Selbstständig in München: GKV oder PKV, und was das für Ihre Familie bedeutet

Wer als Selbstständiger oder Freiberufler zwischen freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung wählt, entscheidet über mehr als nur den eigenen Monatsbeitrag. Nach § 10 SGB V steht die kostenlose Familienversicherung ausschließlich Angehörigen von GKV-Mitgliedern offen, egal ob diese pflicht- oder freiwillig versichert sind. Fällt die Wahl stattdessen auf die PKV, entfällt diese Brücke vollständig, denn eine kostenlose private Familienabsicherung gibt es in Deutschland nicht, jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag. Der Zugang zur freiwilligen GKV setzt zudem eine Vorversicherungszeit voraus: entweder 24 Monate GKV-Mitgliedschaft innerhalb der letzten 5 Jahre oder 12 durchgehende Monate direkt vor Beginn der Selbstständigkeit, und wer zuvor als Angestellter pflichtversichert war, hat nach Ende dieser Pflichtversicherung nur 3 Monate Zeit für den Antrag auf freiwillige Fortsetzung. Selbstständige freiwillige GKV-Mitglieder zahlen ihre Beiträge 2026 auf mindestens 1.318,33 Euro monatliches Mindesteinkommen, selbst wenn die tatsächlichen Einnahmen darunter liegen, zum ermäßigten Satz von 14 Prozent zuzüglich des kasseneigenen Zusatzbeitrags. Die PKV kennt für Selbstständige dagegen keine gesetzliche Mindesteinkommensgrenze, in der Praxis prüfen einzelne Versicherer aber ihre eigenen, informellen Bonitätsschwellen.

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Warum die Frage bei Selbstständigen anders wiegt als bei Angestellten

Bei einem angestellten Elternteil ist die Wahl zwischen GKV und PKV vor allem eine Frage von Beitragshöhe und Leistungsumfang, eine Rechnung, die meist im eigenen Portemonnaie bleibt. Bei einem selbstständigen oder freiberuflich tätigen Elternteil steckt in derselben Entscheidung eine zweite, deutlich folgenreichere Frage: ob ein nicht erwerbstätiger Ehepartner und die Kinder überhaupt kostenlos mitversichert werden können. Genau dieser zweite Layer wird beim ersten Blick auf Beitragstabellen häufig übersehen, dabei entscheidet er am Ende oft mehr über die monatliche Familienbelastung als der Unterschied zwischen zwei Kassenbeiträgen.

Der Kernmechanismus: § 10 SGB V

§ 10 SGB V knüpft die kostenlose Familienversicherung an eine einzige Grundbedingung: Ehepartner, eingetragene Partnerin oder Kinder werden nur dann automatisch und beitragsfrei mitversichert, wenn der Elternteil, über den sie laufen sollen, selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, ganz gleich ob als Pflichtmitglied oder als freiwilliges Mitglied. AOKs eigene Erklärung bestätigt genau diesen Mechanismus. Ist der selbstständige Elternteil in der GKV, können der nicht erwerbstätige Ehepartner und die Kinder in aller Regel kostenlos dazukommen, solange ihr eigenes Einkommen unterhalb der Angehörigengrenze bleibt. Entscheidet sich derselbe Elternteil stattdessen für die PKV, gibt es keine vergleichbare Brücke, keine noch so kleine. Wie Feather Insurance in seinem Ratgeber für Freiberufler festhält, existiert eine kostenlose private Familienversicherung in Deutschland schlicht nicht: Jedes einzelne Familienmitglied braucht seinen eigenen Vertrag und seinen eigenen monatlichen Beitrag.

Der Weg in die freiwillige GKV: Vorversicherungszeit und Drei-Monats-Frist

Die freiwillige GKV-Mitgliedschaft steht nicht automatisch jedem offen, der sie möchte. Finanztips Ratgeber für Selbstständige beschreibt die sogenannte Vorversicherungszeit: Verlangt wird in aller Regel entweder eine mindestens 24-monatige GKV-Mitgliedschaft innerhalb der letzten 5 Jahre, oder mindestens 12 durchgehende Monate unmittelbar vor Beginn der Selbstständigkeit. Wer direkt davor als Angestellter pflichtversichert war und die GKV freiwillig fortsetzen möchte, muss den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ende dieser Pflichtversicherung stellen. Wird diese Frist verpasst, wird der Weg zurück in die GKV deutlich beschwerlicher.

