Neuer Pass in München: Warum Ihr Aufenthaltstitel eine eigene Übertragung braucht
Ein neuer Reisepass löst in Deutschland keinen automatischen Umzug Ihres Aufenthaltstitels aus. Die elektronische Aufenthaltskarte (eAT) ist fest mit der Nummer Ihres bisherigen Passes verknüpft, und sobald dieser durch ein neues Dokument ersetzt wird, reißt diese Verknüpfung, obwohl sich an Ihrem eigentlichen Aufenthaltsrecht nichts geändert hat. Diesen sogenannten Übertrag müssen Sie innerhalb von sechs Monaten ab dem Ausstellungsdatum des neuen Passes erledigen, nicht ab dem Datum, an dem der alte Pass abgelaufen wäre, und diese Frist gilt unabhängig davon, wie viel Restgültigkeit Ihr Aufenthaltstitel selbst noch hat. In München läuft der Antrag zweistufig: Zuerst reichen Sie Ihre Unterlagen online bei der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (SZE) ein, alten Pass falls noch vorhanden, neuen Pass, aktuelles biometrisches Foto, je nach Fall weitere Nachweise, und erst nach Prüfung der Unterlagen bekommen Sie einen persönlichen Termin, zu dem Sie beide Pässe mitbringen müssen. Rechnen Sie mit 10 bis 12 Wochen, bis die neue Karte tatsächlich ankommt, weil sie zentral bei der Bundesdruckerei gefertigt wird, sowie mit rund 82 Euro insgesamt, 67 Euro für die Karte, 15 Euro für den Versand. Wer unter das Assoziationsabkommen EWG-Türkei fällt, als anerkannter Flüchtling gilt oder bestimmte Sozialleistungen bezieht, sollte gezielt bei der SZE nach einer Gebührenermäßigung fragen. Eine Abkürzung lohnt sich zu kennen: Hat Ihr Aufenthaltstitel selbst nur noch rund sechs Monate oder weniger Gültigkeit, ist ein separater Übertrag meist unnötig, weil ohnehin bald die reguläre Verlängerung ansteht, die die neuen Passdaten automatisch mit übernimmt.
Die offizielle Regel
Ein deutscher Aufenthaltstitel hängt nicht nur an Ihrer Person, sondern an einer konkreten Passnummer. Er wird als physische, elektronische Karte ausgestellt, die eAT, und diese Karte verweist intern auf genau das Reisedokument, mit dem sie beantragt wurde. Bekommen Sie einen neuen Pass, reißt diese technische Verknüpfung, obwohl an Ihrem eigentlichen Aufenthaltsrecht rein gar nichts anders ist. Die beiden Dokumente wieder zusammenzuführen heißt Übertrag, und das ist ein eigener, separater Verwaltungsvorgang, keine Fußnote zu Ihrer nächsten regulären Verlängerung.
- Der neue Pass wird ausgestelltAb genau diesem Tag laufen Ihre sechs Monate, nicht ab dem Tag, an dem der alte Pass abgelaufen wäre. Diese Frist ist verbindlich, der Übertrag selbst lässt sich nicht auf die nächste ohnehin fällige Verlängerung verschieben.
- Unterlagen online einreichenIn München beginnt alles über das Serviceportal der Stadt: alten Pass, sofern noch vorhanden, neuen Pass, ein aktuelles biometrisches Foto, und je nach Fall zusätzliche Nachweise wie eine unterschriebene Erklärung oder einen Beleg über bezogene Sozialleistungen.
- Termin vor Ort buchenErst nachdem die Servicestelle Ihre Unterlagen geprüft hat, bekommen Sie einen konkreten Termin zur Bestellung der neuen Karte, zu dem Sie beide Pässe mitbringen.
- Auf die neue eAT-Karte wartenMünchen selbst nennt 10 bis 12 Wochen, weil die Karte nicht vor Ort gedruckt, sondern zentral von der Bundesdruckerei gefertigt wird. Rückfragen zum Bearbeitungsstand werden in dieser Zeit in der Regel nicht beantwortet, planen Sie die Wartezeit also fest ein, statt auf Zwischenmeldungen zu hoffen.
