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Frankfurter Kita geschlossen? Drei verschiedene Regelwerke können entscheiden, ob dafür bezahlt wird

Es gibt hier kein rein Frankfurter Gesetz, und auch kein rein hessisches. Die beiden Bundesregeln, die bezahlte Freistellung tatsächlich regeln, § 616 BGB und § 56 IfSG, gelten in jeder deutschen Stadt gleich. Was die Antwort in Frankfurt wirklich ändert, ist, welches von drei getrennten Arbeitsrahmenwerken zutrifft, und Hessen ist unter den deutschen Bundesländern auf eine Weise ungewöhnlich, die hier zählt: Es verließ 2004 die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und führt seither einen eigenen Tarifvertrag, den TV-H, es ist das einzige Bundesland, das das tut. Wer für ein privates Unternehmen arbeitet, für den ist § 616 BGB der Ausgangspunkt, ein vager, gerichtlich geformter Anspruch auf eine Handvoll bezahlter Tage bei einer Schließung, die niemand vorhersehen konnte, ein Anspruch, den viele Arbeitsverträge ausdrücklich ausschließen. Wer direkt für das Land Hessen arbeitet, etwa an der Goethe-Universität oder bei einem Regierungspräsidium, beide mit echter Präsenz in Frankfurt, für den gilt § 29 TV-H statt TV-L, eine eigene, geschlossene Liste: bis zu vier bezahlte Tage im Jahr, wenn das Kind noch nicht 12 ist und tatsächlich krank ist ohne Anspruch auf Kinderkrankengeld, plus bis zu vier weitere, wenn die reguläre Betreuungsperson ausfällt und das Kind noch nicht 8 ist, beide zusammen auf fünf Tage im Jahr gedeckelt. Wer für die Stadt Frankfurt selbst arbeitet, etwa als Kita-Frankfurt-Personal oder in der allgemeinen Stadtverwaltung, für den gilt der separate TVöD, aufgebaut auf im Wesentlichen derselben Vier-plus-vier-Struktur mit fünf Tagen Gesamtdeckel. Keines dieser drei Regelwerke war je dafür gedacht, einen Schließtag abzudecken, den die eigene Kita bereits angekündigt hat, das ist eine Frage des Jahresurlaubs, keine Frage der Freistellung. Wird eine Schließung stattdessen von der Gesundheitsbehörde angeordnet, überlagert § 56 IfSG die Arbeitgeberart komplett: 67 Prozent des Verdienstausfalls, ab dem ersten Tag, für bis zu 10 Wochen im Jahr, 20 für Alleinerziehende.

Drei Arbeitgeber, drei Regelwerke

Fragt man ein Frankfurter Elternteil, ob eine geschlossene Kita bezahlte Freistellung von der Arbeit bedeutet, beginnt die ehrliche Antwort mit einer eigenen Frage: Wer unterschreibt eigentlich den Gehaltszettel? Nicht weil Frankfurt oder sogar Hessen ein eigenes Kinderbetreuungs-Freistellungsgesetz erlassen hätte, keins von beiden hat das, sondern weil Hessen auf der Arbeitsrechtsseite tatsächlich anders vorgeht als jedes andere deutsche Bundesland, und Frankfurts eigener Arbeitsmarkt sitzt genau an der Schnittstelle dazu.

Hessen ist das einzige deutsche Bundesland, das einen eigenen, separaten Tarifvertrag für öffentlich Beschäftigte führt. Jedes andere Bundesland wendet TV-L an, den gemeinsamen Vertrag, ausgehandelt über die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Hessen trat 2004 aus der TdL aus, unzufrieden mit der Richtung, die die anderen Bundesländer einschlugen, und verhandelt seither einen eigenen Vertrag, TV-H. Diese eine Tatsache bedeutet, dass allgemeine deutschsprachige Ratgeber zu diesem Thema, geschrieben unter der Annahme, TV-L gelte für alle Landesbeschäftigten, für einen echten Teil der Frankfurter Belegschaft schlicht nicht zutreffen.

