Vattenfall, GASAG oder BEW: den eigenen Berliner Energie-Abschlag anpassen, wenn sich der Haushalt ändert
Niemand bei Vattenfall, GASAG oder BEW bemerkt von selbst, wenn sich der tatsächliche Energieverbrauch eines Berliner Haushalts ändert. Egal welches Unternehmen abrechnet, der eigene Abschlag spiegelt nur den Verbrauch des Vorjahres zu den Preisen des Vorjahres wider, unverändert festgelegt, egal was als Nächstes zu Hause passiert, ein neues Baby, eine E-Auto-Ladestation, jemand arbeitet drei Tage die Woche im Homeoffice, bis selbst der Schritt unternommen wird, eine Änderung zu beantragen. Berlin teilt diese Aufgabe auf drei getrennte Unternehmen auf, je nachdem, was tatsächlich angepasst wird: Vattenfall für Strom, über das Portal online.vattenfall.de/abschlag oder die App Mein Vattenfall; GASAG für Gas, über das Menü Meine Zahlungen im MEINE-GASAG-Portal, oder telefonisch unter 030 7072 0000-0; und, für rund ein Drittel der zwei Millionen Berliner Wohnungen, die mit Fernwärme versorgt werden, BEW (Berliner Energie und Wärme), das Unternehmen, das das Land Berlin 2024 für 1,6 Milliarden Euro von Vattenfall zurückkaufte, nicht mehr Vattenfall selbst. Sowohl Vattenfall als auch GASAG nennen eine Änderung des Haushaltsverbrauchs direkt als Grund für eine Anpassung, genau auf den eigenen offiziellen Seiten: GASAGs eigene Formulierung listet ausdrücklich Familienzuwachs als Beispiel, Vattenfalls Liste nennt einen Auszug der Kinder. Keine davon sind offizielle Multiplikatoren, aber für einen zunehmend häufigen Auslöser existiert ein tatsächlich berechenbarer Anhaltspunkt: eine E-Auto-Ladestation zu Hause. Bundesweite Schätzungen setzen die durchschnittliche Heimladung bei rund 2.464 kWh pro Jahr an (12.320 km bei etwa 20 kWh pro 100 km), was bei Vattenfalls eigenem Grundversorgungstarif von 37,93 Cent pro kWh im April 2026 rund 935 Euro mehr im Jahr ergibt, oder etwa 78 Euro mehr im Monat, sofern vollständig zu diesem Referenztarif statt einem eigenen E-Auto-Tarif geladen wird. Bundesrecht, § 13 der StromGVV und GasGVV, verpflichtet einen Versorger, einen glaubhaft nachgewiesenen Verbrauchsrückgang zu berücksichtigen, wobei die Verbraucherzentrale Berlin ebenso deutlich macht, dass nicht einfach eigenmächtig weniger gezahlt werden darf, ohne vorher die Zustimmung des Versorgers zu haben. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Seite ist BEWs eigenes Stadtwärme-Kundenportal wegen einer Rechenzentrumsmigration vorübergehend offline, mit einem angekündigten Relaunch zum 31. Juli 2026, Fernwärme-Kundinnen und -Kunden, die vorher eine Anpassung brauchen, sollten stattdessen BEWs Telefonleitung oder E-Mail nutzen.
Die offizielle Regel
Strukturell funktioniert ein Abschlag gleich, egal welches deutsche Unternehmen ihn gerade zuschickt: eine Zahl wird einmal im Jahr festgelegt, basierend auf dem bisherigen Verbrauch und dem bereits geltenden Tarif, und nichts am tatsächlichen Haushaltsleben danach berührt diese Zahl, bis man persönlich eingreift. Ein Baby kommt an, eine E-Auto-Ladestation wird in die Tiefgarage eingebaut, jemand beansprucht den Küchentisch drei Tage die Woche als Homeoffice, nichts davon wird irgendwo automatisch registriert. Was Berlins Version dieses Themas tatsächlich von Münchens Ein-Versorger-Einfachheit unterscheidet, oder sogar von Hamburgs eigener Drei-Wege-Aufteilung, ist, mit welchen drei Unternehmen man hier tatsächlich zu tun bekommt, und was jedes davon abdeckt.
