Warum Ihr erster Münchner Gehaltszettel einen Kirchensteuerabzug hat

Wenn Sie beim Anmeldeformular ohne groß nachzudenken ein Religionskästchen angekreuzt haben, ist genau das der Auslöser für die Kirchensteuer, einen echten, rechtlich bindenden Abzug, der schon auf Ihrem ersten Münchner Gehaltszettel auftaucht. In Bayern beträgt sie 8 Prozent der Einkommensteuer, die Sie tatsächlich schulden, nicht 8 Prozent Ihres Bruttogehalts, und damit etwas weniger als die 9 Prozent, die in den meisten anderen Bundesländern gelten. Das System läuft vollautomatisch: Ihre beim Bürgeramt hinterlegte Religionszugehörigkeit fließt an das Bundeszentralamt für Steuern, und Ihr Arbeitgeber ruft sie beim Lohnabrechnen automatisch ab, ohne dass Sie etwas beantragen oder das Finanzamt gesondert einschalten müssten. Wer aussteigen will, kann das über den Kirchenaustritt beim Münchner Standesamt regeln, ein klar definierter Vorgang, der 25 Euro kostet und den Abzug mit Ablauf des jeweiligen Kalendermonats beendet.

Die offizielle Regel

Für die meisten Neuankömmlinge beginnt die Kirchensteuer mit einem Formular, das Wochen zuvor ausgefüllt und größtenteils vergessen wurde. Irgendwo in den Anmeldeunterlagen (der Adressanmeldung) steckt ein Feld zur Religionszugehörigkeit, und es anzukreuzen, selbst ohne groß darüber nachzudenken, ist in den Augen der deutschen Finanzverwaltung eine rechtlich bindende Erklärung. Genau dieses eine Kästchen ist es, das auf dem ersten Münchner Gehaltszettel als echter Abzug auftaucht.

Der Mechanismus läuft vollständig im Hintergrund, ohne einen gesonderten Anmeldeschritt beim Finanzamt. Sobald Ihre Religionszugehörigkeit beim Bürgeramt hinterlegt ist, wird sie an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weitergegeben, das sie als Teil Ihrer ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) führt. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Daten beim Aufsetzen und Ausführen der Lohnabrechnung abzurufen, und der Kirchensteuerabzug erfolgt von dort an automatisch, ohne dass Sie etwas einreichen oder Ihr Arbeitgeber Sie direkt fragen müsste. Ein eigener Finanzamt-Anmeldeschritt existiert dafür tatsächlich nicht, der Datenfluss von der Meldebehörde über das BZSt zum Arbeitgeber erledigt das von allein.

In Bayern liegt der Satz bei 8 Prozent, etwas niedriger als im Großteil des Landes. Alle anderen deutschen Bundesländer verlangen 9 Prozent, und die Zahl, auf die es ankommt, sollte man richtig einordnen: Es sind 8 Prozent der Einkommensteuer, die tatsächlich geschuldet wird, nicht 8 Prozent des Bruttogehalts, eine Unterscheidung, die alle überrascht, die annehmen, die größere, bedrohlicher klingende Prozentzahl gelte direkt für den Gehaltszettel. Eine verwandte Besonderheit betrifft das sogenannte besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe, eine zusätzliche Abgabe, die früher in Bayern wie in Baden-Württemberg einen kirchenangehörigen Ehepartner treffen konnte, dessen konfessionsloser Partner deutlich mehr verdient. Für die evangelische Kirche in Bayern ist das inzwischen überholt: Sowohl die Evangelisch-Lutherische als auch die Evangelisch-Reformierte Kirche in Bayern haben dieses besondere Kirchgeld rückwirkend zum Steuerjahr 2018 abgeschafft. Ob katholische Bistümer im Freistaat, einschließlich des Erzbistums München und Freising, es weiterhin erheben, ließ sich nicht eindeutig klären, die Praxis scheint von Bistum zu Bistum zu variieren. Aktuell zweifelsfrei relevant bleibt es vor allem in Baden-Württemberg, wo die evangelische Landeskirche daran festhält.

Der Kirchenaustritt ist ein echter, klar geregelter Vorgang, kein bürokratisches Labyrinth. In München erklären Sie Ihren Austritt beim Standesamt, entweder persönlich mit gültigem Lichtbildausweis als mündliche Erklärung, oder schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift, die dann beim Standesamt eingeht. Das kostet 25 Euro, dazu 10 Euro mehr, wenn Sie eine gesonderte Austrittsbescheinigung möchten. Die Erklärung muss die konkrete Religionsgemeinschaft benennen, aus der Sie austreten, und sie wird wirksam, sobald die formell und inhaltlich korrekte Erklärung tatsächlich beim Standesamt eingegangen ist, nicht an dem Tag, an dem Sie sich dazu entschließen. Ihre Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Austritt wirksam wird, weshalb das Timing innerhalb eines Monats tatsächlich um einige Wochen Steuer ausmachen kann.