Welches Regelwerk gilt, je nachdem, wer tatsächlich der Arbeitgeber ist
Der eigene ArbeitgeberGeltendes RegelwerkBeispiel in Frankfurt
Privates Unternehmen§ 616 BGB (vage, gerichtlich geformt, leicht per Vertrag ausschließbar)Banken, Kanzleien, die meisten privaten Arbeitgeber
Land Hessen selbst§ 29 TV-H (Hessens eigener Vertrag, nicht TV-L)Goethe-Universität, ein Regierungspräsidium
Stadt Frankfurt§ 29 TVöD (kommunaler Vertrag, dieselbe 4+4/5-Tage-Struktur)Kita-Frankfurt-Personal, allgemeine Stadtverwaltungsrollen

Weg eins: Ein privater Arbeitgeber, und der vage Standard aus § 616 BGB

Wer für ein privates Unternehmen arbeitet, für den beginnt es bei § 616 BGB. Das Gesetz erlaubt es einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer, das Gehalt für eine “verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit” zu behalten, während ein persönlicher Umstand, außerhalb der eigenen Kontrolle, die Arbeit verhindert, und eine tatsächlich unvorhergesehene Kita-Schließung passt lehrbuchmäßig zu dieser Formulierung.

Was das Gesetz nicht tut, ist eine Zahl zu nennen. Gerichte wägen jeden Fall auf eigener Tatsachengrundlage ab, und juristische Kommentare hierzu clustern durchgängig um eine Handvoll Tage, nicht um mehr. Zwei weitere Grenzen zählen genauso stark wie die Tagesanzahl. Erstens erreicht das nur eine Schließung, die niemand kommen sah, ein angekündigter Schließtag im eigenen Kita-Kalender fällt nicht darunter. Zweitens schließt ein großer Teil deutscher Arbeitsverträge und Tarifverträge § 616 BGB namentlich aus, gerade weil Arbeitgeber keine offene Verpflichtung wollen, die ein Richter großzügig auslegen könnte.

Weg zwei: Das Land Hessen selbst, und die eigene aufgelistete Liste des TV-H

Hier zählt Frankfurts spezifische Position als größte Stadt Hessens tatsächlich. Die eigene Belegschaft des Landes, auch an Institutionen mit substanzieller Frankfurter Präsenz wie der Goethe-Universität und einem Regierungspräsidium, fällt nicht auf TV-L zurück, wie es eine entsprechende Angestellte in Berlin, München oder Hamburg tun würde. § 29 TV-H legt eine eigene, geschlossene Liste bezahlter Freistellungsgründe fest, aufgebaut auf im Wesentlichen derselben Form wie die eigene Kinderbetreuungsklausel von TV-L, aber als rechtlich getrennter Text.

Die eigenen kinderbetreuungsbezogenen Ansprüche aus § 29 TV-H
SituationWer berechtigt istVerfügbare bezahlte Tage
Kind ist krank, kein Anspruch auf Kinderkrankengeld in diesem JahrKind unter 12Bis zu 4 Arbeitstage/Jahr
Reguläre Betreuungsperson wird unverfügbarKind unter 8, oder dauerhaft pflegebedürftig aufgrund einer BehinderungBis zu 4 Arbeitstage/Jahr
Gemeinsamer Deckel über beide oben genannten Kategorien5 Arbeitstage/Jahr, nicht 8
Jeder andere tatsächlich dringende Fall, im Ermessen des ArbeitgebersJede/r TV-H-versicherte BeschäftigteBis zu 3 weitere Arbeitstage
Ein leerer Spielplatz mit Rutschen und einer Schaukel bei Nacht, beleuchtet von Straßenlaternen im Nebel, keine Kinder oder Personen sichtbar

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Beide Ansprüche haben dieselbe echte Bedingung: Sie greifen nur, soweit niemand anders sofort einspringen könnte, und in der Regel muss eine Ärztin oder ein Arzt den Bedarf bescheinigen. Das ist eine tatsächlich höhere Hürde, als es klingt, ein Arbeitgeber kann durchaus fragen, ob der Zeitplan eines Partners oder ein Großelternteil in der Nähe die Lücke zuerst hätte abdecken können.

Weg drei: Die Stadt Frankfurt selbst, und der TVöD

Ein großer Teil der öffentlich sichtbaren Frankfurter Kinderbetreuungsbelegschaft, Kita-Frankfurt-Personal eingeschlossen, arbeitet nicht für das Land Hessen, sondern für die Stadt selbst, und kommunale Arbeitgeber wenden im Allgemeinen ein drittes Regelwerk an: den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), den Vertrag, der Bundes- und Kommunalbeschäftigte bundesweit abdeckt. Der eigene § 29 TVöD trägt im Wesentlichen dieselbe Vier-plus-vier-mit-fünf-Gesamtdeckel-Struktur wie der TV-H, und verlangt wieder, dass niemand anders einspringen konnte, und, speziell bei einem kranken Kind, dass in diesem Jahr kein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht.

