Die konkrete Liste dessen, was an einem Berliner Sonntag nicht erlaubt ist

Berlins eigenes Lärmschutzgesetz, das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln), durchlief Ende 2023 eine echte, umfassende Neufassung, in Kraft seit dem 21. Dezember 2023, und die beiden für eine wöchentliche Sonntags-Checkliste tatsächlich wichtigen Vorschriften änderten sich im Zuge dessen. Die allgemeine Sonn- und Feiertagsruhe, jeder Lärm, der jemanden erheblich stört, den ganzen Tag, an jedem Sonntag und Feiertag, steht jetzt in § 3 Absatz 2, zusammengelegt mit demselben Paragraphen, der auch die Nachtruhe abdeckt (22-6 Uhr), statt in einem eigenen, separaten Paragraphen wie vor der Neufassung. Diese Vorschrift ist es, die tatsächlich Heimwerkerarbeiten drinnen erfasst: Bohren, Hämmern, Sägen und die meisten Elektrowerkzeugarbeiten in einer Wohnung oder einem Haus. Garten- und Elektrogeräte im Freien bekommen eine eigene, gesonderte Behandlung nach § 6 LImSchG Bln, der die Geräteliste der bundesweiten 32. BImSchV übernimmt, gewöhnliche Rasenmäher, Freischneider, Kantenschneider, Laubbläser, Laubsammler, und dessen Verbot an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie werktags von 20 bis 7 Uhr auf mehr Berliner Gebietstypen ausweitet, als die Bundesverordnung allein erfassen würde, Dorfgebiete, Mischgebiete, urbane Gebiete und Kerngebiete kommen zu den klassischen Wohngebieten hinzu, dazu öffentliche Grün- und Erholungsflächen sowie Krankenhaus- und Pflegeheimgelände. Eine kleinere Gruppe, Freischneider, Gras- und Kantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, steht zusätzlich unter einem noch engeren Tagesband: werktags auch von 7 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 17 bis 20 Uhr verboten. Verstöße gegen beide Vorschriften können ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Ein Detail, das Neuankömmlinge stolpern lässt, die annehmen, ein batteriebetriebener Mähroboter sei automatisch ausgenommen, weil er leise ist: Ist er nicht. Das Sonn- und Feiertagsverbot der 32. BImSchV gilt für jedes Gerät auf der Anlagenliste ohne jede lärmbezogene Ausnahme, und die manchmal zitierte EU-Umweltzeichen-Ausnahme reicht dorthin gar nicht, diese Ausnahme lässt nur eine engere Gerätegruppe, Freischneider, Trimmer und Laubbläser/-sammler, die zusätzlichen werktäglichen Zeitbänder überspringen, nie das Sonntagsverbot selbst, und sie gilt für Rasenmäher überhaupt nicht. Autowaschen erweist sich in Berlin gar nicht als sonntagsspezifische Regel: Nach § 29 Absatz 4 des Berliner Wassergesetzes und den eigenen Wasserschutzgebietsverordnungen der Stadt ist das Waschen eines Autos zu Hause auf rund drei Vierteln von Berlins Stadtgebiet verboten, größtenteils in den Gebieten außerhalb des S-Bahn-Rings, die ein separates Regenwasser-Kanalsystem betreiben, an jedem Wochentag, nicht wegen des Kalenders, sondern wegen dessen, was mit dem Abwasser passiert. Eine weitere, ausgesprochen Berlin-typische Schicht: Fast 66.000 Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in den mehr als 700 Kleingartenvereinen der Stadt unterschreiben bei Übernahme einer Parzelle eine Gartenordnung, und dieses private, vertragliche Dokument fügt dem LImSchG Bln routinemäßig eigene Sonn- und Mittagsruhezeiten hinzu, durchsetzbar vom Verein selbst über eine Abmahnung und schließlich die Kündigung der Pacht, völlig getrennt von allem, was das Ordnungsamt tut. Gewöhnlicher Haushaltslärm, eine Waschmaschine, ein drinnen laufender Staubsauger, bleibt von alledem unberührt, als normales Wohngeräusch unter deutschem Mietrecht toleriert, nicht die Art von Lärm, auf die eine dieser Vorschriften tatsächlich zielt.

