Die PKV zahlt bei Krankheit nicht automatisch, und das ist eine echte Lücke

Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben ein echtes Sicherheitsnetz, wenn eine Krankheit sie lange genug von der Arbeit fernhält: Krankengeld setzt nach 6 Wochen arbeitgeberbezahlter Entgeltfortzahlung automatisch ein und ersetzt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, bis zu 90 Prozent des Nettoeinkommens. Selbstständige Eltern und Freiberufler in der privaten Krankenversicherung (PKV) haben dagegen überhaupt kein eingebautes Äquivalent, ohne eine separate Krankentagegeld-Police bedeutet eine wirklich ernsthafte Krankheit, die von der Arbeit fernhält, schlicht, dass das Familieneinkommen auf null fällt, es gibt keinen automatischen Auffangmechanismus. Die Lösung ist proaktiv: eine private Krankentagegeld-Police, separat und im Voraus abgeschlossen, zahlt einen Tagessatz, den man tatsächlich mit dem Versicherer beim Abschluss verhandelt, statt einer festen gesetzlichen Formel. Anders als das zeitlich begrenzte Krankengeld der GKV läuft PKV-Krankentagegeld weiter, solange die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt ist, ohne feste Obergrenze, und die Auszahlung selbst ist steuerfrei. Der Haken ist, dass das nur funktioniert, wenn man es tatsächlich einrichtet, bevor man es braucht, es gibt keine Möglichkeit, diesen Schutz rückwirkend hinzuzufügen, sobald man bereits krank ist.

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Die offizielle Regel

Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland haben ein Sicherheitsnetz, über das die meisten erst nachdenken, wenn sie es brauchen: Hält eine Krankheit sie über die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers hinaus von der Arbeit fern, springt Krankengeld automatisch ein. Selbstständige Eltern und Freiberufler in der privaten Versicherung stehen vor einer wirklich anderen Realität, und die Lücke zu verstehen ist wichtig, bevor eine echte Krankheit sie testet, nicht danach.

Das Krankengeld der GKV setzt nach 6 Wochen arbeitgeberbezahlter Entgeltfortzahlung automatisch ein und ersetzt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, bis zu 90 Prozent des Nettoeinkommens, ohne dass die angestellte Person vorab irgendetwas separat regeln muss. Diese ersten 6 Wochen beruhen auf § 3 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz), das nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung während Arbeitsunfähigkeit begründet. Erst danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld nach § 47 SGB V, dessen Formel, 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, gedeckelt auf 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, gesetzlich fest vorgegeben ist. Das ist ein eingebautes Merkmal der gesetzlichen Versicherung. Selbstständige Eltern und Freiberufler in der PKV haben in ihrer Absicherung überhaupt keinen vergleichbaren eingebauten Mechanismus.

GKV-Krankengeld im Vergleich zu PKV-Krankentagegeld
GKV-KrankengeldPKV-Krankentagegeld
Automatisch?Ja, in die gesetzliche Absicherung eingebautNein, erfordert eine separate, im Voraus abgeschlossene Police
HöheFeste Formel: 70% brutto/90% nettoBeim Abschluss verhandelter Tagessatz
DauerZeitlich begrenztKeine feste Obergrenze, läuft solange Arbeitsunfähigkeit bescheinigt ist
Besteuert?Steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt erhöht Steuersatz auf übriges EinkommenSteuerfrei, ohne Progressionsvorbehalt

Ohne separate Krankentagegeld-Police haben Selbstständige in der PKV während einer echten Krankheit im Wesentlichen gar keinen Einkommensschutz. Eine ernsthafte Krankheit, die über einen längeren Zeitraum von der Arbeit fernhält, bedeutet nicht nur verlorene Produktivität, sie bedeutet, dass das Familieneinkommen aus dieser Arbeit auf null fällt, da im Hintergrund kein gesetzlicher Auffangmechanismus arbeitet, wie es ihn für GKV-Angestellte gibt.

Die private Krankentagegeld-Police ist gezielt dafür konzipiert, genau diese Lücke zu füllen, aber die Mechanik funktioniert anders als im gesetzlichen System. Der Tagesauszahlungsbetrag ist etwas, das man beim Abschluss der Police tatsächlich mit dem eigenen Versicherer verhandelt, statt einer festen staatlichen Formel, die einheitlich auf alle angewendet wird. Ein wirklich bedeutender Vorteil gegenüber der GKV-Version: Während Krankengeld zeitlich begrenzt ist, läuft PKV-Krankentagegeld weiter, solange die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt ist, ohne eingebautes Enddatum, und die Auszahlung selbst ist steuerfrei. Eine Ausnahme lohnt sich dabei zu kennen: Wer Krankentagegeld über den Basistarif der PKV abgeschlossen hat, für den ist die Zahlung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung begrenzt, die zeitlich unbegrenzte Zahlung gilt also nur für reguläre Krankentagegeld-Tarife, nicht für die Basistarif-Variante.

Der entscheidende Haken, und der Grund, warum das als proaktive Entscheidung behandelt werden muss statt als etwas, das man später regelt: Diese Absicherung lässt sich nicht rückwirkend hinzufügen, sobald man bereits krank ist. Wartet man, bis ein Gesundheitsproblem bereits aufgetreten ist, wird man entweder abgelehnt oder mit Ausschlüssen konfrontiert, die speziell diesen Zustand betreffen. Krankentagegeld einzurichten, während man aktuell gesund ist, ist der einzige Weg, wie es tatsächlich wie beabsichtigt funktioniert.

