Kinderwagen oder Fahrrad in Münchens U-Bahn: Was die Mitnahmeregelungen wirklich erlauben

Münchens MVV-Netz behandelt Kinderwagen und Fahrräder nach zwei komplett unterschiedlichen Logiken, und wer das vorher weiß, erspart sich auf dem Bahnsteig echten Ärger. Ein Kinderwagen fährt in jedem Verkehrsmittel, Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn, kostenlos mit, ohne eigenes Ticket und ohne jede Zeitbeschränkung. Einsteigen sollte man an der Tür mit dem Kinderwagen-Symbol, im dafür vorgesehenen Mehrzweckbereich parken und die Feststellbremse betätigen, auch bei kurzen Fahrten. Die MVG empfiehlt ausdrücklich Aufzüge statt Rolltreppen und rät, rückwärts auszusteigen, damit das Kind nicht nach vorne kippt. Für Fahrräder gilt ein völlig anderes, größenabhängiges System: Falträder und Räder bis etwa 12,5 Zoll gelten als Gepäck und fahren überall und jederzeit kostenlos mit. Räder bis 20 Zoll sowie größere Räder über 20 Zoll sind ausschließlich in S-Bahn und U-Bahn erlaubt, nie in Bus oder Tram, es sei denn zusammengeklappt. Für die U-Bahn gilt werktags eine Sperrzeit von etwa 6 bis 9 Uhr und zusätzlich 16 bis 18 Uhr, wobei die Nachmittagssperre in den bayerischen Schulferien entfällt. Die S-Bahn tickt anders: mit MVV-Fahrradtageskarte gilt dort nur eine Sperrzeit von etwa 6 bis 9 Uhr, gar keine eigene Nachmittagssperre, und in den Schulferien entfällt sogar diese Morgensperre vollständig. Ein Rad über 20 Zoll braucht zusätzlich eine eigene Fahrrad-Tageskarte. Pro Fahrgast reist ein Hund mit gültigem Ticket kostenlos mit, weitere Hunde brauchen ein Kinderticket. Kinder unter 6 Jahren fahren unabhängig davon komplett kostenlos.

Die offizielle Regel

Münchens MVV-Netz läuft je nachdem, was man mitbringt, nach zwei völlig getrennten Regelwerken, und diese beiden zu verwechseln ist für eine gerade erst angekommene Familie ein leicht vermeidbarer Fehler.

Ein Kinderwagen ist der einfachere Fall: er fährt in jedem Verkehrsmittel, Bus, Tram, U-Bahn und S-Bahn, kostenlos mit, ohne dass ein Ticket nötig wäre und ohne jede Zeitbeschränkung. Die eigene Barrierefreiheitsrichtlinie der MVG ist bei den praktischen Abläufen konkret: einsteigen an der Tür mit Kinderwagen-Symbol, dahinter befindet sich sofort ein passender Stellplatz, dort und nur dort parken, und die Feststellbremse betätigen, auch bei kurzen Fahrten. Kinder sollten während der ganzen Fahrt angeschnallt bleiben. Die MVG empfiehlt ausdrücklich, Aufzüge statt Rolltreppen zu nutzen, weil eine Rolltreppe abrupt stehen bleiben kann und damit für einen Kinderwagen ein echtes Sicherheitsrisiko darstellt, und rät, beim Aussteigen rückwärts zu gehen, damit das Kind dabei nicht nach vorne kippt.

Kinderwagen gegen Fahrrad, was tatsächlich gilt
GegenstandErlaubt inTicket nötigZeitbeschränkung
KinderwagenBus, Tram, U-Bahn, S-BahnNieKeine
Faltrad / Rad bis ~12,5 ZollAlle Verkehrsmittel (gilt als Gepäck)KeinsKeine
Rad bis 20 ZollNur S-Bahn / U-BahnKeinsSperrzeit gilt
Rad über 20 Zoll (normalgroß)Nur S-Bahn / U-BahnFahrrad-Tageskarte nötigSperrzeit gilt
1 Hund pro FahrgastAlle VerkehrsmittelIm Ticket enthaltenKeine