Die offizielle Regel

Wer bereits den Ratgeber dieser Seite zu Berlins Öffnungszeiten an Heiligabend und Silvester gelesen hat, oder den zu Berlins Feiertagskalender und der Sonntags-Ladenschließung, findet hier etwas völlig anderes. Jene Seiten handeln davon, wann die Türen eines Ladens verschlossen bleiben. Diese hier handelt davon, was in der eigenen Wohnung und im eigenen Garten erlaubt ist, oder genauer, nicht erlaubt ist, an dem einen Wochentag, der 52 Mal im Jahr wiederkehrt, jeden einzelnen Sonntag, plus eine Handvoll Feiertage, keine einmal-im-Jahr-Ausnahme wie an Heiligabend.

Berlins eigenes Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG Bln) durchlief Ende 2023 eine echte, umfassende Neufassung, in Kraft seit dem 21. Dezember 2023, und der für eine wöchentliche Sonntags-Checkliste wichtigste Abschnitt änderte im Zuge dessen seine eigene Adresse. Die allgemeine Sonn- und Feiertagsruhe, das Verbot jeden Lärms, der jemanden erheblich stört, den ganzen Tag statt nur ein Abendband, steht jetzt in § 3 Absatz 2, zusammengefaltet mit demselben Paragraphen, der auch die Nachtruhe abdeckt (22-6 Uhr), statt im separaten Paragraphen, den er vor der Neufassung belegte. Das ist die Vorschrift, die tatsächlich Heimwerkerarbeiten drinnen erfasst: ein Regal in die Wand bohren, hämmern, sägen, mit einem Elektrowerkzeug schleifen, die Art von Lärm, die mit einem Garten gar nichts zu tun hat.

Was an einem Berliner Sonntag tatsächlich verboten ist, Tätigkeit für Tätigkeit
TätigkeitSonntags-StatusRechtsgrundlage
Bohren, Hämmern, Sägen, Heimwerken drinnen mit ElektrowerkzeugVerboten, ganztägigLImSchG Bln, § 3 Abs. 2
Rasenmähen (motorisiert, die meisten Mähroboter eingeschlossen)Verboten, ganztägigLImSchG Bln, § 6, erweitert 32. BImSchV
Freischneider, Gras-/Kantenschneider, Laubbläser, LaubsammlerVerboten, ganztägig, plus engere WerktagsbänderLImSchG Bln, § 6
Waschmaschine, Geschirrspüler, Staubsauger drinnenTagsüber erlaubtToleriertes Wohngeräusch, 22-6 Uhr meiden
Eigenes Auto zu Hause waschen (Einfahrt, Garten)Verboten in ~3/4 von Berlin, an jedem TagBerliner Wassergesetz § 29 Abs. 4
Teppichklopfen oder Bettzeug im Freien ausschüttelnKeine landesrechtliche Angelegenheit, gelegentlich eine der HausordnungNur Hausregeln des Gebäudes
Wäsche draußen auf dem Balkon oder im Hinterhof aufhängenRechtlich nicht eingeschränkt, gelegentlich eine HausordnungsfrageKein Lärm beteiligt, LImSchG Bln erfasst es nicht

Wäsche draußen aufzuhängen gehört genau genommen gar nicht auf eine Lärm-Checkliste, da es nicht die Art von Störung erzeugt, um die LImSchG Bln oder § 6 herum aufgebaut sind. Es lohnt sich trotzdem zu erwähnen, weil es eine der ersten Fragen ist, die sich jemand neu in einem Berliner Altbau mit gemeinsamem Hinterhof oder einer Wäscheleine auf dem Balkon stellt. Nichts im Landesrecht schränkt das an einem Sonntag, Morgen oder zu einer anderen Zeit ein. Wo es gelegentlich vorkommt, ist die eigene Hausordnung eines Gebäudes, manche ältere Berliner Hausregeln legen noch einen gemeinsamen Trockenplan für den Hof fest oder bitten die Bewohnerschaft, Balkonwäsche von der Straße aus nicht sichtbar zu halten, aber das ist eine private, vertragliche Angelegenheit zwischen Nachbarschaft und Vermieterschaft, keine sonntagsspezifische Lärmregel mit angehängtem Bußgeld.