Die Gesamtkosten in München liegen bei rund 82 Euro: 67 Euro für die elektronische Aufenthaltskarte selbst, plus 15 Euro für den Versand durch die Bundesdruckerei. Für andere Aufenthaltsdokumente gelten Gebührenermäßigungen und -befreiungen, für türkische Staatsangehörige aufgrund des Assoziationsabkommens EWG-Türkei, für anerkannte Flüchtlinge und für Beziehende bestimmter Sozialleistungen, und diese Reduzierungen sind an anderer Stelle ausdrücklich dokumentiert, auch wenn die Münchner Übersichtsseite zum Übertrag selbst nur den Regelsatz nennt. Es lohnt sich, konkret bei der SZE danach zu fragen, statt automatisch den vollen Betrag einzuplanen.
Ein einziges Detail kann Ihnen den gesamten Vorgang ersparen: Hat Ihr Aufenthaltstitel selbst nur noch rund sechs Monate oder weniger Restgültigkeit, lohnt sich ein eigenständiger Übertrag in aller Regel nicht. Sie werden ohnehin bald eine vollständige Verlängerung beantragen müssen, und genau diese Verlängerung übernimmt die Daten Ihres neuen Passes ganz automatisch, als Teil desselben Vorgangs. Prüfen Sie das tatsächliche Ablaufdatum Ihres Titels, bevor Sie einen Antrag stellen, den Sie sich vielleicht sparen können.
Steht eine Reise an, bevor die neue Karte da ist, sitzen Sie deswegen nicht automatisch fest. Berichten zufolge reicht es an der Grenze, alten Pass, neuen Pass und den weiterhin gültigen Aufenthaltstitel gemeinsam vorzuzeigen, diese Kombination belegt die Verbindung zwischen Ihrer Identität und Ihrem bestehenden Aufenthaltsrecht, während der Übertrag noch läuft. Bei fest gebuchten Reisen ist es trotzdem sinnvoller, das direkt mit der SZE abzuklären, statt sich allein auf diese Praxis zu verlassen.

Was Betroffene berichten
Wer diesen Prozess schon durchlaufen hat, beschreibt oft dieselbe Überraschung: Ein neuer Pass fühlt sich zunächst wie eine reine Passamt-Angelegenheit an, und dass der Aufenthaltstitel eine eigene, separate Aktualisierung braucht, fällt vielen erst später auf, manchmal erst am Grenzübergang oder wenn die Personalabteilung des Arbeitgebers die Nummern von Pass und Titel nicht mehr zusammenbringt. Wiederkehrender Rat ist deshalb, neuen Pass und Übertrag von Anfang an als ein zusammengehöriges Vorhaben zu behandeln, nicht als zwei unabhängige Behördengänge mit unterschiedlicher Dringlichkeit.
Die eigentliche Produktionszeit überrascht ebenfalls regelmäßig. Weil die Karte zentral bei der Bundesdruckerei gefertigt wird und nicht am Schalter ausgedruckt werden kann, wirkt die mehrwöchige Wartezeit auf viele deutlich länger, als sie es bei einer reinen Datenänderung erwartet hätten. Die zehn bis zwölf Wochen, die München selbst nennt, sollte man deshalb fest in jede Reise- oder Jobplanung einrechnen, die auf zueinander passenden Dokumenten beruht, statt davon auszugehen, dass sich das binnen weniger Tage nach dem Termin erledigt.
Schritt für Schritt
- Notieren Sie sich das Ausstellungsdatum Ihres neuen Passes als Startpunkt der 6-Monats-Frist, nicht das Ablaufdatum des alten.
- Prüfen Sie zuerst die Restgültigkeit Ihres Aufenthaltstitels. Liegt sie bei rund sechs Monaten oder darunter, ist es meist sinnvoller, auf die reguläre Verlängerung zu warten, statt zusätzlich einen Übertrag zu beantragen.
- Reichen Sie Ihre Unterlagen zuerst online ein: alten Pass, sofern vorhanden, neuen Pass, aktuelles biometrisches Foto und je nach Situation weitere geforderte Nachweise.
- Buchen Sie den persönlichen Termin, sobald Ihre Unterlagen geprüft sind, und bringen Sie beide Pässe mit.
