NRWs stille Feiertage: Warum 'privat' nicht immer das bedeutet, was Sie denken

Nordrhein-Westfalens Feiertagsgesetz weist offiziell vier 'stille Feiertage' aus: Karfreitag, Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag und Totensonntag. An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltung, Tanzveranstaltungen, laute Musik in Lokalen, die Getränke ausschenken, Märkte, Sportveranstaltungen und vergleichbare gewerbliche oder unterhaltende Aktivitäten eingeschränkt, wobei die genauen Zeiten variieren: Allerheiligen und Totensonntag laufen von 5 bis 18 Uhr, Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr für Märkte und Sport sowie 5 bis 18 Uhr für Unterhaltung, und die Einschränkungen an Karfreitag gelten praktisch den ganzen Tag. NRWs eigentliches Tanzverbot reicht über diese vier Tage hinaus: Es beginnt an Gründonnerstag um 18 Uhr und endet erst an Karsamstag um 6 Uhr morgens, rund 60 Stunden am Stück, eines der längeren Fenster unter den deutschen Bundesländern. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, ein Ersttäter unter den Betreibern kommt häufig mit rund 500 Euro davon. Das Detail, das Menschen stolpern lässt: Ausgerechnet an Karfreitag verbietet NRW-Recht (Paragraf 6 Absatz 3 Nummer 2 des Feiertagsgesetzes) nicht-öffentliche unterhaltende Veranstaltungen außerhalb einer privaten Wohnung, selbst wenn die Feier selbst für die Öffentlichkeit geschlossen ist. Eine Feier in einem gemieteten Saal, einem Nebenraum eines Restaurants oder den Vereinsräumen eines Clubs zählt nicht als Wohnung, sie ist also nicht automatisch befreit, wie es in Bayern der Fall wäre. Eine Geburtstagsfeier oder ein Familientreffen in Ihrer eigenen tatsächlichen Wohnung ist dagegen unproblematisch.

Die offizielle Regel

Nordrhein-Westfalens Feiertagsgesetz, das Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage, weist offiziell vier stille Feiertage aus: Karfreitag, Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag und Totensonntag. Zwei weitere Tage, Gründonnerstag und Heiligabend, tragen eigene, separat zeitlich begrenzte Einschränkungen, ohne offiziell zu dieser Kernliste zu gehören.

NRWs Zeiten für stille Feiertage und das Tanzverbot, nach offiziellen städtischen Angaben
TagEingeschränkte ZeitenWas eingeschränkt ist
GründonnerstagAb 18 UhrÖffentliches Tanzen und Tanzveranstaltungen
KarfreitagPraktisch den ganzen Tag; 6-11 Uhr am strengstenMärkte, Sport, Tanzen, Musik in Lokalen mit Getränkeausschank, die meiste Unterhaltung
KarsamstagBis 6 UhrNur das Ende des Tanzverbots, kein separater Ganztagsschutz
Allerheiligen (1. November)5-18 UhrMärkte, Sport, Tanzen, Unterhaltungsstätten
Volkstrauertag5-13 Uhr (Märkte/Sport), 5-18 Uhr (Unterhaltung)Märkte, Sport, Tanzen, Unterhaltungsstätten
Totensonntag5-18 UhrMärkte, Sport, Tanzen, Unterhaltungsstätten
Heiligabend (24. Dezember)16 Uhr bis MitternachtÖffentliche Unterhaltung und Versammlungen ohne Bezug zu Gottesdiensten

Quelle: offizielle städtische Angaben aus Essen und Kölns eigene Seite zur Regelung, beide wenden dasselbe landesweite NRW-Gesetz an.

Das Tanzverbot läuft länger als ein einzelner Tag

NRWs eigentliches Tanzverbot reicht weiter als die Liste der stillen Feiertage allein vermuten lässt. Es beginnt an Gründonnerstag um 18 Uhr und endet erst an Karsamstag um 6 Uhr, ein durchgehender Zeitraum von rund 60 Stunden über drei Kalendertage, von Gründonnerstagabend bis Karsamstagmorgen. Das macht NRWs Fenster zu einem der ausgedehnteren unter den deutschen Bundesländern, von denen mehrere das Tanzen nur an Karfreitag selbst einschränken, statt es auf beiden Seiten zu umklammern.

Ein leeres Lokal mit hölzernen Stühlen, die für den Tag umgedreht auf den Tischen stehen

Foto von Jude Mitchell-Hedges auf Pexels

Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit, mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro. Berichterstattung zur Durchsetzung gegen Bars und Clubs beschreibt einen ersten Verstoß eines Betreibers meist bei rund 500 Euro, wiederholte Verstöße bewegen sich Richtung des oberen Endes.

