit den U-Untersuchungen verwechselt. Tatsächlich ist es in Bayern ein eigenständiger, offizieller Vorgang, organisiert vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), losgelöst von der Praxis Ihres Kinderarztes. Gesucht wird nach einer bestimmten Gruppe seltener, aber ernster Stoffwechsel- und Hormonstörungen, bei denen eine frühe Erkennung den Verlauf für das Kind wirklich verändert. Der Punkt, der viele Eltern, gerade Neuankömmlinge, verwirrt: Ein unauffälliges Ergebnis wird grundsätzlich nicht von sich aus mitgeteilt. Das zuständige Screeninglabor gibt ein normales Ergebnis nur auf ausdrückliche Nachfrage weiter. Genau wegen dieses stillen Grundprinzips gleicht Bayern die Screeningdaten systematisch mit den Meldedaten neugeborener Kinder ab, damit keine Probe verloren geht, auch wenn ein Baby kurz nach der Geburt in eine Kinderklinik verlegt wird. Seit der Einführung 1999 hat das Screening in Bayern bei rund 2.500 Kindern zu einer frühen Diagnose geführt, bei einer Screeningquote, die praktisch alle Neugeborenen erfasst.

Die offizielle Regel

Irgendwo im Trubel der ersten Lebenstage hat eine Hebamme oder eine Krankenschwester Ihrem Baby in die Ferse gepikst und ein paar Tropfen Blut auf eine Filterpapierkarte getropft. Wurde dabei nichts auffällig, haben Sie danach vermutlich nie wieder etwas davon gehört. Dieses Schweigen ist tatsächlich so vorgesehen, keine Lücke im System, aber es lohnt sich zu verstehen, was da eigentlich passiert ist und warum.

Das Neugeborenenscreening wird zwischen der 36. und 72. Lebensstunde Ihres Babys entnommen, optimalerweise sogar schon bis zur 48. Stunde, so die Vorgabe des LGL Bayern, des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das dieses Verfahren als eigenständiges, offizielles Programm koordiniert. Das ist ein wirklich wichtiger Unterschied: Es gehört nicht zur Praxis Ihres Kinderarztes und nicht zur U1-U9-Reihe, die im U-Heft dokumentiert wird, sondern ist eine separate, staatlich organisierte Untersuchung auf eine bestimmte Gruppe seltener, aber ernster Stoffwechsel- und Hormonstörungen, bei denen frühes Erkennen den weiteren Verlauf für das Kind tatsächlich verändert.

Neugeborenenscreening im Vergleich zu den U-Untersuchungen
NeugeborenenscreeningU-Untersuchungen (U1-U9)
Organisiert vonLGL (bayerisches Landesamt für Gesundheit)Praxis Ihres Kinderarztes
WannEinmalig, 36 bis 72 Stunden nach der GeburtLaufende Reihe bis zum 5. Lebensjahr
Mitteilung bei normalem ErgebnisNur auf NachfrageWird bei jedem Termin direkt besprochen

Der Punkt, der viele Eltern, gerade Neuankömmlinge, tatsächlich verwirrt: Ein normales Ergebnis wird grundsätzlich gar nicht von sich aus mitgeteilt. Das LGL macht in seinen eigenen Angaben klar, dass unauffällige Befunde nur auf persönliche Nachfrage beim zuständigen Screeninglabor herausgegeben werden. Schweigen ist bei einem unauffälligen Screening der erwartete, so vorgesehene Ausgang, kein Hinweis darauf, dass etwas verloren gegangen oder übersehen wurde. Das läuft dem entgegen, was man von den meisten anderen medizinischen Befunden gewohnt ist, wo man in aller Regel so oder so eine Rückmeldung erwartet, und genau deshalb überrascht es so viele Eltern.

Gerade weil dieses System standardmäßig still bleibt, betreibt Bayern einen eigenen Nachverfolgungsmechanismus, damit wirklich nichts durchs Raster fällt. Das zuständige Screeningzentrum gleicht die Daten des Neugeborenenscreenings, die Daten des Hörscreenings und die Meldedaten der neugeborenen Kinder miteinander ab, um Kinder ohne vorliegendes Untersuchungsergebnis gezielt zu identifizieren, so die amtliche Beschreibung des Verfahrens und der Beratung im BayernPortal. Damit soll sichergestellt sein, dass keine Probe verloren geht und kein Screening ausfällt, selbst wenn ein Neugeborenes kurz nach der Geburt in eine Kinderklinik verlegt wird, statt sich allein auf die interne Dokumentation eines einzelnen Krankenhauses zu verlassen.

Die Bilanz des Programms ist wirklich beachtlich. Seit der Einführung 1999 hat das Neugeborenenscreening in Bayern bis Ende 2021 bei rund 2.500 Kindern zu einer frühen Diagnose geführt, bei rund 2,75 Millionen gescreenten Säuglingen im selben Zeitraum, was einer Erfassung von praktisch allen bayerischen Neugeborenen entspricht. Diese Zahl zeigt, wie routiniert und zuverlässig dieser Vorgang tatsächlich abläuft, auch wenn die meisten Familien nie direkt davon hören.

