Wasser geht an die Vermieterin bzw. den Vermieter, Gas geht an einen selbst: BWB- und GASAG-Zählerstände beim Umzug in Berlin melden
Wasser- und Gaszählerstände funktionieren in Berlin nicht auf dieselbe Weise, und anzunehmen, sie täten es, ist der Fehler, über den die meisten Neuankömmlinge stolpern. Bei Wasser ist die BWB (Berliner Wasserbetriebe) auf der eigenen Mieterseite eindeutig: 'Als Mieter erledigen Sie alle vertraglichen Angelegenheiten rund um Ihren Wasseranschluss mit Ihrer Hausverwaltung', denn bei der großen Mehrheit der Berliner Mietwohnungen hält die Vermieterin bzw. der Vermieter das BWB-Konto, und die Wasserkosten laufen über die eigene jährliche Nebenkostenabrechnung, die gesetzlich innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen muss (§ 556 Abs. 3 BGB). Nur wer selbst direkte BWB-Kundschaft ist, typischerweise Eigentümerin bzw. Eigentümer eines Reihen- oder Einfamilienhauses statt Wohnungsmieterin bzw. Wohnungsmieter, meldet einen Zählerstand direkt an die BWB, und dieser Teil ist tatsächlich einfach: kein Login nötig, nur Verbrauchskontonummer und Zählernummer, beide auf dem letzten Gebührenbescheid, über das anonyme Online-Formular der BWB, einmal im Jahr, nur in ganzen Kubikmetern. Gas funktioniert anders. Hat die eigene Einheit einen eigenen Gaszähler, meist eine Gasetagenheizung, ist man direkte GASAG-Kundschaft, und die Meldung des Zählerstands ist ein separater Schritt vom ursprünglichen Vertragsabschluss: bei MEINE GASAG einloggen, zu Meine Verträge gehen, Zählerstand erfassen, und die Zahl von links nach rechts in ganzen kWh ohne Nachkommastellen eingeben, idealerweise innerhalb von etwa zwei Wochen nach der eigenen Schlüsselübergabe. Egal welcher Versorger tatsächlich zutrifft, jeden Zähler mit Nummer und Stand gemeinsam fotografieren, sobald die Schlüssel übergeben werden. Ohne sichtbare Zählernummer im selben Bild kann später niemand, weder ein Gericht noch die eigene Vermieterin bzw. der eigene Vermieter, beweisen, welcher Zähler in einem Gebäude voller nahezu identischer Zähler gemeint war.
Die offizielle Regel
Für einen Moment anzunehmen, BWB und GASAG funktionieren gleich, führt bei mindestens einem der beiden zum falschen Ablauf. Berlins Wasserversorger und sein Gasversorger legen die Verantwortung für die Meldung eines Zählerstands an zwei tatsächlich unterschiedliche Stellen, und die eigentliche zu vermeidende Fehlerquelle ist diese Zuordnung falsch zu treffen, nicht zu vergessen, überhaupt einen Zähler zu prüfen.
Zuerst Wasser, denn das überrascht die meisten. Die eigene Seite der BWB für Mieterinnen und Mieter formuliert die Regelung ohne Umschweife: “Als Mieter erledigen Sie alle vertraglichen Angelegenheiten rund um Ihren Wasseranschluss mit Ihrer Hausverwaltung”, nicht mit der BWB. Bei der großen Mehrheit der Berliner Mietverhältnisse, besonders innerhalb eines gewöhnlichen Mehrfamilienhauses, ist die Eigentümerin, der Eigentümer oder die Verwaltungsgesellschaft des Gebäudes das tatsächliche Verbrauchskonto bei der BWB, und die eigenen Wasserkosten kommen in die jährliche Nebenkostenabrechnung eingefaltet, statt als eigene Rechnung von der BWB mit dem eigenen Namen oben.