Ein Stethoskop auf einem Stapel Versicherungspolicen und einem Taschenrechner

Was Betroffene wirklich sagen

Selbstständige Eltern in der PKV beschreiben, diese Lücke auf eine von zwei Arten zu entdecken, entweder proaktiv, durch die eigene Recherche oder die Beratung eines Versicherungsberaters, bevor etwas passiert, oder reaktiv, während oder nach einer echten Krankheit, die das Fehlen jeglichen Einkommensschutzes genau im falschen Moment offenlegt. Der übereinstimmende Rat derer, die es auf die harte Tour gelernt haben, ist eindeutig: Krankentagegeld einrichten, während man gesund ist, es als echte Notwendigkeit behandeln, die mit Selbstständigkeit in der PKV verbunden ist, nicht als optionalen Zusatz, den man irgendwann in Betracht zieht.

Die Steuerfreiheit der Auszahlung, und das Fehlen einer festen Zeitgrenze im Vergleich zum Krankengeld der GKV, kommen als Details vor, die Menschen positiv überraschen, sobald sie die beiden Systeme tatsächlich direkt nebeneinander vergleichen, statt anzunehmen, die PKV sei einfach durchweg schlechter.

Schritt für Schritt

  1. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich in der PKV ohne Krankentagegeld-Police, behandeln Sie das als dringend zu schließende Lücke, nicht als Aufgabe für irgendwann.
  2. Richten Sie die Police ein, während Sie aktuell gesund sind, zu warten, bis ein Gesundheitsproblem auftritt, macht das Hinzufügen schwierig oder unmöglich.
  3. Verhandeln Sie mit Ihrem Versicherer einen Tagesauszahlungssatz, der die tatsächlichen Einkommensbedürfnisse Ihres Haushalts wirklich widerspiegelt.
  4. Verstehen Sie, dass die Auszahlung steuerfrei ist und keine feste Zeitgrenze hat, anders als das zeitlich begrenzte Krankengeld der GKV, außer bei der Basistarif-Variante.
  5. Überprüfen Sie Ihren Krankentagegeld-Schutz periodisch, wenn sich Ihr Einkommen ändert, um sicherzustellen, dass der verhandelte Satz noch zu den tatsächlichen Bedürfnissen Ihrer Familie passt.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite erklärt den allgemeinen Rahmen der Einkommensschutzlücken zwischen GKV und PKV in Deutschland, Stand Mitte 2026. Sie ist keine Versicherungs- oder Finanzberatung. Ihre konkrete Situation sollte individuell geprüft werden, konsultieren Sie für eine auf Ihren Haushalt zugeschnittene Beratung einen unabhängigen Versicherungsberater.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Wir sind selbstständig und privat versichert. Wenn einer von uns ernsthaft erkrankt und monatelang nicht arbeiten kann, was passiert dann eigentlich mit unserem Einkommen?

Ohne separate Krankentagegeld-Police stoppt das Einkommen aus dieser Arbeit schlicht, es gibt keinen automatischen gesetzlichen Auffangmechanismus, wie ihn das Krankengeld der GKV für Angestellte bietet. Das ist genau die Lücke, die eine private Krankentagegeld-Police füllen soll, aber nur, wenn man sie bereits eingerichtet hat, bevor die Krankheit eintritt, sie lässt sich nicht rückwirkend hinzufügen.

Wie unterscheidet sich Krankentagegeld von dem, was ein gesetzlich (GKV) Versicherter automatisch bekommt?

Das Krankengeld der GKV ist eine feste gesetzliche Formel, 70 Prozent des Bruttoeinkommens bis zu 90 Prozent des Nettoeinkommens, die nach 6 Wochen arbeitgeberbezahlter Entgeltfortzahlung automatisch einsetzt, und es ist zeitlich begrenzt. Krankentagegeld unter der PKV ist eine separate Police, die man selbst abschließt und bezahlt, mit einem Tagesauszahlungsbetrag, den man beim Abschluss tatsächlich mit dem Versicherer verhandelt, statt einer festen staatlichen Formel, und es läuft weiter, solange die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt ist, ohne feste zeitliche Obergrenze.

Wird die Krankentagegeld-Auszahlung wie normales Einkommen versteuert?

Nein, die Auszahlung ist steuerfrei, was ein echter Vorteil gegenüber der Behandlung mancher anderer Einkommensersatzquellen ist. Ein Detail, das dabei oft übersehen wird: Das gesetzliche Krankengeld ist zwar formal ebenfalls steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt nach Paragraf 32b EStG den Steuersatz auf das übrige Einkommen, während privates Krankentagegeld diesem Progressionsvorbehalt laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (III R 36/13) gerade nicht unterliegt. Das macht den beim Abschluss verhandelten Tagessatz spürbar wertvoller, als die reine Bruttozahl vermuten lässt.

Wir sind bereits privat versichert, ohne Krankentagegeld. Können wir es jetzt nachträglich hinzufügen, wenn wir aktuell gesund sind?

Ja, solange Sie aktuell gesund sind und keiner bereits bekannten Erkrankung gegenüberstehen, können Sie sich trotzdem für eine Krankentagegeld-Police bewerben, vorbehaltlich der eigenen Risikoprüfung und Gesundheitsfragen Ihres Versicherers zu diesem Zeitpunkt. Entscheidend ist, nicht zu warten, bis man bereits krank ist oder eine diagnostizierte Erkrankung hat, ab diesem Punkt wird es schwierig oder unmöglich, diesen Schutz hinzuzufügen, genau deshalb lohnt es sich, proaktiv statt nachträglich zu handeln.