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Kinderzuschlag in Frankfurt erhalten? Sehr wahrscheinlich steht auch diese zweite, separate Leistung zu

Familien, die Kinderzuschlag (oder Wohngeld) erhalten, erschließen sich einen zweiten, separaten Leistungssatz namens Bildung und Teilhabe (BuT), das Bildungs- und Teilhabepaket, das Dinge wie die Kosten für das Schulmittagessen, Nachhilfe, Mitgliedsbeiträge für Sport- oder Musikvereine, Kosten für Klassenfahrten und einen zweimal jährlich ausgezahlten Schulbedarfszuschuss abdeckt. Der Haken, den man vorab kennen sollte: Anders als Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger, für die die meisten BuT-Leistungen, einschließlich des Schulbedarfszuschusses, mit jedem neuen oder verlängerten Leistungsbescheid automatisch mitkommen (Lernförderung, also Nachhilfe, ist selbst dort die eine Ausnahme, sie erfordert immer einen eigenen Antrag), gilt diese Ausnahme für Kinderzuschlag- und Wohngeld-Familien nicht. In Frankfurt ist die Stelle, die das für Kinderzuschlag- und Wohngeld-Empfänger tatsächlich bearbeitet, ein eigenes BuT-Team innerhalb des städtischen Jugend- und Sozialamts, nicht das Jobcenter, das nur Bürgergeld-Haushalte abdeckt, es kommt also nichts automatisch an, nur weil der Kinderzuschlag bewilligt wurde.

Die offizielle Regel

Die Bewilligung des Kinderzuschlags fühlt sich wie das Ende eines wirklich langen Prozesses an, Einkommensunterlagen zusammensuchen, Bearbeitungszeiten abwarten, möglicherweise gegen eine Ablehnung vorgehen. Was viele Familien nicht wissen: Die Bewilligung öffnet die Tür zu einer zweiten, komplett separaten Leistung, für die eine eigene Handlung nötig ist, eingereicht bei einer eigenen Stelle, um sie tatsächlich in Anspruch zu nehmen.

Kinderzuschlag- (und Wohngeld-) Empfänger werden berechtigt für Bildung und Teilhabe (BuT), das Bildungs- und Teilhabepaket, laut dem eigenen Überblick des Bundesministeriums zu Kinderzuschlag und BuT. Das ist kein kleines Extra, es deckt einen tatsächlich bedeutenden Satz an Kosten ab: anteilige Mittagessenskosten in Schule oder Kita, Nachhilfeunterstützung, Mitgliedsbeiträge für einen Sportverein oder eine vergleichbare Aktivität, Teilnahmekosten für Klassenfahrten, und einen zweimal jährlich ausgezahlten Schulbedarfszuschuss.

Was unter Bildung und Teilhabe (BuT) abgedeckt ist
LeistungWas sie abdeckt
Schul-/Kita-MittagessenAnteilige Kosten für gemeinsame Mahlzeiten
Nachhilfe (Lernförderung)Unterstützungsstunden für den Lernbedarf eines Kindes
VereinsmitgliedschaftBeiträge für Sportverein oder ähnliche Aktivität
KlassenfahrtenTeilnahmekosten für Ausflüge
SchulbedarfszuschussZweimal jährlich ausgezahlt, im Februar und August

Der Teil, den man kennen sollte, bevor angenommen wird, das alles komme automatisch an: Meistens tut es das nicht, jedenfalls nicht für Kinderzuschlag- und Wohngeld-Familien. Bürgergeld-Antragstellenden wird der grundlegende BuT-Antrag automatisch als Teil des Prozesses beim Jobcenter Frankfurt am Main mitgebündelt, wodurch die Berechtigung für den gesamten Leistungszeitraum ohne zusätzlichen Papierkram gesichert wird. Diese automatische Bündelung ist spezifisch für Bürgergeld und läuft über das Jobcenter. Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, müssen stattdessen einen separaten, eigenen Antrag stellen, und entscheidend, bei einer komplett anderen Stelle.