| Situation | Wer das Konto hält | Wie ein Stand gemeldet wird |
|---|---|---|
| Wasser, typische Mietwohnung | Vermieterin/Vermieter oder Hausverwaltung (das Verbrauchskonto der BWB) | Für die eigene Einzugsdokumentation selbst notieren; die Vermieterin bzw. der Vermieter gibt es als Teil der Nebenkosten an die BWB weiter, nicht man selbst |
| Wasser, Haus oder direkte BWB-Kundschaft | Man selbst hält das eigene Verbrauchskonto | Anonymes Online-Formular unter kundenportal.bwb.de, nur Verbrauchskontonummer und Zählernummer, kein Login, einmal im Jahr, ganze m3 |
| Gas, Wohnung mit Gasetagenheizung | Man selbst hält den eigenen GASAG-Vertrag | MEINE-GASAG-Portal, Meine Verträge, Zählerstand erfassen (oder Kontaktformular bzw. Telefon, falls noch nicht für das Portal registriert) |
| Gas, Gebäude mit Zentralheizung oder Fernwärme | Vermieterin/Vermieter oder Hausverwaltung | Wie Wasser: in die Nebenkosten eingefaltet, kein persönliches GASAG-Konto zum Melden |
Ist man tatsächlich direkte BWB-Kundschaft, meist weil man ein Reihenhaus oder Einfamilienhaus statt einer Wohnung in einem verwalteten Gebäude besitzt oder mietet, ist der Vorgang selbst unkompliziert. Die eigene Wasserzähler-Seite der BWB sagt es direkt: “Ihren aktuellen Zählerstand können Sie hier unter Angabe Ihrer Verbrauchskontonummer oder im Kundenportal online übermitteln”, ganz ohne Portal-Login über das anonyme Formular. Laut dem unabhängigen Überblick von energiemarie.de ist diese Meldung einmal im Jahr erforderlich, damit die BWB den tatsächlichen Verbrauch mit den eigenen Abschlagsraten abgleichen kann, und nur ganze Kubikmeter zählen, Nachkommastellen werden nicht gemeldet. Sind Verbrauchskontonummer oder Zählernummer nicht auffindbar, stehen beide auf dem letzten Gebührenbescheid der BWB, oder das Service-Center der BWB kann unter 0800 292 75 87 angerufen werden (kostenlos, montags bis donnerstags 8:30 bis 16:30 Uhr, freitags 8:30 bis 15:30 Uhr).
Gas teilt sich auf dieselbe Weise wie Wasser, nur entlang einer anderen Linie. Was entscheidet, ob man direkte GASAG-Kundschaft ist, ist nicht die Größe oder das Alter der eigenen Wohnung, sondern ob die eigene Einheit einen eigenen Gaszähler hat, in der Praxis fast immer wegen einer Gasetagenheizung, einem individuellen, in der Wohnung montierten Gaskessel, statt der gemeinsamen Zentralheizung oder Fernwärme des Gebäudes. Die eigene Erklärung einer Berliner Anwaltskanzlei zu Untermiete und GASAG-Zuständigkeit bestätigt das Muster: eine Einheit mit eigenem Gaszähler bedeutet, die bewohnende Person ist die tatsächliche Vertragsinhaberin bzw. der tatsächliche Vertragsinhaber bei der GASAG, meldet an, zahlt und übermittelt Zählerstände direkt, genau dieselbe Logik, die bereits für die Anmeldung des Vertrags selbst gilt. Läuft das eigene Gebäude stattdessen mit Zentralheizung, gibt es typischerweise überhaupt keinen individuellen GASAG-Zähler, der an die eigene Einheit gebunden ist, Heizung erscheint in den eigenen Nebenkosten genau wie Wasser, und es gibt nichts, das der GASAG selbst gemeldet werden müsste.
Ist man direkte GASAG-Kundschaft, ist die Meldung eines Zählerstands ein separater Vorgang vom ursprünglichen Vertragsabschluss, und es lohnt sich, beides nicht zu verwechseln. Die eigene Zählerstand-melden-Seite der GASAG führt durch den Ablauf: bei MEINE GASAG einloggen, Meine Verträge öffnen, Zählerstand erfassen auswählen, und die eigene Nummer von links nach rechts lesend eingeben, nur ganze kWh, keine Nachkommastellen, dieselbe Ganze-Einheit-Logik, die die BWB für Wasser verwendet. Ist man noch nicht für das MEINE-GASAG-Portal registriert, funktionieren das eigene Kontaktformular der GASAG oder die Telefonleitung (030 7072 0000-0, montags bis freitags 8:00 bis 16:00 Uhr) beide als Alternative. Beim Timing weisen die Umzugsseite der GASAG und eine unabhängige Zusammenfassung davon auf dasselbe Fenster hin: den eigenen Zählerstand innerhalb von rund zwei Wochen nach der eigenen Schlüsselübergabe für die reibungsloseste Bearbeitung melden, wobei die eigene Formulierung der GASAG klarmacht, eine spätere Meldung sei bei Verzögerung durchaus noch möglich.