Vattenfall ist Berlins Strom-Grundversorger, der Standardanbieter, falls nie aktiv ein Markttarif gewählt wurde, und verkauft zusätzlich konkurrierende Sondervertrag-Optionen. GASAG hält dieselbe Position für Gas, und das schon seit 1847. BEW (Berliner Energie und Wärme) ist der jüngste Name der drei, und derjenige, der langjährige Bewohnerinnen und Bewohner am meisten stolpern lässt, da er nicht immer getrennt von Vattenfall war.
| Unternehmen | Was es abdeckt | Wo angepasst wird |
|---|---|---|
| Vattenfall | Strom (Grundversorgung oder ein gewählter Sondervertrag) | Portal online.vattenfall.de/abschlag, oder die App Mein Vattenfall |
| GASAG | Gas, falls die eigene Einheit einen eigenen Anschluss hat (typischerweise eine Gasetagenheizung) | MEINE-GASAG-Portal, Meine Zahlungen > Abschlagsplan anzeigen, die App, oder Telefon 030 7072 0000-0 (Mo-Fr 8:00-16:00) |
| BEW (Berliner Energie und Wärme) | Fernwärme, für das rund ein Drittel der Berliner Wohnungen, das daran angeschlossen ist | Stadtwärme-Kundenportal (zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Seite wegen einer Migration vorübergehend offline), kunden@bew.berlin, oder Telefon 030 267 44267 für bestehende Kundschaft |
Jedes Unternehmen betreibt einen eigenen, unabhängigen Anpassungsprozess, ein eigenes Portal und einen eigenen Kontaktkanal. Niemand koordiniert eine einzige “Berliner Energie-Abschlags”-Anpassung zentral über alle drei hinweg, der praktische erste Schritt ist daher, zu bestätigen, welches der drei tatsächlich auf die eigene konkrete Einheit zutrifft, statt anzunehmen, die eigene Adresse entscheide das automatisch.
Was Vattenfall und GASAG selbst als Auslöser für eine Anpassung nennen
Beide Unternehmen sind direkter dazu, als man erwarten könnte, und es lohnt sich, ihre eigene Formulierung zu lesen, statt zu raten. GASAGs eigene Seite zur Abschlagsanpassung listet unter den Gründen für eine Zahlungsänderung Fälle, in denen “sich Ihr Verbrauch deutlich ändert, zum Beispiel durch Familienzuwachs”. Vattenfalls entsprechende Seite nennt die entgegengesetzte Richtung genauso direkt: “der eigene Verbrauch merklich verändert (z. B. durch Auszug der Kinder, Kauf energiesparender Geräte)”. Zusammen benennen Berlins eigene Versorger fast genau die Haushaltsübergänge, um die es auf dieser Seite geht, in ihrer eigenen offiziellen Sprache, nicht als hypothetisches Anliegen für Zugezogene.
Keines der beiden Unternehmen veröffentlicht einen festen Multiplikator dafür, um wie viel die Zahl erhöht oder gesenkt werden sollte, aber GASAG ist konkret zum eigenen Maßstab für jeden beantragten Betrag: “Wir prüfen, ob der gewünschte Abschlagsbetrag sinnvoll ist, denn der Abschlag sollte immer im Verhältnis zu Ihren jährlich zu erwartenden Gesamtkosten stehen.” In der Praxis bietet GASAG außerdem eine Funktion “Abschlagshöhe empfehlen” an, die nach einem aktuellen Zählerstand und dem Verbrauch seit der letzten Rechnung fragt, und eine vorgeschlagene Zahl berechnet, statt blind schätzen zu lassen. Nach dem Absenden bestätigt GASAG, dass Änderungen automatisch zum nächstmöglichen Abrechnungstermin wirksam werden, “Ihre Änderungen werden automatisch übernommen und zum nächstmöglichen Termin wirksam”, und Vattenfalls eigene Formulierung zur Abrechnung ist im Kern nahezu identisch: “Sie zahlen dann entweder nach oder erhalten Geld zurück und Ihr Abschlag wird angepasst.”
