Ein Neugeborenes in Berlin registrieren: Warum manche Krankenhäuser direkt zum Standesamt-Schreibtisch begleiten und andere einfach nur verschicken

Berlin registriert ein Neugeborenes bei dem Standesamt, das für den Bezirk zuständig ist, in dem die Geburt tatsächlich stattfand, das Krankenhaus, Geburtshaus oder Zuhause, nicht die gemeldete Adresse eines Elternteils, dieselbe Geburtsort-Logik, die auch Hamburg verwendet, und das Gegenteil davon, wie Berlin selbst die Nachbeurkundung oder die Sorgeerklärung zuordnet. Was tatsächlich variiert, ist, was danach passiert, und das hängt stärker vom jeweiligen Krankenhaus ab, als die meisten Ratgeber zugeben. Die Charité und mehrere Vivantes-Kliniken betreiben einen eigenen Nüfus-Verbindungsschreibtisch direkt im Gebäude, einen echten Raum mit veröffentlichten Öffnungszeiten, an dem Unterlagen abgegeben und die Namensbestimmung geregelt werden können, während man noch stationär ist; das Vivantes Klinikum Neukölln dagegen ist vollständig automatisch und schickt lediglich die Meldung selbst, näher an der Praxis in München und Hamburg. Die Geburtsanzeige selbst ist kostenlos, und drei Urkunden werden kostenlos ausgestellt für Elterngeld, Kindergeld und die Anmeldung bei der Krankenkasse; alles darüber hinaus kostet 12 Euro für die erste zusätzliche Abschrift und 6 Euro für jede weitere in derselben Anfrage bestellte Abschrift, die internationale Version eingeschlossen. Unverheiratete Eltern müssen zuerst die Vaterschaftsanerkennung klären, kostenlos beim Jugendamt, aber Berlins eigenes Standesamt verlangt dafür 40 Euro, wissenswert vor einer Buchung dort. Die Bearbeitungszeit selbst schwankt stark je nach Bezirk: die detaillierteste öffentlich verfügbare Aufschlüsselung, eine schriftliche Anfrage des Berliner Abgeordnetenhauses von 2018 zur Bearbeitung von Geburtsurkunden in Krankenhäusern, fand manche Ämter, die eine vollständige Akte innerhalb von ein bis fünf Werktagen abschlossen, während Mitte fast acht Wochen und Lichtenberg fünf bis neun Wochen brauchten, eine Streuung, die eher dauerhafte strukturelle Unterschiede zwischen den Ämtern widerspiegelt als eine einmalige Momentaufnahme.

Das Krankenhaus zählt genauso viel wie der Bezirk

Fragt man, was entscheidet, welches der Berliner Standesämter das eigene Baby registriert, lautet die kurze Antwort: der Ort, an dem das Baby tatsächlich zur Welt kam, egal welches Gebäude oder welche Adresse das war, unabhängig davon, wo einer der beiden Elternteile wohnt. Das ist bundesweite Logik in einer stadtspezifischen Struktur, einmal festgehalten und dann beiseitegelegt, denn hier zeigt sich nicht der größte Teil der tatsächlichen Unterschiede im Erlebnis einer Berliner Familie.

Die eigentliche Varianz zeigt sich im Krankenhaus selbst, bevor das Standesamt überhaupt ins Spiel kommt. Manche der größten Geburtsstationen Berlins, darunter die Charité, betreiben einen echten Raum im Gebäude, in dem ein Mitglied der Verwaltung persönlich durch die Unterlagen führt, während man noch stationär ist. Andere übermitteln die Meldung einfach im Hintergrund und beziehen einen überhaupt nicht ein, funktional identisch damit, wie ein Krankenhaus in München oder Hamburg dieselbe Pflicht erfüllt. Keiner der beiden Ansätze ist falsch, aber anzunehmen, das eigene Krankenhaus funktioniere wie das einer Bekannten, in welche Richtung auch immer, ist genau dort, wo Familien Zeit verlieren.

Zwölf Standesämter, und eine Regel, die genau anders herum läuft als das übrige Berliner Papierwerk

Berlins Personenstandswesen teilt sich auf die 12 Bezirke der Stadt auf, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Reinickendorf, jeder mit eigenem Standesamt. Für eine gewöhnliche lokale Geburt folgt diese Zuordnung dem Bezirk, in dem sich der Kreißsaal befindet, oder der Heimatadresse, an der eine Hausgeburt stattfand.

