365-Euro-Ticket statt Deutschlandticket Schule: Wie Münchens kostenlose Schülerbeförderung wirklich funktioniert

München vergibt kostenlose Schülertickets nach klaren, einkommensunabhängigen Distanzregeln. Für die Klassen 1 bis 4 reicht ein Schulweg von über 2 km zur zugewiesenen Sprengelschule, für die Klassen 5 bis 10 ein Schulweg von über 3 km zur nächstgelegenen zumutbaren Schule, in beiden Fällen ganz ohne Nachweise. Ab der 11. Jahrgangsstufe schließt sich dieser automatische Weg, ein Anspruch besteht dann nur noch bei belegter wirtschaftlicher oder sozialer Notlage: Kindergeld für drei oder mehr Kinder in der Familie, Bezug von Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt, ein Fluchthintergrund oder eine Behinderung. Wer die automatischen Schwellen nicht erreicht, aber trotzdem echte Fahrtkosten hat, kann über das bayerische Schulwegkostenfreiheitsgesetz die Erstattung aller Kosten oberhalb eines Eigenanteils von 320 Euro pro Kind und Schuljahr beantragen, gedeckelt auf 490 Euro pro Familie. Familien, die bereits Kindergeld für drei oder mehr Kinder oder Bürgergeld beziehen, bekommen unabhängig von der Distanz die volle Erstattung. Wichtig für die Praxis: Das Ticket, das anspruchsberechtigte Kinder tatsächlich in der Hand halten, ist weiterhin das reguläre 365-Euro-Ticket, rechnerisch rund 30 Euro im Monat, das der bayerische Ministerrat am 10. Februar 2026 bis zum Sommer 2027 verlängert hat. Ein bayernweites Deutschlandticket Schule, wie es einzelne nordrhein-westfälische Verkehrsunternehmen für rund 43 Euro im Monat anbieten, gibt es in München bislang nicht. Der Freistaat prüft laut Ministerratsbeschluss lediglich, ob und wie Schüler künftig Zugang zu einem vergünstigten Deutschlandticket bekommen könnten, einen Termin dafür gibt es noch nicht. Für den exakten aktuellen Stand lohnt sich der direkte Kontakt zum Schülerbeförderungsreferat der Landeshauptstadt München.

Die offizielle Regel

Bayerns Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG) begründet für viele Schüler einen echten gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung, und München setzt unter diesem Landesgesetz eigene, konkrete Schwellen um, im Wesentlichen abhängig von Jahrgangsstufe und Entfernung zwischen Wohnung und Schule.

Für die Klassen 1 bis 10 ist die Berechtigung rein distanzbasiert und verlangt keinerlei Nachweise. Die Klassen 1 bis 4 erhalten ein kostenloses MVV-Ticket, wenn der Schulweg mehr als 2 km beträgt und das Kind die zugewiesene Sprengelschule besucht. Die Klassen 5 bis 10 sind berechtigt, wenn der Weg mehr als 3 km beträgt und das Kind die nächstgelegene zumutbare Schule besucht. Erfüllt Ihr Kind diese Schwellen, ist der Prozess wirklich einfach, weder Einkommens- noch sonstige Nachweise sind erforderlich.

Kostenlose Schülerbeförderung in München
JahrgangsstufeBerechtigungNötige Nachweise
1-4Schulweg über 2 km, Besuch der zugewiesenen SprengelschuleKeine
5-10Schulweg über 3 km, Besuch der nächstgelegenen zumutbaren SchuleKeine
11+Belegte wirtschaftliche oder soziale NotlageErforderlich (siehe unten)

Ab der 11. Jahrgangsstufe schließt sich der automatische, distanzbasierte Weg, und die Berechtigung verengt sich auf belegte Notlagen. Als Nachweis anerkannt sind Kindergeld für drei oder mehr Kinder in der Familie, der Bezug von Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei Fluchthintergrund, oder eine Behinderung. Nach den Angaben der Stadt zählen daneben auch eine ministerielle Zuweisung an eine andere Schule oder eine Ablehnung der Wunschschule wegen Überkapazität als anerkannte Gründe. Ohne einen dieser Nachweise haben ältere Schüler über diesen konkreten Mechanismus in der Regel keinen Anspruch auf das kostenlose Ticket.