Ein Auslöser, den noch kein Unternehmen ausdrücklich nennt, schlicht weil er neuer ist als deren eigene veröffentlichte Listen, ist eine E-Auto-Ladestation zu Hause. Ein wirklich nützlicher Anhaltspunkt existiert dennoch: EnBWs eigener Verbraucherratgeber, gestützt auf ADAC-Ecotest-Werte, setzt den durchschnittlichen Stromverbrauch eines E-Autos bei rund 20 kWh pro 100 km an, und die durchschnittliche deutsche Fahrerin bzw. der durchschnittliche deutsche Fahrer legt etwa 12.320 km im Jahr zurück, was bei vollständigem Laden zu Hause rund 2.464 kWh jährlich ergibt. Bei Vattenfalls eigenem Grundversorgungstarif von 37,93 Cent pro kWh im April 2026 summiert sich das auf rund 935 Euro mehr im Jahr, oder etwa 78 Euro mehr im Monat, zusätzlich zu dem, was der eigene Haushalt bereits verbraucht hat. Die meisten E-Auto-Besitzerinnen und -Besitzer wechseln irgendwann zu einem eigenen, günstigeren Ladetarif statt beim Grundversorgungs-Referenztarif zu bleiben, diese Zahl daher eher als grobe Obergrenze zur Planung behandeln als als das, was langfristig tatsächlich gezahlt wird.
BEW und Berlins überdurchschnittliche Abhängigkeit von Fernwärme
Fragt man eine bzw. einen Neuzugezogenen in München oder Hamburg, welches Unternehmen die Heizung des eigenen Gebäudes betreibt, lautet die ehrliche Antwort meist “welches Unternehmen uns auch immer Gas verkauft”, da sich die meisten deutschen Wohnungen einzeln beheizen. Berlin ist hier ein echter Ausreißer, und es lohnt sich zu verstehen, warum, bevor angenommen wird, das eigene Gebäude funktioniere wie anderswo. BEWs eigene Startseite stellt klar fest, rund 700.000 Wohnungen zu versorgen, “mehr als ein Drittel der zwei Millionen Berliner Wohnungen”, über das eigene, als größtes Fernwärmenetz Westeuropas bezeichnete Netz. Unabhängig davon setzt co2onlines eigener Verbraucherratgeber, unter Berufung auf BDEW-Daten, Berlins gesamten Fernwärme-Anteil bei über 30 Prozent der Wohnungen an, gegenüber nur 15,5 Prozent bundesweit, rund doppelt so hoch wie der bundesweite Durchschnitt, konzentriert in einer einzigen Stadt.
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Was das wirklich aktuell macht, nicht nur eine historische Fußnote, ist, wer dieses Netz heute tatsächlich betreibt. Jahrzehntelang saß Berlins Fernwärme innerhalb der Vattenfall Wärme Berlin AG, einer Vattenfall-Tochtergesellschaft. Das änderte sich 2024: Vattenfalls eigener Newsroom bestätigt, dass das Unternehmen den Verkauf seines gesamten Wärmegeschäfts, einschließlich Kraftwerke, Netze und Personal, an das Land Berlin für einen Kaufpreis von 1,6 Milliarden Euro abgeschlossen hat, wobei BEW (Berliner Energie und Wärme) als vollständig landeseigener Betreiber übernahm. Steht die letzte Fernwärmerechnung in der eigenen Erinnerung noch mit Vattenfall-Briefkopf statt mit BEW da, liegt das genau daran, und deshalb führt eine Suche nach “Vattenfall Fernwärme Abschlag” heute zu einem Unternehmen, das dieses Geschäft überhaupt nicht mehr betreibt.
Weil BEW das jüngste von Berlins drei Energieunternehmen ist, ist auch die eigene Selbstbedienungs-Infrastruktur die am wenigsten ausgereifte. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Seite gibt BEWs Stadtwärme-Kundenportal-Seite an, das Portal sei vorübergehend nicht erreichbar, während das Unternehmen in ein neues Rechenzentrum umzieht, mit einem angekündigten Relaunch zum 31. Juli 2026. Bis dahin, oder falls sich dieses Datum verschiebt, listet BEWs eigene Bestandskunden-Seite eine eigene Telefonleitung für bestehende Kundschaft, 030 267 44267 (9:00 bis 15:00 Uhr), eine allgemeine Kundenservice-Nummer unter 030 267 10270, sowie die E-Mail-Adresse kunden@bew.berlin, über die ein Haushalt eine manuelle Abschlagsanpassung beantragen kann, während die Online-Option nicht verfügbar ist.
