Facharzttermin über 116117: Wie Überweisungscode, Zweitmeinung und DocOnLine wirklich funktionieren

Die Rufnummer 116117 klingt nach einer einzigen Dienstleistung, deckt in Bayern aber tatsächlich drei unterschiedliche Dinge ab, die man leicht durcheinanderbringt. Erstens die Terminvermittlung selbst: Für die meisten Fachärztinnen und Fachärzte brauchen Sie zunächst eine Überweisung von Ihrer Hausarztpraxis, nur bei einer Augenärztin oder einem Frauenarzt geht es auch direkt, ohne Überweisung. Jede andere Überweisung trägt einen zwölfstelligen Vermittlungscode, auch Dringlichkeitscode genannt, den Sie 116117 telefonisch (rund um die Uhr erreichbar), über den Online-Dienst eTermin-Service oder über die 116117-App mitteilen. Ist die Überweisung als dringend markiert, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Facharzttermin innerhalb von vier Wochen, Routinekontrollen und kleinere Beschwerden fallen ausdrücklich nicht unter diese Garantie. Zweitens das Recht auf eine unabhängige Zweitmeinung: Seit 2015 regelt § 27b SGB V, dass gesetzlich Versicherte vor mittlerweile 13 Kategorien planbarer Operationen (unter anderem Mandel-, Gebärmutter-, Knie- und Hüftgelenks- sowie Gallenblasenoperationen, Wirbelsäuleneingriffe und das Einsetzen eines Herzschrittmachers, seit April 2025 auch bestimmte Prostatakarzinom-Eingriffe und seit Oktober 2025 Eingriffe an der Halsschlagader) eine zweite ärztliche Einschätzung einholen können, die die Krankenkasse vollständig bezahlt und über die der behandelnde Arzt mindestens zehn Tage vor dem Eingriff informieren muss. Genutzt wird dieses Recht laut offizieller Auswertung nur von 0,2 bis 0,4 Prozent der infrage kommenden Fälle, obwohl eine kleine, noch unveröffentlichte Studie der Universität zu Köln aus dem Jahr 2026 zeigte, dass sich Erst- und Zweitmeinung in 56 Prozent der untersuchten Fälle tatsächlich widersprachen. Drittens DocOnLine (doconline-bayern.de): ein kostenloser, bayernweiter Videoarzt-Dienst der KVB, den jede gesetzlich versicherte Person mit Wohnsitz in Bayern bei akuten, nicht lebensbedrohlichen Beschwerden täglich von 9 bis 21 Uhr nutzen kann, nach Eingabe der Postleitzahl und einer kurzen strukturierten Ersteinschätzung meist innerhalb etwa einer Stunde mit einer Ärztin oder einem Arzt verbunden.

Wie Überweisung, Vermittlungscode und 116117 tatsächlich zusammenspielen

Für die meisten Fachärztinnen und Fachärzte brauchen Sie zuerst eine Überweisung von Ihrer Hausarztpraxis oder einer anderen behandelnden Stelle, mit zwei klaren Ausnahmen. Sowohl die offizielle Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) als auch die Verbraucherzentrale bestätigen: Bei einer Augenärztin oder einem Frauenarzt können Sie direkt einen Termin vereinbaren, ganz ohne Überweisung und ohne Code. Bei jeder anderen Fachrichtung trägt die Überweisung selbst die Information, die 116117 überhaupt erst braucht, nämlich einen zwölfstelligen Vermittlungscode, auch Dringlichkeitscode genannt, direkt auf dem Vordruck aufgedruckt.

Diesen Code geben Sie an 116117 weiter, und der Dienst ist tatsächlich rund um die Uhr über drei Wege erreichbar: das Telefon selbst, den Online-Dienst eTermin-Service oder die 116117-App. Was der Code konkret auslöst, ist klar geregelt: Steht auf Ihrer Überweisung der Vermerk dringend, haben Sie als gesetzlich versicherte Person einen echten Anspruch auf einen Facharzttermin innerhalb von vier Wochen nach der Kontaktaufnahme. Gelingt die Vermittlung innerhalb dieser Frist ausnahmsweise nicht, bietet die Terminservicestelle stattdessen einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus an, die Frist bleibt also nicht folgenlos. Fehlt der Dringlichkeitsvermerk, greift dieser Vier-Wochen-Anspruch nicht, und Routineuntersuchungen, Vorsorgetermine sowie kleinere Beschwerden sind laut Verbraucherzentrale ausdrücklich von der Garantie ausgenommen.

