Der Putzplan im Treppenhaus: Eine ungeschriebene Regel in vielen deutschen Mietshäusern
In vielen deutschen Mietshäusern teilen sich die Mietparteien eine rotierende Pflicht, das Treppenhaus, den Flur und manchmal den Eingangsbereich zu reinigen, meist einfach Putzplan genannt. Vermieter können diese Pflicht nur dann rechtlich verbindlich auf Mieter übertragen, wenn sie im Mietvertrag selbst steht oder in einer Hausordnung, auf die der Mietvertrag ausdrücklich verweist, ein bloßer Aushang im Treppenhaus reicht nicht. Wo Gerichte einen Maßstab gesetzt haben, gilt einmal wöchentliches Reinigen als ausreichend, ein Grundsatz, den sogar ein bayerisches Gericht (AG Regensburg) bestätigt hat. Die kulturell aufgeladene Variante dieses Brauchs, mit Türschildern und eigener Folklore als 'Kehrwoche' bekannt, stammt speziell aus Baden-Württemberg und Schwaben, nicht aus Bayern oder München, hier sollten Sie dieses Wort oder entsprechende Schilder also kaum erwarten. Manche überregionalen Rechtsportale und einzelne Münchner Hausverwaltungsseiten verwenden 'Kehrwoche' zwar als allgemeines Fachwort für die Reinigungsklausel, doch die gelebte, markenartige Tradition mit Türschild bleibt schwäbisch. Die zugrunde liegende Praxis findet sich trotzdem in vielen Münchner Häusern, besonders in älteren, kleineren Altbauten ohne bezahlten Hausmeister, dort heißt sie meist nur Putzplan oder Reinigungsplan und steht als gewöhnlicher Punkt in der Hausordnung statt als benannte Tradition. Größere und neuere Münchner Häuser verzichten zunehmend ganz auf die Mieterrotation und beauftragen stattdessen eine professionelle Reinigungsfirma, die Kosten werden dann allen Mietparteien über die Nebenkosten-Abrechnung in Rechnung gestellt. Verpassen Sie Ihre Woche, erwartet Sie zunächst eine schriftliche Abmahnung, erst danach kann der Vermieter einen Reinigungsdienst beauftragen und die Kosten gezielt Ihnen, nicht dem ganzen Haus, in Rechnung stellen. Eine verpasste Reinigungspflicht allein rechtfertigt selten eine Kündigung, aber ein dokumentiertes Muster ignorierter Abmahnungen kann zu einem echten Mietproblem werden.
Die offizielle Regel
Die Reinigung des gemeinsamen Treppenhauses ist gesetzlich zunächst Sache des Vermieters, nicht der Mieter. Nach allgemeinem deutschen Mietrecht gehört die Instandhaltung von Gemeinschaftsflächen wie Treppenhaus und Flur zu den Pflichten des Vermieters aus § 535 BGB. Der Rechtsratgeber mietrechtsiegen.de bringt es direkt auf den Punkt: „Ohne entsprechende Vereinbarungen gibt es für einen Mieter auch keinerlei Verpflichtung, das Treppenhaus selbst zu reinigen.”
Vermieter können diese Pflicht auf Mieter übertragen, aber nur durch eine echte Vertragsklausel, nicht durch einen Aushang. Sowohl mietrechtsiegen.de als auch die Münchner Hausverwaltungsseite Falke FM betonen unabhängig voneinander denselben Punkt: „Eine Übertragung der Reinigungspflicht auf Mieter durch einen Aushang im Treppenhaus oder eine mündliche Vereinbarung reicht nicht aus. Die Regelung muss im Mietvertrag verankert sein”, so Falke FM. mietrechtsiegen.de ergänzt, dass ein bloß lose ausgehängtes Exemplar der Hausordnung „ausdrücklich nicht ausreichend” sei, die Hausordnung müsse vielmehr fester Bestandteil des Mietvertrags sein. Ist die Pflicht wirksam übertragen, werden die Reinigungskosten außerdem zu einer umlagefähigen Betriebskostenposition: § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) nennt die Kosten der Gebäudereinigung ausdrücklich.