2026-Beitragsschwellen für selbstständige Eltern in der GKV
Schwelle2026-WertWorauf sie sich auswirkt
Mindestbemessungsgrundlage1.318,33 EUR/MonatMindest-Bemessungsgrundlage, auf die selbstständige GKV-Mitglieder Beiträge zahlen
Beitragsbemessungsgrenze5.812,50 EUR/MonatEinkommensobergrenze, oberhalb derer kein zusätzlicher GKV-Beitrag mehr anfällt
Versicherungspflichtgrenze (JAEG)6.450 EUR/MonatNur für Angestellte relevanter Schwellenwert für den Wechsel in die PKV, gilt nicht für Selbstständige
Angehörigen-Einkommensgrenze565 EUR/Monat (603 EUR bei ausschließlichem Minijob-Einkommen)Höchsteinkommen, das ein familienversicherter Angehöriger haben darf

Selbstständige freiwillige GKV-Mitglieder zahlen einen ermäßigten gesetzlichen Beitragssatz von 14 Prozent (gegenüber dem allgemeinen Satz von 14,6 Prozent) zuzüglich des individuellen Zusatzbeitrags ihrer Kasse, berechnet auf mindestens die 2026er Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat, selbst in einem schwächeren Monat, in dem die tatsächlichen Einnahmen darunter liegen. Bei der PKV läuft es anders: Anders als die Versicherungspflichtgrenze, die Angestellte unterhalb eines bestimmten Gehalts von der PKV ausschließt, gibt es für Selbstständige keine vergleichbare gesetzliche Mindesteinkommensgrenze, um privat versichert zu werden. Was in der Praxis oft an ihre Stelle tritt, ist die eigene Bonitätsprüfung jedes Versicherers, die eine informelle Untergrenze setzen kann, auch wenn das Gesetz selbst keine kennt.

Ein weiterer Ausschlussgrund, den GKV-Elternteile in einer gemischt versicherten Ehe kennen sollten: Ein Kind kann die kostenlose Mitversicherung über Sie verlieren, wenn Ihr Ehepartner nicht gesetzlich versichert ist, mehr als die 2026er Versicherungspflichtgrenze von 6.450 Euro im Monat verdient, und dabei zugleich mehr verdient als Sie selbst. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig zutreffen, damit dieser Ausschluss greift.

Blick von oben auf einen Schreibtisch im Homeoffice mit aufgeklapptem Laptop, ausgedruckten Rechnungen und einem Taschenrechner

Was Betroffene berichten

Unabhängige Finanzratgeber, die sich gezielt an deutsche Freiberufler richten, beschreiben diese Entscheidung auffallend ähnlich: Im Mittelpunkt der Recherche steht fast immer der Vergleich von Beitragshöhe und Leistungsumfang, während die Folge für die Familienabsicherung meist erst weiter unten im Text auftaucht, wenn überhaupt. Portale wie Finanztip gehen dabei ungewöhnlich konkret auf die Vorversicherungszeit und die Drei-Monats-Frist ein, gerade weil diese Termine leicht untergehen, solange jemand mitten im Aufbau einer Selbstständigkeit steckt und Versicherungspapiere nicht als tagesaktuelles Thema wahrnimmt.

Der wiederkehrende praktische Rat in diesen Ratgebern lautet fast immer gleich: Die Familienabsicherung sollte geklärt sein, bevor irgendetwas unterschrieben wird, nicht danach. Die Annahme, man könne Ehepartner oder Kinder unabhängig von der gewählten Versicherungsform später einfach nachmelden, hält in der Praxis nicht, denn die Weichenstellung liegt bereits in der Wahl der Versicherungsform des hauptverdienenden Elternteils selbst.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob Sie innerhalb der Vorversicherungszeit liegen: 24 der letzten 60 Monate in der GKV, oder 12 durchgehende Monate direkt vor der Selbstständigkeit.
  2. Waren Sie als Angestellter pflichtversichert, den Antrag auf freiwillige GKV-Fortsetzung innerhalb von 3 Monaten nach Ende dieser Pflichtversicherung stellen, dieses Fenster geht beim Aufbau eines Unternehmens leicht unter.
  3. Die Entscheidung GKV oder PKV bewusst mit der Familienabsicherung als eigenem Kriterium treffen, nicht als Randnotiz: GKV hält die kostenlose Familienversicherung für einen nicht erwerbstätigen Ehepartner und die Kinder offen, PKV schließt diesen Weg vollständig.
  4. Bei Neigung zur PKV für jedes Familienmitglied, das sonst kostenlos mitversichert wäre, eine eigene Police durchrechnen, nicht nur den eigenen Beitrag.
  5. Bei Neigung zur freiwilligen GKV die Beiträge auf Basis von mindestens 1.318,33 Euro im Monat einplanen, auch in Monaten mit geringeren tatsächlichen Einnahmen.
  6. Als GKV-Elternteil in einer gemischt versicherten Ehe das Einkommen des Partners gegen die 2026er Versicherungspflichtgrenze von 6.450 Euro prüfen, deren Überschreiten bei gleichzeitig höherem Verdienst als dem eigenen zum Ausschluss des Kindes führen kann.
  7. Vor einer Entscheidung für PKV den Rückweg realistisch einschätzen: Der Wechsel zurück in die GKV gelingt nur über wenige konkrete Statusänderungen, und ab 55 Jahren praktisch nur noch, wenn mindestens zweieinhalb der letzten 5 Jahre als Pflichtmitglied, nicht freiwillig, in der GKV verbracht wurden.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite erläutert den allgemeinen rechtlichen Rahmen für die Krankenversicherungswahl Selbstständiger und die Familienabsicherung nach § 10 SGB V, Stand Mitte 2026. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung, und die genaue Berechtigung, Beitragshöhe und Aufnahme durch einen Versicherer hängen von Ihrem individuellen Einkommen, Ihrer Vorversicherungszeit und der gewählten Kasse oder dem gewählten Versicherer ab. Bestätigen Sie Ihre eigenen Zahlen vor jeder Entscheidung direkt bei einer Krankenkasse oder einem PKV-Versicherer.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Ich war als Angestellter gesetzlich versichert und werde jetzt selbstständig. Kann ich einfach in meiner GKV bleiben?

