Apostille in Hamburg: Welches Amt zuständig ist, hängt wirklich davon ab, wer das Dokument ausgestellt hat

Anders als etwa in München, wo eine einzige Behörde alle bayerischen Apostillen bearbeitet, teilt Hamburg die Zuständigkeit für Apostillen tatsächlich zwischen zwei verschiedenen Stellen auf, je nachdem, wer das Dokument ausgestellt hat, und die falsche Wahl bedeutet einen vergeblichen Weg. Stammt das Dokument von einer Hamburger Behörde, etwa eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde vom Standesamt, ein Schulzeugnis, oder ein anderes städtisches Dokument, ist das Amt für Migration innerhalb der Behörde für Inneres und Sport zuständig, in der Hammer Straße 30-34, und ein Besuch dort ist nur mit Termin möglich. Wurde das Dokument dagegen von einer Hamburger Notarin oder einem Hamburger Notar beglaubigt, oder handelt es sich um eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg selbst, ist eine komplett andere Stelle zuständig: die Verwaltungsstelle für Apostillen und Legalisationen beim Landgericht Hamburg am Sievekingplatz. Auch die Gebühren unterscheiden sich je nach Stelle und Verfahren deutlich. Beim Amt für Migration kostet eine Apostille 16 Euro persönlich oder 39 Euro postalisch, eine Vorbeglaubigung 11 Euro persönlich oder 34 Euro postalisch. Beim Landgericht kostet eine notarielle Urkunde 25 Euro und eine Landgerichtsentscheidung 15 Euro, Zahlung nur bar oder per EC-Karte. Am schnellsten geht es persönlich: bis zu sechs Dokumente können beim Amt für Migration mit Termin tatsächlich am selben Tag bearbeitet werden, postalische Anträge dort dauern in der Regel rund zehn Werktage, und beim Landgericht rechnet man mit rund einer Woche inklusive Postlaufzeit in beide Richtungen.

Die offizielle Regel

Eine Apostille zu bekommen klingt nach einem einfachen Behördengang, und in Hamburg ist es das meistens auch, sobald klar ist, welche der beiden wirklich unterschiedlichen Stellen für das eigene Dokument zuständig ist. Hamburg ist ein Stadtstaat, es gibt also keine bayerische Bezirksregierung, kein Äquivalent zur Regierung von Oberbayern, das zwischen Stadt und Bund vermittelt. Das verändert die Struktur des Verfahrens, vereinfacht sie aber nicht: statt einer einzigen Stelle, die alles abdeckt, wie es die Regierung von Oberbayern für München tut, teilt Hamburg die Apostille-Zuständigkeit tatsächlich danach auf, wer das zugrunde liegende Dokument ausgestellt hat.

Das Amt für Migration, innerhalb der Behörde für Inneres und Sport, ist tatsächlich die Stelle für Apostillen bei Dokumenten, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg ausgestellt wurden. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden vom Standesamt, Zeugnisse Hamburger Schulen und andere städtische Unterlagen fallen alle in diese Kategorie, das ist der richtige Ausgangspunkt, wenn das eigene Dokument dazu passt.

Besuchsadresse: Hammer Straße 30-34, 22041 Hamburg (Amt für Migration, Referat M 251), Besuche nur mit Termin, buchbar über driveport.de. Notarielle Urkunden und Entscheidungen des Landgerichts Hamburg gehen an eine andere Stelle, die Verwaltungsstelle für Apostillen und Legalisationen beim Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 1 (Gebäude B, Raum B027, Erdgeschoss), 20355 Hamburg. Aktuelle Angaben vor einem Besuch oder Versand immer auf den offiziellen Seiten prüfen.

Apostille-Antrag beim Amt für Migration (Dokumente einer Hamburger Behörde)
Detail
AntragswegePersönlich (mit Termin) oder postalisch
DokumentanforderungOriginal erforderlich, keine Kopie
Kosten, Apostille16 Euro persönlich, 39 Euro postalisch
Kosten, Vorbeglaubigung11 Euro persönlich, 34 Euro postalisch
BearbeitungszeitAm selben Tag für bis zu 6 Dokumente persönlich, rund 10 Werktage postalisch
Zahlung (persönlich)Bar oder Karte vor Ort möglich

Wurde das eigene Dokument dagegen von einer Hamburger Notarin oder einem Hamburger Notar beglaubigt, oder handelt es sich um eine Entscheidung, die das Landgericht Hamburg selbst getroffen hat, ist eine komplett andere Stelle zuständig. Die Verwaltungsstelle für Apostillen und Legalisationen beim Landgericht Hamburg, am Sievekingplatz, bearbeitet genau diese Fälle, und die beiden Stellen zu verwechseln bedeutet tatsächlich einen vergeblichen Weg, weil keine der beiden den jeweils anderen Dokumenttyp bearbeitet.

