Deutsche Sprachzertifikate in Berlin: A1 für Familienvisa, B1 für alles danach

Welches Zertifikat benötigt wird, ist bundesweit geregelt, nicht Berlin-spezifisch: Nicht-EU-Ehepartnerinnen und -Ehepartner, die zu ihrer Partnerin bzw. ihrem Partner ziehen (Ehegattennachzug), müssen in der Regel vor Visumserteilung A1 nachweisen, im Ausland belegt mit einem Goethe-Institut „Start Deutsch 1“, telc „Start Deutsch 1“ oder dem österreichischen ÖSD Zertifikat A1, während sowohl die Niederlassungserlaubnis (in der Regel nach fünf Jahren) als auch die Einbürgerung B1 verlangen. Echte Ausnahmen von der A1-Pflicht gibt es: EU/EWR-Ehepartnerinnen und -Ehepartner, mehrere visumsbefreite Staatsangehörigkeiten, Hochschulabsolventinnen und -absolventen, dokumentierte gesundheitliche Härtefälle sowie Kinder unter 16 Jahren, die überhaupt kein Zertifikat brauchen. Was tatsächlich Berlin-spezifisch ist, ist, wo die B1-Prüfung nach der Ankunft abgelegt wird. Das Goethe-Institut Berlin an der Neue Schönhauser Str. 20 in Mitte führt eigene Prüfungen von A1 bis C2 durch (A1 kostet 155 Euro, B1 259 Euro, beide mit 20 Prozent Rabatt, wenn innerhalb der vorangegangenen sechs Monate ein Goethe-Kurs besucht wurde). Die Prüfungszentrale der Berliner Volkshochschulen führt telc-Prüfungen und den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) für alle 12 Bezirks-VHS durch, aber nur für Personen, die innerhalb der letzten 12 Monate einen VHS-Kurs in dieser Sprache besucht haben, und die DTZ-Anmeldung selbst erfolgt ausschließlich persönlich in einer Bezirks-Deutsch-Beratungsstelle. Passt nichts davon, ist Berlins privater Sprachschulmarkt dicht: allein die DeutschAkademie am Alexanderplatz bietet etwa alle zwei Samstage eine telc-B1-Prüfung an (209 Euro). Eine echte Berlin-spezifische Falle gibt es ebenfalls: die Volkshochschulen verkaufen zusätzlich ihren eigenen „Sprachtest zur Einbürgerung“ (75 Euro bei der VHS Pankow), ein B1-Zertifikat, das ausschließlich für eine Berliner Einbürgerungsakte gilt, nicht übertragbar bei einem Umzug in ein anderes Bundesland, und leicht mit dem völlig separaten 33-Fragen-Einbürgerungstest zu verwechseln.

Die offizielle Regel

Löst man die Stadt heraus, ist die Grundregel überall in Deutschland identisch. Wer als Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes zu einer Ehepartnerin, einem Ehepartner oder einer eingetragenen Partnerschaft zieht (Ehegattennachzug), muss in der Regel vor Erteilung des Visums “einfache Deutschkenntnisse” (Niveau A1 nach CEFR) nachweisen, bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland, mit einem Goethe-Institut „Start Deutsch 1“, telc „Start Deutsch 1“ oder dem österreichischen „ÖSD Zertifikat A1“. Eine allgemeine Behauptung, Deutsch zu sprechen, reicht nicht aus, und dieser Schritt findet im Ausland statt, lange bevor Berlins eigene Institutionen überhaupt ins Spiel kommen.

A1 muss NICHT nachgewiesen werden, wenn:

Nach der Ankunft in Berlin taucht die Anforderung zweimal wieder auf, beide Male auf B1-Niveau. Zuerst für die Niederlassungserlaubnis, typischerweise nach fünf Jahren Aufenthalt verfügbar, und dann erneut für die Einbürgerung, die laut Berlins Willkommenszentrum ebenfalls B1 verlangt. Beides wird vom Landesamt für Einwanderung (LEA), Berlins Ausländerbehörde, bearbeitet, nicht von den Sprachprüfungsanbietern selbst. LEA prüft, welches Zertifikat vorgelegt wird, führt die Sprachprüfung selbst aber nicht durch.

