Warum Ihr Wunschpate für die Taufe vielleicht nicht infrage kommt
Wenn Sie in München eine Taufe planen und eine gute Freundin oder einen engen Verwandten als Paten wollen, lohnt sich vorher ein Blick auf die Kirchenmitgliedschaft dieser Person, denn beide großen Kirchen stellen dafür eine echte, nicht verhandelbare Bedingung. In der katholischen Kirche muss ein Pate getauft, gefirmt und aktuell Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein, nicht irgendeiner beliebigen christlichen Konfession. In der evangelischen Kirche muss ein Pate getauft und konfirmiert sein und der evangelischen Kirche angehören, oder Mitglied einer anderen Kirche der ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen) sein, die unter anderem katholische und orthodoxe Gemeinschaften einschließt. Wer nie Kirchenmitglied war oder formell durch einen Kirchenaustritt ausgetreten ist, kann das offizielle Patenamt nicht übernehmen, so nah diese Person Ihrer Familie auch stehen mag. Der Nachweis dafür ist der Patenschein, eine kostenlose Bescheinigung, die von der Heimatgemeinde des Paten ausgestellt wird, nicht von der Gemeinde des Kindes, weshalb jeder, der außerhalb Münchens wohnt, ihn dort anfordern muss, wo er tatsächlich gemeldet ist.
Die offizielle Regel
Paten für eine Taufe in München auszuwählen, beginnt für die meisten Familien als reine Herzensentscheidung, wem vertraut man das Leben des eigenen Kindes an, und stößt erst später auf eine harte kirchenrechtliche Grenze: Beide großen Kirchen in Deutschland verlangen, dass ein Pate tatsächlich ein qualifiziertes Mitglied einer christlichen Kirche ist, und daran gibt es nichts zu rütteln.
In der katholischen Kirche ist die Vorgabe konkret und mehrschichtig. Das Erzbistum München und Freising nennt für das Patenamt feste Voraussetzungen: Der Pate muss das 16. Lebensjahr vollendet haben, die Sakramente der Kommunion und der Firmung bereits empfangen haben, ein Leben führen, das dem Glauben entspricht, und darf nicht Vater oder Mutter des Kindes sein. Entscheidend dabei: Katholisch sein bedeutet ausdrücklich, dass die Person nicht ausgetreten sein darf, nicht irgendeine christliche Konfession reicht. Für Expat-Familien, deren engerer Kreis nicht durchgängig katholisch ist, kann das die Auswahl spürbar einschränken. Die kirchenrechtliche Stelle des Bistums Augsburg bringt es noch klarer auf den Punkt: Der Pate ist bei Taufe und Firmung Repräsentant der römisch-katholischen Kirche, es geht also wirklich um diese eine Konfession und nicht um irgendeine christliche Zugehörigkeit.
In der evangelischen Kirche ist die Vorgabe etwas breiter, aber genauso verbindlich. evangelisch.de, die eigene öffentliche Auskunftsseite der evangelischen Kirche, formuliert es so: Patin oder Pate darf sein, wer der evangelischen Kirche angehört und zum Abendmahl zugelassen ist, in der Regel also getauft und konfirmiert, oder wer Mitglied einer Kirche der ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen) ist, dem Zusammenschluss, der unter anderem katholische, evangelische und orthodoxe Kirchen umfasst. Manche Landeskirchen verlangen zusätzlich, dass mindestens einer der Paten tatsächlich evangelisches Kirchenmitglied ist, besonders wenn die Eltern selbst nicht evangelisch sind, die genaue Ausgestaltung variiert also je nach Landeskirche und Gemeinde. Beim Ausschluss ist die Linie aber klar: Wer keiner christlichen Kirche angehört, kann kein offizielles Patenamt übernehmen, und die Münchner Lutherkirche bestätigt in ihrer eigenen Praxis ausdrücklich: Wer nie in einer Kirche Mitglied war oder ausgetreten ist, kann nicht Pate werden.