Wo die Rotation existiert, heißt sie fast immer schlicht Putzplan oder Reinigungsplan, und Gerichte akzeptieren einmal wöchentlich als Maßstab. Das Amtsgericht Regensburg, selbst ein bayerisches Gericht, entschied im Verfahren 11 C 3715/03, dass eine einmalige Treppenhausreinigung pro Woche ausreichend ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Treppenhausfenstern genügt laut demselben Urteil sogar zweimal jährlich. Mieter können in der Regel selbst wählen, an welchem Tag sie putzen, solange die üblichen Ruhezeiten eingehalten werden. Erwartet wird gewöhnliches Kehren und Wischen, keine Grundreinigung, und auch keine Beseitigung von Schäden durch Vandalismus oder Bauarbeiten.
Jetzt zur regionalen Unterscheidung, die für München am meisten zählt: Die berühmte ‘Kehrwoche’ mit Türschild und Regionalstolz ist eine Besonderheit Baden-Württembergs und Schwabens, keine bayerische Tradition. Der Ursprung reicht laut dem deutschsprachigen Wikipedia-Artikel zur Schwäbischen Kehrwoche bis ins Jahr 1492 zurück: Graf Eberhard im Barte verordnete für Stuttgart, dass jeder Haushalt wöchentlich seinen Unrat hinausbringen solle, 1714 folgte eine 30 Punkte umfassende Gassensäuberungsverordnung, 1746 die Pflicht zu mehrmaligem Kehren pro Woche. Eine eigene Hausordnung zur Reinigung im Hausinneren kam laut demselben Artikel erst 1892 hinzu. Auch das Landeskunde-Portal Baden-Württemberg bestätigt diese Herkunft: Die Kehrwoche entstand nicht von unten aus dem Volk, sondern wurde von der Obrigkeit eingeführt, und die „echte” wechselnde Kehrpflicht ist an Miets- und Mehrfamilienhäuser gebunden. Wer online über ‘Kehrwoche’ gelesen hat und in einem Münchner Treppenhaus genau dieses Wort oder ein Schild mit ‘diese Woche sind Sie dran’ erwartet, wird in aller Regel enttäuscht. Diese Markenbildung und die Folklore drumherum gehören tatsächlich zu einem anderen Bundesland.
Ganz verschwunden ist der Begriff aus München allerdings nicht, nur seine Bedeutung ändert sich. Sowohl das bundesweite Nachschlagewerk mietrechtslexikon.de als auch die genannte Münchner Hausverwaltungsseite Falke FM verwenden ‘Kehrwoche’ als allgemeines Fachwort für die vertragliche Reinigungsklausel, unabhängig vom Bundesland, etwa in der Formulierung „durch eine Klausel zur eigenständigen Reinigung (Kehrwoche)”. Das ändert nichts an der eigentlichen Pointe: Als gelebte, mit Türschild und Lokalstolz verbundene Tradition bleibt die Kehrwoche schwäbisch. In München taucht das Wort höchstens als juristisches Fachvokabular in einem Ratgebertext auf, praktisch nie als tatsächliches Schild an einer Wohnungstür.
Das heißt nicht, dass Münchner Häuser die Treppenhausreinigung komplett übergehen. Ein Erfahrungsbericht der Kreisheimatpflege Dachau, einer bayerischen Heimatpflegestelle nahe München, beschreibt genau diesen Unterschied aus gelebter Erfahrung: Die Autorin schreibt, dass in den verschiedenen bayerischen Wohnhäusern, in denen sie lebte, „die wöchentliche Reinigung des Treppenhauses Pflicht” war, „allerdings hatten wir kein so schönes Schild mit ‘Kehrwoche’ oder ‘In dieser Woche ist die Reihe an Ihnen’ an der Eingangstür hängen, wie es im schwäbischen Raum verbreitet ist.” Die Pflicht existiert, Name, Schild und kulturelle Inszenierung fehlen.