Was bei 116117 und den verwandten Diensten tatsächlich greift
SituationWas tatsächlich gilt
Überweisung dringend markiert, Facharzt gesucht116117 (Telefon, eTermin-Service oder App) mit Ihrem Vermittlungscode, Anspruch auf einen Termin innerhalb von 4 Wochen
Augenärztin oder Frauenarzt, unabhängig von der DringlichkeitDirekt Termin vereinbaren, weder Überweisung noch Code nötig
Bevorstehende planbare Operation aus der Zweitmeinungs-ListeZweitmeinung, eine unabhängige zweite Einschätzung, die die Krankenkasse bezahlt
Akute, nicht lebensbedrohliche Beschwerde, Wartezimmer vermeidenDocOnLine (doconline-bayern.de), kostenlose Videosprechstunde, täglich 9 bis 21 Uhr

Ein aufgeräumter Empfangstresen einer Arztpraxis mit einem leeren Überweisungsformular, einem Tischtelefon, leeren Wartezimmerstühlen und einer Pflanze im weichen Tageslicht, ohne Personen oder lesbaren Text

Ihr Recht auf eine Zweitmeinung vor einer Operation

Neben der Terminvermittlung steht ein zweites, davon völlig unabhängiges Recht: Seit 2015 gibt § 27b SGB V gesetzlich Versicherten vor bestimmten planbaren Operationen Anspruch auf eine unabhängige Zweitmeinung. Die Liste der erfassten Eingriffe ist über die Jahre gewachsen und umfasst inzwischen 13 Kategorien: Mandeloperationen, Gebärmutterentfernung, Schulter-Arthroskopie, Knie- und Hüftgelenksersatz, Amputationen bei diabetischem Fußsyndrom, Wirbelsäuleneingriffe, Herzkatheteruntersuchungen und Ablationen, das Einsetzen von Herzschrittmachern oder Defibrillatoren, Gallenblasenentfernungen sowie Eingriffe bei Bauchaortenaneurysma. Seit dem 1. April 2025 zählen auch bestimmte Eingriffe bei begrenztem, nicht metastasiertem Prostatakarzinom dazu, seit dem 1. Oktober 2025 zusätzlich Eingriffe zur Karotis-Revaskularisation bei einer Verengung der Halsschlagader.

Die Mechanik ist tatsächlich auf der Seite der Patientinnen und Patienten aufgebaut. Ihre Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten, Ihr behandelnder Arzt muss Sie mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff über dieses Recht informieren und Ihnen auf Wunsch die relevanten Unterlagen aushändigen, und die Ärztin oder der Arzt, die die Zweitmeinung abgibt, darf mit der Praxis oder Klinik, die operieren würde, keine Verbindung haben. Genau diese Unabhängigkeit ist der Kern der Regelung, ein Urteil ohne finanzielles Eigeninteresse am Ausgang. Eine kassenunabhängige Suche findet sich unter 116117.de/zweitmeinung, viele Krankenkassen betreiben zusätzlich eigene Vermittlungsstellen.

Genutzt wird dieses Recht in der Praxis erstaunlich selten. Die offizielle Auswertung der zugrunde liegenden Richtlinie (Zm-RL), erstellt von der Medizinischen Hochschule Brandenburg zusammen mit revFLect, beziffert die tatsächliche Inanspruchnahme auf nur 0,2 bis 0,4 Prozent der infrage kommenden Fälle, obwohl die vorgeschriebene Information der Patientinnen und Patienten selbst laut dieser Auswertung immerhin bei 8 bis 10 Prozent der Fälle korrekt dokumentiert erfolgt. Zwischen Informiertwerden und dem Recht tatsächlich nutzen liegt also eine erhebliche Lücke. Eine kleine, noch unveröffentlichte Studie der Universität zu Köln aus dem Juni 2026 (iwp Policy Brief von Felix Mindl und Yero Ndiaye, gestützt auf Abrechnungsdaten von 150 orthopädischen und neurochirurgischen Fällen mit dokumentierter Erst- und Zweitmeinung) liefert dazu einen bemerkenswerten Befund: Erst- und Zweitmeinung widersprachen sich in 56 Prozent der Fälle, und zwar sehr ungleich verteilt. Hatte die Erstmeinung zu einer Operation geraten, widersprach die Zweitmeinung in 62,7 Prozent der Fälle, riet die Erstmeinung dagegen bereits ab, waren es nur 14,3 Prozent. Von den Patientinnen und Patienten, die tatsächlich eine Zweitmeinung einholten, folgten ihr 69,8 Prozent, bei einer von einer Operation abratenden Zweitmeinung stieg diese Quote auf knapp 80 Prozent. Dieselbe Studie fand über 18 Monate hinweg auch niedrigere Gesundheitsausgaben bei denjenigen, die der Zweitmeinung folgten, ohne im Beobachtungszeitraum nachgeholte Operationen. Behandeln Sie die genauen Prozentzahlen als Anhaltspunkt und nicht als Beweis, die Stichprobe ist klein, stammt aus einer einzelnen Einrichtung und wurde bislang nicht in einer Fachzeitschrift begutachtet, aber das Grundmuster, dass eine zweite Meinung häufig tatsächlich etwas an der ursprünglichen Empfehlung ändert, deckt sich mit dem Zweck, für den das Recht überhaupt geschaffen wurde.

