Der zusätzliche Euro auf dem DOM-Getränk ist keine Abzocke: Hamburgs Mehrwegbecher-Pfandregeln

Wer auf dem Hamburger DOM, beim Alstervergnügen oder auf einem Hamburger Weihnachtsmarkt ein Getränk kauft und merkt, dass der Preis einen Euro oder mehr über dem steht, was die Preistafel zeigt, sieht keinen Fehler und keinen Touristenaufschlag, sondern ein rückerstattbares Becherpfand, und dahinter steckt ein Bundesgesetz, von dem die meisten Zugezogenen noch nie gehört haben. Seit dem 1. Januar 2023 verlangt Deutschlands Mehrwegangebotspflicht (§§ 33 und 34 des Verpackungsgesetzes) von den meisten Betrieben, die Essen oder Getränke in Einwegverpackung verkaufen, zusätzlich eine Mehrwegalternative anzubieten, und wenn ein Veranstalter die Gastronomie selbst betreibt, zählt das gesamte Veranstaltungsgelände als eine einzige Verkaufsfläche statt stand für stand geprüft zu werden. Hamburgs eigene Veranstaltungen zeigen, wie unterschiedlich das in der Praxis aussieht: Auf dem Hamburger DOM, dem dreimal jährlich stattfindenden Volksfest auf dem Heiligengeistfeld, wird laut der eigenen DOM-Serviceseite von hamburg.de an jedem Getränkestand in RECUP-Mehrwegbechern gegen ein pauschales Pfand von 1 Euro ausgeschenkt. Das Alstervergnügen, das kostenlose Spätsommerfest an der Binnenalster, geht weiter und verzichtet ganz auf Einweg, jeder Getränkestand gibt ausschließlich Mehrwegbecher gegen Pfand aus. Der Weihnachtsmarkt am Rathausmarkt fährt ein wiederum eigenes Modell: ein einheitliches Tassenpfand von 4 Euro für die Saison 2025, eine feste Zahl für den ganzen Markt statt standweise unterschiedlicher Preise. Die Ausnahme vom Gesetz ist eng gefasst und leicht falsch einzuschätzen: Ein Betrieb braucht höchstens 5 Beschäftigte UND höchstens 80 Quadratmeter Verkaufsfläche, beides zugleich, und Ketten oder Betriebe mit mehreren Standorten werden als ein einziges Unternehmen zusammengezählt, sodass ein klein wirkender Stand trotzdem gesetzlich verpflichtet sein kann. Eine neuere EU-Verordnung, die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR, EU 2025/40), tritt am 12. August 2026 in Kraft und legt weitere Mehrweg-Anforderungen auf die bestehende deutsche Regel, wobei Hamburg-spezifische Hinweise zum genauen Zusammenspiel beider Regeln bis Mitte 2026 noch nicht veröffentlicht waren.

Hamburgs eigene Veranstaltungen laufen bereits danach

Wer annimmt, der Aufpreis auf ein Festivalgetränk sei eine Art lokaler Zuschlag, liegt halb richtig und halb falsch: Es ist tatsächlich ein zusätzlicher Betrag über dem Getränkepreis, aber willkürlich ist er nicht, und man bekommt ihn zurück. Auf dem Hamburger DOM, Norddeutschlands größtem Volksfest, das dreimal im Jahr auf dem Heiligengeistfeld stattfindet, bestätigt die eigene Serviceseite von hamburg.de, dass Getränke in RECUP-Mehrwegbechern gegen 1 Euro Pfand statt in Einwegbechern ausgeschenkt werden, gleichermaßen beim Frühlingsdom, Sommerdom und Winterdom. Beim Alstervergnügen, dem kostenlosen Fest Ende August, das die Binnenalster und den Jungfernstieg mit Musik, Essen und Feuerwerk füllt (die Ausgabe 2026 läuft vom 28. bis 31. August), geht die Regel noch einen Schritt weiter: Jeder Getränkestand gibt ausschließlich Mehrwegbecher gegen Pfand aus, eine Einwegoption existiert gar nicht. Und auf dem Weihnachtsmarkt am Rathausmarkt, Hamburgs historischem Weihnachtsmarkt vor dem Rathaus, lief die Saison 2025 mit einem einheitlichen Tassenpfand von 4 Euro für Glühweinbecher, einer festen Zahl für die ganze Stadt statt der standweise unterschiedlichen Preise, wie man sie auf manchen anderen deutschen Weihnachtsmärkten findet.

