Vorkurs Deutsch 240: Warum die Sprachstandserhebung jetzt für jedes Kind Pflicht ist

Seit dem 17. Dezember 2024 ist die Sprachstandserhebung vor der Einschulung für jedes Vorschulkind in Bayern Pflicht, unabhängig davon, ob es eine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung besucht, in der Tagespflege betreut wird oder ausschließlich zu Hause aufwächst. Rund eineinhalb Jahre vor dem eigentlichen Schulstart entscheidet allein das Ergebnis dieser Erhebung, nicht die Staatsangehörigkeit oder die Herkunft der Familie, ob ein Kind dem Vorkurs Deutsch 240 zugewiesen wird: 240 Stunden gezielter Sprachförderung, verteilt auf die letzten beiden Kindergartenjahre und gemeinsam getragen von Kita und Grundschule. Einmal zugewiesen, ist die Teilnahme nach Art. 37 BayEUG keine Empfehlung mehr, sondern eine gesetzliche Pflicht, und Art. 119 BayEUG erlaubt als letztes Mittel sogar ein Bußgeld, wenn Eltern die Teilnahme ihres Kindes nicht sicherstellen. Kosten entstehen für Familien in keinem Fall, der Kurs selbst ist vollständig kostenlos.

Die offizielle Regel

Die Nachricht, dass das eigene Kind einer Sprachförderung zugewiesen wurde, wirkt auf frisch nach München gezogene Familien oft erst einmal beunruhigend, gerade wenn man das bayerische Schulsystem noch nicht richtig kennt. Der Vorkurs Deutsch 240 ist aber genau das Gegenteil eines Makels: ein kostenloser, strukturierter Vorsprung, den der Freistaat inzwischen konsequent an jedes Kind heranträgt, das ihn braucht.

Seit einer Gesetzesreform, die am 17. Dezember 2024 in Kraft trat, ist die Sprachstandserhebung vor der Einschulung für jedes Vorschulkind in Bayern verpflichtend, nicht nur für Kinder in einer staatlich geförderten Kita. Grundlage sind Art. 37 Abs. 3 BayEUG in Verbindung mit § 2 der Grundschulordnung (GrSO). Die Reform richtet ein neues, schulisch verankertes Sprachscreening ein, das jedes Jahr im Februar und März stattfindet und gezielt jene Kinder erreicht, die zuvor durchs Raster fallen konnten: Kinder in der Kindertagespflege, in einer Schulvorbereitenden Einrichtung, in einer Heilpädagogischen Tagesstätte, oder ausschließlich zu Hause betreute Kinder. Von diesem schulischen Screening befreit ist ein Kind nur, wenn die Eltern der zuständigen Grundschule eine schriftliche Erklärung der eigenen Kita vorlegen, die bestätigt, dass nach den kita-internen Beobachtungsbögen SISMIK bzw. SELDAK kein erhöhter Sprachförderbedarf besteht.

Zwei Instrumente laufen dabei nebeneinander her, nicht nacheinander. Kitas erheben den Sprachstand weiterhin mit den etablierten Beobachtungsbögen SISMIK und SELDAK, verpflichtend nach § 5 AVBayKiBiG, in der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres. Für das neue, schulische Sprachscreening kommt dagegen ein eigens entwickeltes Instrument zum Einsatz, BaSiS, das Bayerische Screening des individuellen Sprachstands, seit März 2025 im Realbetrieb an den Grundschulen. Beide Verfahren münden am Ende in dieselbe Entscheidung: Zeigt sich ein erhöhter Förderbedarf, gleich über welchen der beiden Wege, wird das Kind dem Vorkurs zugewiesen.

Was über die Zuweisung entscheidet, ist ausschließlich das Ergebnis der jeweiligen Sprachstandserhebung, nicht die Herkunft der Familie. Zeigt die Erhebung einen erhöhten Sprachförderbedarf, ist das Kind nach Art. 37 Abs. 3 BayEUG verpflichtet, im letzten Kindergartenjahr eine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung mit integriertem Vorkurs zu besuchen, mit einer Mindestbuchungszeit von über drei Stunden täglich. Die Kita meldet den festgestellten Bedarf direkt an die zuständige Sprengelgrundschule, in der gelebten Praxis üblicherweise bis Mitte Februar, nicht erst zum Monatsende.

