So funktioniert die Einbürgerung in Frankfurt tatsächlich: Standesamt statt FIO, und eine Wartezeit, die länger wird
Die Einbürgerung in Frankfurt läuft über Standesamt Frankfurt, das Personenstandsamt in der Berliner Straße 33-35, nicht über das FIO (die Ausländerbehörde), eine tatsächlich andere Art von Behörde als die eigene Einwanderungsbehörde, die Berlin oder Hamburg für dieselbe Aufgabe nutzen. Standesamt Frankfurt nimmt weiterhin fallbezogene E-Mails unter einbuergerung@stadt-frankfurt.de und Anrufe unter (069) 212-36291 an, ein echter Kontrast zur E-Mail-freien Politik des FIO. Die Voraussetzungen selbst sind Bundesrecht: 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt nach der am 27. Juni 2024 in Kraft getretenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (zuvor 8 Jahre), Deutsch auf B1-Niveau, und seit derselben Reform grundsätzlich erlaubte doppelte Staatsangehörigkeit. Der separate 3-Jahres-Schnellweg für besondere Integrationsleistungen bestand kurz, wurde aber bundesweit zum 30. Oktober 2025 abgeschafft. Die Gebühr liegt bei 255 Euro pro Erwachsener bzw. Erwachsenem, 51 Euro pro Kind unter 16, das im Antrag eines Elternteils enthalten ist. Wie lange der gesamte Prozess tatsächlich dauert, ist wirklich unklar und wird schlechter statt stabiler: laut einer offiziellen Zählung Ende 2025 meldete Frankfurts Standesamt allein für den ersten Termin eine Wartezeit von etwa zwölf Monaten, gegenüber rund acht Monaten ein Jahr zuvor, und das Antragsvolumen hat sich in zwei Jahren fast verdoppelt, von rund 5.000 auf rund 9.600 pro Jahr. Ein Bericht des regionalen öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom Oktober 2025 stellt fest, dass bei aktuellem Tempo eine damals antragstellende Person realistisch erst 2029 eingebürgert würde, eine Zahl, die es wert ist, als ernsthafte Planungsgrundlage behandelt zu werden statt als Worst-Case-Ausreißer, da sie direkt aus der eigenen Berichterstattung von Standesamt Frankfurt stammt, nicht aus einer privaten Schätzung.
Die offizielle Regel
Die Einbürgerung in Frankfurt läuft über eine Behörde, die die meisten Zugezogenen nicht erwarten: Standesamt Frankfurt, das Personenstandsamt in der Berliner Straße 33-35, dieselbe Behörde, die in der Stadt Geburten, Eheschließungen und Namensänderungen bearbeitet. Das ist strukturell anders als in Berlin oder Hamburg, wo eine eigene Einwanderungsbehörde (LEA in Berlin, Amt für Migration in Hamburg) neben Aufenthaltstiteln auch die Staatsangehörigkeit bearbeitet. In Frankfurt hat das FIO (die Ausländerbehörde) nichts mit der eigenen Einbürgerungsakte zu tun, und die beiden Behörden zu verwechseln ist ein tatsächlich häufiger, vermeidbarer Fehler.
Ein praktischer Vorteil dieser Aufteilung, der es sich lohnt, früh zu kennen: Standesamt Frankfurt nimmt weiterhin fallbezogene E-Mails an, unter einbuergerung@stadt-frankfurt.de, sowie Anrufe unter (069) 212-36291. Das ist ein echter Kontrast zum FIO, das die Annahme fallbezogener E-Mails 2023 vollständig eingestellt hat (die Geschichte dazu steht im eigenen Ratgeber zum Notfallweg des FIO). Vor der Verpflichtung zu einem vollständigen Antrag verweist Stadt Frankfurts eigene Einbürgerungsseite auf einen kostenlosen Voraussetzungs-Fragebogen, ein nützlicher erster Schritt, bevor Zeit in die Beschaffung von Unterlagen investiert wird.