Diese geringe Nutzung ist offenbar auch der Politik aufgefallen. Der Regierungsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz passierte das Kabinett am 29. April 2026, und der Bundestag hat das Gesetz inzwischen am 10. Juli 2026 tatsächlich beschlossen, mit größtenteils für 2027 vorgesehenem Inkrafttreten. Danach soll die Zweitmeinung für ausgewählte, mengenanfällige planbare Eingriffe (etwa Knie- und Hüftprothesen, Wirbelsäule, Schulter) nicht mehr nur ein Recht der Patientin oder des Patienten sein, sondern eine Abrechnungsvoraussetzung für den Operateur: Ohne dokumentierte Zweitmeinung gäbe es dann schlicht kein Honorar von der Krankenkasse. Welche konkreten Eingriffe darunterfallen, muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erst noch bestimmen, spätestens bis zum 31. März 2027 für mindestens einen mengenanfälligen Eingriff, danach jährlich mindestens einen weiteren. Bis eine solche Festlegung erfolgt, bleibt es bei der bisherigen Rechtslage: ein Recht, über das Sie informiert werden müssen, aber keine Pflicht für Ihren Arzt, es tatsächlich durchzusetzen.

DocOnLine: Bayerns kostenloser Videoarzt als dritte Option

DocOnLine ist ein von 116117 komplett getrenntes Angebot, ein kostenloser, bayernweiter Videoarzt-Dienst, den die KVB am 12. Juni 2024 gestartet hat. Das Ziel, wie es die Fachpresse bei der Einführung beschrieb: Patientinnen und Patienten mit akuten, nicht lebensbedrohlichen Beschwerden einen digitalen Zugang zu ärztlichem Rat zu geben, wenn die eigene Hausarztpraxis oder ein Facharzt gerade nicht erreichbar ist, und gleichzeitig Bereitschaftsdienste und Notaufnahmen zu entlasten, indem Menschen von Anfang an zur passenden Versorgungsstufe geleitet werden.

Die Nutzung folgt einem kurzen, klar strukturierten Ablauf. Sie rufen doconline-bayern.de auf, geben Ihre Postleitzahl ein und durchlaufen eine kurze strukturierte Ersteinschätzung (SmED). Passt eine Videosprechstunde zu Ihrer Beschwerde, werden Sie in ein virtuelles Wartezimmer geleitet, wo Sie eine Ärztin oder ein Arzt, je nach Verfügbarkeit aus der Allgemeinmedizin, Pädiatrie oder einem Fachgebiet, meist innerhalb etwa einer Stunde erreicht. Fotos eines Symptoms, eine Medikamentenliste oder bereits vorliegende Befunde lassen sich direkt über die Plattform teilen. Der Dienst steht allen gesetzlich versicherten Personen mit Wohnsitz in Bayern offen, unabhängig von der eigenen Krankenkasse, ist kostenlos und täglich von 9 bis 21 Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Passt Ihre Beschwerde am Ende doch nicht zur Videosprechstunde, oder braucht es eine persönliche Untersuchung, leitet DocOnLine Sie an eine reguläre Praxis, den Bereitschaftsdienst oder die Notaufnahme weiter, statt zu versuchen, alles selbst abzudecken.