| Baden-Württemberg / Schwaben | München / Bayern | |
|---|---|---|
| Verwendeter Name | „Kehrwoche” (anerkannter Kulturbegriff) | Meist nur „Putzplan” oder „Reinigungsplan”, kein eigener Name |
| Kennzeichnung | Eigene Türschilder, die anzeigen, wer an der Reihe ist | Meist keine, nur ein Plan innerhalb der Hausordnung |
| Kultureller Stellenwert | Regionales Identitätsmerkmal mit eigener Folklore, ursprünglich behördlich verordnet | Praktische Hausregelung, keine gefeierte Tradition |
| Rechtliche Grundlage | Dasselbe allgemeine deutsche Mietrecht wie überall | Dasselbe allgemeine deutsche Mietrecht wie überall |
| Heutige Verbreitung | Weiterhin verbreitet, besonders im Raum Stuttgart | In vielen älteren, kleineren Häusern vorhanden, in größeren zunehmend durch bezahlte Reinigungsfirmen ersetzt |
In der Praxis teilen sich Münchner Häuser entlang einer recht vorhersehbaren Linie. Kleinere, ältere Altbauten ohne bezahlten Hausmeister sind am ehesten die, die noch eine Mieterrotation pflegen, meist als unauffälliger Punkt in der Hausordnung. Größere und neuere Häuser beauftragen zunehmend eine professionelle Reinigungsfirma. Falke FM, das Münchner Hausverwaltungs- und Facility-Management-Unternehmen, beziffert die laufenden Kosten für Mieter auf etwa 0,25 bis 0,35 Euro pro Quadratmeter im Monat, umlagefähig über die Nebenkosten nach der Betriebskostenverordnung. Der wirtschaftliche Reiz dahinter ist derselbe wie überall: Ein Putzplan ist eine häufige Quelle für Nachbarschaftsstreit, wer war wann dran, wurde eine Ecke wirklich sauber gekehrt, eine bezahlte Reinigungsfirma umgeht diesen Streit vollständig.

Was echte Leute sagen
Das mit Abstand häufigste Muster bei Neuankömmlingen, die dieses Thema recherchieren, ist Verwirrung durch das Wort ‘Kehrwoche’ selbst: Wer vor der Ankunft online darüber gelesen hat, erwartet den Begriff oder die charakteristischen Türschilder auch in München vorzufinden, findet sie aber nicht, was manche dazu bringt, sich zu fragen, ob der ganze Brauch ein Mythos ist oder in Bayern einfach nicht existiert. Tatsächlich ist es unspektakulärer: Eine rotierende Reinigungspflicht kann in einem Münchner Mietvertrag oder einer Hausordnung durchaus auftauchen, sie wird nur als gewöhnliche Hausregel präsentiert statt als benannte regionale Tradition, weshalb sie leicht zu übersehen ist, wenn man gezielt nach ‘Kehrwoche’ sucht.
Das zweite durchgängige Thema, besonders aus Münchner Hausverwaltungs- und Reinigungsquellen, ist, dass professionelle Reinigungsfirmen in größeren Häusern zunehmend die Mieterrotation ersetzen, gerade weil ein Putzplan häufig Nachbarschaftsreibung erzeugt: Streit darüber, ob eine Ecke ordentlich gekehrt wurde, ob eine Woche übersprungen wurde, ob der Plan überhaupt fair aufgeteilt war. Die Auslagerung an einen bezahlten Dienst mit anschließender Kostenteilung umgeht diese Reibung vollständig, ein Grund, warum sie in größeren Münchner Häusern zunehmend üblich wird, selbst dort, wo ursprünglich eine andere Regelung galt.
Schritt für Schritt
- Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und Ihre Hausordnung auf eine tatsächliche Reinigungsklausel, nicht nur, ob im Treppenhaus zufällig ein Putzplan hängt. Ein ausgehängter Plan ohne vertragliche Grundlage bindet Sie nicht.
- Gilt eine dokumentierte Pflicht für Sie, klären Sie Häufigkeit und Umfang. Ohne andere Vereinbarung ist einmal wöchentlich der von Gerichten angewandte Maßstab, erwartet wird nur gewöhnliches Kehren und Wischen, keine Grundreinigung.
- Wählen Sie innerhalb der Ruhezeiten einen für Sie passenden Tag. Mieter haben bei der Zeitplanung in der Regel Spielraum, solange die üblichen Ruhezeiten des Hauses eingehalten werden.
- Verpassen Sie Ihre Woche, organisieren Sie einen Tausch mit einer Nachbarin oder einem Nachbarn oder klären Sie es, bevor eine Abmahnung kommt, statt einfach auszusetzen.
- Überspringt eine Nachbarin oder ein Nachbar wiederholt die eigene Woche, dokumentieren Sie die versäumten Wochen und wenden Sie sich schriftlich an den Vermieter, statt aus Vergeltung die eigene Reinigung einzustellen, das könnte auch Sie in eine Pflichtverletzung bringen.
- Nutzt Ihr Haus statt einer Rotation eine professionelle Reinigungsfirma, prüfen Sie Ihre Nebenkosten-Abrechnung. So wird die Kostenumlage üblicherweise abgebildet, und es ist eine legitime Betriebskostenposition nach deutschem Mietrecht.