Die Voraussetzungen selbst sind bundesrechtlich geregelt, und zwei ihrer Zahlen haben sich jüngst genug geändert, um zu verwirren. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) sank die Standard-Aufenthaltsvoraussetzung von acht auf fünf Jahre, als Deutschlands Reform des Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024 in Kraft trat, und dieselbe Reform beendete die Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, doppelte und mehrfache Staatsangehörigkeit sind jetzt grundsätzlich erlaubt. Ein separater 3-Jahres-Schnellweg für “besondere Integrationsleistungen” bestand kurzzeitig unter derselben Reform, der Bundestag hat ihn aber zum 30. Oktober 2025 abgeschafft, ohne Übergangsschutz für alle, die in der Hoffnung darauf einen Antrag gestellt hatten, das ist Bundesrecht, es gilt also in Frankfurt genauso wie überall sonst in Deutschland. Der eine weiterhin bestehende 3-Jahres-Weg ist von anderer Art: § 9 StAG, für Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger.
| Antragstellende Person | Gebühr |
|---|---|
| Erwachsene bzw. Erwachsener | 255,00 € |
| Kind unter 16, im Antrag eines Elternteils enthalten | 51,00 € |
Für den Standardweg ist Deutsch auf B1-Niveau erforderlich, mit Ausnahmen für über 67-Jährige oder Personen mit dokumentierten medizinischen Gründen, warum sie die Sprache nicht erlernen können, und der Einbürgerungstest (33 Fragen, 17 richtige zum Bestehen) bleibt für die meisten Antragstellenden eine separate Anforderung.
Wie lange es tatsächlich dauert, und warum es schlechter wird
Das ist die Frage, die die meiste Vorsicht verdient, und die ehrliche Antwort ist, dass die Wartezeit nicht nur lang ist, sie wird länger. Zwei glaubwürdige, datierte Berichte lassen den Trend erkennen statt einer einzigen eingefrorenen Zahl.
| Berichtsdatum | Quelle | Terminwartezeit | Zusätzliches Detail |
|---|---|---|---|
| 12. November 2024 | t-online.de (Frankfurt Regionalnachrichten) | ~8 Monate (zuvor ~4 Wochen) | Bis zu 28 Monate Bearbeitung nach dem Termin; Darmstadt meldete 32 Monate, Offenbach 18-22 Monate |
| 31. Oktober 2025 | hessenschau (Hessischer Rundfunk, öffentlich-rechtlich) | ~12 Monate | Bei aktuellem Tempo würde eine jetzt antragstellende Person realistisch erst 2029 eingebürgert |
Beide Zahlen stammen aus glaubwürdiger, datierter Berichterstattung statt aus einer einzigen gemittelten Schätzung, zusammen gelesen erzählen sie eine konsistente Geschichte: allein die Terminwartezeit stieg in etwa einem Jahr von rund 8 auf rund 12 Monate, und die eigene Schätzung der Behörde von bis zu 28 Monaten Bearbeitung nach dem Termin aus dem November 2024, kombiniert mit der jüngeren “2029”-Einordnung, legt nahe, dass sich die Gesamtzeit von der Einreichung bis zur Staatsangehörigkeit für viele Antragstellende zunehmend weit über zwei Jahre erstreckt. Jede einzelne Zahl, die anderswo online zu finden ist, mit echter Skepsis behandeln, sofern sie nicht datiert und mit Quelle versehen ist, das ist eine sich schnell entwickelnde Lage, keine stabile Statistik.
Die zugrundeliegende Ursache ist laut der Berichterstattung von hessenschau unkompliziert: das Antragsvolumen in Frankfurt erreichte im zuletzt gezählten Jahr rund 9.600, fast doppelt so viel wie die rund 5.000 zwei Jahre zuvor. Hessens Innenminister hat die Reform des Bundes von 2024 öffentlich dafür kritisiert, die Berechtigung (kürzere Aufenthaltsvoraussetzung, doppelte Staatsangehörigkeit) auszuweiten, ohne die für die Bearbeitung des entstehenden Anstiegs nötige Verwaltungskapazität zu finanzieren. Frankfurts Standesamt hat seit Juli 2025 fünf neue Stellen gezielt zum Abbau des Rückstaus geschaffen, wobei die Berichterstattung offen lässt, ob das tatsächlich ausreicht.
