Anmeldung in München: Ein Termin für die ganze Familie

Wer nach München zieht, muss den neuen Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anmelden, kostenlos, entweder online für die Hauptwohnung oder persönlich in einem Bürgerbüro beziehungsweise beim KVR. Die Online-Anmeldung funktioniert derzeit nur mit einem eID-fähigen Ausweisdokument, in der Praxis also für deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger mit eID-Karte, Drittstaatsangehörige melden sich weiterhin persönlich an. Bei einer Familie reicht es, wenn ein Elternteil persönlich erscheint, minderjährige Kinder werden automatisch mit angemeldet. Ein Termin vor dem tatsächlichen Einzugsdatum ist nicht möglich, und die alte Adresse muss nicht gesondert abgemeldet werden. Wird die 14-Tage-Frist versäumt, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, wobei die Kontrolle in der Praxis unterschiedlich gehandhabt wird.

Die Pflicht in Kürze

Wer nach München zieht, ob aus dem Ausland oder nur von einem Stadtviertel ins nächste, muss den neuen Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anmelden. Die Landeshauptstadt München bestätigt diese Frist, ebenso wie das BayernPortal als gesetzliche Grundlage: „Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.” Die Anmeldung selbst kostet nichts, „kostenfrei” heißt es dazu ausdrücklich auf der städtischen Seite.

Wird die Frist überschritten, handelt es sich rechtlich um eine Ordnungswidrigkeit. Das BayernPortal beziffert das Risiko konkret: „Sie können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.” Der Umzugsratgeber nox-umzug.de nennt für München dieselbe Zahl noch einmal ausdrücklich. Wie streng das in der Praxis tatsächlich durchgesetzt wird, schwankt allerdings, eine Meldeverspätung wird nicht bei jedem einzelnen Termin automatisch geahndet, verlassen sollte sich darauf trotzdem niemand.

Ein Datum in der Zukunft wird dabei nicht akzeptiert. Erst wenn Sie tatsächlich eingezogen sind, darf die Anmeldung erfolgen, ein bevorstehender Einzugstermin reicht nicht aus. Eine gesonderte Abmeldung der alten Wohnung brauchen Sie im Gegenzug nicht, die Anmeldung der neuen Adresse löscht die alte automatisch aus dem Melderegister.

Online oder persönlich: Wer welchen Weg nehmen kann

Online-Anmeldung oder Bürgerbüro, was für wen gilt
WegFür wenEinschränkung
Online (eID)Deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger mit eID-KarteNur für die Hauptwohnung, ein Zweitwohnsitz muss persönlich gemeldet werden
Bürgerbüro / KVRAlle, insbesondere Drittstaatsangehörige ohne eID-fähiges AusweisdokumentTermin nötig, persönliches Erscheinen mindestens eines Elternteils

Der Online-Service ist laut Stadt „nur für Hauptwohnsitze möglich”. Technisch setzt er ein Ausweisdokument mit aktivierter eID-Funktion voraus, wie es das BayernPortal für die elektronische Anmeldung verlangt: einen Personalausweis oder eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion, dazu PIN und ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät. In der Praxis bedeutet das: deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger mit eID-Karte können online anmelden, Drittstaatsangehörige melden sich weiterhin persönlich im Bürgerbüro oder bei einer der Außenstellen des KVR (Kreisverwaltungsreferat) an.

Für Familien reicht ein Termin

Die städtische Seite zur Familienanmeldung macht die Sache für Eltern einfacher, als viele zunächst erwarten: „Es ist ausreichend, wenn ein Elternteil persönlich erscheint.” Minderjährige Kinder werden dabei automatisch mit angemeldet, wörtlich heißt es dazu: „eine persönliche Vorsprache der Kinder ist nicht erforderlich.” Ein zweiter Termin für die Kinder entfällt also komplett, ebenso die Notwendigkeit, dass beide Elternteile ihre Kalender aufeinander abstimmen.

Leben die Eltern getrennt, gilt eine klare Regel: „Das Kind ist von dem Elternteil anzumelden, bei dem es tatsächlich wohnt.” Die Zustimmung des anderen Elternteils ist dafür ausdrücklich nicht nötig. Teilt sich die Betreuung tatsächlich zu etwa gleichen Teilen auf, kommt es laut Stadt auf den „Schwerpunkt der Lebensbeziehungen” an, konkret Schule, Kita oder Sportverein: Dort, wo der Alltag des Kindes stattfindet, liegt die Hauptwohnung, die andere Adresse wird als Nebenwohnsitz gemeldet.