Der praktische Punkt für Neuankömmlinge in Frankfurt: die eigene rechtliche Identität des Arbeitgebers zu kennen, ein privates Unternehmen, das Land Hessen oder die Stadt Frankfurt, zählt hier mehr als in einem Bundesland, das nur zwischen dem privaten Sektor und einem gemeinsamen öffentlichen Tarifvertrag unterscheiden muss.

In jedem Fall: Ein angekündigter Schließtag ist eine Frage des Jahresurlaubs

Nimmt man die Unterscheidung nach Arbeitgeberart weg, bleibt eines über alle drei Wege hinweg konstant: Keiner von ihnen war je dafür gedacht, einen Schließtag abzudecken, den die eigene Kita bereits angekündigt hat. Der begleitende Ratgeber zur Ferien-Notbetreuung behandelt, was die Kita und, falls das nicht ausreicht, das Jugendamt an tatsächlicher Ersatzbetreuung für diese Termine schulden. Das ist eine Frage der Betreuung.

Diese Seite behandelt eine andere Frage, ob persönlich bezahlte Zeit fern der Arbeit für dasselbe Datum zusteht, und für alles, was bereits in einem veröffentlichten Kalender steht, liegt die praktische Antwort beim Bundesurlaubsgesetz statt bei einem der drei Freistellungsrahmenwerke oben. Deutsches Recht garantiert ein Minimum von 24 Werktagen Jahresurlaub, 20 Tage bei einer üblichen Fünf-Tage-Woche, und § 7 BUrlG verlangt, dass der Arbeitgeber die eigenen Planungswünsche berücksichtigt, dringende betriebliche Bedürfnisse oder der konkurrierende Anspruch einer Kollegin oder eines Kollegen können für ein bestimmtes Datum trotzdem Vorrang haben.

Ist die Schließung offiziell angeordnet, spielt die Arbeitgeberart keine Rolle mehr

Es gibt eine vierte Spur, und sie überlagert alles oben Genannte, unabhängig davon, wer den Gehaltszettel unterschreibt. § 56 IfSG greift speziell dann, wenn Gesundheitsbehörden selbst eine Kinderbetreuungseinrichtung zur Infektionsbekämpfung schließen lassen, statt dass die Schließung dem eigenen Routinekalender folgt, und ein Elternteil tatsächlich keine andere Anlaufstelle für ein Kind unter 12 hat. In diesem Szenario springt der Anspruch erheblich: eine Entschädigung im Wert von 67 Prozent dessen, was dieses Elternteil sonst verdient hätte, ab dem ersten Tag statt nach einer Wartezeit, für bis zu 10 Wochen im Jahr, oder bis zu 20 Wochen für Alleinerziehende, vorbehaltlich einer monatlichen Obergrenze. Das gilt identisch, egal ob für ein privates Unternehmen, das Land Hessen oder die Stadt Frankfurt selbst gearbeitet wird, da es ein Anspruch gegen den Staat ist, kein Merkmal eines bestimmten Arbeitsrahmenwerks.

Was echte Leute sagen

Das Muster, das bei Frankfurter Eltern in diesem Zusammenhang wiederholt auftaucht, hat eigentlich wenig mit dem Gesetz selbst zu tun, es geht darum, zuerst herauszufinden, welches der drei Rahmenwerke tatsächlich gilt, bevor es eine echte Lücke gibt, über die gestritten werden muss, denn die Antwort ist aus der Berufsbezeichnung allein tatsächlich nicht ersichtlich. Beschäftigte an der Goethe-Universität etwa beschreiben, dass sie die Personalabteilung eigens fragen mussten, ob TV-H oder eine andere Regelung für ihre Rolle gilt, da Universitätspersonal je nach Finanzierungsquelle unter mehr als einer Vertragsart stehen kann. Auf der privatwirtschaftlichen Seite taucht der Rat immer wieder auf, die Freistellungs- oder Verhinderungsklausel eines neuen Arbeitsvertrags bereits bei der Unterschrift zu prüfen, nicht erst Monate später während einer tatsächlichen Schließung.