Wo die Prüfung in Berlin tatsächlich stattfindet

Hier weicht Berlin tatsächlich vom bundesweiten Standardablauf ab, denn die Stadt betreibt mehrere parallele, nur locker miteinander verbundene Kanäle, um dieses B1 (oder, vor dem Umzug, dieses A1) zu erwerben.

Das Goethe-Institut Berlin sitzt an der Neue Schönhauser Str. 20, 10178 Berlin, in Mitte, mit dem U-Bahnhof Weinmeisterstraße direkt vor der Tür und dem S-Bahnhof Hackescher Markt vier Gehminuten entfernt. Es führt eigene Prüfungen auf jedem Niveau von A1 bis C2 durch, plus TestDaF und Goethe-Test PRO. Laut dem Gebührenverzeichnis 2026 des Instituts kostet das Goethe-Zertifikat A1 (Start Deutsch 1) 155 Euro und das Goethe-Zertifikat B1 259 Euro für die vollständige Prüfung (oder 104 Euro pro Modul, falls nur ein Teil wiederholt werden muss). Kursteilnehmende erhalten auf beides 20 Prozent Rabatt, sofern innerhalb der sechs Monate vor der Prüfung ein Goethe-Kurs besucht wurde. Die Berlin-B1-Seite selbst warnt, dass externe Prüfungsplätze “möglicherweise mehrere Wochen vor Anmeldeschluss ausgebucht” sind, das ist also keine Prüfung, die in der Woche gebucht wird, in der sie gebraucht wird.

Die Prüfungszentrale der Berliner Volkshochschulen ist die zentrale Stelle, die Prüfungen für alle 12 Berliner Bezirks-Volkshochschulen durchführt. Sie verwaltet telc-Zertifikatsprüfungen in Deutsch (A2/B1, B2, C1, C1-Hochschule) sowie mehrere weitere Sprachen, und separat den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ), die A2/B1-Prüfung, die zugleich als Standard-Abschlussprüfung eines BAMF-geförderten Integrationskurses dient. Goethe-Prüfungen führt sie nicht durch, das ist ausschließlich der eigene, separate Betrieb des Goethe-Instituts Berlin. Der Haken: die Anmeldung zu den meisten dieser Prüfungen über den VHS-Kanal “ist nur möglich, wenn in den letzten 12 Monaten ein Sprachkurs in dieser Sprache an einer vhs besucht wurde”, und die DTZ-Anmeldung selbst erfolgt ausschließlich persönlich, bei einer Bezirks-Deutsch-Beratungsstelle. Die VHS Berlin Treptow-Köpenick, an der Baumschulenstr. 79/81, ist ein konkreter, BAMF-anerkannter DTZ-Standort unter den 12 Bezirken. Der DTZ selbst findet in Präsenz statt: ein 100-minütiger schriftlicher Teil, der den Integrationskurs-Lehrplan abdeckt, gefolgt von einem 15-minütigen mündlichen Teil, der paarweise mit einer anderen Kandidatin oder einem anderen Kandidaten durchgeführt wird. Selbstzahlende ohne BAMF-Förderung zahlen in der Regel 130 bis 170 Euro, der erste Versuch ist jedoch oft kostenlos, wenn der eigene Kurs innerhalb des Förderfensters abgeschlossen wurde.

Ein dichter privater Markt füllt die Lücke für alle, die nicht auf einen VHS-Kursplatz warten wollen. Mehrere unabhängig lizenzierte telc-Prüfungszentren sind über Berlin verteilt tätig: die DeutschAkademie nahe dem Alexanderplatz (telc Deutsch B1 für 209 Euro, mit Prüfungsterminen, die über Monate hinweg etwa alle zwei Samstage stattfinden), GLS Berlin, Kapitel Zwei, DDA an der Brunnenstraße 110d in Gesundbrunnen, Die Neue Schule an der Gieselerstraße 30A in Wilmersdorf, und WIPA an der Möllendorffstraße 48 in Lichtenberg, das allein A1 bis C1-Hochschule abdeckt. Keines davon verlangt einen vorherigen eigenen Kurs, anmelden, bezahlen, Prüfung ablegen.

