In Berlin kommt eine Apostille von einem von zwei verschiedenen Ämtern, nicht von einem einzigen Schalter
Berlin teilt die Apostille-Zuständigkeit auf zwei verschiedene Ämter auf, und welches gilt, hängt vollständig davon ab, wer das eigene Dokument ausgestellt hat, nicht von der Art des Dokuments. Hat eine Berliner Behörde es ausgestellt, eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde vom Standesamt, ein Schulzeugnis, oder ein anderes kommunales Dokument, ist LABO (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) zuständig, an der Friedrichstr. 219, 10969 Berlin. Für einen Spontanbesuch ist kein Termin nötig, ein Wartemarken-System steuert die Schlange, und eine Apostille oder Vorbeglaubigung wird dort normalerweise noch am selben Besuch für 19 Euro pro Dokument ausgestellt. Ein Antrag per Post dauert stattdessen für die Inlandszustellung rund zwei Wochen. Wurde das eigene Dokument von einer Berliner Notarin bzw. einem Berliner Notar beglaubigt, oder handelt es sich um ein Urteil, einen Beschluss, einen Erbschein oder einen Vergleich eines Berliner Gerichts, geht es stattdessen an ein völlig anderes Amt, die Geschäftsstelle für Legalisationen und Apostillen des Landgerichts Berlin II in der Littenstraße 12-17, 10179 Berlin. Dieses Amt verlangt pauschal 25 Euro pro Dokument, egal ob notarielle Urkunde oder Gerichtsentscheidung, braucht rund zwei Wochen zur Bearbeitung, und hält enge Publikumszeiten, nur werktags vormittags, 9:00 bis 12:00 Uhr. Ein Dokument beim falschen Amt einzureichen, verschwendet in beide Richtungen einen Weg, denn keines der beiden bearbeitet die Dokumentenart des jeweils anderen.
Zwei Ämter, kein einziger Schalter
Ein Berliner Dokument für die Nutzung im Ausland vorzubereiten, ist keine Ein-Amt-Angelegenheit wie in manchen anderen deutschen Städten. Münchens Regierung von Oberbayern deckt jedes von einer bayerischen Behörde ausgestellte Dokument unter einem Dach ab. Hamburg brauchte am Ende drei verschiedene Ämter, nachdem notarielle Dokumente, Gerichtsentscheidungen und die eigenen Register des Amtsgerichts alle voneinander getrennt wurden. Berlin liegt zwischen diesen beiden Formen: ein Amt bearbeitet alles, was eine Berliner Behörde tatsächlich ausgestellt hat, und ein zweites Amt bearbeitet sowohl notarielle Dokumente als auch die eigenen Entscheidungen der Gerichte gemeinsam, ohne ein drittes Amt herauszulösen, wie Hamburg es tat.
Herauszufinden, welches der beiden gebraucht wird, läuft auf eine einzige Frage hinaus: wer hat das vorliegende Dokument tatsächlich ausgestellt oder beglaubigt, eine Berliner Behörde, oder eine Notarin bzw. ein Notar oder ein Gericht.
| Amt | Bearbeitet | Gebühr |
|---|---|---|
| LABO, Friedrichstr. 219 | Von einer Berliner Behörde ausgestellte Dokumente | 19 Euro pro Dokument |
| Landgericht Berlin II, Littenstraße 12-17 | Notarielle Dokumente; Gerichtsurteile, -beschlüsse, Erbscheine, Vergleiche | 25 Euro pro Dokument |
LABO: Für Dokumente, die eine Berliner Behörde tatsächlich ausgestellt hat
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, LABO, ist das Amt, das für Apostillen und Vorbeglaubigungen auf Dokumenten zuständig ist, die von einer öffentlichen Behörde des Landes Berlin ausgestellt wurden. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden eines Standesamts, Schul- und Ausbildungszeugnisse sowie andere kommunale Dokumente fallen unter dieses Amt, an der Friedrichstr. 219, 10969 Berlin.
Besuchsadresse: Friedrichstr. 219, 10969 Berlin, nahe der U6-/S-Bahn-Station Kochstraße/Checkpoint Charlie. Bei Ankunft am Empfang (Pförtner) melden. Aktuelle Öffnungszeiten und etwaige Hinweise zu Schließungen vor dem Besuch auf der offiziellen Service-Berlin-Seite bestätigen.
| Detail | |
|---|---|
| Antragswege | Spontanbesuch (kein Termin nötig) oder Post; ein Termin lässt sich ebenfalls buchen |
| Dokumentanforderung | Originaldokument erforderlich, keine Kopie |
| Kosten, Apostille | 19 Euro pro Dokument |
| Kosten, Vorbeglaubigung | 19 Euro pro Dokument |
| Bearbeitungszeit | Normalerweise noch beim persönlichen Besuch ausgestellt; rund 2 Wochen bei Inlandspost |
| Öffnungszeiten | Montag-Donnerstag 8:00-15:00, Freitag 8:00-13:00 |
Für einen Spontanbesuch muss vorher nichts gebucht werden. Ein Wartemarken-System steuert die Schlange am jeweiligen Tag, und die Bearbeitung am Schalter erfolgt normalerweise sofort, statt dass man später wiederkommen muss. Ein Termin lässt sich auch im Voraus buchen, nützlich bei Wunsch, nicht zu warten, wobei jeder gebuchte Termin bis zu 3 Dokumente abdeckt, bei mehr Dokumenten sollten also mehrere Termine gebucht werden.
