📝 Erster recherchebasierter Entwurf, noch ohne Faktencheck, visuelle oder SEO-Prüfung.

Bleibt die Nachmittagsbetreuung der eigenen Frankfurter Schule wirklich den ganzen Sommer geöffnet? Es hängt von einem Namen ab

Ob die schulbasierte Nachmittagsbetreuung des eigenen Kindes während Frankfurts Schulferien tatsächlich geöffnet bleibt, hängt stark von einer Sache ab: ob die konkrete Grundschule an Hessens eigenem Ganztagsprogramm teilnimmt, das aktuell Pakt für den Ganztag heißt. Dieser Name zählt, ältere Schulunterlagen und manche Elternforen nennen dasselbe Programm noch Pakt für den Nachmittag, da es im Dezember 2022 umbenannt wurde, es ist dasselbe Programm unter neuem Namen, keine zwei verschiedenen Dinge. Teilnehmende Schulen bieten eine verlässliche, freiwillige Bildungs- und Betreuungsleistung an fünf Tagen die Woche von 7:30 bis 17 Uhr, einschließlich der Schulferien, wobei Familien zwischen einem kürzeren Modul (bis etwa 14:30 oder 15 Uhr) und einem längeren mit optionaler Ferienabdeckung bis 17 Uhr wählen. Das Land trägt seinen Anteil für den fünftägigen Teil bis etwa 14:30 Uhr, während der Schulträger, die Stadt Frankfurt in ihrer Rolle als Schulträger, die Nachmittagserweiterung und die Ferienzeiten trägt. Klassische eigenständige Hort-Einrichtungen oder Schulbetreuung außerhalb des Pakt für den Ganztag funktionieren anders und schließen häufig für echte Zeiträume, mehrere Wochen im Sommer und rund zwei Wochen über die Winterferien sind typisch, wobei der genaue Kalender je Einrichtung festgelegt wird. Ein echtes bundesweites Rechtsrecht auf Ganztagsgrundschulbetreuung, das auch Ferien einschließt, wird derzeit schrittweise eingeführt, auch in Hessen, beginnend mit der ersten Klasse im Schuljahr 2026/2027 und um jeweils eine Klassenstufe pro Jahr erweitert bis 2029/2030, wobei Bundesländer eine Schließungsausnahme von bis zu 4 Wochen zulassen dürfen.

Die offizielle Regel

Eine echte Namensfalle sitzt im Zentrum dieser Frage, und sie zuerst zu klären erspart viel Verwirrung. Hessens eigenes Ganztagsgrundschulprogramm heißt aktuell Pakt für den Ganztag, lief aber bis Dezember 2022 unter dem Namen Pakt für den Nachmittag, als es umbenannt wurde. Viele Schulunterlagen, Elternforenbeiträge und sogar manche offiziellen Dokumente von vor dem Wechsel nutzen noch den älteren Namen. Wer in Frankfurt einem der beiden Begriffe begegnet, sollte ihn als dasselbe Programm behandeln, nicht als zwei getrennte Regelungen.

Schulen, die am Pakt für den Ganztag teilnehmen, bleiben tatsächlich auch während der Schulferien geöffnet, nicht nur während des Unterrichts. Laut der eigenen Anleitung des Hessischen Kultusministeriums bieten teilnehmende Grundschulen und Grundschulstufen von Förderschulen eine verlässliche, freiwillige Bildungs- und Betreuungsleistung an fünf Tagen die Woche von 7:30 bis 17 Uhr an, und diese Abdeckung erstreckt sich auf die Ferien statt für sie zu pausieren. Familien wählen zwischen mindestens zwei Zeitmodulen: einem kürzeren, das um etwa 14:30 oder 15 Uhr endet, und einem längeren bis 17 Uhr, innerhalb dessen Ferienabdeckung als Option verfügbar ist.