Eine kleine Blutentnahmekarte mit mehreren Kreisen für Bluttropfen, wie sie beim Neugeborenenscreening verwendet wird, liegt auf einem Tablett im Krankenhaus

Was Menschen wirklich sagen

Das wiederkehrende Muster in Erzählungen von Eltern ist eine echte, wenn auch kurze, Verwirrung: Irgendwann im Trubel der ersten Tage passierte der Fersenstich, und danach kam nichts mehr. Kein Anruf, kein Brief, keine Erwähnung beim nächsten Kinderarzttermin. Sobald Eltern erfahren, dass dieses Schweigen bei einem normalen Ergebnis tatsächlich so vorgesehen ist und kein Versehen, löst sich die Verunsicherung meist rasch auf, auch wenn es ein Detail wäre, das man sinnvollerweise vorher kennen sollte, statt es erst nach eigener Recherche zu entdecken.

Eltern, die gezielt eine Bestätigung des normalen Ergebnisses wollten, berichten, dass eine einfache Nachfrage bei der Geburtsklinik, der Hebamme oder dem Screeninglabor genügt hat, um eine klare Antwort zu bekommen. Die Information ist nicht versteckt, sie wird nur nicht wie andere Befunde automatisch zu Ihnen geschickt.

Schritt für Schritt

  1. Machen Sie sich klar, dass der Fersenstich Ihres Babys ein eigenständiger, vom LGL organisierter Vorgang ist, nicht Teil der regulären U-Untersuchungen bei Ihrem Kinderarzt.
  2. Deuten Sie Schweigen zum Ergebnis nicht als Warnzeichen. Ein normales Ergebnis wird grundsätzlich gar nicht von sich aus mitgeteilt.
  3. Wollen Sie eine ausdrückliche Bestätigung, fragen Sie direkt bei der Geburtsklinik, der Hebamme oder dem zuständigen Screeninglabor nach. Diese Information ist auf Anfrage verfügbar.
  4. Wurde Ihr Baby kurz nach der Geburt in eine andere Klinik verlegt, verlassen Sie sich darauf, dass Bayerns Abgleichsystem die Probe weiterverfolgt, statt anzunehmen, sie könnte bei der Verlegung verloren gegangen sein.
  5. Halten Sie diesen Vorgang gedanklich getrennt vom U-Heft und der U1-U9-Reihe. Beide verfolgen einen ähnlichen Zweck, laufen aber über vollständig unterschiedliche Stellen.

Hinweis zur Aktualität

Diese Seite beschreibt den allgemeinen Ablauf des Neugeborenenscreenings in Bayern, Stand Mitte 2026. Sie ersetzt keine medizinische Beratung. Für Fragen zum Screening oder zu den Ergebnissen Ihres eigenen Kindes wenden Sie sich direkt an Ihre Geburtsklinik, Ihre Hebamme, Ihren Kinderarzt oder das zuständige Screeninglabor.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Wir haben nie etwas zum Fersenstich unseres Babys gehört. Bedeutet das, er ist nicht passiert oder das Ergebnis ist verloren gegangen?

So gut wie sicher keins von beidem. Das bayerische LGL macht in seinen eigenen Angaben deutlich, dass ein unauffälliges, also normales Ergebnis den Eltern grundsätzlich nicht von sich aus mitgeteilt wird, nur auf persönliche Nachfrage beim zuständigen Screeninglabor. Schweigen ist bei einem normalen Ergebnis der erwartete, so vorgesehene Zustand, kein Zeichen dafür, dass etwas schiefgelaufen oder verloren gegangen ist.

Ist das dasselbe wie die U-Untersuchungen oder das U-Heft?

Nein, und genau diese Verwechslung lohnt es sich zu klären. Das Neugeborenenscreening ist ein eigenständiger, vom bayerischen LGL organisierter Vorgang, losgelöst von der Praxis Ihres Kinderarztes und von der U1-U9-Reihe, die im U-Heft dokumentiert wird. Es findet einmalig statt, sehr früh, mittels einer Blutprobe aus der Ferse, statt als Teil der laufenden U-Untersuchungen.

Was passiert, wenn unser Baby kurz nach der Geburt in eine Kinderklinik verlegt wird? Findet das Screening trotzdem statt?

Ja, genau für solche Fälle ist das bayerische Nachverfolgungssystem gedacht. Das Screeningzentrum gleicht die Neugeborenen-Screening-Daten mit den Meldedaten der neugeborenen Kinder ab, damit eine Probe nicht verloren geht oder ein Screening nicht übersehen wird, selbst wenn das Baby kurz nach der Geburt in eine andere Einrichtung verlegt wird, statt sich allein auf die interne Dokumentation eines einzelnen Krankenhauses zu verlassen.

Können wir das konkrete Ergebnis sehen, wenn wir das wollen, auch wenn es normal ist?

Ja, das sieht der Ablauf ausdrücklich vor. Unauffällige Ergebnisse werden auf Nachfrage mitgeteilt, Sie sind von dieser Information nicht ausgeschlossen, das System ist lediglich so angelegt, dass es Ihnen ein normales Ergebnis nicht von sich aus zuschickt. Wer Gewissheit möchte, fragt am besten direkt bei der Geburtsklinik, der Hebamme oder dem zuständigen Screeninglabor nach, statt darauf zu warten, dass sich jemand meldet.