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Was echte Leute sagen
Die Berichterstattung über Frankfurts Einbürgerungs-Rückstau stellt durchgehend die Frustration der Antragstellenden als emotionalen roten Faden dar, nicht als Randnotiz. Der Paritätische Wohlfahrtsverband, ein großer deutscher Wohlfahrts- und Sozialdienstleistungsverband, beschrieb die verlängerten Wartezeiten als “sehr frustrierend und belastend” für die Betroffenen, eine Einordnung, die in unabhängiger Berichterstattung über den Rückstau immer wieder auftaucht, nicht nur bei einem einzelnen Medium. Auf der eher verfahrenstechnischen Seite bekräftigen geschilderte Durchläufe wie “EINBÜRGERUNG & EINBÜRGERUNGSTEST, so habe ich den deutschen Pass bekommen” einen praktischen Ratschlag, der in Frankfurt genauso gilt wie überall sonst: die eigenen Unterlagen, das B1-Zertifikat und das Einbürgerungstest-Ergebnis deutlich vor dem erwarteten Bedarf bereithalten, denn eine vollständige Akte ist das eine, was tatsächlich in der eigenen Kontrolle liegt, während die Terminwarteschlange selbst es nicht ist.
Was benötigt wird
- Ein gültiger Reisepass und der aktuelle Aufenthaltstitel bzw. die eAT-Karte, falls vorhanden.
- Nachweis von fünf Jahren durchgehendem rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland.
- Ein Deutschzertifikat auf B1-Niveau (telc, Goethe-Institut oder gleichwertig), sofern keine Alters- oder medizinische Ausnahme zutrifft.
- Nachweis des bestandenen Einbürgerungstests, oder Unterlagen zur Befreiung davon.
- Einkommensnachweis, der die eigenen Lebenshaltungskosten ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe deckt.
- Digitale oder physische Kopien aller unterstützenden Unterlagen, bereit für den eigenen Termin bei Standesamt Frankfurt.
- 255 Euro pro erwachsener antragstellender Person, 51 Euro pro Kind unter 16, das gemeinsam mit einem Elternteil beantragt.
Schritt für Schritt
- Den kostenlosen Voraussetzungs-Fragebogen unter einbuergerung.de/fragebogen ausfüllen, bevor Zeit in den vollständigen Antrag investiert wird.
- Unterlagen frühzeitig sammeln: Reisepass, Nachweis von fünf Jahren Aufenthalt, B1-Zertifikat und Einbürgerungstest-Ergebnis oder Befreiungsnachweis, da deren Zusammenstellung der eine kontrollierbare Teil des Zeitplans ist.
- Den eigenen Einbürgerungstest deutlich im Voraus buchen, falls noch nicht bestanden; Termine wurden in Zeiten hoher Nachfrage als Monate im Voraus ausgebucht gemeldet.
- Standesamt Frankfurt kontaktieren unter einbuergerung@stadt-frankfurt.de oder (069) 212-36291, um die aktuellen Terminzeiträume zu bestätigen, bevor die eigene Planung finalisiert wird.
- Den Antrag einreichen und die Gebühr zahlen, 255 Euro für eine erwachsene Person, 51 Euro pro Kind unter 16 in derselben Akte.
- Einen realistischen, mehrjährigen Zeitplan einplanen, angesichts sowohl der Terminwartezeit als auch der Bearbeitung nach dem Termin, statt der schnelleren Schätzungen mancher privater Ratgeber.
- Die eigenen Unterlagen während der Wartezeit aktuell halten, denn eine in Jahren gemessene Wartezeit erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass etwas (ein Einkommensnachweis, ein Aufenthaltsnachweis) aktualisiert werden muss, bevor über den eigenen Fall endgültig entschieden wird.
Rechtlicher Hinweis
Diese Seite erklärt den allgemeinen Einbürgerungsprozess bei Standesamt Frankfurt, Stand Mitte 2026. Sie ist keine Rechtsberatung, und Voraussetzungen, Unterlagenanforderungen und Bearbeitungszeiten hängen von der eigenen konkreten Aufenthaltshistorie und Fallgestaltung ab und können sich ändern. Für die eigene Situation direkt Standesamt Frankfurt über die offiziellen Kanäle oder eine auf Staatsangehörigkeitsrecht spezialisierte Anwältin bzw. einen ebensolchen Anwalt konsultieren.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Warum bearbeitet Standesamt Frankfurt die Staatsangehörigkeit statt des FIO?