Nur wenn Sie innerhalb der Frist handeln. Für die freiwillige Mitgliedschaft brauchen Sie in aller Regel entweder 24 Monate GKV-Mitgliedschaft innerhalb der letzten 5 Jahre oder 12 durchgehende Monate direkt vor Beginn der Selbstständigkeit. Waren Sie als Angestellter pflichtversichert, müssen Sie den Antrag auf freiwillige Fortsetzung innerhalb von 3 Monaten nach Ende dieser Pflichtversicherung stellen. Wird dieses Fenster verpasst, wird der Verbleib in der GKV deutlich schwieriger.

Wenn ich mich für PKV entscheide, gibt es dann wirklich keine Möglichkeit, meine Kinder kostenlos mitzuversichern?

Richtig, und genau das überrascht die meisten Betroffenen. Die kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V existiert nur über ein GKV-Mitglied, egal ob pflicht- oder freiwillig versichert. Verdienen Sie mehr als Ihr Partner und entscheiden sich für PKV, gibt es keine ersatzweise kostenlose Brücke, Ehepartner und Kinder brauchen jeweils einen eigenen Vertrag, ob als eigene PKV-Police oder über eine eigenständige GKV-Berechtigung. Eine kostenlose private Familienversicherung gibt es in Deutschland schlicht nicht.

Beeinflusst das höhere Einkommen meines Ehepartners, ob unsere Kinder über mich familienversichert werden können?

Ja, sofern Sie selbst GKV-versichert sind und Ihr Ehepartner nicht gesetzlich versichert ist. Ein Kind kann von der kostenlosen Familienversicherung über Sie ausgeschlossen werden, wenn Ihr nicht gesetzlich versicherter Ehepartner mehr als die 2026er Versicherungspflichtgrenze von 6.450 Euro im Monat verdient und gleichzeitig mehr verdient als Sie selbst. Liegt eine der beiden Bedingungen nicht vor, greift dieser bestimmte Ausschluss nicht.

Gibt es für Selbstständige eine gesetzliche Mindesteinkommensgrenze, um in die PKV aufgenommen zu werden?

Gesetzlich nicht. Anders als bei der Versicherungspflichtgrenze, die für Angestellte beim Wechsel in die PKV gilt, können Selbstständige die private Krankenversicherung grundsätzlich unabhängig von der Einkommenshöhe wählen. In der Praxis prüft aber jeder Versicherer seine eigene Bonität, manche setzen als interne Unternehmenspolitik eine informelle Untergrenze von etwa 30.000 Euro Jahreseinkommen an, ohne dass das im Gesetz steht. Was tatsächlich genehmigt wird, hängt deshalb stark vom jeweiligen Anbieter ab.

Ich bin als Freelancer bereits in der PKV. Wie schwer ist der Wechsel zurück in die GKV, und gibt es eine Altersgrenze?

Deutlich schwerer als der Einstieg, und mit zunehmendem Alter wird es noch komplizierter. Selbstständigkeit allein löst nie eine Versicherungspflicht aus, weniger zu verdienen öffnet die GKV also nicht automatisch wieder, wie es bei Angestellten der Fall sein kann. In der Praxis braucht es eine von mehreren konkreten Statusänderungen: eine abhängige Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 2026, umgerechnet 77.400 Euro im Jahr, die Selbstständigkeit nur noch als kleinere Nebentätigkeit weiterzuführen, die Selbstständigkeit ganz aufzugeben oder auf einen Minijob zu reduzieren, um über einen GKV-versicherten Ehepartner kostenlos familienversichert zu werden, den Bezug von Arbeitslosengeld I, die Rückkehr nach Deutschland nach mindestens 12 Monaten im gesetzlichen System eines anderen EU-Landes, oder eine anerkannte Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent. Ab 55 Jahren kommt eine zweite, härtere Hürde dazu: Verbraucherzentrale Bayern und Finanztip bestätigen übereinstimmend, dass ab diesem Alter nur noch zurückwechseln kann, wer in mindestens zweieinhalb der vorangegangenen 5 Jahre pflichtversichert war, also nicht freiwillig, sondern verpflichtend gesetzlich versichert, eine Kombination, die bei jemandem, der diese Zeit selbstständig in der PKV verbracht hat, kaum je zutrifft. Wer weder eine dieser Statusänderungen noch die Altersgrenze für sich nutzen kann, bleibt faktisch dauerhaft in der PKV.