Ein leicht zu übersehendes, einrichtungsspezifisches Detail. LABOs eigene Angabe weist darauf hin, dass Dokumente von Universitäten, der Charité, Finanzämtern und Berufskammern eine separate Vorbeglaubigung durch die ausstellende Einrichtung selbst benötigen, bevor LABO die Apostille hinzufügen kann. Fällt das eigene Dokument in eine dieser Kategorien, sollte zuerst bestätigt werden, dass dieser Schritt erledigt ist, sonst ist der Besuch bei LABO vergeblich.
Landgericht Berlin II: Notarielle Dokumente und Gerichtsentscheidungen an einem Ort
Hat eine Berliner Notarin bzw. ein Berliner Notar das eigene Dokument beglaubigt, oder hat ein Berliner Gericht selbst es ausgestellt, ein Urteil, ein Beschluss, ein Erbschein oder ein Vergleich, geht es überhaupt nicht zu LABO. Es geht an die Geschäftsstelle für Legalisationen und Apostillen innerhalb der Dienststelle Littenstraße des Landgerichts Berlin II, ein von LABO wirklich getrenntes Amt, mit eigener Adresse, eigener Gebühr und eigenen Öffnungszeiten.
Besuchsadresse: Littenstraße 12-17, 10179 Berlin (barrierefreier Eingang an der Littenstraße 14). Extra Zeit für die Sicherheitskontrolle am Eingang einplanen. Aktuelle Öffnungszeiten und Zahlungsmöglichkeiten vor dem Besuch auf den offiziellen Service-Berlin-Seiten bestätigen.
| Detail | |
|---|---|
| Antragsweg | Persönlich während der Publikumszeiten |
| Dokumentanforderung | Originale notarielle Urkunde, oder originales Gerichtsurteil/-beschluss/Erbschein/Vergleich |
| Kosten, notarielle Urkunde | 25 Euro pro Dokument, im Voraus zu zahlen |
| Kosten, Gerichtsurteil/-beschluss/Erbschein/Vergleich | 25 Euro pro Dokument, im Voraus zu zahlen |
| Bearbeitungszeit | Rund 2 Wochen |
| Zahlung | Gerichtskostenstempler oder Überweisung; Barzahlung nur in Ausnahmefällen |
| Öffnungszeiten | Montag-Freitag, 9:00-12:00, nur vormittags |
Auffällig: eine notarielle Urkunde und ein Gerichtsurteil kosten hier exakt denselben Betrag. Berlins Trennlinie verläuft zwischen LABO auf der einen und dem Littenstraße-Schalter auf der anderen Seite, nicht zwischen verschiedenen Papierarten, sobald man bereits durch die Tür des Landgerichts ist. Was auch immer über diesen konkreten Schalter geht, eine von einer Notarin oder einem Notar erstellte Vollmacht oder ein von einer Richterin bzw. einem Richter unterschriebener Erbschein, kostet identisch 25 Euro.
Die engen Öffnungszeiten lohnt es sich einzuplanen. Die Publikumszeiten laufen nur werktags vormittags, 9:00 bis 12:00 Uhr, an allen fünf Tagen, und schließen deutlich vor der Mittagszeit. Das steht in echtem Kontrast zu LABOs Nachmittagsverfügbarkeit an drei Tagen die Woche, ein einziger Weg, der beide Ämter an einem Tag abdecken soll, muss den Landgericht-Stopp also zuerst einplanen.
Foto von Andrei Ciubotariu auf Pexels
Was echte Leute sagen
Eltern mit einer Geburtsbescheinigung der Charité oder einem Universitätsdiplom berichten oft dieselbe Überraschung: LABO wies sie beim ersten Versuch ab, weil Schule oder Krankenhaus noch nicht unterschrieben hatten, und nur ein vorheriger Anruf bei der ausstellenden Einrichtung hätte das vorab erkennen lassen. Ist dieser Vorbeglaubigungsschritt einmal erledigt, wird der LABO-Schalter selbst als schnell beschrieben, eine kurze Wartenummer und ein Stempel, fertig.
Neuankömmlinge mit einer von einer Berliner Notarin bzw. einem Berliner Notar erstellten Vollmacht planen ihren Littenstraße-Weg tendenziell rund um die Mittagszeit und werden dabei überrascht, der Schalter schließt pünktlich um zwölf, an allen fünf Tagen, ohne Alternative am Nachmittag. Mehrere berichten, ein kurzer vorheriger Anruf habe auch die Zahlungsmöglichkeiten bestätigt, da Bargeld dort nur in Ausnahmefällen funktioniert.