Hier lohnt es sich, das klar auszusprechen, statt anzunehmen, es passe zu allem, womit man in Berlin bisher zu tun hatte. Zwei weitere Teile des Familien-Papierkrams werden ebenfalls über diese 12 Ämter aufgeteilt, und beide nutzen einen völlig anderen Maßstab. Die Nachbeurkundung, das Eintragen einer außerhalb Deutschlands stattgefundenen Geburt ins Register, wird nach der eigenen Wohnsitzgeschichte der Familie zugeordnet, dem Bezirk, in dem man zuletzt gemeldet war. Die Sorgeerklärung folgt der gemeldeten Adresse des Kindes, sobald eine existiert. Keinem der beiden ist wichtig, wo der Kreißsaal war. Dieses Verfahren hier interessiert sich ausschließlich dafür, wo der Kreißsaal war, und wo die Eltern wohnen, spielt überhaupt keine Rolle. Eine unkomplizierte Krankenhausgeburt macht daraus selten eine eigene Recherche, da das Aufnahmepersonal das eigene Bezirksamt bereits kennt, aber genau das ist der Grund, warum eine Familie, die bereits eine Nachbeurkundung oder eine Sorgeerklärung durchlaufen hat, manchmal erwartet, dieselbe wohnsitzbasierte Regel gelte auch hier. Das tut sie nicht.

Ein Schreibtisch im Gebäude, oder gar nichts zu unterschreiben

Hier weicht Berlin tatsächlich von der ordentlichen Geschichte “das Krankenhaus regelt es, man selbst muss nichts tun” ab, die in München und Hamburg recht gleichmäßig gilt. Mehrere der größten Krankenhäuser Berlins betreiben speziell dafür einen eigenen Verbindungsraum, und die Details unterscheiden sich von Klinik zu Klinik so stark, dass es sich lohnt, direkt nachzufragen statt etwas anzunehmen.

Die Charité betreibt eine Geburten-Meldestelle sowohl am Campus Mitte (Bettenhaus, Luisenstraße 64, werktags 11:00 bis 14:00 Uhr geöffnet) als auch am Campus Virchow-Klinikum (Mittelallee 9, dritter Stock, Raum 3.3515, werktags 7:00 bis 14:00 Uhr geöffnet). Die Charité ist so oder so gesetzlich verpflichtet, die Geburt dem Standesamt Mitte zu melden, aber der persönliche Besuch am Schreibtisch, idealerweise innerhalb von etwa fünf Werktagen nach der Entbindung, ermöglicht es, die Namenserklärung direkt zu klären und Urkunden anzufordern, statt auf den Postweg zu warten.

Mehrere Vivantes-Kliniken betreiben eine vergleichbare Einrichtung, wenn auch die Details je nach Standort variieren. Das Vivantes Klinikum im Friedrichshain besetzt ein Standesamtsbüro im Verwaltungsbereich der Aufnahme und meldet weiter an das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg. Das Vivantes Klinikum Am Urban in Kreuzberg hat seinen eigenen Registrierungsraum im Erdgeschoss der Aufnahme. Das Vivantes Klinikum Kaulsdorf setzt eine leichtere Version derselben Idee um: man meldet sich während des Aufenthalts mit den Originaldokumenten an der stationären Aufnahme an, und das Standesamt Hellersdorf meldet sich anschließend für alles noch Benötigte. Das Vivantes Klinikum Neukölln dagegen ist das vollständig automatische Modell: die Meldung des Mutter-Kind-Zentrums geht direkt an das Standesamt, und Eltern müssen niemanden persönlich besuchen.

Nichts davon ändert, was am Ende eingetragen wird. Es ändert nur, ob zwanzig Minuten an einem Schreibtisch während des Krankenhausaufenthalts verbracht werden oder auf Post gewartet wird, und angesichts dessen, wie stark ein großer Teil der frühen Elternschaft in Berlin von der Bezirkslotterie abhängt, ist das einer der wenigen Punkte in diesem Prozess, bei denen es sich wirklich lohnt, die eigene Station im Voraus zu fragen.

Die bloßen Füße eines Neugeborenen lugen aus einer weichen weißen Wickeldecke hervor

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Unterlagen, Dolmetschende und ein Dreißig-Euro-Workaround

Die Unterlagen selbst ändern sich kaum danach, wer den eigenen Fall bearbeitet, eine Krankenhausangestellte, die anhand der Akte arbeitet, oder man selbst an einem Schalter nach einer Hausgeburt.