Compliance-Hinweis
Diese Seite beschreibt allgemeine Grundsätze des deutschen Mietrechts und den kulturellen Hintergrund zur Treppenhausreinigung, Stand Sommer 2026, keine Rechtsberatung. Der regionale Punkt sei hier noch einmal klar wiederholt: ‘Kehrwoche’ als benannter Brauch mit Türschild und Folklore ist eine Besonderheit Baden-Württembergs und Schwabens, nicht Bayerns oder Münchens. Was in München existiert, ist derselbe zugrunde liegende rechtliche Mechanismus, ein im Mietvertrag oder in einer referenzierten Hausordnung festgeschriebener Putzplan, nur ohne diese regionale Markenbildung. Einzelne Häuser, Vermieter und Vertragsbedingungen unterscheiden sich erheblich, prüfen Sie für Ihre konkrete Situation Ihren eigenen Mietvertrag und Ihre Hausordnung, oder wenden Sie sich an einen Mieterverein oder eine Mietrechtsanwältin bzw. einen Mietrechtsanwalt.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Ist das eine bayerische oder Münchner Tradition, oder kommt sie eigentlich von woanders?
Von woanders. Die benannte, kulturell gefeierte Variante, 'Kehrwoche' mit Türschild und Regionalfolklore, stammt aus Baden-Württemberg, genauer aus Schwaben, und geht auf Verordnungen zurück, die bis ins Jahr 1492 nach Stuttgart zurückreichen. Es ist kein Münchner oder bayerischer Brauch, und Münchnerinnen und Münchner werden das Wort 'Kehrwoche' in aller Regel nicht als Teil ihrer eigenen Hauskultur wiedererkennen. Was in Bayern tatsächlich existiert, ist die zugrunde liegende praktische Regelung: Mieterinnen und Mieter wechseln sich beim Treppenhausputzen ab, aber ohne Name, Türschild oder Folklore, dort ist es einfach ein Putzplan, der in der Hausordnung erwähnt wird.
Kann mir wegen einer verpassten Reinigungswoche tatsächlich gekündigt werden?
Nicht wegen eines einzelnen verpassten Termins. Deutsche mietrechtliche Ratgeber sind sich einig, dass die Reaktion eines Vermieters stufenweise verläuft: zuerst eine schriftliche Abmahnung, danach möglicherweise die Beauftragung einer Reinigungsfirma mit gezielter Kostenweitergabe an Sie. Eine Kündigung allein wegen der Reinigungspflicht ist nicht der normale Ausgang und erfordert in der Regel ein dokumentiertes, wiederholtes Muster ignorierter Abmahnungen, nicht eine einzige versäumte Woche.
Im Treppenhaus meines Hauses hängt ein Putzplan, aber mein Mietvertrag erwähnt ihn nicht. Bin ich daran gebunden?
Nicht automatisch. Deutsche Gerichtsurteile und mietrechtliche Ratgeber sind eindeutig: Ein ausgehängter oder mündlich angekündigter Putzplan allein begründet keine bindende Mieterpflicht. Damit ein Putzplan durchsetzbar ist, muss die Reinigungspflicht im Mietvertrag selbst stehen, oder in einer Hausordnung, auf die der Mietvertrag ausdrücklich verweist oder die bei Vertragsunterzeichnung beigefügt wurde. Trifft beides auf Ihr Haus nicht zu, funktioniert ein ausgehängter Plan eher wie eine Hausgepflogenheit, an der Sie sich beteiligen können, nicht wie eine vertragliche Pflicht.
Meine Nachbarin oder mein Nachbarn im oberen Stockwerk macht nie die eigene Woche. Was sollte ich wirklich tun?
Dokumentieren Sie, welche Wochen versäumt wurden, und sprechen Sie die betreffende Person direkt darauf an, wenn sich das für Sie stimmig anfühlt, vermeiden Sie aber Vergeltung durch Aussetzen der eigenen Reinigung, das könnte auch Sie in eine Pflichtverletzung bringen. Hält das Muster an, informieren Sie den Vermieter schriftlich mit konkreten Angaben. Vom Vermieter wird erwartet, zunächst die nicht mitwirkende Partei abzumahnen, hilft das nicht, kann er eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten gezielt dieser Person, nicht dem ganzen Haus, in Rechnung stellen.