Schritt für Schritt
- Klären, wer das eigene Dokument tatsächlich ausgestellt oder beglaubigt hat. Eine Berliner Behörde, ein Standesamt oder eine Schule, weist auf LABO hin. Eine Berliner Notarin bzw. ein Berliner Notar oder ein eigenes Urteil, ein Beschluss, ein Erbschein oder ein Vergleich eines Berliner Gerichts weist stattdessen auf das Landgericht Berlin II hin.
- Ist es LABO, zwischen Spontanbesuch, gebuchtem Termin oder Post entscheiden. Für einen Spontanbesuch ist kein Termin nötig, wer die Schlange lieber überspringt, kann aber vorab buchen, und jeder Termin deckt bis zu 3 Dokumente ab.
- Ist es das Landgericht Berlin II, den Besuch für einen Werktagvormittag einplanen. Die Publikumszeiten laufen nur von 9:00 bis 12:00 Uhr, Montag bis Freitag, ohne Nachmittagsoption.
- Prüfen, ob das eigene Dokument zuerst eine Vorbeglaubigung braucht. Universitäten, die Charité, Finanzämter und Berufskammern verlangen alle die eigene Vorbeglaubigung, bevor LABO eine Apostille hinzufügt.
- Das Originaldokument mitbringen, keine Kopie, und die richtige Gebühr einplanen, 19 Euro bei LABO, oder 25 Euro beim Landgericht Berlin II, unabhängig davon, ob es sich um ein notarielles Dokument oder eine Gerichtsentscheidung handelt.
- Bei Postversand an LABO rund zwei Wochen für den Inlandsweg einplanen, und vor dem Versand von irgendetwas an das Landgericht Berlin II telefonisch oder über das offizielle Kontaktformular bestätigen, denn dessen Prozess ist auf persönliche Einreichung während dieser engen Vormittagszeiten ausgelegt.
Hinweis zur Verlässlichkeit
Diese Seite erklärt den allgemeinen Rahmen rund um das Apostille-Antragsverfahren in Berlin, ist aber keine Rechtsberatung, und konkrete Anforderungen können je nach Dokumentenart und je nachdem, welche Behörde das zugrunde liegende Dokument tatsächlich ausgestellt oder beglaubigt hat, variieren. Für die eigene konkrete Situation aktuelle Anforderungen direkt bei LABO oder dem Landgericht Berlin II bestätigen lassen, je nachdem, welches zutrifft.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Mein Dokument ist eine Geburtsurkunde von einem Berliner Standesamt. Welches Amt brauche ich tatsächlich?
LABO, nicht das Landgericht Berlin II. Urkunden eines Standesamts, Schulzeugnisse und andere Dokumente, die eine Berliner Behörde tatsächlich ausgestellt hat, laufen alle über LABO an der Friedrichstr. 219. Ein Spontanbesuch ohne Termin wird akzeptiert, ein Wartemarken-System steuert die Schlange, es lässt sich aber auch vorab ein Termin buchen, wer lieber nicht anstehen möchte.
Mein Dokument wurde hier in Berlin von einer Notarin bzw. einem Notar beglaubigt, nicht von einer Behörde ausgestellt. Wohin geht das?
An ein völlig anderes Amt, die Geschäftsstelle für Legalisationen und Apostillen beim Landgericht Berlin II, Littenstraße 12-17. Sie verlangt pauschal 25 Euro pro Dokument und hält wirklich enge Öffnungszeiten, nur werktags vormittags, 9:00 bis 12:00 Uhr, ein Besuch lohnt sich also entsprechend zu planen, statt einen ganzen Arbeitstag anzunehmen.
Berechnet das Landgericht Berlin II für eine notarielle Urkunde etwas anderes als für ein Gerichtsurteil oder einen Erbschein, so wie manche andere deutsche Städte diese Gebühren trennen?
Nein. Beide Kategorien, notarielle Urkunden und die eigenen Urteile, Beschlüsse, Erbscheine und Vergleiche des Gerichts, kosten am selben Littenstraße-Schalter dieselben pauschalen 25 Euro pro Dokument. Berlin trennt Gebühr oder Standort nicht nach Dokumentenart, abgesehen von der grundsätzlichen Aufteilung der Zuständigkeit zwischen LABO und dem Landgericht.
Kann ich eine Bescheinigung einer Universität, der Charité oder des Finanzamts direkt zu LABO bringen?
Nicht direkt. LABOs eigene Angabe ist hier konkret: Dokumente von Bildungseinrichtungen, Universitäten, der Charité, Finanzämtern und Berufskammern brauchen zuerst eine Vorbeglaubigung durch die ausstellende Einrichtung selbst, bevor LABO die Apostille hinzufügen kann. Wird dieser Schritt übersprungen, ist der Weg vergeblich, denn LABO kann kein Dokument beglaubigen, das nicht vorab bestätigt wurde, tatsächlich von dieser Einrichtung zu stammen.