Garten- und Elektrogeräte im Freien bekommen eine eigene, gesonderte Behandlung, und es lohnt sich tatsächlich zu wissen, dass das auf einer anderen Vorschrift läuft als das allgemeine Sonntagsruhe-Verbot oben. Berlins eigene offizielle Erläuterung besagt, dass in Wohngebieten, Erholungsflächen, Kur- und Klinikgebieten sowie auf Krankenhaus- und Pflegeheimgelände die im Anhang der bundesweiten 32. BImSchV gelisteten Geräte, gewöhnliche Rasenmäher eingeschlossen, an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht betrieben werden dürfen, und werktags nur zwischen 7 und 20 Uhr. Was Berlins Version besonders macht, ist, dass § 6 LImSchG Bln dieselbe Beschränkung auf mehr Gebietstypen ausweitet, als die Bundesverordnung allein erfassen würde, Dorfgebiete, Mischgebiete, urbane Gebiete und Kerngebiete nach der Baunutzungsverordnung kommen zu den klassischen Wohngebieten hinzu, die die 32. BImSchV bundesweit ohnehin abdeckt. Eine engere Liste, Freischneider, Grastrimmer, Kantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, steht zusätzlich zum Sonntagsverbot unter einem noch engeren Werktagsband: kein Einsatz von 7 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr oder 17 bis 20 Uhr, an jedem Werktag. Verstöße gegen beide Vorschriften sind eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen kann, wobei eine einzelne, isolierte Erstbeschwerde realistisch etwas deutlich Kleineres nach sich zieht.

Ein batteriebetriebener Mähroboter bekommt keinen Freifahrtschein, nur weil er leise ist, und das erwischt eine ganze Reihe von Neuankömmlingen, die etwas anderes annehmen. Laut dem offiziellen Text der 32. BImSchV fällt ein Mähroboter ohne Begrenzungskabel genauso unter den Geräteanhang der Verordnung wie ein herkömmlicher Schubmäher, und das Sonn- und Feiertagsverbot gilt unabhängig davon, wie wenig Lärm ein konkretes Gerät tatsächlich erzeugt, ohne jede lärmbezogene Ausnahme. Eine EU-Umweltzeichen-Ausnahme gibt es hier auch nicht zu holen: Diese Ausnahme, in § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung geregelt, gilt ausdrücklich nur für eine andere, engere Gerätegruppe, die Geräte Nr. 02, 24, 34 und 35, Freischneider, Trimmer, Laubbläser und Laubsammler, und selbst für diese hebt sie nur die zusätzlichen werktäglichen Zeitbänder (7-9, 13-15, 17-20 Uhr) auf, nie das Sonn- und Feiertagsverbot selbst, das für alle gelisteten Geräte, Rasenmäher eingeschlossen, ohne Ausnahme gilt.

Ein Schubrasenmäher steht auf frisch gemähtem Gras, die Beine einer Person hinter dem Griff sichtbar, kein Gesicht im Blick

Foto von Magda Ehlers auf Pexels

Autowaschen: eigentlich gar keine Sonntagsregel

Fragt man herum, werden einem viele Berlinerinnen und Berliner erzählen, Autowaschen sei sonntags verboten, und das kommt der Wahrheit nahe, ohne tatsächlich der Grund dafür zu sein. Berlins eigene offizielle Gewässerschutzseite ist konkret darüber, was tatsächlich vor sich geht: Nach § 29 Absatz 4 des Berliner Wassergesetzes und den eigenen Wasserschutzgebietsverordnungen der Stadt ist das Waschen eines Autos zu Hause, in der Einfahrt, im Garten, auf der Straße vor dem eigenen Haus, auf rund drei Vierteln von Berlins Stadtgebiet verboten, größtenteils in den Bezirken außerhalb des S-Bahn-Rings, die ein separates Regenwasser-Kanalsystem statt eines Mischsystems betreiben, das in eine Kläranlage führt. In diesen Gebieten fließt öl- und waschmittelhaltiges Abwasser vom Autowaschen direkt in örtliche Gewässer und ins Grundwasser, statt vorher gefiltert zu werden, genau das, was die Regel verhindern soll. Diese Einschränkung gilt an jedem einzelnen Tag des Jahres, nicht nur sonntags. Wer innerhalb des S-Bahn-Rings wohnt, wo das ältere Mischsystem Abwasser vor Erreichen eines Flusses zur Kläranlage leitet, hat hier tatsächlich mehr rechtlichen Spielraum als die Nachbarschaft weiter draußen, ein Unterschied, der nichts mit dem Wochentag zu tun hat.