Becherpfand bei Hamburgs wiederkehrenden Veranstaltungen
VeranstaltungPfandsystemHöhe
Hamburger DOM (3x/Jahr, Heiligengeistfeld)RECUP-MehrwegbecherPauschal 1 Euro
Alstervergnügen (Ende August, Binnenalster)Nur Mehrweg, keine EinwegoptionNicht veröffentlicht; Pfand an jedem Stand erwarten
Weihnachtsmarkt am Rathausmarkt (Nov-Dez)Marktweites Tassenpfand4 Euro (Saison 2025)
Hafengeburtstag (Mai, Landungsbrücken)Veranstalter-eigene Gastronomie, dieselbe Bundesregel giltJe nach Anbieter
Ein mit Bier gefüllter Glaskrug mit Schaumkrone auf einem hölzernen Biergarten-Tisch im Freien

Foto von Engin Akyurt auf Pexels

Das Bundesgesetz, das das Ganze rechtlich macht

Nichts davon ist eine Hamburger Eigenerfindung. Seit dem 1. Januar 2023 verlangt Deutschlands Mehrwegangebotspflicht, festgelegt in §§ 33 und 34 des Verpackungsgesetzes (VerpackG), von den meisten Betrieben, die Essen oder Getränke in Einwegverpackung verkaufen, zusätzlich eine Mehrwegalternative anzubieten. Laut dem eigenen Erklärtext des Veranstaltungsbranchenverbands EVVC ist die entscheidende Frage bei jeder Veranstaltung, wer die Speisen- und Getränkeversorgung tatsächlich betreibt: Führt der Veranstalter die Gastronomie selbst, gilt das gesamte Veranstaltungsgelände gesetzlich als eine einzige Verkaufsfläche statt standweise getrennt bewertet zu werden.

Wer in Hamburg einen Mehrwegbecher anbieten muss
Anforderung
Rechtsgrundlage§§ 33, 34 Verpackungsgesetz (VerpackG)
In Kraft seit1. Januar 2023
Kleinbetriebs-AusnahmeHöchstens 5 Beschäftigte UND höchstens 80 m², beides erforderlich
Ketten und Betriebe mit mehreren StandortenWerden als ein Unternehmen zusammengezählt, keine Ausnahme
Hamburgs amtliche KampagneEinfach Mehrweg, nachhaltig besser (geführt von BUKEA, der Umweltbehörde)

Hamburg untermauert die Bundesregel mit eigener Öffentlichkeitsarbeit. Die Umweltbehörde (BUKEA) betreibt eine Kampagne namens Einfach Mehrweg, nachhaltig besser, die sechs zugelassene, stadtweit tätige Pool-Systeme auflistet, FairCup, REBOWL/RECUP, reCIRCLE, Relevo, Tiffin Loop und Vytal, und Betriebe mit Fragen an mehrweg@bukea.hamburg.de verweist. Ein verwandtes, älteres Hamburger Programm lohnt sich ebenfalls zu kennen: Das städtische KEHR.WIEDER-Rabattsystem für Kaffeebecher, bei dem teilnehmende Cafés einen kleinen Betrag vom Preis abziehen, wenn der eigene Becher mitgebracht wird, hat allein durch die Teilnahme der HOCHBAHN mehr als eine halbe Million Einweg-Papierbecher pro Jahr eingespart.

St. Pauli machte das schon Jahre vor der gesetzlichen Pflicht

Ein Hamburger Detail, das sich zu kennen lohnt, wer Zeit auf der Reeperbahn oder rund um St. Pauli verbringt: Ein Pfandbecher-System dort ist mehr als drei Jahre älter als die bundesweite Mehrwegangebotspflicht. Im September 2019 starteten die Astra Brauerei St. Pauli, die Stadtteilinitiative IG St. Pauli und Klimapatenschaft einen 0,4-Liter-Mehrwegbecher fürs Trinken im Freien auf dem Kiez, mit 1 Euro Pfand und Motiven lokaler St.-Pauli-Figuren, Olivia Jones, Domenica, Hans Albers, statt eines Markenlogos. Zehn Cent von jedem ausgegebenen Becher gehen als Spende an ein gemeinsam mit der bundesweiten Initiative Pfand gehört daneben ausgewähltes Projekt, derselben Kampagne, die Menschen ermutigt, leere Flaschen neben statt in den Mülleimer zu stellen, damit Flaschensammler (Pfandsammler) das Pfand holen können, ohne im Müll zu wühlen. Ein kleines Detail, das die Mehrwegbecher-Regel aber mit einem Stück gewöhnlicher Hamburger Straßenkultur verbindet, das eine rein juristische Erklärung ganz übersehen würde.