Erreicht Ihre Familie die automatischen Schwellen nicht, hat aber trotzdem echte Fahrtkosten, bietet das bayerische Landesrecht einen separaten, breiteren Auffangweg. Kosten oberhalb eines Eigenanteils von 320 Euro pro Kind, gedeckelt auf insgesamt 490 Euro pro Familie, pro Schuljahr, sind auf Antrag erstattungsfähig, die entsprechenden Fahrausweise reichen Sie zusammen mit dem Antrag ein. Familien, die bereits Kindergeld für drei oder mehr Kinder beziehen, oder Bürgergeld beziehungsweise Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, bekommen die notwendigen Kosten unabhängig davon voll erstattet, ob die Distanzregeln erfüllt sind.

Das konkrete Ticket hinter alldem ist weiterhin das 365-Euro-Ticket, nicht ein bayernweites Deutschlandticket Schule, und genau hier lohnt sich eine genaue Einordnung. Anspruchsberechtigte Schüler erhalten es kostenlos, andere können es für 365 Euro im Jahr, rechnerisch rund 30 Euro im Monat, selbst kaufen. Der bayerische Ministerrat hat dieses Ticket am 10. Februar 2026 um ein weiteres Jahr bis zum Sommer 2027 verlängert und gleichzeitig das Wohnungs-, Bau- und Verkehrsministerium beauftragt, ein Konzept für eine Nachfolgelösung zu entwickeln, mit der auch bayerische Schüler künftig Zugang zu einem vergünstigten Deutschlandticket bekommen könnten. Einen Zeitplan dafür gibt es noch nicht. Deutschlandticket Schule existiert als Produktname zwar tatsächlich, aber bislang nur bei einzelnen Verkehrsunternehmen außerhalb Bayerns, etwa in Wuppertal, Bochum, Duisburg oder Düsseldorf, dort für rund 43 Euro im Monat, personalisiert und monatlich kündbar. Zufällig kostet auch Bayerns eigenes Ermäßigungsticket für Studierende, Auszubildende und Freiwillige im FSJ oder BFD seit dem 1. Januar 2026 denselben Betrag von 43 Euro im Monat, dieses Ticket hat mit Deutschlandticket Schule aber nichts zu tun und gilt ausdrücklich nicht für Schüler an allgemeinbildenden Schulen. Wer für sein Kind in München nach dem Begriff Deutschlandticket Schule sucht, findet also leicht ein Produkt aus einem anderen Bundesland, das hier nicht gilt. Angesichts dieser laufenden Entwicklung lohnt sich der direkte Kontakt zum Schülerbeförderungsreferat der Landeshauptstadt München (schuelerbefoerderung.rbs@muenchen.de) für den exakten aktuellen Stand, statt sich auf eine feste Zahl zu verlassen.

Ein Schulranzen eines Kindes und eine leere Tageskarte für den öffentlichen Nahverkehr liegen auf einer Bank an einer Bushaltestelle

Was echte Leute sagen

Familien, die diesen Prozess durchlaufen, beschreiben die distanzbasierten Schwellen nach Jahrgangsstufe als wirklich zuverlässig und einfach gegen den tatsächlichen Schulweg zu prüfen. Reibung entsteht vor allem an den Rändern: ein Schulweg knapp unter der Distanzgrenze, oder eine Familie, deren Umstände sich mitten im Schuljahr ändern, dort wird der separate Kosten-Erstattungsweg relevant statt des automatischen Tickets.