Was jede Familiensituation zur Anmeldung mitbringt
FamiliensituationWas zusätzlich zu den Pässen oder Ausweisen beider Elternteile gebraucht wird
Verheiratete ElternDie eigenen Geburtsurkunden beider Elternteile, plus die Eheurkunde
Unverheiratete ElternDie eigenen Geburtsurkunden beider Elternteile, plus eine abgeschlossene Vaterschaftsanerkennung und, falls vorhanden, die Sorgeerklärung
Eine geschiedene oder verwitwete MutterNachweis der Scheidung oder des Todes des vorherigen Ehepartners, zusätzlich zur obigen Standardliste

Nichts hier darf in einer Sprache verbleiben, die die Sachbearbeitung nicht auf Anhieb lesen kann. Was nicht bereits auf Deutsch vorliegt, muss von einer für diese Art Arbeit von Deutschland selbst vereidigten Person übersetzt werden, auffindbar über das Verzeichnis justiz-dolmetscher.de, da eine vor dem Umzug angefertigte Übersetzung in der Regel nicht akzeptiert wird. Manche Herkunftsländer fügen eine weitere Schicht hinzu, eine Apostille oder einen schwereren Legalisationsschritt auf dem Original.

Ein Workaround, der wissenswert ist, falls sich keiner der beiden Elternteile im Deutschen sicher fühlt: statt für den Termin selbst eine beeidigte Übersetzung zu buchen, erlaubt Berlin, dass eine Bekannte oder ein Bekannter spontan als Dolmetschende Person einspringt, solange die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte deren Ausweis prüfen und ausschließen kann, dass eine Verwandtschaft besteht, gegen eine Gebühr von rund 30 Euro. Das ist eine günstigere, schnellere Ausweichlösung, als kurzfristig eine beeidigte Übersetzerin bzw. einen beeidigten Übersetzer zu organisieren, und es lohnt sich, das direkt anzusprechen, falls diese Situation zutrifft.

Vaterschaftsanerkennung: an einer Stelle kostenlos, an einer anderen 40 Euro

Ohne eine unterschriebene Vaterschaftsanerkennung und die schriftliche Zustimmung der Mutter in der Akte gibt es keinen rechtlichen Weg, den Namen eines Vaters auf der Geburtsurkunde eines unverheirateten Paares einzutragen. Berlin bietet dafür drei Anlaufstellen, und der Preis ist der Punkt, an dem sie sich wirklich unterscheiden. Über das Jugendamt kostet es nichts, und viele Sachbearbeitende dort schieben die Sorgeerklärung gleich in denselben Termin, falls beide Elternteile bereit sind, weshalb so viele unverheiratete Paare zuerst dorthin gehen. Auch eine Notarin bzw. ein Notar kann das erledigen, einzeln bepreist je nach gewählter Person. Wird das stattdessen über das Standesamt gebucht, mit deutlich im Voraus nötigem Termin, hängt Berlins eigene Gebührenordnung für Standesämter der dabei nötigen beurkundeten Zustimmungserklärung eine Gebühr von 40 Euro an, eine Kosten, die der Jugendamt-Weg schlicht nie berechnet. Alle drei führen zum selben rechtlichen Ergebnis, aber das Amt, das am Ende die Geburtsurkunde aushändigt, ist für dieses konkrete Stück Papierkram nicht der kostenlose Weg.

Drei kostenlose Urkunden, und was jede weitere danach kostet

Die Geburtsanzeige selbst kostet nichts. Sobald die Geburt registriert ist, kommen drei Urkunden kostenlos, gebunden an drei konkrete Zwecke: Elterngeld, Kindergeld und die Anmeldung des Babys bei einer Krankenkasse. Dieser dritte Platz ist Berlins eigene Wortwahl; München und Hamburg widmen ihr kostenloses Dreierpaket stattdessen der Mutterschaftshilfe, also nicht erwarten, dass die Zweck-Bezeichnungen auf den eigenen Unterlagen mit dem übereinstimmen, was eine Bekannte oder ein Bekannter anderswo in Deutschland beschreibt.