Berlins Optionen für deutsche Sprachzertifikate auf einen Blick
PrüfungBelegtTypische GebührWo in BerlinAußerhalb Berlins gültig?
Goethe-Zertifikat A1 (Start Deutsch 1)Visum für Familienzusammenführung155 EuroDeutsche Auslandsvertretung, oder Goethe-Institut BerlinJa, national und international
Goethe-Zertifikat B1Niederlassung oder Einbürgerung259 Euro (104 Euro/Modul)Goethe-Institut Berlin, Neue Schönhauser Str. 20Ja
telc Deutsch B1Niederlassung oder Einbürgerung~209 Euro (private Zentren)DeutschAkademie, GLS, Kapitel Zwei, DDA, Die Neue Schule, WIPAJa
DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer)Niederlassung oder Einbürgerung, an Integrationskurs gekoppeltMit Förderung oft kostenlos, sonst 130 bis 170 EuroBezirks-VHS Deutsch-Beratungsstelle (z.B. Treptow-Köpenick)Ja
VHS Sprachtest zur EinbürgerungNur Berliner Einbürgerungsakte75 Euro (Beispiel VHS Pankow)Bezirks-VHSNein, nur Berlin

Zwei Zertifikate, die häufig verwechselt werden

Der mit Abstand häufigste Fehler rund um Berlins Einbürgerungsverfahren hat gar nichts mit Sprache zu tun, es ist die Verwechslung der Sprachanforderung mit dem Einbürgerungstest, dem separaten 33-Fragen-Wissenstest. Berlins eigene Volkshochschulen sprechen das direkt auf ihrer offiziellen Einbürgerungstest-Seite an: einbürgerungswillige Personen brauchen sowohl “Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland” (der Einbürgerungstest, 25 Euro, null Sprachinhalt) als auch “ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache” auf B1-Niveau (das Thema dieser Seite, eine völlig andere Prüfung).

Was das in der Praxis erschwert: einzelne Bezirks-VHS-Seiten bündeln beide Dienstleistungen routinemäßig auf derselben Seite. VHS Pankows eigene Buchungsseite listet den eigenen Sprachtest zur Einbürgerung für 75 Euro direkt neben dem Einbürgerungstest für 25 Euro, unter fast identischen Überschriften. Der Sprachtest ist real und nützlich, es handelt sich um eine lokal durchgeführte B1-Sprachprüfung, deren Zertifikat laut der Seite “ausschließlich für den Zweck des Einbürgerungsverfahrens im Land Berlin” genutzt werden kann, das heißt, es ist überhaupt kein Goethe-, telc- oder DTZ-Zertifikat, und es zählt nicht, falls die eigene Akte je von der Behörde eines anderen Bundeslandes bearbeitet wird. Wer ihn besteht, ist selbst dafür verantwortlich, das Zertifikat direkt bei LEA einzureichen, LEA holt es nicht von sich aus bei der VHS ab.

Was echte Leute sagen

Lernende benennen konstant den Hörverstehensteil der Goethe-A1-Prüfung als den schwierigsten Teil, Muttersprachlerinnen und Muttersprachler sprechen schnell und nicht immer klar, was Personen aus der Bahn wirft, die überwiegend mit Lehrbuch gelernt haben. Ein häufig wiederholter Ratschlag: bei A1 nicht zu viel in Grammatiktheorie investieren, sondern die etwa 50 Wendungen lernen, die in echten früheren Prüfungsbögen immer wieder auftauchen, und dem lauten Sprechen Priorität geben, da der mündliche Teil live mit einer Prüferin bzw. einem Prüfer stattfindet und stillere Menschen überraschen kann.

Ein tätowierter Unterarm ruht auf einem Holztisch voller offener Notizhefte, loser Prüfungsblätter, eines Stifts und einer Tasse Tee, Handschrift zu klein zum Lesen, kein Gesicht sichtbar

Für die B1-Stufe beschreiben Personen, die Berlins System durchlaufen, den VHS-Weg speziell als günstiger, aber langsamer und bürokratischer, man muss in der Regel bereits in einem VHS-Kurs eingeschrieben sein, bevor die Prüfungszentrale eine Anmeldung zu telc oder DTZ akzeptiert, und die DTZ-Anmeldung selbst erfolgt ausschließlich persönlich bei einer Deutsch-Beratungsstelle statt über ein Online-Formular. Wer es eiliger hat, oder noch keinen VHS-Kursplatz, geht stattdessen häufig direkt zu einem privaten Zentrum oder zum Goethe-Institut Berlin, zahlt mehr, bucht und legt die Prüfung dafür aber innerhalb weniger Wochen ab statt auf den nächsten VHS-Kurszyklus zu warten.