Rund um den Begriff Deutschlandticket Schule herrscht in der Praxis spürbare Verwirrung, und das aus gutem Grund: Der Name existiert wirklich, nur eben nicht für Bayern. Wer online sucht, stößt schnell auf Seiten von Verkehrsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen, die ein bundesweit gültiges Deutschlandticket Schule für rund 43 Euro im Monat anbieten, und verwechselt das leicht mit einer Lösung, die auch in München gelten müsste. Der praktische Fixpunkt, auf den Familien und Foren immer wieder zurückkommen, ist derselbe: direkt bei der Stadt München oder beim Freistaat Bayern nachfragen, statt Informationen aus anderen Bundesländern oder älteren Artikeln zusammenzusetzen, denn genau diese Gemengelage aus bundesweiten Produktnamen und landesspezifischen Regeln ist es, die hier am ehesten zu falschen Annahmen führt.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie den tatsächlichen Schulweg Ihres Kindes gegen die jeweilige Schwelle, 2 km für die Klassen 1 bis 4, 3 km für die Klassen 5 bis 10.
  2. Ist Ihr Kind in der 11. Klasse oder höher, sammeln Sie frühzeitig Nachweise für eine Notlage: Kindergeld für 3 oder mehr Kinder, Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder ein Behindertennachweis.
  3. Erreichen Sie die automatische Schwelle nicht, gehen Sie nicht automatisch davon aus, die vollen Kosten selbst tragen zu müssen, beantragen Sie die Erstattung der Kosten oberhalb des Eigenanteils von 320 Euro (beziehungsweise der 490-Euro-Familiengrenze).
  4. Beachten Sie, dass es zwei unterschiedliche Fristen gibt, keine einzige. Der Antrag auf Kostenfreiheit, also das eigentliche kostenlose Ticket, sollte bis zum 30. Juni vor dem betreffenden Schuljahr gestellt sein, damit die Zeitkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn vorliegt. Für den separaten Erstattungsantrag gilt dagegen eine Ausschlussfrist zum 31. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres. Prüfen Sie beide Termine direkt bei der Stadt, statt sie zu verwechseln.
  5. Kontaktieren Sie das Schülerbeförderungsreferat der Stadt München direkt für die konkrete Situation Ihres Kindes, besonders weil der Freistaat gerade prüft, ob und wie ein vergünstigter Deutschlandticket-Zugang für Schüler künftig aussehen könnte, ohne dass dafür bereits ein Konzept oder Termin feststeht.

Compliance-Hinweis

Diese Seite erklärt den allgemeinen Rahmen für die Kostenfreiheit und Kostenerstattung der Schülerbeförderung in München und Bayern nach eigener Recherche, Stand Juli 2026. Genaue Schwellen, Fristen und die Ticket-Mechanik können sich ändern, und gerade der Übergang zu einem möglichen künftigen Deutschlandticket-Zugang für Schüler ist ausdrücklich noch in der Prüfung, nicht abgeschlossen. Für die konkrete Berechtigung Ihres Kindes bestätigen Sie die aktuellen Angaben direkt beim Schülerbeförderungsreferat der Landeshauptstadt München.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Unser Kind ist in der 3. Klasse, der Schulweg ist 1,8 km lang. Haben wir einfach Pech gehabt?

Für das automatische, nachweisfreie kostenlose Ticket speziell: ja, die 2-km-Schwelle für die Klassen 1 bis 4 ist eine echte Grenze, keine grobe Richtschnur. Trotzdem lohnt sich ein Blick auf den separaten Erstattungsweg: Übersteigen Ihre tatsächlichen Fahrtkosten für den Schulweg 320 Euro im Schuljahr, ist dieser überschießende Betrag nach dem bayerischen Schulwegkostenfreiheitsgesetz auf Antrag erstattungsfähig, unabhängig davon, ob Sie die Distanzschwelle für das automatische Ticket erreicht haben.

Wir bekommen bereits Kindergeld für drei Kinder. Bedeutet das, der Schulweg ist automatisch kostenlos, egal wie weit er ist?

Ja, das ist genau einer der Fälle, in denen die volle Erstattung unabhängig von den sonst geltenden Distanzregeln greift. Dasselbe gilt, wenn Ihre Familie Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht. Es lohnt sich, den entsprechenden Nachweis direkt mit dem Antrag einzureichen, statt anzunehmen, die Distanzregeln seien der einzige Weg zu einem kostenlosen Schulweg.

Was hat es mit dem Deutschlandticket Schule wirklich auf sich, gilt das schon in München?

Noch nicht. Deutschlandticket Schule ist ein real existierendes Produkt, wird aber bislang nur von einzelnen Verkehrsunternehmen außerhalb Bayerns angeboten, etwa in Wuppertal, Bochum, Duisburg oder Düsseldorf, dort für rund 43 Euro im Monat. In München und ganz Bayern gilt weiterhin das 365-Euro-Ticket, das anspruchsberechtigte Schüler kostenlos erhalten und das der bayerische Ministerrat am 10. Februar 2026 um ein weiteres Jahr bis zum Sommer 2027 verlängert hat. Der Freistaat prüft laut Koalitionsvertrag zwar, ob und wie auch bayerische Schüler künftig Zugang zu einem vergünstigten Deutschlandticket bekommen könnten, aber ein Konzept oder gar ein Termin dafür steht noch aus. Wer online nach Deutschlandticket Schule sucht und dabei Münchner Informationen erwartet, landet deshalb leicht bei einem Produkt aus einem anderen Bundesland. Verlassen Sie sich für Ihre eigene Situation lieber auf die aktuelle Auskunft des Schülerbeförderungsreferats der Stadt München.