Was Sie mitbringen müssen

Ein ausgefülltes Anmeldeformular, ein unterschriebenes Wohnungsgeberbestätigungsschreiben und ein Reisepass liegen mit einem Kugelschreiber auf einem Tisch

Der eigentliche Engpass: der Termin, nicht das Formular

Am Schalter selbst dauert die Anmeldung meist nur wenige Minuten, sofern alle Unterlagen vollständig sind. Der schwierige Teil ist praktisch immer derselbe: einen freien Termin zu finden. Ein Praxisratgeber zum Thema rechnet mit „3 bis 6 Wochen Vorlaufzeit für einen Termin” und beschreibt, wann neue Slots freigeschaltet werden: werktags vormittags für die Folgewoche, nachmittags zusätzlich für den nächsten Tag, dazu tropfen über den Tag verteilt immer wieder Termine nach, die andere kurzfristig storniert haben.

In Foren und Erfahrungsberichten wiederholt sich dazu ein ähnliches Muster: Wer kurz vor diesen Freischaltzeiten oder direkt nach einer Absage nachsieht, hat bessere Chancen als jemand, der nur einmal am Tag zu einer beliebigen Uhrzeit vorbeischaut. Manche berichten von Wochen ohne sichtbaren freien Termin, andere finden noch am selben oder nächsten Tag etwas, wenn sie zur richtigen Zeit aktualisieren. Das sind Erfahrungswerte aus der Community, keine offizielle Zusage der Stadt, sie decken sich aber mit dem Muster, das auch bei anderen Münchner Behördenterminen zu beobachten ist: Kapazität wird in kleinen Fenstern freigegeben, nicht in einem einzigen großen Schub.

Der zweite große Stolperstein aus denselben Berichten ist eine fehlende oder unvollständige Wohnungsgeberbestätigung. Wer ohne dieses Dokument oder mit einem lückenhaft ausgefüllten Anmeldeformular erscheint, wird an Ort und Stelle zurückgeschickt, der Termin ist dann verloren. Beides lässt sich vermeiden, indem das Formular vorab in Ruhe ausgefüllt und die Bestätigung rechtzeitig beim Vermieter eingeholt wird.

Schritt für Schritt

  1. Erst einziehen, dann anmelden. Vor dem tatsächlichen Einzugsdatum lässt sich kein Termin gültig wahrnehmen, ein zukünftiges Datum wird nicht akzeptiert.
  2. Wohnungsgeberbestätigung sofort beim Vermieter einholen, im Original und unterschrieben. Ohne dieses Dokument wird jede Anmeldung abgelehnt.
  3. Anmeldeformular vorab herunterladen und ausfüllen, auch die englische Fassung ist verfügbar, damit der Termin selbst nicht mit Papierkram verloren geht.
  4. Termin so früh wie möglich buchen, sobald das Einzugsdatum feststeht. Rechnen Sie mit mehreren Wochen Vorlauf, und schauen Sie zusätzlich kurz vor den Freischaltzeiten der Stadt sowie nach Stornierungen erneut vorbei.
  5. Nur ein Elternteil muss mitkommen, mit gültigem Ausweis und, falls nötig, dem Aufenthaltstitel. Kinder müssen nicht anwesend sein.
  6. Meldebescheinigung sicher aufbewahren. Sie wird kurz danach wieder gebraucht, etwa für die Kontoeröffnung, den Internetvertrag oder die Schulanmeldung.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag beschreibt die allgemeine Praxis der Wohnsitzanmeldung in München nach dem Bundesmeldegesetz und den einschlägigen bayerischen Vorschriften, Stand Mitte 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Einzelheiten zu Fristen, Unterlagen und dem Bußgeldrahmen können sich ändern und im Einzelfall abweichen, maßgeblich ist stets die Auskunft des zuständigen Bürgerbüros oder KVR.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Müssen meine Kinder bei der Anmeldung persönlich mitkommen?

Nein. Minderjährige Kinder werden automatisch zusammen mit dem anmeldenden Elternteil registriert, eine persönliche Vorsprache der Kinder ist nicht nötig.

Was gilt, wenn wir getrennt leben und uns das Sorgerecht teilen?

Das Kind wird von dem Elternteil angemeldet, bei dem es tatsächlich wohnt, die Zustimmung des anderen Elternteils ist dafür nicht erforderlich. Teilt sich die Betreuung wirklich zu etwa gleichen Teilen auf, richtet sich die Hauptwohnung danach, wo der Lebensmittelpunkt des Kindes liegt, etwa Schule, Kita oder Sportverein. Die andere Adresse wird dann als Nebenwohnsitz gemeldet.

Muss ich meine alte Adresse zuerst abmelden?

Nein, eine gesonderte Abmeldung gibt es nicht. Mit der Anmeldung der neuen Münchner Adresse wird die alte automatisch aus dem Melderegister gelöscht.

Kann ich mich online anmelden?

Nur für die Hauptwohnung, und nur mit einem eID-fähigen Ausweisdokument. In der Praxis funktioniert das für deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger mit eID-Karte. Drittstaatsangehörige melden sich derzeit weiterhin persönlich im Bürgerbüro oder beim KVR an.