- Planen Sie 10 bis 12 Wochen und rund 82 Euro ein, und werten Sie fehlende Zwischenmeldungen während der Produktionszeit nicht als schlechtes Zeichen.
- Fragen Sie aktiv nach einer Gebührenermäßigung, falls das Assoziationsabkommen EWG-Türkei, ein Flüchtlingsstatus oder der Bezug bestimmter Sozialleistungen auf Sie zutrifft.
- Klären Sie eine anstehende Reise vor Erhalt der neuen Karte direkt mit der SZE, statt sich ohne Rückfrage auf die Kombination aus altem Pass, neuem Pass und Aufenthaltstitel zu verlassen.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag beschreibt den allgemeinen Ablauf des Übertrags eines Aufenthaltstitels auf einen neuen Pass bei der Münchner Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung, auf Grundlage öffentlich zugänglicher, amtlicher Quellen, Stand Mitte 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe eine Gebührenermäßigung im Einzelfall greift, sowie die tatsächliche Bearbeitungsdauer, hängen von der persönlichen Situation ab. Für eine verbindliche Einschätzung empfiehlt sich der direkte Kontakt zur Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Migrationsrecht.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Läuft die 6-Monats-Frist ab dem Tag, an dem mein alter Pass ungültig wurde, oder ab der Ausstellung des neuen?
Ab der Ausstellung Ihres neuen Passes, nicht ab dem Ablaufdatum des alten. Das ist ein Unterschied, der in der Praxis öfter zu spät auffällt, als man denkt: Wer seinen Pass deutlich vor dessen eigentlichem Verfallsdatum erneuert, etwa weil die Seiten voll sind oder ein Umzug ansteht, dessen Uhr für den Übertrag läuft trotzdem schon ab dem Tag, an dem der neue Pass in der Hand ist. Der alte Pass hätte zu diesem Zeitpunkt vielleicht noch Monate gültig sein können, das spielt für diese Frist keine Rolle.
Mein Aufenthaltstitel hat nur noch etwa 5 Monate Gültigkeit. Lohnt sich der Übertrag trotzdem?
In der Regel nicht, und genau das ist die Abkürzung, die viele nicht kennen. Liegt die Restgültigkeit Ihres Aufenthaltstitels bei etwa sechs Monaten oder darunter, steht ohnehin bald die reguläre Verlängerung an, und die läuft automatisch mit den Daten Ihres neuen Passes. Einen separaten Übertrag durchzuziehen bedeutet in diesem Fall doppelte Kosten und doppelten Aufwand für etwas, das die kommende Verlängerung von selbst erledigt. Prüfen Sie das tatsächliche Ablaufdatum Ihres Titels, bevor Sie einen Antrag stellen, den Sie sich vermutlich sparen können.
Ich muss verreisen, bevor die neue eAT-Karte fertig ist. Was jetzt?
Das muss keine Reise verhindern. Berichten zufolge reicht es, alten Pass, neuen Pass und den weiterhin gültigen Aufenthaltstitel gemeinsam bei der Ausreise und Wiedereinreise vorzuzeigen, diese Kombination belegt die Verbindung zwischen Ihrer Identität und Ihrem bestehenden Aufenthaltsrecht, solange der Übertrag noch bearbeitet wird. Bei fest gebuchten Reisen lohnt es sich trotzdem, das konkret bei der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung nachzufragen, statt sich allein auf diese Praxis zu verlassen.
Warum nennt die Stadt München selbst keine Gebührenermäßigungen, obwohl es sie geben soll?
Die Münchner Informationsseite zum Übertrag listet nur den Regelsatz von 67 Euro plus 15 Euro Versand. Ermäßigungen für türkische Staatsangehörige aufgrund des Assoziationsabkommens EWG-Türkei, für anerkannte Flüchtlinge und für Beziehende bestimmter Sozialleistungen sind an anderer Stelle ausdrücklich aufgeführt, etwa in der vergleichbaren Berliner Gebührenordnung. Da es sich um dieselbe bundesweite Rechtsgrundlage handelt, ist davon auszugehen, dass diese Ermäßigungen auch in München gelten, auch wenn die Seite der SZE sie nicht einzeln aufzählt. Fragen Sie deshalb aktiv danach, statt automatisch den vollen Betrag zu zahlen.