Schritt für Schritt

  1. Klären, welches Niveau tatsächlich benötigt wirdA1 für ein Familienzusammenführungsvisum (zuerst die Ausnahmeliste prüfen), B1 für Niederlassung oder Einbürgerung, und bei einem ungewöhnlichen Fall mit der eigenen Ausländerbehörde oder der zuständigen LEA-Sachbearbeitung abstimmen.
  2. Bei A1: im Ausland buchen, vor dem UmzugGoethe-Institut-, telc- oder ÖSD-„Start Deutsch 1“-Plätze bei den Prüfungszentren im Heimatland können begrenzt sein, besonders außerhalb großer Städte. Das nicht auf die letzten Wochen vor dem Visumstermin verschieben.
  3. Bei B1 und bereits in Berlin: den eigenen Kanal wählenGoethe-Institut Berlin oder ein privates telc-Zentrum (DeutschAkademie, GLS, Kapitel Zwei, DDA, Die Neue Schule, WIPA), falls ohne Warten auf einen Kursplatz gebucht werden soll, oder ein Bezirks-VHS-Integrationskurs plus DTZ für den geförderten, günstigeren Weg mit Wartezeit auf einen Kursplatz.
  4. Beim VHS-Weg zuerst den Kurs belegenSowohl die telc-Anmeldung über die Prüfungszentrale als auch die DTZ-Anmeldung über eine Deutsch-Beratungsstelle setzen in der Regel einen kürzlich besuchten VHS-Kurs in dieser Sprache voraus, das ist keine spontane Prüfungsanmeldung.
  5. Nicht mit dem Einbürgerungstest verwechselnListet eine Bezirks-VHS-Seite, wie die von Pankow, einen Sprachtest und einen Wissenstest auf derselben Seite, sorgfältig prüfen, welchen davon (oder beide) man tatsächlich anmeldet und bezahlt.
  6. Das eigene Zertifikat selbst einreichenOb Goethe, telc, DTZ oder Berlins eigener Sprachtest zur Einbürgerung, LEA prüft, was zum eigenen Antrag mitgebracht wird, und holt Ergebnisse nicht automatisch vom Prüfungsanbieter ab.

Hinweis zur Verlässlichkeit

Diese Seite erklärt die allgemeine Struktur der deutschen Sprachzertifikatsanforderungen und wie Berlins eigene Prüfungszentren und das VHS-System sie umsetzen, aktuell zum Stand Mitte 2026, ist aber keine Rechtsberatung. Ausnahmen, Gebühren und Anmeldebedingungen können sich ändern, und ob im Einzelfall A1, B1 oder gar nichts benötigt wird, hängt von den individuellen Umständen ab. Die eigene konkrete Situation bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, der eigenen LEA-Sachbearbeitung oder einer Einwanderungsanwältin bzw. einem Einwanderungsanwalt bestätigen lassen, bevor auf diese Seite vertraut wird.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Mein Ehepartner bzw. meine Ehepartnerin hat einen EU-Pass oder eine Blaue Karte EU. Brauche ich trotzdem A1?

Oft nicht. Ist die Ehepartnerin, der Ehepartner oder die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner EU/EWR-Staatsangehörige oder Staatsangehöriger, oder eine deutsche Person, die von der EU-Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, entfällt die A1-Pflicht in der Regel. Auch Ehepartnerinnen und Ehepartner von Inhaberinnen und Inhabern einer Blauen Karte EU fallen häufig unter eine anerkannte Ausnahme, und die genaue Ausnahmeliste ist über die Zeit gewachsen, den eigenen konkreten Fall daher bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung bestätigen lassen, statt es in die eine oder andere Richtung anzunehmen. Dieser Teil der Regel ist bundesweit, er funktioniert unabhängig davon, ob es nach Berlin, München oder irgendwohin sonst in Deutschland geht, gleich.