Berlins Gebührenordnung für die Geburtsurkunde, nach den eigenen Standesamt-Sätzen der Stadt
PostenGebühr
Die Geburtsanzeige selbstKostenlos
Urkunde für Elterngeld, Kindergeld oder Krankenkassen-Anmeldung (3 automatisch ausgestellt)Kostenlos
Standardmäßige deutsche Geburtsurkunde12 Euro
Internationale oder mehrsprachige Urkunde12 Euro
Jede weitere in derselben Anfrage bestellte Urkunde6 Euro

Diese flache Struktur, die internationale Version kostet dasselbe wie die Standardversion, ist einfacher als Hamburgs gestaffelte Preise für das eigene mehrsprachige Dokument. Sie belohnt trotzdem das Bündeln: eine Anmeldung bei einer Krankenkasse, ein Reisepassantrag für das Baby, etwas zum Verschicken ins Ausland, falls ein Konsulat im Heimatland ein eigenes Original verlangt, und eines einfach zum Aufbewahren, all das summiert sich schnell, und alles zusammen anzufordern bedeutet, dass alles nach der ersten Abschrift zum vergünstigten Satz von 6 Euro landet statt bei einem späteren Besuch erneut die vollen 12 Euro zu zahlen.

Dasselbe Formular, eine Zwei-Monats-Spanne bei der Dauer

Wie lange die eigentliche Geburtsurkunde braucht, ist in Berlin keine einzige Zahl, und das ist kein Nebensatz. Die klarste öffentliche Darstellung davon, wie groß diese Spanne tatsächlich ist, stammt aus einer schriftlichen Anfrage des Berliner Abgeordnetenhauses von 2018 zur Praxis der Geburtsregistrierung in Krankenhäusern, inzwischen alt genug, dass sich die genauen Tageszahlen wahrscheinlich verschoben haben, aber detailliert genug, um die Form des Problems zu zeigen: Treptow-Köpenick schloss vollständige Akten in nur ein bis drei Werktagen ab, Neukölln in drei bis fünf, Reinickendorf innerhalb von drei Werktagen, und Charlottenburg-Wilmersdorf sowie Pankow landeten beide bei rund fünf bis sieben Werktagen für unkomplizierte Fälle. Am anderen Ende fand dieselbe Anfrage, dass Mitte für die postalische Bearbeitung fast acht Wochen brauchte und Lichtenberg fünf bis neun Wochen, wobei Mitte zum damaligen Zeitpunkt rund 600 noch nicht beurkundete Geburten trug, plus weitere 200, die an fehlenden Elterndokumenten hingen, Spandau bei 186 offenen Fällen lag, und Lichtenberg bei rund 220. Tempelhof-Schöneberg dagegen meldete überhaupt keinen nennenswerten Rückstand.

Ein gut besetzter Bezirk und ein überlasteter, die innerhalb derselben Stadt unter demselben Gesetz nebeneinander bestehen, ist die Art von strukturellem Unterschied, die tendenziell fortbesteht, auch wenn sich die genauen Zahlen verschieben. Nichts davon liegt in der Kontrolle eines Elternteils; es ist schlicht eine Funktion davon, in welchen Bezirk die eigene Geburt fällt. Es lohnt sich, um diese Spanne zu wissen, bevor angenommen wird, die vierwöchige oder zweiwöchige Wartezeit einer Bekannten sei das, was zu erwarten ist, und es lohnt sich, direkt beim eigenen Standesamt nach einer aktuellen Schätzung zu fragen, statt einer einzelnen Zahl, einschließlich der oben genannten, für dieses Jahr blind zu vertrauen.

Die Reihenfolge, die tatsächlich funktioniert

  1. Unverheiratete Paare sollten die Vaterschaft möglichst vor dem Geburtstermin klären. Das Jugendamt macht das kostenlos und fügt, falls beide bereit sind, oft die Sorgeerklärung im selben Termin hinzu.
  2. Beim Aufnahmebüro des eigenen Krankenhauses anrufen und direkt fragen, ob ein eigener Standesamt-Schreibtisch betrieben wird. Die Charité und einige Vivantes-Standorte tun das; andere, darunter das Vivantes Klinikum Neukölln, wickeln die Meldung vollständig selbst ab, ohne dass die eigene Anwesenheit nötig ist.
  3. Die Unterlagen deutlich vor dem Geburtstermin zusammenstellen, statt in den erschöpften ersten Tagen zu Hause: die Pässe beider Elternteile, die Geburtsurkunde jedes Elternteils, und die zur eigenen Situation passende Eheurkunde oder Vaterschaftsdokumentation.
  4. Alles, was nicht bereits auf Deutsch vorliegt, über Deutschlands eigenes System vereidigter Übersetzerinnen und Übersetzer leiten, und die Bekannte-als-Dolmetschende-Option für den Termin selbst im Hinterkopf behalten, falls eine beeidigte Übersetzung rechtzeitig nicht realistisch ist.
  5. Eine Hausgeburt legt die einwöchige Frist direkt in die eigene Verantwortung, also möglichst zeitnah Kontakt zum Bezirks-Standesamt aufnehmen, statt das als flexible Frist zu behandeln.
  6. Den Vornamen des Kindes innerhalb des vom Gesetz erlaubten Vier-Wochen-Fensters festlegen, egal ob das an einem Krankenhausschreibtisch oder in einem späteren Termin passiert, um den automatischen Doppelnamen-Standardfall zu vermeiden.
  7. Alle wirklich benötigten Urkundenkopien in einer einzigen Bestellung anfordern: Krankenkasse, ein Reisepassantrag, ein Konsulat im Heimatland, damit alles nach der ersten Abschrift zum günstigeren Wiederholungssatz landet, statt später zweimal den vollen Preis zu zahlen.