Ein weiteres Datum, das sich lohnt, unabhängig davon zu kennen, welcher Versorger zutrifft: Deutschlands Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet Versorger, spätestens sechs Wochen nach Vertragsende eine Schlussrechnung zu versenden, und die eigene Umzugsanleitung der GASAG bestätigt, dass diese Schlussrechnung für die alte Adresse an die neue geht, nicht an die alte Wohnung. Diese Frist gilt, falls man direkte GASAG-Kundschaft ist und auszieht. Wartet man stattdessen über die Vermieterin bzw. den Vermieter auf Wasser oder über Nebenkosten abgerechnetes Gas, gilt eine längere Frist: § 556 Abs. 3 BGB verlangt, dass die Nebenkostenabrechnung der eigenen Vermieterin bzw. des eigenen Vermieters spätestens bis zum Ende des zwölften Monats nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zugeht, und die Berliner MieterGemeinschaft merkt an, dass das Verpassen dieser Frist in der Regel das Recht kostet, eine Nachforderung zu stellen, ein etwaiges Guthaben aber trotz der Verspätung weiterhin ausgezahlt werden muss.
Was echte Leute sagen
Der Rat, der beim Dokumentieren von Zählerständen bei einer Wohnungsübergabe immer wieder auftaucht, betrifft nicht das Erinnern daran, überhaupt den Zähler zu prüfen, das schaffen die meisten Menschen. Es geht darum, was das Foto tatsächlich enthalten muss. Die eigene Anleitung von co2portal.de zur Dokumentation von Zählerständen bei der Übergabe ist konkret: für jeden Zähler fünf Dinge gemeinsam festhalten, den Zählerstand, die Zählernummer, die Einheit, Datum und Uhrzeit, sowie ein Foto, das Nummer und Stand im selben Bild zeigt. Die Begründung ist unverblümt, aber richtig: “ohne Nummer kann später niemand beweisen, welcher gemeint war”, und Berlins ältere Mehrfamilienhäuser haben routinemäßig eine Reihe nahezu identischer Anzeigen im selben Zählerkeller. Dieselbe Anleitung empfiehlt, Fotodateien nach einem klaren Muster zu benennen, etwa das Datum gefolgt von “Übergabe” und dem Versorgernamen, und Kopien an mindestens zwei Orten aufzubewahren, auf dem eigenen Telefon und in einem separaten Cloud-Ordner, damit ein einziges verlorenes Gerät nicht den einzigen Beweis löscht.
Schritt für Schritt
- Die eigene Hausverwaltung direkt fragen, ob die eigene Einheit ein eigenes BWB-Wasserkonto hat oder das des Gebäudes teilt, denn allein diese Antwort entscheidet, ob je selbst mit der BWB zu tun sein wird.
- Ist man direkte BWB-Kundschaft, die eigene Verbrauchskontonummer und Zählernummer auf dem letzten Gebührenbescheid finden, und Zählerstände einmal im Jahr über das anonyme Online-Formular der BWB melden, nur in ganzen Kubikmetern.
- Ist man eine typische Mieterin bzw. ein typischer Mieter, den eigenen Wasserstand bei der Übergabe trotzdem für die eigenen Unterlagen notieren, aber nicht erwarten, dass die BWB direkt etwas von einem selbst möchte, die Vermieterin bzw. der Vermieter gibt es über die Nebenkosten weiter.
- Prüfen, ob die eigene Wohnung eine Gasetagenheizung hat oder die Zentralheizung des Gebäudes teilt. Eine Gasetagenheizung bedeutet, direkte GASAG-Kundschaft für Anmeldung und Zählerstände gleichermaßen zu sein.
- Ist man direkte GASAG-Kundschaft, Zählerstände über Zählerstand erfassen bei MEINE GASAG melden, ganze kWh von links nach rechts eingebend, idealerweise innerhalb von etwa zwei Wochen nach der eigenen Schlüsselübergabe.
- Egal welcher Versorger zutrifft, jeden Zähler mit Nummer und Stand gemeinsam bei der Übergabe fotografieren, mit sichtbarem Datum und Uhrzeit, und Kopien an zwei getrennten Orten speichern.
- Die Frist der eigenen Nebenkostenabrechnung (12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums) notieren, falls Wasser oder Gas über Nebenkosten läuft, oder die Frist der eigenen Schlussrechnung (6 Wochen nach Vertragsende), falls man direkte GASAG-Kundschaft ist und auszieht.