Unser Kind wird bald 6, ab wann genau braucht es ein eigenes Ticket?

Der Wechsel erfolgt am tatsächlichen 6. Geburtstag Ihres Kindes, nicht am Monatsersten danach und nicht zum Beginn eines neuen Schuljahres. Bis zum 6. Geburtstag fahren Kinder im gesamten MVV-Netz kostenlos und ganz ohne eigenes Ticket, solange sie nicht unbegleitet unterwegs sind. Ab dem Tag des 6. Geburtstags endet dieses kostenlose Mitfahren, und das Kind braucht ein eigenes gültiges Ticket. Verlässt sich Ihre Familie nicht auf das oben beschriebene kostenlose Schulwegprogramm, ist die günstigste MVV-eigene Option die Kinder-Tageskarte, ab 3,80 Euro und für den jeweiligen Tag im gesamten MVV-Netz gültig. Alternativ fährt Ihr Kind mit einer regulären Monatskarte, Monatskarte 9Uhr, Monatskarte S, Monatskarte Job oder, seit Januar 2026 ebenfalls möglich, mit einer Single-Tageskarte eines Erwachsenen kostenlos mit: werktags ab 9 Uhr, an Wochenenden ganztägig, bis zu drei fremde Kinder pro Erwachsenenticket, eigene Kinder unbegrenzt. Nutzt Ihre Familie stattdessen das bundesweite Deutschlandticket, gilt eine andere Regel: Es kennt keine eingebaute Kinderbefreiung. Sobald Ihr Kind 6 wird, braucht es ein eigenes, volles Deutschlandticket, aktuell 63 Euro im Monat, der Preis stieg zum Januar 2026 von 58 auf 63 Euro. Da Deutschlandticket-Abos in einem festen monatlichen Abrechnungszyklus laufen, mit einer Kündigungs- und Änderungsfrist rund um den 10. des Vormonats, lohnt es sich, das eigene Ticket des Kindes rechtzeitig vor dem tatsächlichen Geburtstag in der App des Anbieters anzumelden, statt bis zum Tag selbst zu warten, damit bei einer Kontrolle keine Lücke entsteht.

Gibt es für ein Kind, das nicht für das kostenlose Ticket infrage kommt, eine günstigere MVV-Option jenseits des Deutschlandtickets?

Ja, das 365-Euro-Ticket MVV. Es ist ein eigenständiges, nur im MVV gültiges Jahresticket für 365 Euro im Jahr, umgerechnet rund einen Euro am Tag, gültig im gesamten MVV-Netz für Schüler zwischen 6 und 18 Jahren an öffentlichen Schulen, staatlich anerkannten Privatschulen oder in der Berufsausbildung, außerdem für Auszubildende und Teilnehmende eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres. Es ist damit deutlich günstiger als die Deutschlandticket-Varianten, und anders als das oben beschriebene kostenlose Schulticket hängt es nicht an den distanzbasierten Schwellen der Schulwegkostenfreiheit, sondern steht jedem berechtigten Kind offen, unabhängig von der Entfernung zur Schule. Bei der Bestellung fällt altersabhängiger Papierkram an: Für ein Kind zwischen 6 und 14 Jahren lädt ein Elternteil während der Bestellung ein Foto des Kindes hoch, mit 15 braucht es zusätzlich zum aktuellen Foto eine Schul- oder Ausbildungsbestätigung, ein herunterladbares Formular, das die Schule abstempelt und unterschreibt, ab 16 reicht die Schulbestätigung allein, die Identität wird bei Kontrollen dann mit einem amtlichen Ausweis abgeglichen, und das Ticket lässt sich ab diesem Alter auch als digitales HandyTicket über die MVGO-App nutzen. Bestellt wird über mvg.de oder die entsprechende Seite von muenchen.de.