Wer welchen Teil von Pakt für den Ganztag finanziert
ZeitraumWer die Kosten trägt
Fünf Tage die Woche, bis etwa 14:30 UhrDas Land (Land Hessen)
Nachmittagserweiterung (14:30 bis 17 Uhr) und SchulferienDer Schulträger, bei den meisten öffentlichen Grundschulen die Stadt Frankfurt

Nicht jede Frankfurter Grundschule nimmt am Pakt für den Ganztag teil, und klassische eigenständige Hort- oder Schulbetreuung außerhalb dieses Systems arbeitet auf einer tatsächlich anderen Grundlage. Diese Einrichtungen schließen häufig weiterhin für echte Zeiträume: mehrere Wochen während der Sommerferien und rund zwei Wochen über die Winterferien sind typische Muster, wobei die konkreten Schließwochen je Einrichtung festgelegt werden, statt einem stadtweiten Kalender zu folgen. Die Umbenennung von Pakt für den Nachmittag wurde von einer Klarstellung begleitet, dass das Programm weiterhin nicht dasselbe ist wie ein vollständiges Ganztagsschulmodell, eine wichtige Unterscheidung, wenn Optionen innerhalb Hessens oder aus einem anderen deutschen Bundesland verglichen werden.

Nahaufnahme eines Wandkalenderblatts mit einer roten Stecknadel, die ein bestimmtes Datum markiert

Foto von Towfiqu barbhuiya auf Pexels

Ein echter, wenn auch schrittweiser Wandel steht bundesweit bevor, auch in Hessen. Deutschlands Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) schafft ein echtes Rechtsrecht auf Ganztagsgrundschulbildung und -betreuung, einschließlich der Schulferien, wobei einzelne Bundesländer eine eigene Schließungsausnahme von bis zu 4 Wochen festlegen dürfen. Der Haken, den man vorab kennen sollte: Dieses Recht beginnt mit Erstklässlerinnen und Erstklässlern im Schuljahr 2026/2027 und erweitert sich um eine zusätzliche Klassenstufe pro Jahr, erreicht alle vier Grundschulklassen erst 2029/2030. Ist das eigene Kind bei Beginn schon über die erste Klasse hinaus, bleibt die heutige Aufteilung, Pakt-für-den-Ganztag-Teilnahme auf der einen Seite, der eigene Schließkalender eines klassischen Horts auf der anderen, noch eine Weile die praktische Realität.

Was echte Leute sagen

Frankfurter Eltern, die schulbasierte Betreuungsoptionen vergleichen, beschreiben den Namenswechsel bei Pakt für den Ganztag als echte Verwirrungsquelle speziell für Neuankömmlinge, da die eigenen Anmeldeunterlagen einer Schule, die Erfahrung eines älteren Geschwisterkinds oder sogar der gut gemeinte Rat einer Bekannten den früheren Namen erwähnen können, ohne darauf hinzuweisen, dass es dasselbe Programm ist. Die praktische Lehre, die immer wieder auftaucht, ist, den aktuellen Ferienkalender der konkreten Schule als einzig verlässliche Quelle zu behandeln, statt anhand des im gerade vorliegenden Dokument verwendeten Namens Annahmen zu treffen.

Familien, deren Kinder einen klassischen eigenständigen Hort außerhalb des Pakt-Systems besuchen, beschreiben die Sommerzeit als den am schwersten zu planenden Teil des Jahres, ein Muster, das auch in anderen deutschen Städten auftaucht: Ohne dedizierte Ferienbetreuung, Ferienfreizeiten oder familieninternen Betreuungstausch können mehrere aufeinanderfolgende geschlossene Wochen eine echte logistische Belastung sein, besonders für Doppelverdiener-Haushalte ohne Familie in der Nähe.

Schritt für Schritt

  1. Direkt bei der konkreten Schule nachfragen, ob sie am Pakt für den Ganztag teilnimmt (er kann unter beiden Namen gelistet sein), und welche Zeitmodule sie anbietet.
  2. Nimmt die Schule teil, bestätigen, ob die Ferienabdeckung für das gewählte Zeitmodul gilt, da sich das kürzere und das längere Modul unterscheiden können.
  3. Nimmt die Schule nicht teil, oder besucht das Kind einen eigenständigen Hort, den tatsächlichen schriftlichen Schließkalender dieser Einrichtung einholen, nicht annehmen, er entspreche der Ferienabdeckung einer teilnehmenden Schule.
  4. Für jede echte Sommerlücke dedizierte Ferienbetreuung, englischsprachige Camps oder mehrtägige Ferienfreizeiten prüfen, behandelt in den begleitenden Ratgebern, statt die Schließwochen als unlösbar zu betrachten.
  5. Beginnt das eigene Kind zum Schuljahr 2026/2027 in der ersten Klasse, gezielt nach dem neuen GaFöG-Ganztagsrecht fragen und wie Frankfurts lokale Umsetzung in der Praxis aussehen wird.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite erklärt die allgemeine Struktur von Pakt für den Ganztag und typische Hort-Schließmuster in Frankfurt, ist aber keine Rechtsberatung, und der konkrete Ferienkalender und die Programmteilnahme einer bestimmten Schule oder eines Horts können nur direkt bei dieser Schule oder Einrichtung bestätigt werden.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Unsere Schule erwähnte bei der Anmeldung 'Pakt für den Nachmittag'. Ist das ein anderes, älteres Programm als das, was jetzt läuft?