Hinweis zur Verlässlichkeit

Was hier steht, spiegelt Berlins Bezirkszuordnung, Krankenhauspraxis und Gebührenordnung der Standesämter zum Stand Mitte 2026 wider, aufbauend auf den zugrunde liegenden Bundesregeln, die jede deutsche Stadt teilt. Als Orientierung behandeln, nicht als Rechtsmeinung, da sich insbesondere Krankenhausregelungen mit wenig öffentlicher Ankündigung ändern können. Für alles Spezifische zur eigenen Akte, besonders ausländische Unterlagen oder einen Vaterschaftsstreit, direkt an das Aufnahmepersonal des eigenen Krankenhauses und das Standesamt des eigenen Bezirks wenden, statt sich auf einen allgemeinen Überblick zu verlassen.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Ist das dasselbe wie die Nachbeurkundung, da beide ein Berliner Standesamt und eine Geburtsurkunde betreffen?

Nein, und beide laufen auf völlig unterschiedlichen Karten. Diese Seite behandelt ein Baby, das in einem Berliner Krankenhaus, Geburtshaus oder zu Hause geboren wurde, wo sich die Zuständigkeit nach dem Geburtsort selbst richtet. Die Nachbeurkundung betrifft eine Geburt, die bereits im Ausland stattfand, bevor die Familie irgendeine Verbindung zu Berlin hatte, und die dortige Zuständigkeit richtet sich danach, wo die eigene Familie zuletzt in Deutschland gemeldet war, ein völlig anderer Anknüpfungspunkt. Wurde das eigene Kind in einem Berliner Kreißsaal geboren, ist diese Seite die richtige. Wurde das eigene Kind außerhalb Deutschlands geboren und soll diese Geburt jetzt nachträglich ins deutsche Register eingetragen werden, ist stattdessen der Nachbeurkundungs-Ratgeber gefragt.

Unser Krankenhaus scheint keinen eigenen Registrierungsraum zu haben. Bedeutet das, dass etwas schiefgelaufen ist?

Nein, das bedeutet lediglich, dass man sich in einem Krankenhaus befindet, das die vollständig automatische Variante nutzt. Nicht jede Berliner Einrichtung betreibt einen internen Verbindungsschreibtisch. Das Mutter-Kind-Zentrum des Vivantes Klinikum Neukölln zum Beispiel übermittelt die Geburtsmeldung einfach direkt an das Standesamt, und Eltern müssen niemanden besuchen oder vor Ort etwas unterschreiben, näher an der Praxis in München oder Hamburg. Die beiden Hauptcampus der Charité und mehrere andere Vivantes-Standorte betreiben tatsächlich einen physischen Raum dafür, aber dessen Fehlen im eigenen Krankenhaus bedeutet lediglich das eine statt das andere Verfahren, nicht einen verpassten Schritt. So oder so lieber direkt beim Aufnahmepersonal der eigenen Station nachfragen statt anzunehmen; die Krankenhauspraxis ist in Berlin nicht einheitlich geregelt, und eine schriftliche Anfrage des Abgeordnetenhauses von 2018 zu genau dieser Frage fand die Meldevereinbarungen von Krankenhaus zu Krankenhaus uneinheitlich dokumentiert.

Warum sollte jemand die Vaterschaft beim Standesamt anerkennen lassen, wenn das Jugendamt es kostenlos macht?