Was sich 2026 ändert

Zwei weitere Termine lohnen sich zu kennen, wer über diesen Sommer hinaus in Hamburg ist. Erstens tritt eine neue, EU-weite Regel, die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR, EU 2025/40), am 12. August 2026 in Kraft und legt weitere Mehrweg-Anforderungen auf das, was Deutschlands eigenes VerpackG bereits verlangt. Deutsche und Hamburger Behörden hatten bis Mitte 2026 noch keine lokalen Hinweise veröffentlicht, wie genau die beiden Regeln zusammenwirken, deshalb sollte man das eher als eine Regel im Blick behalten denn als eine mit bereits feststehendem lokalem Detail. Zweitens, und weiter in der Zukunft, steuert Deutschlands eigenes Verpackungsrecht separat auf ein vollständiges Verbot von Einweg-Plastikverpackung für vor Ort zu essende oder zu trinkende Speisen und Getränke zu, erwartet ab 2030, mit einer Ausnahme für Betriebe, die tatsächlich keinen Zugang zu Trinkwasser haben. Keine der beiden Änderungen betrifft das Pfandsystem, dem man dieses Jahr bei einer Hamburger Veranstaltung begegnet, aber beide zeigen in dieselbe Richtung: weniger Einwegverpackung, nicht mehr.

Der Reihe nach vorgehen

  1. Bei nahezu jedem Hamburger Festival, Volksfest oder Weihnachtsmarkt ein Pfand zusätzlich zum Getränkepreis erwartendas ist gängige, gesetzlich vorgeschriebene Praxis, kein einmaliger Aufschlag.
  2. Vor der Annahme einer Zahl prüfen, auf welcher Veranstaltung man gerade istder DOM berechnet 1 Euro pro RECUP-Becher, der Weihnachtsmarkt am Rathausmarkt pauschal 4 Euro, andere Veranstaltungen setzen eigene Zahlen.
  3. Den Becher bei einem Stand derselben Veranstaltung zurückgeben, um das Pfand zurückzubekommenPool-Systeme wie RECUP akzeptieren die Rückgabe meist an jedem teilnehmenden Stand, nicht nur dort, wo gekauft wurde.
  4. Nicht annehmen, ein klein wirkender Stand sei von der Regel befreitdie Ausnahme gilt nur unter 5 Beschäftigten UND 80m², und Ketten werden als ein Unternehmen gezählt, egal wie klein ein einzelner Stand wirkt.
  5. Rund um St. Pauli die 1-Euro-Becher mit lokalen Gesichtern erkennendas ist ein separates, älteres Stadtteilprogramm, das der Bundesregel vorausgeht und mit jedem verkauften Becher ein Pfandsammler-Unterstützungsprojekt finanziert.
  6. Für die EU-PPWR-Regel vom August 2026 noch keine Hamburg-spezifischen Hinweise erwartensie ändert Verpackungsrecht auf EU-Ebene, aber die städtischen Behörden hatten bis Mitte 2026 keine lokalen Umsetzungsdetails veröffentlicht.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag erklärt den allgemeinen rechtlichen Rahmen hinter Mehrwegbecher-Pfand in Deutschland und wie er sich bei konkreten Hamburger Veranstaltungen und Märkten auswirkt, Stand Mitte 2026. Pfandhöhen, Bechersysteme und Anbieterrichtlinien können sich von einer Saison zur nächsten ändern, und weder der EU-PPWR-Zeitplan noch Deutschlands Pläne zum Einwegverbot ab 2030 hatten bis zu diesem Zeitpunkt Hamburg-spezifische Hinweise hervorgebracht. Für eine genaue Zahl bei einer bestimmten Veranstaltung oder einem Stand direkt vor Ort nachfragen.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Ist die Pfandhöhe bei jeder Hamburger Veranstaltung gleich?