Das Detail, das Menschen tatsächlich stolpern lässt: Was als “privat” zählt

Hier ist NRWs Regel tatsächlich, materiell strenger als die Version, von der viele Zugezogene aus Bayern vielleicht gehört haben, wo eine geschlossene, geladene Gruppe unabhängig vom Ort der Feier von Einschränkungen befreit ist. Ausgerechnet an Karfreitag geht NRW-Recht weiter. Nach Paragraf 6 Absatz 3 Nummer 2 des Feiertagsgesetzes NRW sind nicht-öffentliche unterhaltende Veranstaltungen außerhalb einer Wohnung, einer privaten Wohnung oder eines Hauses, eingeschränkt, selbst wenn die Veranstaltung selbst für die Öffentlichkeit geschlossen ist. Das bedeutet, eine Geburtstagsfeier oder Familienfeier, die in einem gemieteten Saal, einem Nebenraum eines Restaurants oder den Vereinsräumen eines Clubs stattfindet, qualifiziert sich nicht automatisch für dieselbe Ausnahme wie eine Feier in den eigenen vier Wänden, selbst wenn die Gästeliste ebenso geschlossen und ebenso privat ist. Die gesetzliche Definition von Wohnung bezieht sich konkret auf die physische Wohnstätte, nicht darauf, wie exklusiv die Gästeliste ist.

Wo eine private Feier an Karfreitag in NRW steht
OrtStatus an Karfreitag
In der eigenen Wohnung oder dem eigenen HausBefreit, tatsächlich unproblematisch
Ein gemieteter VeranstaltungssaalEingeschränkt, eine geschlossene Gästeliste befreit nicht
Der Nebenraum eines RestaurantsEingeschränkt, dieselbe Begründung
Die Vereinsräume eines ClubsEingeschränkt, dieselbe Begründung

Zwischen 6 und 11 Uhr an Karfreitag speziell, während der Stunden, die sich mit den Hauptgottesdiensten überschneiden, weitet sich die Einschränkung noch aus: NRW-Recht verbietet praktisch jede öffentliche und private Veranstaltung mit gewerblichem, sportlichem oder unterhaltendem Charakter, unabhängig vom Veranstaltungsort.

Wie sich NRWs Liste von Bayerns unterscheidet

Haben Sie etwas über Bayerns eigene Regeln zu stillen Feiertagen gelesen, lohnt es sich, die Unterschiede direkt zu benennen, statt anzunehmen, beide Bundesländer stimmten überein. Bayern schützt neun Tage im Jahr, darunter Aschermittwoch, Buß- und Bettag und Karsamstag selbst als vollen stillen Tag mit eigenen Einschränkungen. NRWs Liste ist auf dem Papier enger: vier offizielle stille Feiertage plus die separat zeitlich begrenzten Einschränkungen an Gründonnerstag und Heiligabend, aber tatsächlich überhaupt kein Schutz für Aschermittwoch, und kein separater Ganztagsschutz für Karsamstag, sobald das Tanzverbot an diesem Morgen um 6 Uhr endet. Wo NRW die Nase vorn hat, ist die durchgehende Länge des Tanzverbots, rund 60 Stunden, die Karfreitag auf beiden Seiten umklammern, und die strengere Lesart dessen, was an Karfreitag selbst als private Feier zählt.

Wie sich das von Kölns anderen Sonntagsregeln unterscheidet

Diese Seite behandelt einen konkreten, engeren Ausschnitt von NRWs Feiertagsrecht als zwei andere Regeln, die Kölner Bewohner möglicherweise bereits kennen. Die Regeln der Stadt zu verkaufsoffenen Sonntagen schließen stille Feiertage bereits von der Liste der Sonntage aus, an denen Geschäfte eine Sondererlaubnis zum Öffnen bekommen können, diese Seite erklärt aber nicht, was ein stiller Feiertag tatsächlich einschränkt, genau diese Lücke füllt diese Seite. Getrennt davon behandelt die konkrete Liste verbotener Sonntagsaktivitäten persönlichen Lärm zu Hause, Rasenmähen, Hämmern, Bohren, an jedem gewöhnlichen Sonntag oder Feiertag das ganze Jahr über. Das ist ein völlig anderes Ziel: Diese Seite dreht sich um öffentliche Unterhaltungsstätten, Tanzen und gewerbliche Veranstaltungen konkret an den wenigen stillen Feiertagen und im Tanzverbot-Fenster, nicht darum, was Sie mit Ihrem eigenen Rasenmäher tun dürfen.