Konkret in Frankfurt stellen Kinderzuschlag- und Wohngeld-Familien den Antrag über ein eigenes BuT-Team innerhalb des städtischen Jugend- und Sozialamts, nicht das Jobcenter. Die eigene BuT-Leistungsseite der Stadt Frankfurt bestätigt, dass Kinderzuschlag- und Wohngeld-Empfänger neben Bürgergeld-, Sozialhilfe- und Asylbewerberleistungs-Haushalten berechtigt sind, die zuständige Anlaufstelle unterscheidet sich aber danach, welche Leistung bezogen wird. Für Kinderzuschlag oder Wohngeld ist das Team 51.A66 an der Eschersheimer Landstraße 241-249, 60320 Frankfurt am Main, Telefon 069/212-33133, E-Mail bildung-teilhabe@stadt-frankfurt.de, geöffnet Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, und Freitag 8 bis 12 Uhr. Diese automatische Auszahlungsausnahme für den Schulbedarfszuschuss gilt nur für Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Asylbewerberleistungen erhalten, wo sie mit jedem neuen oder verlängerten Leistungsbescheid über das Jobcenter mitgebündelt wird. Den eigenen BuT-Antrag beim Jugend- und Sozialamt einzureichen ist der Schritt, der für Kinderzuschlag- oder Wohngeld-Familien in Frankfurt tatsächlich irgendeinen Teil des Pakets erschließt.

Ein Federmäppchen, eine Brotdose und ein Notizbuch auf einem orangefarbenen Schreibtisch

Was echte Leute sagen

Das wiederkehrende Muster, das Familien beschreiben, ist, das BuT-Paket fast zufällig zu entdecken, durch eine beiläufige Erwähnung im Schulsekretariat, oder weil eine Sachbearbeiterin bei der Familienkasse nebenbei fragt, ob auch dafür ein Antrag gestellt wurde, statt schon bei der Kinderzuschlag-Bewilligung darauf hingewiesen zu werden, dass ein zweiter Antrag bei einer zweiten Stelle existiert und sich lohnt. Da die Berechtigung für BuT bereits in dem Moment feststeht, in dem Kinderzuschlag oder Wohngeld bewilligt wird, ist die praktische Lehre, den BuT-Antrag als tatsächlich separate, bewusste Folgeaufgabe zu behandeln, adressiert an das Jugend- und Sozialamt statt an das Jobcenter oder die Familienkasse.

Familien, die beide Prozesse durchlaufen haben, beschreiben den eigentlichen BuT-Papierkram als handhabbarer als den ursprünglichen Kinderzuschlag-Antrag, teils weil Unterlagen, die für den Kinderzuschlag bereits zusammengestellt wurden, Einkommensnachweis, Haushaltszusammensetzung, sich oft direkt mit dem überschneiden, was der BuT-Antrag verlangt, auch wenn er bei einer anderen Frankfurter Stelle landet.

Schritt für Schritt

  1. Bestätigen, dass bereits Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen wird, das ist der zugrunde liegende Auslöser für die BuT-Berechtigung.
  2. Nicht davon ausgehen, dass irgendeine BuT-Leistung automatisch ankommt, für Kinderzuschlag- und Wohngeld-Familien braucht praktisch das gesamte Paket, den Schulbedarfszuschuss eingeschlossen, einen eigenen Antrag.
  3. Prüfen, welche konkreten BuT-Kategorien tatsächlich auf die eigenen Kinder zutreffen: Schul-/Kita-Mittagessen, Nachhilfe, Vereinsmitgliedschaft, Klassenfahrten.
  4. Einen eigenen BuT-Antrag beim Frankfurter Jugend- und Sozialamt, Team 51.A66, einreichen, nicht beim Jobcenter, dabei bereits für den Kinderzuschlag-Antrag gesammelte Unterlagen wiederverwenden, wo sie sich überschneiden.
  5. Nicht davon ausgehen, dass der Schulbedarfszuschuss im Februar und August eine Ausnahme ist, für Kinderzuschlag- und Wohngeld-Familien braucht er denselben eigenen BuT-Antrag wie alles andere, automatisch ist er nur für Bürgergeld-Familien über das Jobcenter.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite erklärt den allgemeinen Rahmen für die Berechtigung zu Bildung und Teilhabe in Verbindung mit Kinderzuschlag und Wohngeld in Frankfurt, Stand Mitte 2026. Sie ist keine Rechts- oder Finanzberatung. Konkrete Leistungen, Beträge und Antragsanforderungen können sich ändern, die eigene konkrete Berechtigung direkt beim Frankfurter Jugend- und Sozialamt oder der Familienkasse Hessen bestätigen.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Wir sind gerade für den Kinderzuschlag in Frankfurt bewilligt worden. Bedeutet das, dass wir automatisch auch die Bildungspaket-Leistungen bekommen?