Wie sich die 240 Stunden auf die zwei Jahre vor der Einschulung verteilen
ZeitraumWas das bedeutet
Vorletztes Kindergartenjahr (erste Hälfte)Teilnahme in dieser Phase freiwillig
Vorletztes Kindergartenjahr (gesamt)40 Stunden Sprachförderung in der Kita
Letztes Kindergartenjahr80 Stunden in der Kita, zusätzlich 3 x 45 Minuten wöchentlich an der Grundschule
Insgesamt über beide Jahre240 Stunden kombiniert

Für Familien entstehen dabei keinerlei zusätzliche Kosten. Der Vorkurs selbst ist kostenlos, getragen gemeinsam von Kita-Fachkräften und Grundschullehrkräften nach staatlichen Vorgaben, es kommt also kein separates Entgelt auf die ohnehin anfallenden Kita-Gebühren obendrauf.

Sobald die Zuweisung tatsächlich erfolgt ist, wird aus dem Angebot eine Pflicht. Art. 37 BayEUG macht die Teilnahme ab diesem Punkt verbindlich, und Art. 119 BayEUG erlaubt es den Behörden, ein Bußgeld zu verhängen, wenn Eltern nicht dafür sorgen, dass ihr Kind regelmäßig an der Sprachstandserhebung oder am Vorkurs teilnimmt, ausdrücklich als letztes Mittel im Rahmen des allgemeinen bayerischen Ordnungswidrigkeitenrechts. In der Praxis ist das selten die erste Reaktion auf ein verpasstes Treffen, das Signal ist aber eindeutig: eine echte Pflicht, kein bloßer Vorschlag.

Ein kleiner Sprachlerntisch für Kinder mit ausgebreiteten deutschen Alphabet-Karteikarten und einigen Bilderbüchern, daneben ein Becher mit bunten Stiften

Was echte Leute sagen

In München zeigt eine offizielle Stadtratsantwort des Referats für Bildung und Sport vom Februar 2025 recht offen, woran die Umsetzung in der Praxis tatsächlich hakt. Auf eine Anfrage der Stadtratsfraktion CSU/FW hin bestätigte Stadtschulrat Florian Kraus, dass Münchner Kinder inzwischen ohnehin zwei aussagekräftige Sprachtestungen durchlaufen: die kita-interne Beobachtung nach SISMIK und SELDAK sowie das Bayerische Einschulungssprachscreening (BESS) im Rahmen der ärztlichen Einschulungsuntersuchung des Gesundheitsreferats, jetzt ergänzt um das dritte, schulische Verfahren aus der Dezember-2024-Reform. Aus Sicht des Gesundheitsreferats liegt die eigentliche Herausforderung dabei gar nicht mehr in der Erhebung selbst, die sei inzwischen gut abgedeckt, sondern darin, ausreichend Personal und Kursplätze bereitzustellen, damit ein einmal festgestellter Förderbedarf auch tatsächlich und rechtzeitig zu einem Vorkursplatz führt.

Unter Kita-Trägern und Verbänden in ganz Bayern wird die Reform vor allem als Schließung einer echten Lücke diskutiert: Frühere Sprachstandserhebungen setzten praktisch voraus, dass ein Kind bereits in einer staatlich geförderten Kita angemeldet war, wodurch Kinder in reiner Tagespflege oder ausschließlich elterlicher Betreuung unbemerkt durchs Raster fallen konnten. Fachliche Handreichungen an Kitas und Eltern betonen inzwischen ausdrücklich, dass das neue schulische Screening als Auffangnetz genau für diese Familien gedacht ist, und dass der Ablauf bewusst routinemäßig gehalten werden soll, weil jedes Jahr eine große Zahl von Kindern ganz selbstverständlich durch dieses Verfahren geht.