Die eigene Rechtsgrundlage, und was nicht eigenmächtig getan werden sollte
§ 13 der StromGVV, fast klauselgleich in § 13 der GasGVV gespiegelt, gibt Grundversorgungskundschaft, also Vattenfall-Strom- und GASAG-Gas-Kundschaft, die nie einen konkreten Sondervertrag unterschrieben hat, eine echte rechtliche Grundlage in einer Richtung: wird glaubhaft nachgewiesen, dass der eigene Verbrauch erheblich geringer ist, ist der Versorger verpflichtet, das zu berücksichtigen, nicht einfach frei, den Antrag zu ignorieren. Diese gesetzliche Formulierung bezieht sich speziell auf die Abwärtsrichtung; den eigenen Abschlag zu erhöhen ist nicht als gleichwertiger Rechtsanspruch festgehalten, wobei jedes der drei Berliner Unternehmen trotzdem einen praktischen Selbstbedienungsweg dafür anbietet, da ein zu niedriger Abschlag meist nur die Abrechnung auf eine größere Rechnung verschiebt, die der Versorger später lieber nicht nachfordern möchte.
Worüber die Verbraucherzentrale Berlin ebenso deutlich ist, ist die Grenze auf der anderen Seite: eigenmächtig weniger zu zahlen ist nicht erlaubt. Den eigenen Abschlag zu kürzen, ohne vorher die Zustimmung des Versorgers zu haben, versetzt formell in Verzug, zusätzlich zum zu wenig Gezahlten kann ein Verzugsschaden anfallen, unabhängig davon, ob die zugrunde liegende eigene Verbrauchsangabe tatsächlich korrekt war. Bleibt ein berechtigter Anpassungsantrag tatsächlich unbeantwortet, empfiehlt die Verbraucherzentrale als nächsten Schritt eine schriftliche Nachfrage per Einschreiben mit einer gesetzten Frist, nach eigenem Vorschlag rund vier Wochen, statt die Pattsituation einfach durch Überweisung eines kleineren Betrags zu lösen.
Eine weitere Ressource, die sich zu kennen lohnt, besonders angesichts der Aufteilung Berlins auf drei verschiedene Energiearten: der eigene Abschlagsrechner der Verbraucherzentrale deckt “Strom, Gas oder Fernwärme” in einem Werkzeug ab, ein wirklich nützlicher Fit für eine Stadt, in der ein einzelner Haushalt alle drei prüfen muss. Den Vorjahresverbrauch in kWh aus der Jahresabrechnung, den aktuellen Bruttopreis pro kWh, und die eigenen jährlichen Grundgebühren eingeben, und er berechnet, wie hoch der eigene Abschlag tatsächlich sein sollte, ein solider unabhängiger Bauchgefühl-Check, bevor Vattenfall, GASAG oder BEW direkt kontaktiert werden.
Schritt für Schritt
- Bestimmen, welches der drei Berliner Unternehmen tatsächlich auf die eigene Situation zutrifft. Vattenfall für Strom fast immer, GASAG für Gas nur, falls die eigene Einheit einen eigenen Anschluss hat, BEW für Heizung nur, falls das eigene Gebäude an Fernwärme angeschlossen ist statt an einen gebäudeeigenen Kessel.
- Genau festlegen, was sich tatsächlich geändert hat. Jemand zieht in den Haushalt ein oder aus (sowohl Vattenfall als auch GASAG nennen das direkt auf den eigenen Seiten), eine neue E-Auto-Ladestation zu Hause, eine neue regelmäßige Homeoffice-Routine, oder schlicht ein Heizmuster, das nicht mehr zur tatsächlichen Nutzung der Wohnung passt.
- Den kWh-Wert der letzten Jahresabrechnung durch den Strom-/Gas-/Fernwärme-Rechner der Verbraucherzentrale laufen lassen, für eine unabhängige Schätzung, bevor jemand kontaktiert wird, besonders nützlich, falls mehr als eine Energieart betroffen ist.
- Sich beim richtigen Portal des jeweils betroffenen Unternehmens anmelden: online.vattenfall.de/abschlag, MEINE GASAG, oder BEWs Stadtwärme-Kundenportal, und den monatlichen Betrag direkt anpassen, oder Telefon bzw. E-Mail nutzen, falls BEWs Portal-Migration noch läuft.