| Kirche | Wer infrage kommt | Mindestanzahl |
|---|---|---|
| Katholisch | Getauft, gefirmt, aktuelles Mitglied der römisch-katholischen Kirche | Mindestens einer |
| Evangelisch | Getauft und konfirmiert, evangelisches Mitglied oder Mitglied einer anderen ACK-Kirche | Mindestens einer (2 bis 3 üblich) |
Der Nachweis selbst, der Patenschein, hat eine Besonderheit, die viele überrascht. Er wird nicht von der Gemeinde ausgestellt, die die Taufe des Kindes durchführt, sondern von der Heimatgemeinde des Paten, also dort, wo die Person tatsächlich als Mitglied gemeldet ist. Für Familien, deren Wunschpate anderswo in Deutschland oder im Ausland lebt, heißt das konkret: den Patenschein rechtzeitig vor dem Tauftermin telefonisch oder schriftlich anfordern, denn er muss meist verschickt werden und kann ein paar Tage dauern. Laut evangelisch.de reicht dafür in der Regel ein Personalausweis im Pfarrbüro, die Bescheinigung selbst ist kostenlos, und laut der Lutherkirche München handhaben katholische Pfarrämter das ähnlich.
Kommt der Wunschkandidat trotzdem nicht infrage, ist noch nicht zwangsläufig alles verloren. Wie einzelne Gemeinden damit umgehen, ist unterschiedlich, aber vielerorts kann eine nicht qualifizierte Freundin oder ein Freund als Taufzeuge an der Feier und am Leben des Kindes teilhaben, ohne das formale, mitgliedschaftsgebundene Patenamt selbst zu übernehmen. Auch evangelisch.de räumt ein, dass viele Pfarrerinnen und Pfarrer bereit sind, gewünschte Personen trotzdem in den Gottesdienst einzubeziehen, auch wenn sie kein offizielles Patenamt übernehmen können. Es lohnt sich, das direkt mit der Person zu besprechen, die die Taufe leitet, statt von vornherein davon auszugehen, dass es nicht geht.

Was Betroffene berichten
Eltern- und Kirchenforen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, zeigen ein wiederkehrendes Muster: Familien erfahren mitten in der Planung, oft überrascht, dass eine geliebte Freundin oder ein enger Verwandter, manchmal jemand, der als Kind getauft, aber nie gefirmt wurde, oder der vor Jahren ohne großes Nachdenken aus der Kirche ausgetreten ist, für die Rolle nicht infrage kommt, die viele für eine reine Formsache hielten. Der wiederkehrende praktische Punkt in diesen Diskussionen ist, dass die Gemeindepraxis bei Alternativen wie dem Taufzeugen wirklich unterschiedlich ausfällt, manche Gemeinden sind da entgegenkommend, andere strenger, weshalb ein direktes Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin früh in der Planung eine Last-Minute-Hektik vermeidet.
Schritt für Schritt
- Prüfen Sie den tatsächlichen Kirchenstatus jedes Wunschpaten, bevor Sie fragen, getauft, konfirmiert beziehungsweise gefirmt und aktuell Mitglied, nicht nur als Kind in dem Glauben aufgewachsen.
- Klären Sie, in welcher Kirche getauft wird. Katholisch verlangt speziell die Mitgliedschaft in der römisch-katholischen Kirche, evangelisch akzeptiert jede ACK-Mitgliedskirche.
- Lassen Sie jeden qualifizierten Paten den Patenschein bei der eigenen Heimatgemeinde anfordern, nicht bei der Gemeinde, die die Taufe durchführt, und erledigen Sie das rechtzeitig, wenn die Person anderswo wohnt.
- Kommt jemand, den Sie einbeziehen möchten, nicht infrage, fragen Sie den Pfarrer oder die Pfarrerin direkt, ob an dieser konkreten Gemeinde eine Rolle als Taufzeuge möglich ist.
- Gehen Sie nicht davon aus, dass die Firmung einen Sponsor braucht wie die Taufe einen Paten. Kirchliche Quellen bestätigen: Die Firmung ist auch ohne Firmpaten möglich, dann kann eine andere Vertrauensperson den Firmling begleiten.
Rechtlicher Hinweis
Diese Seite erklärt die allgemeinen katholischen und evangelischen Kirchenvorgaben sowie die gelebte Praxis Münchner Gemeinden, einzelne Gemeinden können jedoch, besonders bei Alternativen wie dem Taufzeugen, eigenen Ermessensspielraum nutzen. Klären Sie Details direkt mit der Gemeinde, die die Taufe Ihres Kindes durchführt.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Meine beste Freundin wäre die perfekte Patin, ist aber vor Jahren aus der Kirche ausgetreten. Haben wir gar keine Möglichkeit mehr?