Die Kleingarten-Schicht: ein zweites, privates Set an Sonntagsruhezeiten

Berlin betreibt eine der größten Kleingartenkulturen jeder deutschen Stadt, und sie kommt mit einer eigenen, völlig separaten Schicht an Sonntagsruhe, die sich über alles oben Genannte legt. Laut dem Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V., dem Dachverband der Berliner Kleingartenszene, pachten rund 66.000 Kleingärtnerinnen und Kleingärtner Parzellen in mehr als 700 Kleingartenvereinen stadtweit. Jede und jeder von ihnen unterschreibt als Bedingung der Pacht eine Gartenordnung, und die eigene Erläuterung des Landesverbands zu Lärm im Kleingarten bestätigt, dass Vereine über den landesrechtlichen Grundschutz des LImSchG Bln, Nachtruhe und Sonn-/Feiertagsruhe, hinaus routinemäßig eigene zusätzliche Ruhezeiten direkt in dieses Dokument schreiben, oft eine Mittagsruhe zusätzlich zum ohnehin geltenden Sonntagsverbot des Landesrechts.

Was das tatsächlich von einem Hausordnungsstreit in einem Mietshaus unterscheidet, ist, wer es durchsetzt. Weil die Gartenordnung ein privates, vertragliches Dokument statt eines Gesetzes ist, setzt ein Kleingartenverein seine eigenen Ruhezeiten direkt durch, ganz ohne das Bezirks-Ordnungsamt einzuschalten. Ein erster Verstoß zieht typischerweise eine schriftliche Abmahnung vom Verein nach sich; ein wiederholtes Ignorieren kann bis zur Kündigung der Pacht selbst eskalieren, eine echte und Berichten zufolge auch genutzte Konsequenz, die für eine gewöhnliche Mieterin oder einen gewöhnlichen Mieter, dessen Nachbarschaft unten sich über einen Sonntagsbohrer beschwert, kein Äquivalent hat.

Was die Praxis noch zeigt

Die Verwirrung, in die Neuankömmlinge am häufigsten geraten, ist nicht, ob es in Berlin Sonntagsregeln gibt, die meisten kommen bereits mit einer Erwartung an, dass irgendeine Version deutscher Sonntagsruhe existiert, sondern zu verwechseln, welche konkrete Vorschrift welche konkrete Tätigkeit erfasst. Wer den Mittagsruhe-Ratgeber dieser Seite bereits durchgearbeitet hat, nimmt manchmal an, dessen Schlussfolgerung, keine stadtweite gesetzliche Mittagsruhe, bedeute, der Sonntag selbst sei vergleichsweise locker geregelt. Ist er nicht; das Sonn- und Feiertagsfenster ist tatsächlich eines der beiden Dinge, die das LImSchG Bln am striktesten schützt, ganztägig statt in einem engen Band, und § 6s Gartengeräteregel darüber hinaus ist noch strenger.

Die Mähroboter-Frage kommt oft genug vor, um es eigens hervorzuheben. Viele Neuankömmlinge, die ein leise beworbenes Modell gekauft haben, nehmen vernünftigerweise an, dass es dem Gesetz um den Lärm selbst geht, und sind überrascht zu erfahren, dass das Sonntagsverbot für kein Gerät eine Ausnahme kennt, unabhängig von der Lautstärke. Die Autowasch-Frage läuft in die entgegengesetzte Richtung: Man erwartet eine sonntagsspezifische Regel, so wie es sie beim Rasenmähen gibt, und ist überrascht festzustellen, dass die eigentliche Trennlinie eine Kanalisationskarte statt ein Kalender ist.