Nein, nicht automatisch, und das ist das Detail, das Familien überrascht. Die Bewilligung des Kinderzuschlags begründet die Berechtigung für BuT (Bildung und Teilhabe), aber Berechtigung ist nicht dasselbe wie der Erhalt der Leistung, für die BuT-Leistungen selbst muss ein eigener, separater Antrag eingereicht werden. Anders als bei Bürgergeld-Familien, wo die meisten Leistungen einschließlich des Schulbedarfszuschusses automatisch über das Jobcenter kommen, stellen Kinderzuschlag- und Wohngeld-Familien in Frankfurt bei einer komplett anderen Stelle einen Antrag, und der Schulbedarfszuschuss braucht denselben Antrag wie alles andere.

Was deckt das BuT-Paket eigentlich ab?

Es umfasst die Kostenbeteiligung an gemeinsamen Mittagessen in Schule oder Kita, Nachhilfeunterstützung, Mitgliedsbeiträge für einen Sportverein oder eine ähnliche Aktivität, Teilnahmekosten für Klassenfahrten und Ausflüge, sowie den zweimal jährlich ausgezahlten Schulbedarfszuschuss im Februar und August. Nicht jede Familie wird jede Kategorie nutzen, es lohnt sich aber zu prüfen, welche davon tatsächlich auf die eigenen Kinder zutreffen, statt anzunehmen, es gäbe nur ein oder zwei davon.

Wo reichen wir in Frankfurt tatsächlich einen BuT-Antrag ein, wenn wir Kinderzuschlag oder Wohngeld, nicht Bürgergeld, bekommen?

Bei einer anderen Stelle als der, die Bürgergeld-Familien nutzen. Bürgergeld-Haushalte gehen über das Jobcenter Frankfurt am Main. Kinderzuschlag- und Wohngeld-Haushalte stellen stattdessen einen Antrag bei einem eigenen Team innerhalb des städtischen Jugend- und Sozialamts, an der Eschersheimer Landstraße 241-249, 60320 Frankfurt (Team 51.A66), erreichbar unter 069/212-33133 oder per E-Mail an bildung-teilhabe@stadt-frankfurt.de, geöffnet Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, und Freitag 8 bis 12 Uhr. Da ohnehin bereits mit der Familienkasse Hessen wegen des Kinderzuschlags selbst zu tun ist, lohnt es sich, direkt nachzufragen, welche BuT-Unterlagen diese separate Stelle zusätzlich zu den bereits vorhandenen möchte.

Warum bekommen Bürgergeld-Familien das automatisch, wir aber nicht?

Ein Bürgergeld-Antrag bündelt den grundlegenden BuT-Antrag automatisch als Teil desselben Prozesses über das Jobcenter mit ein, wodurch die allgemeine Berechtigung für den gesamten Leistungszeitraum ohne zusätzlichen Papierkram gesichert wird. Kinderzuschlag und Wohngeld werden von völlig anderen Stellen verwaltet, der Familienkasse Hessen beziehungsweise Frankfurts Amt für Wohnungswesen, keine davon ist das Jobcenter, diese automatische Bündelung erstreckt sich also nicht auf sie. Familien, die eine der beiden Leistungen erhalten, müssen selbst den separaten, aktiven Schritt gehen, beim städtischen Jugend- und Sozialamt einen Antrag zu stellen.