Fahrräder folgen einem völlig anderen, größenabhängigen System, und genau das bringt die meisten Leute durcheinander. Ein Faltrad, oder jedes Rad mit Reifen bis etwa 12,5 Zoll, gilt nach den Regeln der MVG als Gepäck, ist also kostenlos und in jedem Verkehrsmittel, Bus und Tram eingeschlossen, zu jeder Tageszeit erlaubt. Sobald man über diese Größe hinausgeht, bis 20 Zoll oder ein normalgroßes Erwachsenenrad, ändert sich das Bild komplett: erlaubt ist es nur in S-Bahn und U-Bahn, nie in Bus oder Tram, außer wirklich zusammengeklappt, und nur außerhalb der werktäglichen Sperrzeit. Bei der U-Bahn bedeutet das konkret zwei Fenster, etwa 6 bis 9 Uhr und zusätzlich 16 bis 18 Uhr, wobei die Nachmittagssperre in den bayerischen Schulferien entfällt, die Morgensperre aber bestehen bleibt. Die S-Bahn tickt anders: mit einer MVV-Fahrrad-Tageskarte gilt dort ausschließlich eine Morgensperre von etwa 6 bis 9 Uhr, eine eigene Nachmittagssperre gibt es gar nicht erst, und in den bayerischen Schulferien entfällt sogar diese Morgensperre komplett. Ein normalgroßes Rad über 20 Zoll braucht zusätzlich ein eigenes Ticket, eine Fahrrad-Tageskarte, zusätzlich zu dem, was man für sich selbst ohnehin schon dabei hat.

Hunde und Kinder folgen einfacheren Regeln, die über all das gelegt sind. Ein Hund pro Fahrgast reist mit jedem gültigen Ticket kostenlos mit, weitere Hunde brauchen ein Kinderticket, und kleine Hunde in einer Tasche oder einem Korb fahren ohnehin kostenlos mit. Kinder unter 6 Jahren fahren, unabhängig von allem oben Genannten, in jedem Verkehrsmittel komplett kostenlos mit.

Eine Person, die mit einem Kinderwagen durch eine mit einem Barrierefreiheits-Symbol markierte Tür in eine Münchner Tram einsteigt, von hinten zu sehen, keine Gesichter erkennbar

Was echte Leute sagen

Die eigene Information der S-Bahn München für Familien ergänzt die reine kostenlos-Regel um einen praktischen Hinweis: mit Kinderwagen kann man an jeder Tür der S-Bahn einsteigen, aber die Mehrzweckbereiche am Anfang und Ende eines Wagens, auf dem Bahnsteigdach mit den Buchstaben A, B oder C markiert, bieten wirklich mehr Platz und machen das Einsteigen deutlich einfacher als sich mitten im Zug hineinzuquetschen.

Echte Reise- und Elternerfahrung, geteilt in einem Rick-Steves-Reiseforum, kommt durchgehend zu einem beruhigenden, aber ehrlichen Fazit: an fast jeder U-Bahn-Station und jeder zentralen S-Bahn-Station gibt es Aufzüge, und Einheimische nutzen Kinderwagen im System ohne großes Drama, aber ein Aufzug ist eben nicht immer genau dort, wo man ihn braucht, und Kinderwagen plus Gepäck gleichzeitig zu bewältigen kann, in den Worten eines Users, durchaus ein Kunststück sein, und ein bisschen beängstigend dazu. Die praktische Lösung, zu der die meisten kommen: vorher in MVVs eigenen Stationsplänen nach den Aufzugsstandorten schauen, statt anzunehmen, jede Station sei gleich bequem, und, wo kein Gepäck im Spiel ist, den Kinderwagen als Rückfalloption zusammenzuklappen, falls ein bestimmter Aufzug gerade außer Betrieb ist.