Kirchensteuersatz und Kosten des Kirchenaustritts auf einen Blick
AngabeWert
Satz in Bayern / Baden-Württemberg8% der geschuldeten Einkommensteuer
Satz in den übrigen 14 Bundesländern9% der geschuldeten Einkommensteuer
Gebühr für die Kirchenaustrittserklärung25 Euro
Optionale gesonderte Austrittsbescheinigung+10 Euro

Ein deutscher Gehaltszettel mit hervorgehobener Steuerabzugszeile neben einem Anmeldeformular und einem Stift

Was Betroffene berichten

Deutsche Steuer- und Verbraucherportale, die Kirchensteuer-Rechner und Erklärstücke anbieten, beschreiben ein sehr ähnliches Muster wie internationale Ratgeber für Neuankömmlinge: Kaum jemand liest das Religionsfeld auf dem Anmeldeformular als eine finanzielle Entscheidung, wenn es ausgefüllt wird, und die eigentliche Erkenntnis kommt erst mit dem Abzug auf dem ersten Gehaltszettel. Als grobe Orientierung: Bei einem Bruttogehalt von rund 2.000 Euro im Monat liegt die anfallende Lohnsteuer bei ungefähr 155 Euro, was in einem Bundesland mit dem Standardsatz von 9 Prozent etwa 14 Euro Kirchensteuer im Monat ergibt, in Bayern mit dem niedrigeren 8-Prozent-Satz liegt der Betrag noch ein Stück darunter. Bei höheren Gehältern steigt der absolute Betrag entsprechend mit der Einkommensteuer mit.

Die durchgehende praktische Empfehlung dieser Portale ist, das Religionsfeld auf der Anmeldung als aktive Entscheidung zu behandeln, nicht als Formsache, und den Kirchenaustritt frühzeitig einzuplanen, wenn feststeht, dass keine formale Mitgliedschaft gewünscht ist, statt den Abzug erst Monate später auf einem Gehaltszettel zu entdecken und sich zu fragen, woher er kommt. Wer speziell die glaubensverschiedene Ehe betrifft, findet in den einschlägigen Kirchensteuerportalen inzwischen auch ausdrücklich den Hinweis, dass sich die Rechtslage für Bayern seit 2018 geändert hat, ein Detail, das in älteren, nicht aktualisierten Zusammenfassungen gelegentlich fehlt.

Schritt für Schritt

  1. Wenn Sie sich noch nicht angemeldet haben, behandeln Sie das Religionsfeld auf dem Anmeldeformular als echte Entscheidung, nicht als Formsache, die man im Vorbeigehen ausfüllt. Sie hat unmittelbare Auswirkungen auf die Lohnabrechnung.
  2. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie registriert sind, prüfen Sie Ihren Gehaltszettel auf eine Kirchensteuer-Zeile. Das ist die eindeutigste Bestätigung, denn der Abzug erscheint nur, wenn eine Religionszugehörigkeit hinterlegt ist.
  3. Wollen Sie austreten, entscheiden Sie sich zwischen den beiden Wegen des Kirchenaustritts: einer mündlichen Erklärung persönlich beim Münchner Standesamt mit Lichtbildausweis, oder einer schriftlichen Erklärung mit notariell beglaubigter Unterschrift an das Standesamt.
  4. Kalkulieren Sie 25 Euro für den Austritt selbst ein, plus 10 Euro mehr, falls Sie eine gesonderte Bescheinigung wünschen, die sich für Ihre Unterlagen aufzuheben lohnt.
  5. Denken Sie den Kalendermonat mit. Ihre Pflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird, weshalb es etwas ausmachen kann, ob Sie es früh oder spät im Monat erledigen.
  6. Haben Sie einen kirchenangehörigen Ehepartner und einen konfessionslosen Partner mit deutlich höherem Einkommen, fragen Sie gezielt einen Steuerberater nach dem besonderen Kirchgeld für Ihre Situation. Für die evangelische Kirche in Bayern ist diese Abgabe seit 2018 abgeschafft, für die katholische Seite und in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg kann sie aber weiterhin greifen.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Betrifft die Kirchensteuer nur Menschen, die ihren Glauben aktiv praktizieren?