- Ist der eigene Verbrauch tatsächlich gesunken und zögert ein Grundversorgungsanbieter, direkt auf § 13 StromGVV oder GasGVV verweisen. Das ist ein gesetzlicher Anspruch, den der Versorger schuldet, keine Gefälligkeit, die er ablehnen kann, wobei das trotzdem nicht dazu berechtigt, die eigene Zahlung zuerst eigenmächtig zu kürzen.
- Lässt sich keine exakte Zahl bestimmen, lieber aufrunden als abrunden. Etwas mehr zu zahlen als nötig wird später einfach zu einem erstatteten Guthaben; zu wenig zu zahlen wird zu einer einzigen Nachzahlungsrechnung, die auf einmal beglichen werden muss.
Hinweis zur Verlässlichkeit
Diese Seite erklärt den allgemeinen Rahmen zur Anpassung eines Strom-, Gas- oder Fernwärme-Abschlags in Berlin, aktuell zum Stand Ende Juli 2026. Sie ist keine Finanz- oder Rechtsberatung. Der Status der BEW-Portal-Migration, genaue Preise und Anpassungsverfahren können sich alle ändern; die eigene konkrete Situation direkt bei Vattenfall, GASAG oder BEW bestätigen lassen, bevor auf eine hier genannte Zahl oder Kontaktangabe vertraut wird.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Unser Gebäude hat Strom, Gas und Fernwärme gleichzeitig. Haben wir wirklich drei separate Abschlagszahlungen zu verwalten?
Möglicherweise, es hängt aber vom tatsächlichen eigenen Setup ab, nicht von der Adresse. Strom läuft fast immer über Vattenfall (sofern nicht aktiv zu einem Marktanbieter gewechselt wurde), Gas über GASAG, falls die eigene Einheit einen eigenen Anschluss hat, typischerweise eine Gasetagenheizung, und Heizung über BEW nur, wenn das eigene Gebäude tatsächlich an das städtische Fernwärmenetz angeschlossen ist statt an einen gebäudeeigenen Kessel, was für rund ein Drittel der Berliner Immobilien zutrifft. Jedes Unternehmen führt tatsächlich einen eigenen, getrennten Vertrag, einen eigenen, getrennten Abschlag und einen eigenen, getrennten Anpassungskanal, die eigenen Rechnungen daher prüfen statt anzunehmen; ein Gebäude mit von BEW versorgter Zentralheizung hat meist überhaupt kein separates GASAG-Gaskonto, da kein individueller Gaszähler zur Abrechnung existiert.
GASAGs Website nennt 'Familienzuwachs' als Anpassungsgrund. Um wie viel sollten wir unseren Abschlag nach einem neuen Baby tatsächlich erhöhen?
GASAG veröffentlicht keinen offiziellen Multiplikator, Vattenfall auch nicht, aber die zugrunde liegenden Kategorien lohnt es sich direkt durchzudenken, statt eine Zahl zu raten: mehr Waschgänge, mehr Zeit zu Hause mit Licht und etwaigem elektrischem Kochen während Stunden, in denen die Wohnung früher leer stand, und, bei Gas- oder Fernwärmeanschluss, ein Heizmuster, das länger wärmer läuft, falls jetzt jemand die meiste Zeit des Tages zu Hause ist. Der eigene Drei-Wege-Rechner der Verbraucherzentrale, für Strom, Gas oder Fernwärme, ist genau dafür gebaut: den Vorjahresverbrauch in kWh aus der Jahresabrechnung sowie den aktuellen Bruttopreis pro kWh eingeben, und er berechnet, wie hoch der eigene Abschlag tatsächlich sein sollte, ein wirklich nützlicher Bauchgefühl-Check, bevor jemand angerufen wird.
Wir installieren eine E-Auto-Ladestation zu Hause. Um wie viel sollte das den eigenen Strom-Abschlag tatsächlich erhöhen?