Schritt für Schritt

  1. Zuerst klären, welches der drei Rahmenwerke tatsächlich gilt. Privatvertrag, § 616 BGB. Arbeitgeber Land Hessen, § 29 TV-H. Arbeitgeber Stadt Frankfurt, § 29 TVöD.
  2. Wer unter § 616 BGB fällt, sollte jetzt die eigene Freistellungs- oder Verhinderungsklausel im Vertrag lesennicht während einer laufenden Schließung, denn eine Ausschlussklausel ist häufig und ändert alles.
  3. Wer unter TV-H oder TVöD fällt, sollte prüfen, ob die eigene Situation zur aufgelisteten Liste passtein krankes Kind unter 12 ohne Anspruch auf Kinderkrankengeld, oder eine Betreuungsperson, die für ein Kind unter 8 tatsächlich ausfällt, und bereit sein zu zeigen, dass niemand anders sofort einspringen konnte.
  4. Für jedes Datum, das bereits im veröffentlichten Schließkalender der Kita steht, als Frage des Jahresurlaubs behandelnUrlaub buchen oder im Voraus Betreuung organisieren, statt zu erwarten, dass eines der drei Rahmenwerke es abdeckt.
  5. Ist die Schließung eine offizielle Gesundheitsanordnung statt der eigenen Kita-Terminplanung, § 56 IfSG direkt bei der Gehaltsabteilung ansprechendas gilt unabhängig davon, welcher der drei oben genannten Wege den eigenen Arbeitgeber beschreibt.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite ordnet ein, wie § 616 BGB, TV-H, TVöD, das Bundesurlaubsgesetz und § 56 IfSG zueinander stehen, sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob irgendein einzelner Teil davon tatsächlich auf die eigene Situation zutrifft, hängt von Details ab, die nur die eigenen Unterlagen beantworten können, der genaue Wortlaut des Vertrags, welcher Tarifvertrag tatsächlich für die eigene Stelle gilt, und die konkreten Fakten einer bestimmten Schließung. Ein echter Streit mit einem Arbeitgeber wird am besten von einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder, falls am eigenen Arbeitsplatz vorhanden, dem Betriebsrat oder Personalrat behandelt.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Ich arbeite für ein kleines privates Unternehmen in Frankfurt. Gibt uns § 616 BGB tatsächlich etwas Verlässliches?

Etwas, aber nicht viel, worauf sich planen lässt. § 616 BGB erlaubt es einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer, das Gehalt für eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" zu behalten, während ein persönlicher Umstand, ohne eigenes Verschulden, die Arbeit verhindert, und eine tatsächlich überraschende Kita-Schließung passt genau zu dieser Beschreibung. Der Haken ist, dass das Gesetz keine Tagesanzahl nennt, Gerichte entscheiden von Fall zu Fall, und juristische Erklärartikel landen dabei durchgängig eher bei einer Handvoll Tage als bei etwas Längerem. Zwei weitere Grenzen zählen genauso: Erstens erreicht das nur eine Schließung, die niemand kommen sah, ein angekündigter Schließtag im Kita-Kalender fällt nicht darunter. Zweitens schließt ein großer Teil deutscher Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen § 616 BGB namentlich aus, gerade weil Arbeitgeber keine offene, richterlich auslegbare Verpflichtung im Vertrag stehen haben wollen. Vor der Annahme, der gesetzliche Standard greife, die eigene Verhinderungs- oder Freistellungsklausel lesen.

Mein Arbeitgeber ist das Land Hessen, nicht die Stadt Frankfurt. Warum zählt das hier speziell so sehr?

Weil Hessen in diesem Punkt tatsächlich ein Ausreißer unter den deutschen Bundesländern ist. Jedes andere deutsche Bundesland wendet TV-L an, denselben Tarifvertrag, aber Hessen ist 2004 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten und verhandelt seither einen eigenen Vertrag, TV-H. Ist der Arbeitgeber das Land Hessen selbst, zum Beispiel die Goethe-Universität oder ein Regierungspräsidium, beide tatsächlich in Frankfurt präsent, gilt § 29 TV-H, nicht TV-L. Die Struktur ähnelt in ihrer Form der Kinderbetreuungsklausel von TV-L, ist aber ein rechtlich getrennter Text, und allgemeine deutsche Ratgeber, die davon ausgehen, TV-L gelte für alle öffentlich Beschäftigten, passen schlicht nicht auf die eigene Situation.