Schritt für Schritt

  1. Fragen Sie direkt bei der Kita Ihres Kindes nach, ob und wann die Sprachstandserhebung stattfindet, besonders wenn Ihr Kind in gar keiner staatlich geförderten Kita betreut wird.
  2. Betreuen Sie Ihr Kind selbst oder in Tagespflege, wenden Sie sich an die zuständige Sprengelgrundschule, um sicherzustellen, dass Ihr Kind in das schulische Sprachscreening im Februar oder März einbezogen wird.
  3. Kommt eine Vorkurs-Zuweisung, behandeln Sie sie als verbindlich, nicht als Vorschlag, denn ab diesem Zeitpunkt greift die gesetzliche Pflicht nach Art. 37 BayEUG.
  4. Klären Sie frühzeitig, welche Kita tatsächlich mit der zuständigen Grundschule beim Vorkurs kooperiert, das ist nicht automatisch die Kita in Ihrer unmittelbaren Nähe.
  5. Fragen Sie gezielt nach, wie es nach Ende des Vorkurses weitergeht, damit Sie ein klares Bild davon haben, wie die Sprachförderung in das eigentliche erste Schuljahr überleitet.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag beschreibt den allgemeinen bayerischen Rahmen nach der Reform vom Dezember 2024, das ist aber keine Rechts- oder Bildungsberatung, und einzelne Details können sich im Zuge der laufenden Umsetzung noch ändern. Für Ihre konkrete Situation bestätigen Sie aktuelle Termine zur Sprachstandserhebung und die genaue Vorkurs-Organisation direkt bei Ihrer Kita oder der zuständigen Sprengelgrundschule.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Betrifft der Vorkurs Deutsch 240 nur Kinder mit Migrationshintergrund?

Nein, und das lohnt sich klarzustellen, weil genau diese Annahme immer wieder auftaucht. Die Zuweisung hängt ausschließlich vom objektiven Ergebnis der jeweiligen Sprachstandserhebung ab, nicht von Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund oder der zu Hause gesprochenen Sprache. Dieses Kriterium ist keine Neuerung der Dezember-2024-Reform, sondern gilt bereits seit der ersten Öffnung des Vorkurses für alle Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf im Jahr 2013. In der Praxis werden zwar überwiegend Kinder zugewiesen, die noch nicht altersgerecht Deutsch sprechen, das gesetzliche Kriterium bleibt aber das Ergebnis der Erhebung, nicht die Herkunft der Familie.

Muss ich mein Kind für den Vorkurs anmelden?

Nein, ein Anmeldeverfahren dafür gibt es nicht. In der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres erhebt Ihre Kita den Sprachstand weiterhin mit den etablierten Beobachtungsbögen SISMIK und SELDAK, genau wie schon vor der Reform. Zusätzlich dazu, nicht anstelle davon, prüft seit Dezember 2024 ein neues schulisches Sprachscreening mit dem Instrument BaSiS gezielt jene Kinder, für die keine schriftliche Kita-Bestätigung über ausreichende Deutschkenntnisse vorliegt. Zeigt sich über einen der beiden Wege ein erhöhter Förderbedarf, meldet die Kita das in der Praxis bis Mitte Februar direkt an die zuständige Sprengelgrundschule, und von dort aus organisieren Kita und Schule den Vorkurs gemeinsam, ohne dass Sie selbst etwas beantragen müssen.

Was passiert, wenn mein Kind gar keine Kita besucht?

Seit der Reform vom Dezember 2024 bedeutet das nicht mehr, dass Ihr Kind übersehen wird. Kinder in der Kindertagespflege, in einer Schulvorbereitenden Einrichtung, in einer Heilpädagogischen Tagesstätte oder ausschließlich zu Hause betreute Kinder sollen alle über das neue schulische Sprachscreening erreicht werden, das jedes Jahr im Februar und März an der zuständigen Grundschule stattfindet. In München werden dafür inzwischen zusätzlich die Meldedaten aller Kinder des entsprechenden Jahrgangs unabhängig vom Kita-Besuch an die Grundschulen weitergegeben, damit kein Kind allein deshalb durchs Raster fällt, weil es in keiner Einrichtung gemeldet ist. Sind Sie unsicher, ob Ihr Kind erfasst wurde, lohnt sich ein direkter Anruf bei der zuständigen Sprengelgrundschule.

Was passiert wirklich, wenn wir eine Vorkurs-Zuweisung einfach ignorieren?

Sobald ein Kind zugewiesen wurde, ist die Teilnahme nach Art. 37 BayEUG eine gesetzliche Pflicht, kein freibleibendes Angebot, und Art. 119 BayEUG erlaubt als letztes Mittel ein Bußgeld, wenn Eltern die Teilnahme nicht sicherstellen, im Rahmen des allgemeinen bayerischen Rechts zu Ordnungswidrigkeiten. In der Praxis versuchen Schulen und Kitas ein Fernbleiben zunächst im Gespräch zu klären, bevor irgendetwas Formelles passiert, das ändert aber nichts daran, dass die Pflicht selbst real ist und nicht einfach übergangen werden sollte.