Apostille-Antrag beim Landgericht Hamburg (notarielle Urkunden und Landgerichtsentscheidungen)
Detail
AntragswegePersönlich am gemeinsamen Empfang von Amts- und Landgericht, oder postalisch
DokumentanforderungOriginal, wo relevant mit notarieller Beglaubigung
Kosten, notarielle Urkunde25 Euro je Dokument
Kosten, Landgerichtsentscheidung15 Euro je Dokument
BearbeitungszeitRund 1 Woche, inklusive Postlaufzeit
Öffentliche SprechzeitenMontag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 9:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs geschlossen

Es gibt tatsächlich noch einen dritten, engeren Fall, der sich zu kennen lohnt. Handelt es sich beim eigenen Dokument um einen Handelsregisterauszug, ein Scheidungsurteil oder einen Erbschein, ausgestellt vom Amtsgericht Hamburg selbst, bearbeitet dieses Gericht die Apostille für seine eigenen Unterlagen direkt, pauschal 25 Euro je Dokument, statt sie über das Landgericht laufen zu lassen. Notarielle Urkunden gehen weiterhin speziell an das Landgericht, diese Trennung macht die eigene Anleitung des Amtsgerichts ausdrücklich deutlich, es lohnt sich also tatsächlich, vorher zu prüfen, welches Gericht das eigene Dokument überhaupt ausgestellt hat.

Ein praktisches Detail, das sich lohnt, vorher zu wissen: das Amt für Migration empfiehlt ausdrücklich, vorab einen Scan oder ein Foto des Dokuments per E-Mail für eine Vorprüfung zu schicken, das kann die gesamte Bearbeitungszeit spürbar verkürzen, besonders bei einem postalischen Antrag. Das lohnt sich unabhängig vom letztlich gewählten Weg, weil die Behörde so ein Problem mit dem Dokument bereits erkennt, bevor das Original schon auf dem Postweg ist.

Nahaufnahme eines Wachssiegel-Stempels auf strukturiertem Papier, sinnbildlich für die amtliche Beglaubigung eines Dokuments

Foto von Anna Tarazevich auf Pexels

Was Betroffene berichten

Wer sich zum ersten Mal um eine Hamburger Apostille kümmert, beschreibt übereinstimmend eine anfängliche Verwirrung genau darüber, welche Stelle überhaupt zuständig ist. Mehrere berichten, zunächst bei der falschen Stelle gelandet zu sein, meist beim Landgericht für eine Standesamt-Urkunde, bevor jemand auf das Amt für Migration hinwies. Ist die richtige Stelle erst einmal gefunden, gilt der eigentliche Ablauf aber übereinstimmend als unkompliziert.

Familien mit einer in Hamburg notariell beglaubigten Urkunde, etwa einer Vollmacht oder einer beglaubigten Erklärung, berichten übereinstimmend, überrascht gewesen zu sein, wie eng die Sprechzeiten der Apostillenstelle des Landgerichts tatsächlich sind, nur vormittags, an vier Tagen die Woche, mittwochs ganz geschlossen. Mehrere raten, vorher anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben, gerade weil diese Zeiten leicht übersehen werden, wenn man anderswo einen vollen Geschäftstag gewohnt ist.