Auch 2026 bleibt der Dienst in Bewegung statt stehenzubleiben. Die KVB arbeitet unter anderem an einer Einbindung von Pflegeheimen und baut gemeinsam mit einzelnen Krankenkassen die Nutzung während regulärer Praxiszeiten und im Bereitschaftsdienst weiter aus, ein Hinweis darauf, dass DocOnLine seit dem Start 2024 eher gewachsen als eingeschränkt worden ist.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie vor dem ersten Kontakt, ob Ihre Überweisung tatsächlich einen Dringlichkeitsvermerk und einen aufgedruckten Vermittlungscode trägt, genau das braucht 116117, egal ob Sie anrufen, den eTermin-Service oder die App nutzen.
  2. Für eine Augenärztin oder einen Frauenarzt brauchen Sie die Überweisung gar nicht erst, dort können Sie direkt einen Termin vereinbaren.
  3. Steht eine planbare Operation aus der Zweitmeinungs-Liste an, fragen Sie aktiv nach Ihrem Zweitmeinungsrecht, statt auf die Information zu warten. Spätestens zehn Tage vor dem Eingriff muss Ihr Arzt Sie informieren, wer früher fragt, hat mehr Zeit, das Recht auch tatsächlich zu nutzen.
  4. Suchen Sie über 116117.de/zweitmeinung oder Ihre eigene Krankenkasse gezielt nach einer Ärztin oder einem Arzt ohne Verbindung zu der Praxis oder Klinik, die den Eingriff durchführen würde.
  5. Bei akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden lohnt sich ein Versuch über doconline-bayern.de, bevor Sie ins Wartezimmer gehen, kostenlos, täglich 9 bis 21 Uhr, meist innerhalb einer Stunde mit ärztlichem Kontakt.
  6. Für einen echten Notfall zählt einzig die 112 oder die nächstgelegene Notaufnahme, weder 116117 noch die Zweitmeinung noch DocOnLine sind dafür gebaut.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag beschreibt die allgemeine Funktionsweise der gesetzlichen Facharzt-Terminvermittlung über 116117, des Zweitmeinungsrechts nach § 27b SGB V und des bayerischen DocOnLine-Angebots auf Basis amtlicher Angaben von KVB, Verbraucherzentrale und dem Bundesgesundheitsportal, Stand Juli 2026, ergänzt um eine kleine, noch nicht in einer Fachzeitschrift veröffentlichte akademische Studie, deren genaue Zahlen als Anhaltspunkt und nicht als endgültiger Beleg zu verstehen sind. Er ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Ob und wann das Zweitmeinungsrecht für einzelne Eingriffe zur Abrechnungsvoraussetzung wird, legt der Gemeinsame Bundesausschuss erst in den kommenden Jahren fest, konkrete Regeln, Fristen und die genaue Liste der erfassten Eingriffe können sich ändern. Klären Sie Ihre eigene Situation direkt mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt, Ihrer Krankenkasse oder der 116117-Servicestelle.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Was genau ist der Vermittlungscode, und wo finde ich ihn auf meiner Überweisung?

Es handelt sich um eine zwölfstellige Nummer, die die KVB selbst als Vermittlungscode bezeichnet, gelegentlich auch Dringlichkeitscode genannt, direkt aufgedruckt auf der Überweisung (Überweisungsschein), die Ihnen Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder eine andere behandelnde Praxis mitgibt. Es ist die einzige Information, die 116117 braucht, um Ihren Fall zuzuordnen, egal ob Sie anrufen, den eTermin-Service nutzen oder die App verwenden. Es lohnt sich also, vor dem ersten Kontakt kurz zu prüfen, ob der Code wirklich auf dem Schein steht, statt das erst mitten im Telefonat festzustellen.

Gilt die Vier-Wochen-Garantie wirklich immer, oder gibt es Ausnahmen?

Zwei Ausnahmen sind wichtig zu kennen. Erstens brauchen Augenärztinnen und Frauenärzte gar keine Überweisung und keinen Code, dort vereinbaren Sie direkt einen Termin. Zweitens greift der Vier-Wochen-Anspruch selbst nur, wenn Ihre überweisende Praxis den Fall tatsächlich als dringend markiert hat. Die Verbraucherzentrale stellt in ihrer eigenen Verbraucherinformation klar, dass Routineuntersuchungen, Vorsorgetermine und kleinere Beschwerden komplett außerhalb der Garantie liegen, eine Überweisung ohne Dringlichkeitsvermerk verschafft also nicht denselben Anspruch auf schnelle Vermittlung. Gelingt die Vermittlung ausnahmsweise nicht innerhalb der vier Wochen, bietet die Terminservicestelle ersatzweise einen ambulanten Termin in einem Krankenhaus an.

Lohnt sich eine Zweitmeinung vor einer Operation wirklich, oder ist das nur eine bürokratische Formalie?