Reicht Berlins 'Sprachtest zur Einbürgerung', falls später ein Umzug in ein anderes Bundesland ansteht?

Als Berlin-exklusives Zertifikat behandeln, denn genau das ist es. Berlins eigene offizielle Seite hält fest, dass das Sprachzertifikat aus diesem VHS-Test 'ausschließlich für den Zweck des Einbürgerungsverfahrens im Land Berlin verwendet werden kann'. Besteht eine reelle Chance auf einen Umzug, bevor die eigene Einbürgerungsakte entschieden ist, ist ein Goethe-Zertifikat B1, ein telc Deutsch B1 oder ein bestandener DTZ die sicherere Wahl, alle drei sind bundesweit anerkannt und bleiben gültig, unabhängig davon, welches Bundesland den eigenen Einbürgerungsantrag später bearbeitet.

Kann ich den DTZ als Selbstzahlerin bzw. Selbstzahler ablegen, ohne vorher einen kompletten Integrationskurs zu machen?

Über Berlins eigenen VHS-Kanal nicht ohne Weiteres. Die Prüfungszentrale der Berliner Volkshochschulen, die den DTZ für alle 12 Bezirks-VHS verwaltet, verlangt in der Regel den Besuch eines VHS-Kurses in dieser Sprache innerhalb der letzten 12 Monate, bevor eine Anmeldung möglich ist, und die DTZ-Anmeldung selbst erfolgt nur persönlich bei einer Bezirks-Deutsch-Beratungsstelle. Wer diese Hürde komplett umgehen möchte: ein Goethe-Zertifikat B1 oder eine telc Deutsch B1-Prüfung bei einem privaten Berliner Zentrum wie der DeutschAkademie erfordert überhaupt keinen vorherigen Kurs, es kann einfach angemeldet und bezahlt werden.

Ist das dasselbe wie der Einbürgerungstest?

Nein, und Berlins eigene Volkshochschulen sagen das direkt auf derselben offiziellen Seite, die beides erklärt: der Einbürgerungstest ist ein 33-Fragen-Multiple-Choice-Wissenstest über deutsche Politik, Geschichte und Gesellschaft, kostet 25 Euro, und hat null Sprachinhalt. Die auf dieser Seite behandelte B1-Sprachanforderung ist ein völlig separater Test der tatsächlichen Deutschkenntnisse. Verwirrend ist, dass manche Bezirks-VHS-Seiten, darunter Pankows, den Einbürgerungstest (25 Euro) und ihren eigenen Sprachtest zur Einbürgerung (75 Euro) auf derselben Seite unter fast identischen Überschriften auflisten, also zweimal prüfen, welchen davon man tatsächlich bucht und bezahlt.

Brauchen meine Kinder auch ein deutsches Zertifikat?

Nein. Kinder unter 16 Jahren, die im Rahmen der Familienzusammenführung zu einem Elternteil ziehen, brauchen überhaupt keinen Sprachnachweis. Ab 16 Jahren spielt das nur eine Rolle, wenn ein Kind getrennt vom Elternteil nachzieht, nicht als Teil desselben Familienantrags.

Welches Zertifikat sollte gewählt werden, wenn noch unklar ist, wofür es gebraucht wird?

Standardmäßig ein Goethe-Zertifikat oder telc-Deutsch-Zertifikat auf dem benötigten Niveau (A1 für Familienzusammenführung, B1 für Niederlassung oder Einbürgerung). Beide sind international und national anerkannt, werden von jeder Ausländerbehörde und jedem Standesamt in Deutschland akzeptiert, und nützlich, falls sich später eine Bewerbung um eine Stelle, einen Studienplatz oder ein Umzug in eine andere Stadt ergibt. Berlins eigener Sprachtest zur Einbürgerung und der über einen Integrationskurs erworbene DTZ sind günstiger oder teilweise subventioniert, aber enger in ihrer Anerkennung, der DTZ ist bundesweit gültig, der VHS-Sprachtest nicht.