Schritt für Schritt

  1. Klären, wer das eigene Dokument tatsächlich ausgestellt hat. Eine Hamburger Behörde wie ein Standesamt oder eine Schule, eine Hamburger Notarin oder ein Hamburger Notar, oder das Landgericht beziehungsweise Amtsgericht Hamburg selbst, das entscheidet, welche Stelle zuständig ist.
  2. Stammt das Dokument von einer Hamburger Behörde, einen Termin beim Amt für Migration buchen, über driveport.de, spontane Besuche werden dort nicht angenommen.
  3. Wurde das Dokument von einer Hamburger Notarin oder einem Notar beglaubigt, oder handelt es sich um eine Landgerichtsentscheidung, stattdessen zur Verwaltungsstelle für Apostillen und Legalisationen des Landgerichts gehen, kein Termin nötig, aber vorher die engen Sprechzeiten montags, dienstags, donnerstags und freitags vormittags prüfen.
  4. Das Originaldokument bereithalten, eine Kopie wird bei keiner der beiden Stellen akzeptiert.
  5. Vorab einen Scan per E-Mail zur Vorprüfung schicken, besonders bei einem postalischen Antrag, das kann die gesamte Bearbeitungszeit tatsächlich verkürzen.
  6. Die richtige Gebühr für die richtige Stelle einplanen: rund 16 bis 39 Euro beim Amt für Migration je nach Weg, oder 15 bis 25 Euro beim Landgericht je nach Dokumentart.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite erklärt den allgemeinen Ablauf des Apostille-Antrags in Hamburg, ersetzt aber keine Rechtsberatung, und die konkreten Anforderungen können je nach Dokumentart und ausstellender Stelle abweichen. Für die eigene Situation empfiehlt sich, die aktuellen Anforderungen direkt beim Amt für Migration oder beim Landgericht Hamburg zu bestätigen, je nachdem, welche Stelle zuständig ist.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Mein Dokument ist eine Geburtsurkunde vom Hamburger Standesamt. Welche Stelle brauche ich tatsächlich?

Das Amt für Migration innerhalb der Behörde für Inneres und Sport, tatsächlich nicht das Landgericht. Standesamt-Urkunden, Schulzeugnisse und andere Dokumente einer Hamburger Behörde laufen alle über das Amt für Migration in der Hammer Straße 30-34, und für einen persönlichen Besuch braucht man einen Termin, buchbar über das Portal driveport.de.

Mein Dokument wurde hier in Hamburg notariell beglaubigt, nicht von einer Behörde ausgestellt. Wohin geht das?

An eine komplett andere Stelle, die Verwaltungsstelle für Apostillen und Legalisationen beim Landgericht Hamburg am Sievekingplatz. Notarielle Urkunden und eigene Entscheidungen des Landgerichts Hamburg werden dort speziell bearbeitet, und auch die Gebühr ist tatsächlich anders, 25 Euro für eine notarielle Urkunde statt der Sätze des Amts für Migration.

Kann ich einfach ohne Termin vorbeigehen?

Das hängt davon ab, welche Stelle zuständig ist. Beim Amt für Migration ist für einen persönlichen Besuch ausdrücklich ein Termin nötig, spontane Besuche werden dort nicht angenommen. Die Apostillenstelle des Landgerichts verlangt keinen gebuchten Termin, hat aber wirklich enge Öffnungszeiten, montags, dienstags, donnerstags und freitags vormittags von 9 bis 12 Uhr, und ist mittwochs komplett geschlossen.

Was ist mit einem Handelsregisterauszug, einem Scheidungsurteil oder einem Erbschein vom Amtsgericht Hamburg?

Das ist tatsächlich ein dritter, engerer Fall. Das Amtsgericht Hamburg bearbeitet Apostillen für seine eigenen Unterlagen direkt, pauschal 25 Euro je Dokument, statt sie über das Amt für Migration oder das Landgericht laufen zu lassen. Notarielle Urkunden gehen weiterhin speziell an das Landgericht, diese Trennung macht die eigene Anleitung des Amtsgerichts ausdrücklich deutlich.

Muss ich für die Apostille immer das Originaldokument mitbringen, oder reicht eine Kopie?

Bei beiden Stellen ist ausdrücklich das Original erforderlich, eine einfache Kopie wird weder beim Amt für Migration noch beim Landgericht akzeptiert. Bei einer notariellen Urkunde muss zusätzlich die notarielle Beglaubigung selbst bereits vorliegen, das Landgericht stellt die Apostille auf diese Beglaubigung, nicht auf das zugrunde liegende Dokument allein.

Lohnt es sich, vor dem eigentlichen Antrag eine Vorprüfung anzufragen?

Ja, das Amt für Migration empfiehlt ausdrücklich, vorab einen Scan oder ein Foto des Dokuments per E-Mail zu schicken, das kann die Bearbeitungszeit spürbar verkürzen, besonders bei einem postalischen Antrag. Das lohnt sich unabhängig vom gewählten Weg, weil so ein Problem mit dem Dokument auffällt, bevor das Original bereits auf dem Postweg ist.