Die offiziellen Zahlen sagen zunächst: kaum jemand nutzt sie. Laut der offiziellen Auswertung der zugrunde liegenden Richtlinie führen nur 0,2 bis 0,4 Prozent der infrage kommenden Fälle tatsächlich zu einer formellen Zweitmeinung. Eine kleine, noch nicht in einer Fachzeitschrift begutachtete Studie der Universität zu Köln aus dem Juni 2026 hat sich allerdings gezielt die Fälle angesehen, in denen tatsächlich eine Zweitmeinung eingeholt wurde: 150 orthopädische und neurochirurgische Fälle mit dokumentierter Erst- und Zweitmeinung. Ergebnis: Die beiden Ärzte widersprachen sich in 56 Prozent der Fälle, und in 62,7 Prozent, wenn die Erstmeinung zu einer Operation geraten hatte (nur in 14,3 Prozent, wenn die Erstmeinung ohnehin schon abgeraten hatte). Rund 69,8 Prozent der Patientinnen und Patienten, die eine Zweitmeinung einholten, folgten ihr auch, bei einer von der Operation abratenden Zweitmeinung stieg diese Quote auf knapp 80 Prozent. Die genauen Prozentzahlen sind angesichts der kleinen, unveröffentlichten Stichprobe aus einer einzelnen Einrichtung als Anhaltspunkt zu verstehen, nicht als endgültiger Beleg, aber das Grundmuster, dass eine zweite Meinung häufig tatsächlich etwas an der ursprünglichen Empfehlung ändert, ist genau der Grund, warum es das Recht überhaupt gibt.

Wer bezahlt die Zweitmeinung, und kann ich mir dafür jede beliebige Fachärztin oder jeden Facharzt aussuchen?

Ihre Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten für die inzwischen 13 qualifizierenden Eingriffskategorien, aktuell unter anderem Mandel-, Gebärmutter-, Knie- und Hüftgelenks- sowie Gallenblasenoperationen, Schulter-Arthroskopien, Wirbelsäuleneingriffe, Herzkatheteruntersuchungen, das Einsetzen von Herzschrittmachern oder Defibrillatoren, Amputationen bei diabetischem Fußsyndrom, Eingriffe bei Bauchaortenaneurysma sowie, seit April beziehungsweise Oktober 2025 neu hinzugekommen, bestimmte Eingriffe bei begrenztem Prostatakarzinom und bei Verengungen der Halsschlagader. Die Ärztin oder der Arzt, die die Zweitmeinung abgibt, muss für die jeweilige Indikation eigens qualifiziert sein und darf mit der Praxis oder Klinik, die operieren würde, keine Verbindung haben, genau das ist der Sinn der Regelung: ein Urteil ohne finanzielles Eigeninteresse am Ausgang. Ihr ursprünglich behandelnder Arzt muss Sie mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff über dieses Recht informieren und Ihnen auf Wunsch die relevanten Unterlagen aushändigen, eine kassenunabhängige Suche gibt es unter 116117.de/zweitmeinung, viele Krankenkassen betreiben zusätzlich eigene Vermittlungsstellen.

Was ist DocOnLine, und wann sollte ich es statt 116117 oder einer Notfallpraxis nutzen?

DocOnLine ist ein von 116117 komplett getrenntes Angebot, ein kostenloser Videoarzt-Dienst, den die KVB im Juni 2024 bayernweit gestartet hat, erreichbar unter doconline-bayern.de und offen für jede gesetzlich versicherte Person mit Wohnsitz in Bayern, unabhängig von der eigenen Krankenkasse. Sie geben Ihre Postleitzahl ein, durchlaufen eine kurze strukturierte Ersteinschätzung (SmED), und passt eine Videosprechstunde zu Ihrer akuten, nicht lebensbedrohlichen Beschwerde, werden Sie in ein virtuelles Wartezimmer geleitet, wo Sie je nach Verfügbarkeit eine Ärztin oder ein Arzt aus der Allgemeinmedizin, Pädiatrie oder einem Fachgebiet meist innerhalb etwa einer Stunde erreicht. Der Dienst ist täglich von 9 bis 21 Uhr verfügbar, auch an Wochenenden und Feiertagen, und kostenlos. Passt Ihre Beschwerde am Ende doch nicht zur Videosprechstunde, oder braucht es eine persönliche Untersuchung, leitet DocOnLine Sie an eine reguläre Praxis, den Bereitschaftsdienst oder die Notaufnahme weiter.

Können 116117, die Zweitmeinung oder DocOnLine einen echten Notfall abdecken?

Nein, keiner der drei Wege ist dafür gebaut, und sie wie eine Notrufnummer zu behandeln, kostet Sie im Ernstfall genau die Zeit, die Sie nicht haben. 116117 vermittelt nicht dringende bis dringende Facharzttermine über Tage bis Wochen, das Zweitmeinungsrecht betrifft ausdrücklich planbare Operationen mit Wochen Vorlauf, und DocOnLine filtert alles, was akut genug für eine persönliche oder notfallmedizinische Behandlung ist, aktiv heraus und leitet Sie weiter. Für einen echten Notfall zählt einzig die 112 oder direkt die nächstgelegene Notaufnahme.