Schritt für Schritt

  1. Behandeln Sie Heimwerkerarbeiten drinnen als den ganzen Sonntag über verboten. Bohren, Hämmern, Sägen und ähnliche Elektrowerkzeugarbeiten fallen unter das ganztägige Verbot von § 3 Abs. 2 LImSchG Bln, nicht nur ein Abendfenster.
  2. Heben Sie sich den Rasenmäher, ob Schub-, Motor- oder Robotermäher, für einen Werktag oder Samstag auf. § 6 LImSchG Bln verbietet ihn sonntags und an Feiertagen, unabhängig davon, wie leise ein bestimmtes Gerät wirbt, und dafür gibt es keine EU-Umweltzeichen-Ausnahme.
  3. Lassen Sie Freischneider, Trimmer und Laubbläser sonntags ganz weg, und auch in den Werktagsfenstern 7-9, 13-15 und 17-20 Uhr. Diese engere Gruppe steht zusätzlich zum allgemeinen Geräteverbot unter einer eigenen Zusatzbeschränkung.
  4. Lassen Sie Waschmaschine oder Staubsauger tagsüber sorgenfrei laufen. Bleiben Sie nur außerhalb des nächtlichen Ruhefensters 22-6 Uhr, das an jedem Tag gilt, nicht nur sonntags.
  5. Nehmen Sie nicht an, Autowaschen zu Hause sei eine sonntagsspezifische Frage. Prüfen Sie, ob Ihre Adresse innerhalb oder außerhalb des S-Bahn-Rings liegt, denn die eigentliche Beschränkung folgt einer Regenwasser-Kanalisationskarte, die an jedem Wochentag gilt.
  6. Pachten Sie eine Kleingartenparzelle, lesen Sie die eigene Gartenordnung Ihres Vereins. Deren Sonntags- und Mittagsruhezeiten können strenger sein als das Landesrecht, und der Verein setzt seine eigenen Regeln direkt durch, bis hin zur Pachtkündigung.

Hinweis zur Verlässlichkeit

Diese Seite erklärt die allgemeinen Sonn- und Feiertagsbeschränkungen nach Berlins LImSchG Bln (aktuelle Fassung in Kraft seit 21. Dezember 2023), der bundesweiten 32. BImSchV, dem Berliner Wassergesetz und typischen Kleingartenvereinsregeln, Stand Mitte 2026. Sie ist keine Rechtsberatung. Konkrete Bußgeldhöhen, Gebietsgrenzen und vereinsinterne Regeln können variieren und sich ändern; aktuelle Details bitte bei berlin.de, dem Ordnungsamt des eigenen Bezirks oder dem eigenen Kleingartenverein bestätigen, bevor auf eine der hier beschriebenen Einzelheiten vertraut wird.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Ist das dasselbe wie Berlins Mittagsruhe-Regeln, oder etwas anderes?

Etwas anderes, und die beiden Seiten beantworten unterschiedliche Fragen. Der Mittagsruhe-Ratgeber dieser Seite erklärt, warum Berlin überhaupt keine stadtweite gesetzliche Mittagsruhe hat, das LImSchG Bln schützt nur die Nachtruhe und die Sonn-/Feiertagsruhe, nichts dazwischen. Diese Seite ist die andere Seite desselben Gesetzes: was auf dem Sonn- und Feiertagsfenster selbst tatsächlich als verboten gilt, Tätigkeit für Tätigkeit, plus die separate, konkretere Vorschrift des § 6 für Garten- und Elektrogeräte im Freien, die der Mittagsruhe-Ratgeber nur am Rande erwähnt. Wer diese Seite schon gelesen hat, kann diese hier als die detaillierte Checkliste unter der allgemeinen Regel verstehen, die dort beschrieben wird.

Ändert die Neufassung des LImSchG Bln von Dezember 2023 tatsächlich, was verboten ist, oder ist das nur eine Umnummerierung?

Beides, je nachdem, welche Vorschrift gemeint ist. Das eigentliche Sonn- und Feiertagslärmverbot änderte sich inhaltlich nicht, es zog aus einem eigenen Paragraphen in Absatz 2 eines neu zusammengelegten § 3 um, der auch die Nachtruhe abdeckt, aber der Wortlaut, Lärm zu verbieten, der die Ruhe jemandes erheblich stört, den ganzen Tag, ist im Wesentlichen dieselbe Regel, die Berlin seit 2005 durchsetzt, ohne eine eingebaute Ausnahme für kurzen, leisen Lärm, unabhängig davon, wie der Paragraph nummeriert ist. § 6 dagegen erfuhr eine echte inhaltliche Änderung: Er weitet die Gerätebeschränkungen der bundesweiten 32. BImSchV jetzt ausdrücklich auf Berliner Gebietstypen aus, Dorfgebiete, Mischgebiete, urbane Gebiete, Kerngebiete, plus öffentliche Parks und Krankenhausgelände, die die Bundesverordnung allein nicht erfassen würde. Das ist eine echte Erweiterung, keine bloße Umnummerierung.