Was ist mit einer Stelle bei der Stadt Frankfurt selbst, wie Kita-Frankfurt-Personal oder allgemeine Stadtverwaltungsrollen?

Das ist eine dritte, separate Spur, verschieden von beiden oben genannten. Kommunale Arbeitgeber wie die Stadt Frankfurt wenden in der Regel den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) an, nicht den TV-H, da der TV-H speziell für die eigene Belegschaft des Landes Hessen gilt und nicht für kommunale Beschäftigte. § 29 TVöD trägt im Wesentlichen dieselbe Form wie TV-H und TV-L: bis zu vier bezahlte Tage im Jahr für ein krankes Kind unter 12 ohne Anspruch auf Kinderkrankengeld, bis zu vier weitere, wenn eine reguläre Betreuungsperson für ein Kind unter 8 ausfällt, beide zusammen auf fünf Tage im Jahr gedeckelt, beide daran geknüpft, dass niemand anders kurzfristig einspringen kann.

Die Schließtage unserer Kita stehen bereits im Kalender, den wir bei der Anmeldung bekommen haben. Greift hier überhaupt etwas davon?

In der Regel nicht, und das gilt unabhängig davon, welches der drei Rahmenwerke das eigene Arbeitsverhältnis abdeckt. Jede Version dieser Regel, ob der vage § 616 BGB oder der aufgelistete TV-H- oder TVöD-Katalog, wurde für einen tatsächlich unvorhergesehenen Umstand gebaut. Ein Datum, das bereits im veröffentlichten Schließkalender der Kita steht, hört in dem Moment auf, unvorhergesehen zu sein, in dem es angekündigt wurde. Der begleitende Ratgeber zur Ferien-Notbetreuung behandelt, was die Kita und, als Rückfallebene, das Jugendamt an tatsächlicher Ersatzbetreuung für diese Tage schulden. Diese Seite behandelt eine andere Frage, ob persönlich bezahlte Freistellung von der Arbeit zusteht, und bei einem bereits angekündigten Datum lautet die ehrliche Antwort, Jahresurlaub zu buchen oder im Voraus Betreuung zu organisieren.

Unsere Kita wurde durch eine behördliche Gesundheitsanordnung geschlossen, nicht nach ihrem üblichen Schließkalender. Zählt die Arbeitgeberart trotzdem noch?

Nein, und genau das ist der Punkt, dieses Szenario separat zu behandeln. § 56 IfSG kümmert sich nicht darum, ob § 616 BGB, TV-H oder TVöD gilt: Sobald Gesundheitsbehörden selbst die Kita zur Infektionsbekämpfung schließen lassen und es tatsächlich keine andere Betreuungsmöglichkeit für ein Kind unter 12 gibt, besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des regulären Verdienstes, ab dem ersten Tag, für bis zu 10 Wochen im Jahr, oder 20 Wochen für Alleinerziehende. Dieser Anspruch wird zuerst über die eigene Gehaltsabteilung geltend gemacht, die sich die Erstattung anschließend vom Land holt, unabhängig davon, welches der drei Arbeitsrahmenwerke sonst gilt.

Können wir einfach unseren Jahresurlaub für einen Schließtag nutzen, statt zu streiten, welches Rahmenwerk gilt?

Bei einem angekündigten Datum ist das tatsächlich die verlässlichste Option. Das Bundesurlaubsgesetz legt ein Minimum von 24 Werktagen im Jahr fest, 20 Tage bei einer üblichen Fünf-Tage-Woche, und § 7 BUrlG verlangt, dass ein Arbeitgeber die eigenen Wünsche bei der Planung berücksichtigt, dringende betriebliche Bedürfnisse oder der konkurrierende Anspruch einer Kollegin oder eines Kollegen können dennoch für ein bestimmtes Datum den Vorrang haben. Ist der eigene Jahresurlaub aufgebraucht, liegt unbezahlter Urlaub im Ermessen des Arbeitgebers, ist aber keine Pflicht, außerhalb der engen bezahlten Kategorien, die § 616 BGB, TV-H oder TVöD bereits abdecken.