Hinweis zur Verlässlichkeit
Diese Seite erklärt den allgemeinen Rahmen zur Meldung von Wasser- und Gaszählerständen beim Umzug in Berlin, aktuell zum Stand Mitte 2026. Sie ist keine Rechtsberatung. Verfahren, Fristen und Kontaktdaten können sich ändern, die eigene konkrete Situation direkt bei der BWB, der GASAG oder der eigenen Hausverwaltung bestätigen lassen, bevor auf eine hier genannte Angabe vertraut wird.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Wir mieten eine gewöhnliche Berliner Wohnung. Müssen wir unseren Wasserzählerstand selbst an die BWB melden?
Fast sicher nicht. Die eigene Seite der BWB für Mieterinnen und Mieter stellt es unmissverständlich fest: 'Als Mieter erledigen Sie alle vertraglichen Angelegenheiten rund um Ihren Wasseranschluss mit Ihrer Hausverwaltung', nicht mit der BWB. Das liegt daran, dass bei den meisten Berliner Mietverhältnissen die Vermieterin, der Vermieter oder die Hausverwaltung das BWB-Konto für das gesamte Gebäude hält, und der eigene Anteil an den Wasserkosten über die jährliche Nebenkostenabrechnung weitergegeben wird, statt direkt in Rechnung gestellt zu werden. Den eigenen Zählerstand beim Einzug trotzdem für die eigenen Unterlagen notieren, aber die Meldung an die BWB selbst ist nicht die eigene Aufgabe.
Wo finden wir unsere Verbrauchskontonummer und Zählernummer, falls wir tatsächlich direkte BWB-Kundschaft sind?
Beide Nummern stehen laut der eigenen Kundenservice-Seite der BWB auf dem letzten Gebührenbescheid. Ist keiner aktuellen Datums greifbar, kann das Service-Center der BWB unter 0800 292 75 87 (kostenlos, montags bis donnerstags 8:30 bis 16:30 Uhr, freitags 8:30 bis 15:30 Uhr) die Nummern nachschlagen.
Ist die Meldung eines Gaszählerstands an die GASAG derselbe Schritt wie der Abschluss eines neuen Gasvertrags?
Nein, das sind getrennte Schritte. Die Anmeldung (Gas anmelden) richtet den eigenen Vertrag beim ersten Einzug ein. Die Meldung eines Zählerstands ist das, was danach passiert, wann immer die GASAG einen Stand anfragt, bei der Jahresabrechnung, oder wann immer man freiwillig einen melden möchte, über das Menü Meine Verträge, Zählerstand erfassen bei MEINE GASAG.
Unser Gebäude hat eine Zentralheizung statt einer Gasetagenheizung. Betrifft uns die Gaszählermeldung überhaupt?
Im Allgemeinen nicht als eigenständiger Schritt. Läuft das eigene Gebäude mit Zentralheizung oder Fernwärme statt einem Gaskessel in der Wohnung, gibt es typischerweise überhaupt keinen persönlichen GASAG-Zähler, der an die eigene Einheit gebunden ist, Heizkosten werden über die Nebenkostenabrechnung verteilt, genau wie meist bei Wasser, und die Vermieterin, der Vermieter oder die Hausverwaltung steht mit dem Versorger in Kontakt, nicht die mietende Person direkt.
Warum muss das Foto ausdrücklich die Zählernummer zeigen, reicht der Zählerstand allein nicht aus?
Weil Berliner Wohngebäude häufig mehrere nahezu identische Zähler im selben Zählerkeller oder Hausanschlussraum haben. Der Rat von co2portal.de zur Dokumentation von Zählerständen bei der Wohnungsübergabe ist hier konkret: Zählernummer und Zählerstand zusammen in einem Foto festhalten, mit Datum und Uhrzeit, denn ein Zählerstand ohne zugehörige Zählernummer lässt sich später bei einem Streit nicht der eigenen Einheit zuordnen.
Wie lange darf die Vermieterin bzw. der Vermieter warten, bevor die Wasser- und Gas-Nebenkostenabrechnung verschickt wird?
Gesetzlich nicht länger als bis zum Ende des zwölften Monats nach Ablauf des Abrechnungszeitraums, nach § 556 Abs. 3 BGB. Ein Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 muss also spätestens bis zum 31. Dezember 2027 zugehen. Die Berliner MieterGemeinschaft weist darauf hin, dass eine Vermieterin bzw. ein Vermieter, die bzw. der diese Frist verpasst, in der Regel das Recht verliert, eine Nachforderung zu verlangen, ein etwaiges Guthaben aber trotz der Verspätung weiterhin ausgezahlt werden muss.