Mein Mähroboter ist kaum zu hören. Darf ich ihn sonntags laufen lassen?

Nein, und das ist eine der häufigeren Annahmen, die nicht standhält. Rechtliche Erläuterungen dazu sind eindeutig: Ein Mähroboter ohne Begrenzungskabel fällt genauso unter den Anhang der 32. BImSchV wie ein herkömmlicher Rasenmäher, und das Verbot, gelistete Geräte zu betreiben, gilt an Sonn- und Feiertagen ganztägig, unabhängig davon, wie wenig Lärm ein konkretes Gerät tatsächlich erzeugt. Auch eine EU-Umweltzeichen-Ausnahme gibt es hier nicht: Diese Ausnahme gilt laut dem offiziellen Text der 32. BImSchV nur für eine andere, engere Gerätegruppe, Freischneider, Trimmer und Laubbläser, und selbst für diese hebt sie nur die zusätzlichen werktäglichen Zeitbänder auf, nie das Sonn- und Feiertagsverbot selbst. Werbetexte, die einen Mäher als leise bewerben, ändern daran nichts.

Darf ich mein Auto sonntags in der eigenen Einfahrt in Berlin waschen?

Die ehrliche Antwort ist, dass der Wochentag hier gar nicht die entscheidende Variable ist, was alle überrascht, die eine sonntagsspezifische Regel erwarten, so wie es sie beim Rasenmähen gibt. Nach § 29 Absatz 4 des Berliner Wassergesetzes und den Wasserschutzgebietsverordnungen der Stadt ist das Waschen eines Autos zu Hause auf rund drei Vierteln von Berlins Stadtgebiet verboten, größtenteils in den Gebieten außerhalb des S-Bahn-Rings, die ein separates Regenwasser-Kanalsystem betreiben statt eines Mischsystems, das in eine Kläranlage führt. Dieses Verbot gilt an jedem einzelnen Tag des Jahres, nicht nur sonntags, weil es darum geht, wohin das öl- und waschmittelhaltige Abwasser tatsächlich fließt, nicht um Lärm oder Ruhezeiten.

Ist Teppichklopfen oder das Ausschütteln von Bettzeug aus dem Fenster an einem Sonntag tatsächlich illegal?

Nicht speziell nach dem LImSchG Bln, auch wenn viele ältere Berliner Hausordnungen genau das noch als Sonntagsverbot festschreiben, zusammen mit verwandten altmodischen Hausregeln zum Lüften von Bettzeug aus dem Fenster. Rechtliche Erläuterungen dazu sind klar, dass diese Klauseln auf tatsächlich wackligerem Grund stehen, als es scheint: Deutsche Gerichte standen einem pauschalen Sonntagsverbot für Teppichklopfen oder Bettzeug-Ausschütteln generell skeptisch gegenüber und behandelten es als eine andere, ältere Kategorie als Lärm, der die Ruhe jemandes nach Landesrecht erheblich stört. In der Praxis kann die Hausordnung eines Gebäudes es trotzdem zu einer privaten, vertraglichen Angelegenheit machen, selbst wenn das Landesrecht selbst dazu schweigt, die eigene also lieber prüfen, statt es in die eine oder andere Richtung anzunehmen.

Ich pachte eine Kleingartenparzelle. Zählt die eigene Sonntagsregel meines Vereins, wenn sie strenger ist als das Gesetz?

Ja, und das lohnt sich zu wissen, bevor angenommen wird, das LImSchG Bln sei die einzige geltende Regel. Fast 66.000 Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in Berlins mehr als 700 Kleingartenvereinen unterschreiben als Bedingung der Pacht eine Gartenordnung, und dieses private, vertragliche Dokument legt routinemäßig eigene Ruhezeiten fest, oft eine Mittagsruhe zusätzlich zum ohnehin geltenden Sonn- und Feiertagsverbot, die über das hinausgehen, was das Landesrecht selbst verlangt. Weil es sich um eine vertragliche statt gesetzliche Angelegenheit handelt, setzt der Verein sie direkt durch, typischerweise zuerst eine schriftliche Abmahnung, mit der Kündigung der Pacht als echte und Berichten zufolge auch genutzte Konsequenz für ein Mitglied, das sie wiederholt ignoriert, ein völlig separater Weg von allem, was das Bezirks-Ordnungsamt bearbeitet.