Das ist schlicht, wie Frankfurt die institutionelle Zuständigkeit aufteilt, ein struktureller Unterschied, der es wert ist gekannt zu werden, keine Eigenart, die umgangen werden muss. Das FIO (die Ausländerbehörde) bearbeitet Aufenthaltstitel, Visa und verwandte Einwanderungsangelegenheiten. Standesamt Frankfurt, dieselbe Personenstandsbehörde, die Geburten, Eheschließungen und Namensänderungen bearbeitet, ist für die Einbürgerung zuständig. Das ist praktisch relevant, weil beide Behörden völlig unterschiedliche Kontaktkanäle, unterschiedliche Adressen und, bemerkenswert, unterschiedliche E-Mail-Politiken haben: Standesamt Frankfurt nimmt weiterhin fallbezogene E-Mails an, das FIO hat damit 2023 aufgehört.
Ist die Schätzung eines Abschlusses 2029 belastbar, oder ist das Panikmache mit dem Worst-Case?
Das lohnt sich, als tatsächlich fundierte Schätzung zu behandeln, weder als Garantie noch als Übertreibung. Sie stammt von hessenschau, dem Regionalnachrichtendienst des öffentlich-rechtlichen Hessischen Rundfunks, berichtet im Oktober 2025 auf Basis von Zahlen und Aussagen von Standesamt Frankfurt selbst, nicht von einer privaten Beratungsfirma mit einem Interesse, die Wartezeit länger oder kürzer klingen zu lassen. Ein separater, früherer Bericht vom November 2024 setzte Frankfurts Bearbeitungszeit nach dem Termin bei bis zu 28 Monaten an, zusätzlich zu einer 8-monatigen Terminwartezeit, beide Schätzungen weisen in dieselbe Richtung: lang, und länger werdend, während das Antragsvolumen weiter steigt. Nach der vorsichtigeren Schätzung planen statt auf das schnellere Ende zu hoffen.
Was ist mit dem 3-Jahres-Schnellweg passiert, von dem ich gelesen habe?
Er ist bundesweit weggefallen, nicht nur in Frankfurt. Deutschlands Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 2024 schuf kurzzeitig einen 3-Jahres-Weg nach § 10 StAG für besondere Integrationsleistungen, der Bundestag hat ihn aber zum 30. Oktober 2025 abgeschafft, ohne Übergangsschutz für alle, die bereits in der Hoffnung darauf einen Antrag gestellt hatten. Das ist Bundesrecht, die Abschaffung gilt also unabhängig davon, ob über Standesamt Frankfurt oder eine andere deutsche Einbürgerungsbehörde beantragt wird, in gleicher Weise. Ein separater 3-Jahres-Weg besteht weiterhin für Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger nach § 9 StAG, von der Abschaffung unberührt.
Warum haben sich die Anträge in Frankfurt in zwei Jahren fast verdoppelt?
Laut der Berichterstattung von hessenschau verstärken sich zwei Kräfte gegenseitig. Erstens machte die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 2024 selbst die Einbürgerung attraktiver und zugänglicher: die Aufenthaltsvoraussetzung sank von 8 auf 5 Jahre, doppelte Staatsangehörigkeit wurde grundsätzlich erlaubt, was einen wichtigen Grund entfernte, aus dem Menschen bisher mit dem Antrag zögerten. Zweitens traf dieser Antragsanstieg auf eine Behörde, deren Personal nicht entsprechend aufgestockt wurde, Hessens Innenminister hat die Reform öffentlich dafür kritisiert, die Berechtigung auszuweiten, ohne die Verwaltungskapazität zur Bearbeitung der daraus entstehenden Welle zu finanzieren. Seit Juli 2025 wurden bei Frankfurts Standesamt gezielt fünf neue Stellen geschaffen, um den Rückstau abzubauen, wobei die Berichterstattung offen lässt, ob das ausreicht.
Muss ich weiterhin den Einbürgerungstest bestehen, und ist er schwer zu buchen?
Ja, für die meisten Antragstellenden. Der Einbürgerungstest (33 Fragen, 17 richtige zum Bestehen) bleibt neben Deutsch auf B1-Niveau eine Standardanforderung, mit Ausnahmen hauptsächlich für über 67-Jährige, Personen mit einem relevanten deutschen Schulabschluss und Menschen, die wegen einer dokumentierten Behinderung oder Krankheit nicht teilnehmen können. Testtermine in Frankfurt wurden in Zeiten hoher Nachfrage als Monate im Voraus ausgebucht gemeldet, es lohnt sich also, die Verfügbarkeit zu prüfen und so früh wie möglich zu buchen, sobald die eigene Akte es zulässt, statt anzunehmen, ein Termin sei verfügbar, sobald man bereit ist.