Es gibt keine offizielle, E-Auto-spezifische Position von Vattenfall, aber eine einigermaßen solide Schätzung existiert. Bundesweite Verbrauchsdaten, von EnBW unter Verwendung von ADAC-Ecotest-Werten zitiert, setzen den durchschnittlichen Stromverbrauch eines E-Autos bei etwa 20 kWh pro 100 km an, und die durchschnittliche deutsche Fahrerin bzw. der durchschnittliche deutsche Fahrer legt rund 12.320 km im Jahr zurück, was bei vollständigem Laden zu Hause etwa 2.464 kWh jährlich ergibt. Bei Vattenfalls eigenem Grundversorgungstarif von 37,93 Cent pro kWh im April 2026 sind das rund 935 Euro mehr im Jahr, oder etwa 78 Euro mehr im Monat, wobei die meisten E-Auto-Besitzerinnen und -Besitzer irgendwann zu einem eigenen, günstigeren Nachtladetarif wechseln statt beim Grundversorgungs-Referenztarif zu bleiben, diese Zahl daher eher als obere Ausgangsgrenze denn als feste Zahl behandeln.
Ist das Kundenportal von BEW für Fernwärme gerade tatsächlich offline, und was tun wir, falls wir vorher eine Anpassung brauchen?
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Seite ja: BEWs eigene Stadtwärme-Kundenportal-Seite gibt an, vorübergehend nicht erreichbar zu sein, während das Unternehmen in ein neues Rechenzentrum umzieht, mit einem angekündigten Relaunch zum 31. Juli 2026. Ist der eigene Bedarf dringlicher, listet BEWs eigene Kontaktseite eine eigene Telefonleitung für bestehende Kundschaft, 030 267 44267 (9:00 bis 15:00 Uhr), eine allgemeine Nummer unter 030 267 10270, sowie die E-Mail-Adresse kunden@bew.berlin, über die eine Abschlagsanpassung manuell bearbeitet werden kann, während die Portal-Migration läuft. Den tatsächlichen Status des Portals direkt bei BEW bestätigen lassen, statt es anzunehmen, da sich ein solcher Migrationszeitplan in beide Richtungen verschieben kann.
Gibt es ein echtes Recht darauf, den eigenen Abschlag anpassen zu lassen, oder liegt das vollständig im Ermessen von Vattenfall, GASAG oder BEW?
Speziell für Grundversorgungskundschaft (der automatische Vattenfall-Strom- und GASAG-Gas-Fallback, kein gewählter Sondervertrag) ist § 13 der StromGVV, nahezu wortgleich in § 13 der GasGVV gespiegelt, in einer Richtung eindeutig: wird glaubhaft nachgewiesen, dass der eigene Verbrauch erheblich geringer ist, muss der Versorger das berücksichtigen, das steht nicht in dessen Ermessen. Ebenso deutlich macht die Verbraucherzentrale Berlin, was dieses Recht nicht erlaubt: eigenmächtig weniger zu zahlen, ohne vorher die Zustimmung des Versorgers zu haben, versetzt in Verzug und kann zusätzlich zum zu wenig Gezahlten einen Verzugsschaden nach sich ziehen. Bleibt ein berechtigter Anpassungsantrag tatsächlich unbeantwortet, empfiehlt die Verbraucherzentrale als nächsten Schritt eine schriftliche Nachfrage per Einschreiben mit einer gesetzten Frist, nach eigenem Vorschlag rund vier Wochen, statt die Pattsituation einfach durch Überweisung eines kleineren Betrags zu lösen.
Wenn wir den Abschlag erhöhen und sich herausstellt, dass wir überschätzt haben, verlieren wir dieses Geld dann?
Nein, das Risiko liegt fast vollständig auf der anderen Seite der Rechnung. GASAGs eigene Seite ist hier eindeutig: nach der Jahresabrechnung wird entweder eine Nachzahlung fällig oder Geld zurückerstattet, und der Abschlag wird für das kommende Jahr entsprechend angepasst. Das ganze Jahr über etwas zu viel zu zahlen wird einfach zu einem erstatteten Guthaben; zu wenig zu zahlen wird zu einer einzigen Rechnung, die auf einmal beglichen werden muss. Angesichts dieser Asymmetrie ist eine großzügigere statt eine exakte Schätzung sinnvoll, solange eine echte Haushaltsveränderung, ein neues Baby, eine E-Auto-Ladestation, ein Wechsel ins Homeoffice, sich noch nicht vollständig in ihr tatsächliches langfristiges Muster eingependelt hat.