Nicht ganz, auch wenn sie das offizielle Patenamt selbst nicht übernehmen kann. Beide Kirchen sind hier eindeutig: Wer durch einen Kirchenaustritt formell ausgetreten ist, kann kein Pate mehr werden, das ist keine Frage örtlicher Auslegung, sondern gilt grundsätzlich bundesweit, wie unter anderem die Lutherkirche München und die kirchenrechtliche Stelle des Bistums Augsburg ausdrücklich bestätigen. Was je nach Gemeinde oft trotzdem möglich ist: die Person als Taufzeugen einzubeziehen, jemanden, der an der Feier und am Leben des Kindes teilnimmt, ohne die formale, an die Kirchenmitgliedschaft gebundene Patenrolle zu übernehmen. Die Praxis dazu ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, es lohnt sich also, das direkt mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin zu besprechen, der oder die die Taufe leitet.
Brauche ich mehr als einen Paten, und können sie aus verschiedenen Konfessionen kommen?
Die genauen Vorgaben unterscheiden sich leicht je nach Kirche, aber die Lutherkirche München, eine Münchner evangelische Gemeinde, nennt in ihrer eigenen Praxis mindestens einen Paten als Pflicht, zwei oder drei seien in der Praxis sinnvoll und üblich. Bei der Konfession sind beide großen deutschen Kirchen offen: Paten aus jeder Kirche der ACK, der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, die katholische, evangelische und orthodoxe Kirchen umfasst, werden grundsätzlich akzeptiert, eine gemischt-konfessionelle Patenrunde innerhalb der christlichen Kirchen ist also meist unproblematisch. Manche evangelischen Landeskirchen verlangen allerdings, dass mindestens ein Pate tatsächlich evangelisches Kirchenmitglied ist, besonders wenn die Eltern selbst nicht evangelisch sind, das lohnt sich also direkt bei der eigenen Gemeinde nachzufragen. Disqualifizierend ist am Ende nicht die Konfession, sondern eine fehlende oder aufgegebene Mitgliedschaft.
Wie bekomme ich den Patenschein tatsächlich, und kostet das etwas?
Sie, beziehungsweise die angehende Patin oder der angehende Pate, fordern ihn bei der eigenen Heimatgemeinde an, also dort, wo die Person persönlich als Mitglied gemeldet ist, nicht bei der Gemeinde, die die Taufe Ihres Kindes durchführt. Laut offizieller evangelischer Kirchenrichtlinie reicht dafür in der Regel ein Personalausweis im Pfarrbüro, und die Bescheinigung selbst ist kostenlos; laut der Lutherkirche München gehen katholische Pfarrämter dabei ähnlich vor. Der einzige Punkt, den man wirklich einplanen sollte, ist das Timing: Lebt der Pate anderswo und muss der Patenschein verschickt werden, führt eine Anfrage in letzter Minute am häufigsten zu vermeidbarem Stress.
Braucht die Firmung einen Paten genauso wie die Taufe?
Nein, und das überrascht manche Familien. Nach Angaben des Erzbischöflichen Jugendamts München und Freising ist es eine gute Tradition, aber keine notwendige Vorgabe, einen Firmpaten oder eine Firmpatin zu haben; steht niemand zur Verfügung, kann stattdessen einfach eine andere Vertrauensperson den Firmling begleiten. Auch die kirchenrechtliche Stelle des Bistums Augsburg bestätigt, dass das Kirchenrecht selbst keinen benannten Paten für die Gültigkeit von Taufe oder Firmung vorschreibt, in der gelebten Praxis der Gemeinden wird ein Pate bei der Taufe aber so gut wie immer erwartet, während er bei der Firmung ausdrücklich als optional behandelt wird. Möchte ein junger Mensch trotzdem einen Firmpaten, gelten für diese Rolle grundsätzlich dieselben Kirchenmitgliedschaftsregeln, das Fehlen eines passenden Kandidaten verhindert die Firmung selbst aber nicht.