Nein, und genau dieses Missverständnis lässt viele Leute kalt erwischen. Die Kirchensteuer hängt an der formalen, registrierten Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft (in Deutschland vor allem die katholische und die evangelische Kirche, dazu einige kleinere), nicht daran, wie oft Sie zum Gottesdienst gehen oder wie gläubig Sie tatsächlich sind. Sind Sie registriertes Mitglied, sei es, weil Sie als Kind im Heimatland getauft wurden und nie formal ausgetreten sind, oder weil Sie auf dem Anmeldeformular ein Kästchen angekreuzt haben, ohne dessen Tragweite zu kennen, schulden Sie die Steuer unabhängig von Ihrer tatsächlichen Glaubenspraxis.

Was ist Kirchgeld, und unterscheidet sich das von der Kirchensteuer?

Verwandt, aber nicht dasselbe, und hier lohnt sich ein aktueller Blick, weil sich gerade für Bayern etwas geändert hat. Das sogenannte besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe kann grundsätzlich greifen, wenn ein Ehepartner einer steuererhebenden Kirche angehört, selbst kaum oder gar kein eigenes Einkommen hat, und der andere, konfessionslose oder anderskonfessionelle Partner bei gemeinsamer Veranlagung deutlich mehr verdient. Für die evangelische Seite in Bayern ist das inzwischen aber überholt: Sowohl die Evangelisch-Lutherische als auch die Evangelisch-Reformierte Kirche in Bayern haben dieses besondere Kirchgeld rückwirkend zum Steuerjahr 2018 abgeschafft. Für die katholische Seite, also auch für das Erzbistum München und Freising, ließ sich in den verfügbaren Quellen keine ebenso eindeutige, aktuelle Bestätigung finden, ob es dort erhoben wird oder nicht, die Praxis variiert offenbar von Bistum zu Bistum. Wer evangelisch und in München gemeldet ist, muss sich um diese spezielle Abgabe praktisch keine Gedanken mehr machen, für katholische Mitglieder in einer glaubensverschiedenen Ehe lohnt sich im Zweifel eine direkte Nachfrage beim Erzbistum oder einem Steuerberater. Anders sieht es weiterhin in Baden-Württemberg aus, wo die evangelische Landeskirche das besondere Kirchgeld unverändert verlangt. Verwechseln Sie das nicht mit dem allgemeinen Kirchgeld, einem meist deutlich kleineren, oft nur zweistelligen Jahresbetrag, den manche Kirchengemeinden direkt bei einkommensschwachen oder einkommenslosen Mitgliedern erheben, das ist ein eigenes Thema.

Wenn ich aus der Kirche austrete, endet die Steuerpflicht dann sofort?

Nicht sofort, aber fast. Sobald Ihre Kirchenaustrittserklärung formell und inhaltlich korrekt beim zuständigen Standesamt eingegangen ist, und ab diesem Zeitpunkt gilt sie als wirksam, endet Ihre Kirchensteuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Austritt wirksam geworden ist. Ein Austritt, der früh in einem Monat erklärt wird, stoppt den Abzug also noch für denselben Monat, einer, der erst gegen Monatsende erklärt wird, kostet Sie effektiv noch den vollen Abzug dieses Monats.

Ich bin vor Jahren aus der Kirche ausgetreten, möchte aber jetzt wieder eintreten, zum Beispiel wegen der Taufe oder Firmung eines Kindes. Wie läuft das ab?

Der Wiedereintritt ist ein völlig anderer Vorgang als der Austritt, und das Standesamt ist diesmal überhaupt nicht beteiligt, die Wiederaufnahme kann nur die Kirche selbst gewähren. Wenden Sie sich direkt an Ihr Pfarramt vor Ort, oder im Erzbistum München und Freising an den Fachbereich Glaubensorientierung (Maxburgstraße 1, 80333 München, Telefon 089 2137-2405). In der Regel brauchen Sie höchstens zwei Unterlagen, Ihre Taufurkunde und, falls der Austritt darauf noch nicht vermerkt ist, eine Kopie Ihres Austrittsnachweises, dazu einen Termin. Rechnen Sie mit einem Gespräch über Ihre Beweggründe für die Rückkehr, gefolgt von einer einfachen Bestätigung oder einer kleinen Feier, keine bürokratische Hürde, und für den Wiedereintritt selbst fällt keine Gebühr an. Wichtig: Für die Jahre, in denen Sie ausgetreten waren, schulden Sie keine rückwirkende Kirchensteuer, die Pflicht lebt erst wieder auf, sobald Sie tatsächlich erneut eingetreten sind. Für die evangelische Kirche beginnt der Weg genauso, über das zuständige Pfarramt vor Ort.