Schritt für Schritt

  1. Markieren Sie NRWs vier offizielle stille Feiertage jedes Jahr in Ihrem Kalender: Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag, plus Gründonnerstagabend und den Heiligabend-Nachmittag/-Abend für ihre eigenen separaten Einschränkungen.
  2. Planen Sie einen öffentlichen Ausflug mit Musik, Tanzen oder einer Location, prüfen Sie die konkreten Zeiten für dieses Datum, statt normale Öffnungszeiten anzunehmen, besonders während des rund 60-stündigen Tanzverbot-Fensters von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 6 Uhr.
  3. Planen Sie eine private Feier ausgerechnet an Karfreitag, halten Sie sie in einer tatsächlichen Wohnung ab, nicht in einem gemieteten Saal, Restaurantraum oder Vereinsraum, da NRW-Recht diesen Orten selbst bei geschlossener Gästeliste nicht dieselbe Ausnahme gewährt.
  4. Denken Sie daran, dass das Fenster von 6 bis 11 Uhr an Karfreitag die strengste Phase überhaupt ist, es überschneidet sich mit den Hauptgottesdienstzeiten, praktisch jede gewerbliche, sportliche oder unterhaltende Aktivität ist unabhängig vom Ort eingeschränkt.
  5. Gehen Sie nicht davon aus, dass NRWs Liste Bayerns entspricht, falls Sie von dort zugezogen sind oder Ratgeber für eine bayerische Stadt gelesen haben, NRW schränkt Aschermittwoch überhaupt nicht ein, und Karsamstag ist nicht separat geschützt, sobald das Tanzverbot um 6 Uhr endet.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite fasst den allgemeinen Rahmen von NRWs Feiertagsgesetz zusammen, soweit er öffentliche Unterhaltung, Tanzen und private Feiern an den stillen Feiertagen des Landes betrifft, konkrete Durchsetzung und lokale Auslegung können aber variieren und werden von den kommunalen Behörden festgelegt. Bestätigen Sie für einen konkreten Ort, ein konkretes Datum oder eine konkrete Veranstaltung direkt bei der Stadt oder dem Veranstaltungsort selbst.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Welche genauen Tage zählen in NRW als 'stille Feiertage'?

Vier Tage im Jahr tragen die offizielle Bezeichnung stiller Feiertag nach NRWs Feiertagsgesetz: Karfreitag, Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (Mitte November) und Totensonntag (der letzte Sonntag vor dem Advent). Zwei weitere Tage tragen eigene, separate Einschränkungen, ohne auf dieser Kernliste zu stehen: Gründonnerstag, an dem das Tanzverbot ab 18 Uhr beginnt, und Heiligabend, eingeschränkt von 16 Uhr bis Mitternacht.

Wie unterscheidet sich das von Bayerns stillen Feiertagen?

Tatsächlich anders im Umfang, nicht nur im Namen. Bayern schützt neun Tage im Jahr, darunter Aschermittwoch, Buß- und Bettag sowie Karsamstag selbst als vollen stillen Tag. NRWs eigene Liste ist enger gefasst: vier offizielle stille Feiertage, plus separat zeitlich begrenzte Einschränkungen an Gründonnerstag und Heiligabend, aber überhaupt kein Schutz für Aschermittwoch und kein separater Schutz für Karsamstag, sobald das Tanzverbot an diesem Morgen um 6 Uhr endet. NRWs Tanzverbot-Fenster gehört trotzdem zu den längeren durchgehenden Zeiträumen im Land: rund 60 Stunden von Gründonnerstagabend bis Karsamstagmorgen.

Wir möchten an Karfreitag eine Geburtstagsfeier in einem gemieteten Saal statt zu Hause feiern. Ist das tatsächlich erlaubt?

Nein, und genau hier ist NRWs Regel strenger als Bayerns. Nach Paragraf 6 Absatz 3 Nummer 2 des NRW-Feiertagsgesetzes sind nicht-öffentliche unterhaltende Veranstaltungen außerhalb einer Wohnung, einer privaten Wohnung oder eines Hauses, an Karfreitag eingeschränkt, selbst wenn die Veranstaltung selbst für die Öffentlichkeit geschlossen ist. Ein gemieteter Saal, ein Nebenraum eines Restaurants oder die Vereinsräume eines Clubs zählen nicht als Wohnung, das Buchen eines dieser Orte für eine Familienfeier an Karfreitag verschafft Ihnen also nicht dieselbe Ausnahme wie bei einem privaten Zuhause. Eine Feier tatsächlich in Ihrer eigenen Wohnung oder Ihrem Haus ist unproblematisch.

Welche Bußgelder drohen tatsächlich, wenn ein Lokal gegen das Tanzverbot verstößt?

Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro. Berichterstattung zur Durchsetzung gegen Bars und Clubs beschreibt einen ersten Verstoß eines Betreibers meist bei rund 500 Euro, wiederholte oder schwerere Verstöße bewegen sich Richtung des oberen Endes dieser Spanne.

Betrifft das Tanzverbot nur Karfreitag selbst?

Nein, es ist ein durchgehendes Fenster, das deutlich länger als ein einzelner Tag ist. NRWs Tanzverbot beginnt an Gründonnerstag um 18 Uhr und endet erst an Karsamstag um 6 Uhr, rund 60 Stunden am Stück über drei Kalendertage hinweg. Das macht es zu einem der ausgedehnteren Tanzverbot-Fenster unter den deutschen Bundesländern, von denen mehrere das Tanzen nur an Karfreitag selbst einschränken.