Nein, und es lohnt sich zu prüfen, statt anzunehmen, eine Zahl von der letzten Veranstaltung gelte auch hier. Der Hamburger DOM fährt in allen drei jährlichen Ausgaben ein pauschales RECUP-Pfand von 1 Euro, bestätigt auf hamburg.de's eigener DOM-Seite. Der Weihnachtsmarkt am Rathausmarkt setzte sein Tassenpfand für die Saison 2025 auf 4 Euro fest, eine einzelne Zahl für den ganzen Markt statt standweise unterschiedlicher Preise. Das Alstervergnügen verlangt an jedem Getränkestand einen Mehrwegbecher, veröffentlicht aber keine einheitliche Zahl fürs ganze Fest. Am besten jede Veranstaltung als eigenes System behandeln, statt eine Zahl auf die ganze Stadt zu übertragen.

Müssen kleine Stände und einmalige Veranstaltungs-Anbieter wirklich eine Mehrwegoption anbieten?

Nur die wirklich kleinen, und die Schwelle liegt strenger, als die meisten annehmen. Die Ausnahme verlangt höchstens 5 Beschäftigte UND höchstens 80 Quadratmeter Verkaufsfläche, beide Bedingungen gleichzeitig. Ein Betrieb, der mehrere Stände oder Standorte führt, selbst wenn jeder einzelne für sich bescheiden wirkt, gilt für diesen Test als ein einziges Unternehmen, ein klein wirkender Stand innerhalb eines größeren Betriebs bekommt also keine Ausnahme, nur weil dieser eine Stand allein die Kriterien erfüllen würde. Selbst ein wirklich befreiter Stand muss auf Wunsch trotzdem den eigenen Mehrwegbecher einer Kundin oder eines Kunden befüllen.

Was passiert, wenn ich den Becher einfach behalte, statt ihn zurückzugeben?

Man verliert das Pfand, und in Hamburg konkret ist das wirklich der ganze Umfang. Münchens städtisches Presseamt hat öffentlich erklärt, Standbetreiber auf dem eigenen Christkindlmarkt würden es meist tolerieren, wenn Besucherinnen und Besucher den Becher als Andenken behalten, statt jedem nicht zurückgegebenen Becher hinterherzulaufen, aber eine vergleichbare öffentliche Aussage für Hamburgs eigene Veranstaltungen oder Märkte gibt es nicht, deshalb ist hier die sicherere Annahme, dass man mit dem Becher schlicht sein Geld nicht zurückbekommt, nicht kulanter und nicht strenger als das. Wer sein Pfand zurückwill, gibt den Becher vor der Abreise bei einem teilnehmenden Stand derselben Veranstaltung ab.

Was ist diese EU-PPWR-Regel, die für 2026 immer wieder erwähnt wird?

Das ist die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (EU 2025/40), ein neues, EU-weites Gesetz, das am 12. August 2026 in Kraft tritt und weitere Reduzierungen bei Einwegverpackung fordert, zusätzlich zu dem, was Deutschlands eigenes Verpackungsgesetz bereits verlangt. Das ist eine echte, bindende Änderung, aber Stand Mitte 2026 hatten die deutschen und Hamburger Behörden noch keine konkreten Hinweise dazu veröffentlicht, wie sie genau mit der bestehenden Mehrwegangebotspflicht auf lokaler Ebene zusammenwirken wird, es gibt also noch keine konkrete neue Regel, die bei einer Hamburger Veranstaltung zu befolgen wäre, nur ein bestätigtes Datum, das man im Blick behalten sollte.

Warum sehe ich rund um St. Pauli manchmal Mehrwegbecher mit comicartigen lokalen Gesichtern, anders als die schlichten RECUP-Becher vom DOM?

Das ist ein separates, älteres, stadtteilspezifisches Programm. Im September 2019 starteten die Astra Brauerei St. Pauli, die Stadtteilinitiative IG St. Pauli und Klimapatenschaft einen Mehrwegbecher für Getränke im Freien auf dem Kiez, mit einem Pfand von 1 Euro, verziert mit lokalen Figuren wie Olivia Jones, Domenica und Hans Albers statt einem Markenlogo, Jahre bevor die bundesweite Mehrwegangebotspflicht Mehrwegoptionen stadtweit verpflichtend machte. Zehn Cent von jedem ausgegebenen Becher gehen als Spende an ein gemeinsam mit der Initiative 'Pfand gehört daneben' ausgewähltes Projekt, das Pfandsammler unterstützt, jene Flaschen- und Dosensammler, die im öffentlichen Raum für die Pfandrückgabe arbeiten, indem es Menschen dazu ermutigt, Leergut neben statt in den Mülleimer zu stellen.