Meist aus Bequemlichkeit oder wegen der Bündelung. Berlins Jugendamt-Stellen bearbeiten die Vaterschaftsanerkennung kostenlos und können, falls beide Elternteile bereit sind, im selben Termin auch die Sorgeerklärung, die gemeinsame Sorgeerklärung, beurkunden, weshalb die meisten unverheirateten Paare zuerst dorthin gehen. Der Weg über das Standesamt existiert vor allem für Eltern, die ohnehin dort sein werden, oder die vor der Geburt keinen Jugendamt-Termin bekommen, aber Berlins eigene Gebührenordnung berechnet 40 Euro für die dabei nötige beurkundete Zustimmungserklärung, eine Kosten, die der Jugendamt-Weg einfach nicht mit sich bringt. Auch eine Notarin bzw. ein Notar kann das erledigen, gegen eine je nach Person unterschiedliche Gebühr. So oder so, dies möglichst vor der Geburt klären. Ohne diese Erklärung in der Akte hat das Standesamt überhaupt keine rechtliche Grundlage, einen Vater auf der Urkunde zu benennen.

Was genau decken die drei kostenlosen Urkunden ab, und was passiert danach?

Berlin stellt drei Urkunden kostenlos aus, gebunden an drei konkrete Zwecke: Elterngeld, Kindergeld und die Anmeldung des Babys bei einer Krankenkasse. Dieser dritte Zweck ist Berlins eigene Wahl: München und Hamburg widmen ihre kostenlosen drei Exemplare stattdessen der Mutterschaftshilfe, also nicht davon ausgehen, dass die Formulierung auf den eigenen Unterlagen mit dem übereinstimmt, was eine Bekannte oder ein Bekannter aus einer anderen Stadt beschreibt. Über diese drei hinaus kostet eine standardmäßige deutsche Geburtsurkunde 12 Euro, und Berlins offizielle Gebührenordnung setzt jede weitere in derselben Anfrage bestellte Abschrift auf die Hälfte davon, 6 Euro. Eine internationale oder mehrsprachige Version kostet mit denselben 12 Euro wie die Standardversion, kein separater Aufpreis, was einfacher ist als die gestaffelten Systeme mancher anderer Städte. Es lohnt sich, gleich alles zu bestellen, was realistisch gebraucht wird, Krankenkasse, ein Reisepassantrag, ein Konsulat im Heimatland, statt später bei einer zweiten Bestellung erneut den Grundpreis zu zahlen.

Wie lange dauert es tatsächlich, die Geburtsurkunde selbst zu bekommen?

Es gibt keine einzige ehrliche Antwort für ganz Berlin, und genau das ist der Punkt. Der klarste öffentliche Datenpunkt ist eine schriftliche Anfrage des Abgeordnetenhauses von 2018 zur Praxis der Geburtsregistrierung in Krankenhäusern, die herausfand, dass manche Bezirks-Standesämter eine vollständige Akte innerhalb weniger Tage abschlossen, Treptow-Köpenick in nur ein bis drei Werktagen, Neukölln in drei bis fünf, Reinickendorf innerhalb von drei Werktagen, während andere deutlich länger brauchten, Mitte rund acht Wochen auf dem Postweg und Lichtenberg fünf bis neun Wochen, mit offenen Rückständen in dreistelliger Höhe bei beiden Ämtern zum damaligen Zeitpunkt. Die genauen Zahlen dürften sich seither verschoben haben, aber welches Ende man erwischt, hängt weiterhin vor allem davon ab, in welchen Bezirk die eigene Geburt fällt, nicht davon, was man als Elternteil anders macht. Nennt das eigene Bezirksamt eine lange Zeitspanne, lieber direkt nach den aktuellen Wartezeiten fragen, statt einen festen bundesweiten Durchschnitt anzunehmen.

Muss der Name des Babys bereits im selben Termin entschieden werden?

Nicht zwingend, aber nicht zu lange warten. Das deutsche Recht gibt Eltern einen Monat ab der Geburt Zeit, den Vornamen des Kindes festzulegen, falls er nicht bereits bei der Registrierung erklärt wurde; verstreicht dieses Zeitfenster, wird bei unverheirateten Eltern mit gemeinsamer Sorge automatisch ein Doppelname aus beiden Familiennamen in alphabetischer Reihenfolge zugewiesen, selten das, was eine Familie bewusst gewählt hätte. Steht der Name, oder stehen die Namen, bereits fest, spart eine unterschriebene Erklärung, mitgebracht zu welchem Termin oder Schreibtisch auch immer den eigenen Fall bearbeitet, später eine zweite Runde Papierkram.