Nein, es ist dasselbe Programm, nur umbenannt. Hessens Ganztagsschulprogramm hieß bis Dezember 2022 Pakt für den Nachmittag, als es zu Pakt für den Ganztag umbenannt wurde. Manche ältere Schulunterlagen, Forenbeiträge und sogar einige offizielle Pressemitteilungen von vor der Umbenennung nutzen noch den ursprünglichen Namen. Wird einer der beiden Begriffe angetroffen, sollte er als dasselbe zugrunde liegende Programm behandelt werden, nicht als zwei separate Regelungen.

Wie finden wir tatsächlich heraus, ob unsere konkrete Schule teilnimmt?

Direkt bei der Schule fragen, ob sie Teil von Pakt für den Ganztag (oder Pakt für den Nachmittag, dem älteren Namen) ist, und wenn ja, welche Zeitmodule sie anbietet, das kürzere bis etwa 14:30 oder 15 Uhr, oder das längere bis 17 Uhr mit Ferienabdeckung. Teilnahme und die genauen angebotenen Module variieren von Schule zu Schule, es sollte also nicht von einer Nachbarschule oder der Erfahrung des Kindes einer Bekannten anderswo in der Stadt ausgegangen werden.

Wenn unsere Schule nicht am Pakt für den Ganztag teilnimmt, was sollten wir im Sommer tatsächlich erwarten?

Auf echte Schließwochen einstellen, statt durchgängige Abdeckung anzunehmen. Klassische eigenständige Hort-Einrichtungen und Schulbetreuung außerhalb des Pakt-Systems schließen üblicherweise für mehrere Wochen während der Sommerferien und rund zwei Wochen über die Winterferien, wobei die konkreten Wochen von jeder einzelnen Einrichtung festgelegt werden, nicht von einem stadtweiten Kalender. Direkt beim eigenen Hort oder Betreuungsanbieter schriftlich nach dem tatsächlichen Schließkalender fragen, nicht annehmen, er entspreche der Ferienabdeckung einer teilnehmenden Schule.

Wer bezahlt eigentlich die Nachmittags- und Ferienteile von Pakt für den Ganztag?

Die Finanzierung wird nach Zeitraum aufgeteilt. Das Land (Land Hessen) trägt seinen Anteil für die Kernleistung an fünf Tagen die Woche bis etwa 14:30 Uhr. Der Schulträger, bei den meisten Frankfurter öffentlichen Grundschulen die Stadt Frankfurt selbst in ihrer Rolle als Schulträger, trägt die Kosten der späteren Nachmittagserweiterung (bis 17 Uhr) und der Ferienabdeckung. Diese Aufteilung zählt vor allem, um zu verstehen, warum die Finanzierung und die Zeiten des Programms je nachdem, welche staatliche Ebene für welchen Teil des Tages zuständig ist, unterschiedlich aussehen können.

Bedeutet das neue bundesweite Ganztagsrecht (GaFöG), dass bald jede Frankfurter Schule Ferienbetreuung anbietet?

Irgendwann, aber nicht alles auf einmal, und nicht sofort für jede Klassenstufe. Das Ganztagsförderungsgesetz schafft ein echtes bundesweites Rechtsrecht auf Ganztagsgrundschulbildung und -betreuung, einschließlich der Schulferien, wobei Bundesländer eine eigene Schließungsausnahme von bis zu 4 Wochen festlegen dürfen. Es beginnt mit Erstklässlerinnen und Erstklässlern im Schuljahr 2026/2027 und erweitert sich um eine zusätzliche Klassenstufe pro Jahr, erreicht alle vier Grundschulklassen erst 2029/2030. Ist das eigene Kind bei Beginn schon über der ersten Klasse hinaus, bleibt das heutige Nebeneinander, Pakt-für-den-Ganztag-Teilnahme auf der einen, der eigene Schließkalender eines klassischen Horts auf der anderen Seite, noch eine Weile die praktische Realität.