Schritt für Schritt

  1. Zuerst klären, was tatsächlich mitkommt, Kinderwagen oder FahrradBeide folgen völlig unterschiedlichen Regeln, das eine deckt das andere nicht automatisch ab.
  2. Beim Kinderwagen an der Tür mit Kinderwagen-Symbol einsteigenIm vorgesehenen Bereich parken, die Feststellbremse auch bei kurzen Fahrten betätigen, und das Kind angeschnallt lassen.
  3. Mit Kinderwagen Aufzüge statt Rolltreppen nutzenUnd rückwärts aussteigen, damit das Kind dabei nicht nach vorne kippt.
  4. Bei einem kleinen oder klappbaren Rad: es als kostenloses Gepäck behandelnIn jedem Verkehrsmittel, jederzeit erlaubt, kein Ticket nötig.
  5. Bei einem normalgroßen Rad: die Sperrzeit prüfen und eine Fahrrad-Tageskarte kaufenNur S-Bahn und U-Bahn, nie Bus oder Tram außer zusammengeklappt, und nur außerhalb der werktäglichen Sperrzeit.
  6. Vor der Fahrt die Aufzugsstandorte in den MVV-Stationsplänen prüfenBesonders nützlich, wenn zusätzlich zum Kinderwagen noch Gepäck dabei ist.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite erklärt die allgemeinen Mitnahmeregelungen für Kinderwagen und Fahrräder in Münchens MVV-Netz, aber konkrete Sperrzeiten, Ticketpreise und Ausnahmen können sich ändern. Für die eigene Fahrt sollte man aktuelle Details direkt bei MVV oder MVG bestätigen.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Darf ich das Laufrad meines Kleinkinds in der Tram mitnehmen?

Ja, ein Laufrad zählt wie jedes kleine Rad mit Reifen unter etwa 12,5 Zoll als Gepäck nach den MVV-Regeln und fährt überall, auch in Bus und Tram, jederzeit kostenlos mit. Das ist eine wirklich andere Kategorie als ein normalgroßes Fahrrad, das nur in S-Bahn und U-Bahn erlaubt ist und der Sperrzeit unterliegt.

Gibt es für Fahrräder eine Ausnahme von der Sperrzeit während der Schulferien?

Ja, aber konkret betrifft das die Nachmittagssperre der U-Bahn, etwa 16 bis 18 Uhr, die laut MVV in den bayerischen Schulferien entfällt. Die Morgensperre der U-Bahn gilt an gewöhnlichen Werktagen weiterhin unabhängig von den Schulferien. Die S-Bahn funktioniert von vornherein anders: mit MVV-Fahrradtageskarte gibt es dort überhaupt nur eine Morgensperre, etwa 6 bis 9 Uhr, gar keine eigene Nachmittagssperre, und selbst diese Morgensperre entfällt in den Schulferien vollständig. Wer eine Fahrt in den Ferien plant, sollte also nicht davon ausgehen, dass jede Sperrzeit automatisch aufgehoben ist, sondern das konkrete Verkehrsmittel direkt bei MVV oder MVG prüfen.

Was ist, wenn alle Kinderwagen-Plätze im Bus oder in der Tram schon belegt sind?

Die MVG macht die Kinderwagen-Mitnahme ausdrücklich davon abhängig, dass ein vorgesehener Platz tatsächlich frei ist. Sind alle markierten Plätze belegt, ist das Einsteigen mit Kinderwagen nicht garantiert. In der Praxis kommt das vor allem auf ohnehin vollen Linien zu Stoßzeiten vor, das nächste Fahrzeug abzuwarten ist dann der realistischere Ausweg, als darauf zu hoffen, dass jemand extra Platz macht.

Brauche ich für den Kinderwagen ein eigenes Ticket, wenn ich selbst schon eines habe?

Nein, ein Kinderwagen braucht in keinem Verkehrsmittel und zu keiner Uhrzeit ein eigenes Ticket. Das unterscheidet sich deutlich von einem Fahrrad über 20 Zoll, das zusätzlich eine eigene Fahrrad-Tageskarte braucht, obwohl man als Fahrer oder Fahrerin selbst längst ein gültiges Ticket besitzt.

Deckt das Deutschlandticket die Fahrradmitnahme ab?

Nein. Das Deutschlandticket gilt für die eigene Personenbeförderung, deckt aber keine Fahrradmitnahme ab, weder bundesweit noch speziell im MVV-Gebiet. Für ein Rad über 20 Zoll braucht man weiterhin eine eigene Fahrrad-Tageskarte, unabhängig davon, ob man selbst mit Deutschlandticket, MVV-Einzelfahrschein oder einem anderen Ticket unterwegs ist. Bei einem Hund ist es umgekehrt: der fährt mit einem gültigen Deutschlandticket tatsächlich kostenlos mit, ein echter Unterschied zwischen den beiden Mitnahmeregeln, den MVV auf der eigenen Tarifseite ausdrücklich festhält.